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13114 »ychn. «mch,aii°ü. Nichtamtlicher Teil, Pik 250, 25, Oktober 1912. Bücher bezieht. Es mutz eine Stelle geschaffen werden, die gleichzeitig feststellen kann, wenn Verlaufsbestimmungsllber- tretungen dorliegen, wer als Lieferant zur Verantwortung zu ziehen, beziehungsweise wer zur Einstellung der Lieferung zu bewegen ist, und wir werden endlich eine Rabattverkürzung sestsctzcn müssen für Wiederverkäufer, die nicht Buchhändler sind, damit nicht all und jeder darauf ausgeht, in die Gefilde des Buchhandels einzubrechen, sei es dem Zuge des eigenen Herzens folgend oder durch einen freundlichen Leipziger Ver mittler an den Haaren herbeigezogen. Die Grundlage einer Wiederverkäuferordnung kann natürlich nur mit Hilfe des Verlagsbuchhandels ge wonnen werden. Wir werden versuchen müssen, eine freiwillige Verlegererklärung zu erzielen, dahin gehend, daß der Zwischenhandel in der Auswahl des Kreises feiner Wiederverkäufe! und in der Rabattbestimmung Be schränkungen erfährt. Wenn auch somit der Verlag in seiner Handlungsfreiheit gänzlich unbeschränkt bleiben soll, so ist doch mit Sicherheit anzunehmen, daß der größte Teil des Ver lags sich freiwillig den Bestimmungen dieser Wiederverkäufer ordnung unterwerfen wird, und daß endlich — wir haben ja das Beispiel der früheren Verlegererklärung gegen die Schleu derei — nach kürzerer odsr längerer Zeit diese Wiederverkäufer ordnung als ein alle gleichmäßig bindendes Gesetz zwanglos den bestehenden Gesetzen, also der Verkehrsordnung, in der Hauptsache, wird angegliedert werden können. Einer solchen freiwilligen Verlegererklärung, glaube ich, können wir heute schon sicher sein. Meine Herren, lassen Sie mich einmal kurz Prüfen, welche Kreise des Verlages gleich uns ein lebhaftes Interesse daran haben, daß dem jetzigen Zustande ein Ende bereitet wird. Der ganze wissenschaftliche Verlag hat in erster Linie mit uns das gleiche Interesse, das; der Kreis der Wiedcrvcrkäufer und damit der Kreis der Zwischenhändler nicht ins Uferlose wächst. Wenn der Auchbuchhändler einmal wissenschaftliche Literatur verkauft, dann ist diese Lieferung in den meisten Fällen dem nächsten Sortimenter verloren gegangen, es hat also lediglich eine Verschiebung des Absatzes stattgefunden. Ich will gar nicht sagen, daß die Zahl der Auchbuchhändler, die wissen schaftliche Literatur vertreiben, gering sei. Ich mache in jedem Semester am eigenen Leibe die Erfahrung, daß ein Stu dent zu mir kommt mit Schlcuderangeboten von Firmen, die in keinem Adreßbuchs stehen, deren Nam' und Art niemand kennt, die aber ganz ungeniert, ohne sich um Gesetz und Ord nungen des Börsenvereins zu bekümmern, lediglich den Besitz ihres Barsortimentskatalogs ausnutzen. Und man kann es den Leuten ja gar nicht verdenken, daß sie das tun. Sie können ja auch billiger liefern als wir, sie machen die buchhändle- rtschen Geschäfte ja nur nebenbei, neben ihrem Papier- oder sonstigen Gewerbe, sie unterhalten kein Kommifsionslager, sie unterhalten kein geschultes Personal, sie verwenden sich für nichts, sie vertreiben nichts, sondern sie nützen lediglich den Besitz ihres Barsortimentskatalogs und ihres Grossisten aus und bestellen, was der Zufall ihnen in den Schoß wirst. Also der wissenschaftliche Verlag hat nicht das geringste Interesse an der Erhaltung des jetzigen unhaltbaren Zustandes, Das gleiche gilt, glaube ich, von dem Schulbllcherverlag, Niemand wird Wohl die Richtigkeit des Wortes bestreiten, daß kein einziges Schulbuch weniger umgesetzt würde, wenn der Kreis der Wiederverkäufer eingeschränkt wird, (Sehr rich tig !) Als ich im vorigen Sommer zum Schutze des Berliner Sortiments au die Berliner Schulbllcherverleger mit dem Er suchen herantrat, eine Rabattverkürzung für den Auch-Vuch- handel eintceten zu lassen, hatte ich in der Zeit von etwa acht Tagen die sämtlichen Berliner Schulbücherverleger zu einer dahin gehenden Erklärung zusammen. Sie werden zugeben, meine Herren, daß das, was in Berlin so schnell möglich war, auch im ganzen Deutschen Reich wird durchgeführt werden können, daß also der Schulbücherverlag nicht nur den Beschrän kungen der Wiederverkäuserordnung zustimmen, sondern daß er sich in seiner weitaus größten Mehrheit selbst denselben Be schränkungen unterwerfen wird. Es wäre dann noch der Zeitschriftenverlag zu berücksich tigen. Wir werden Schwierigkeiten beim Zeitschriftcnverlag nur haben bei den Verlegern billiger populärer Zeitschriften, und, meine Herren, ich muß sagen, daß die billigen populären Zeitschriften bereits heute fast ausschließlich in den Händen der Post und der Kolportage sind, und daß wir zu überlegen haben werden, ob wir diese Zeitschriften nicht vielleicht von jeglicher Beschränkung, sei es was den Kreis der Wiederver käufer, sei es was den Rabattaufschlag betrifft, ausschließen können. Wir werden vielleicht nachher darauf zurückkommen. Endlich ist der Verlag populärer Literatur zu berück sichtigen, Auch hier werden wir eine starke Unterstützung haben bei allen Verlegern seriöser Literatur, die unbedingt für eine derartige Beschränkung des Wiederverkäuferkreises und eine Rabattverkürzung sind. Aber wir werden auch bei den Verlegern billiger Volksliteratur Entgegenkommen fin den, da eine große Zahl dieser Verleger in erheblichem Matze die Hilfe und Unterstützung des Sortiments braucht und in Anspruch nimmt. Und, meine Herren, wir wollen eins berücksichtigen: wir brauchen zur Durchführung einer solchen Wiederverkäufcr- ordnung durchaus nicht die Unterstützung des gesamten Ver lags; ein großer Teil des Verlags wird unbedingt genügen, den Wiederverkäufern, die nicht mit uns arbeiten wollen, und die nun den Vertragstreuen Firmen, die mit uns arbeiten, Schaden zuzufügen beabsichtigen, das Handwerk zu legen und die Zufügung des Schadens unmöglich zu machen. Der Vorstand des Deutschen Verlegervereins hat unlängst ein Zirkular an seine Mitglieder versandt, das sich mit denselben Bestrebungen befaßt, in der Hauptsache mit der Stellungnahme des Verlagsbuchhandels zum Großsortiment, und wir dürfen hoffen, daß die Beantwortung gerade dieser Fragen, ein sehr schätzenswertes Material für die weitere Behandlung der Wiederverkäuferfrage liefern wird. Meine Herren, ich komme jetzt zu dem Entwurf selbst, wie er Ihnen gedruckt vorliegt: Grundlinien einer Wiederverkäufer ordnung, 1, Die Wiederverkäuserordnung ist verbindlich für alle Zwischenhändler (Barsortimenter, Grossisten, Kommis sionäre, Sortimenter usw,), welche Artikel des Buch handels an Wiederverkäufe! liefern, 2. Als Wiederverkäufer im Sinne dieser Ordnung sind zu betrachten: Buchhändler, Papier- und Schreibwaren händler, Kolportagebuchhändler, Kolporteure, Inhaber von Journal-Lesezirkeln und Leihbibliotheken, Spezial geschäfte (für die Literatur der durch sie vertretenen Spezialität), Gewerbetreibende irgend welcher Art in Orten, in denen eine Buchhandlung oder einer der obengenannten Gewerbebetriebe nicht besteht, unter der Voraussetzung: a) daß sie nicht in das offizielle Adreßbuch ausge nommen sind, b) daß sie einen der angeführten Gewerbebetriebe behördlich angemeldet haben, o) daß sie in das Wiederverkäuferverzeichnis des Börsenvereins eingetragen sind, ä) daß sie die vom Börsenverein veröffentlichten Ver kaufsbestimmungen schriftlich anerkennen. Alle anderen Gewerbetreibenden sind nicht als Wiederberkäufer anzusehen, sondern als Publikum im Sinne des Z 3, Abs, 1 der Verkaussordnung,