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WWlllMWRE Z W LT- sUkSen ! M zu lernen ist das Ziel der allermeisten Selbstunter- W M richtkreibenden. Der auch in geschäftlichen Dingen M M forkschritilicb gesinnte Sortimenter wird deshalb enem ^ M nach sprachlichen Selbstunterricht'werken fragenden M M Kunden die Schrift „Die natürliche Art fremde M M Sprachen zu erlernen" in die Land geben. M W Dieser wird ihm dankbar sein, daß er ihn M M durch die M Rcthck Lchliciiili»» M auf ein Werk aufmerksam gemacht hat, das andere M M Wege als das ausgefahrene Gleis der gramma- M M tisierenden Systeme der Spracherlernung weist. Ein M M Urteil darüber: M „Immer noch lerne ich mit demselben M Eifer und derselben,wenn nicht größeren M Luft wie anfangs. ES ist einfach nn- M übertrcftlich leicht und angenehm." „Ihr Werk bietet seinem Besitzer alles, D waS man in keinem andern wohl an- M nähernd finden dürste; die Methode W Schlicmann sollte daher jeder sich zu- W legen, dem daran gelegen ist, sein Ziel M bestimmt und sicher zu erreichen; sie ist M die Krone aller Sprachlchr-Methoden." W M Jede Handlung sollte wenigstens ein Exemplar M M eines Lehrganges stets auf Lager haben, ich liefere W M es einmalig M I bar mit 507« Rabatt D M Liegenbleibende Lehrgänge tausche ich innerhalb M W Jahresfnst gegen andere Weike meines Verlags M M um, also kein Wagnis! Die E nführungsschrift M W „Die natürliche Art fremde Sprachen zu erlernen" M M liefere ich in beschränkter Anzahl kostenfrei, Lest 1 M M in jeder Anzahl, auch bedingt, mit 50^ Rabatt. M M Stuttgart Wilhelm Violet Z -!WW!l!WWW!W!!l>!MW!!W In meinem Berlage erschienen: Die Regelung üerMrbeitszeit D kaufmännischer, technischer D und öüro-flngestellter während üer wirtschaftlichen Demobilmachung Z Auf Veranlassung des Reichsministeriums für W wirtschaftliche Demobilmachung nerausgegeben von Dr. Zrieürich Spcup D RcgierungS- und Gewerbcrat ^ Referent des Dcmobilmachungsministeriums 7 La-enpreis M. 2.— M. 1.40 bar W Die Verordnung regelt den Achtstundentag, die Sonntags- M ruhe und den Ladenschluß der Angestellten, stc erstreckt sich M sowohl auf öffentliche wie auf private Betriebe und Bibos (Handels- M geschälte, Büros von Rechtsanwälten, Notaren, GciichlSvolljiehern, W Konkursverwaltern, Patentanwälten. Versicherungsanstalten, Ban- ^ kcn, Vereinen, Innungen, Fablikcn, Handwerksbetrieben usw.). Die M Verordnung tritt bereits am I- April I»>- in K-aft, ste ist auf Der- M anlassung des ReichSministcriums für wirtschaftliche Demobil- M machung von dem Referenten eingehend erläutert worden. W Die Zreimachung von Rrbritsstellen D wahren- -er wlrtsthaftlichen Demobilmachung W Dr. Lehfelüt I Laöenprels M. 2.— Ul 1.40 bar W f Reichsausschuß üer Rriegsbeschäüigtensiirsorge Z Die Pflicht zur öeschästigung I Schwerbeschäöigter Einstellungszwang Verordnung vom 9 Januar 1919 und I. Februar 1919 W Dr. Kans Hopwiüt D preis M. 2.S0 ^ M. 1.7S bar Z i Ich kann nur bar liefern, stelle aber auch hier je ein Stück ^ mit 40^, wenn auf dem Bestellzettel bestellt, zur Verfügung M ! Earl hcpmanns Verlag ^ Herlin w. S D