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Börsenblatt f. d. deutschen Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. 1105 Velhagen L Klasing, Bielefeld, Verein selbstständiger Uhrmacher, Leipzig, Verlag der Osterr.-Ung. Buchdruckerzeitung, Verlag, Deutscher, Berlin, Verlag, Freier, Berlin, Verlag der Deutschen Hausfrauenzeitung, Berlin, Verlag d. Journal für Buchbinderei, Leipzig, Verlag der Mitteilungen des Bundes deut scher Buchbinderinnungen, München, Verlag der Schweizer Graph. Mitteilungen, Zürich, Verlag der Wiener Rundschau, Wien. Verlag Sport im Bild, Berlin, Verlag der Zeitschrift für Deutschlands Buch drucker, Leipzig, Verlag der Zeitschrift für Tylographen, Berlin, Verlagsanstalt F. Vruckmann, München, Verlagsanstalt, Deutsche, Stuttgart, Verlagsanstalt u. Druckerei, A.-G., Mainz, Vieweg L Sohn, Fricdr., Braunschweig, Vobach L Co., Berlin, Voigt, B. F., Leipzig, Voigtländers Verlag, Leipzig, Volckmar, F., Leipzig, Walther, Herrn., Berlin, Weber, I. I., Leipzig, Weidmännische Buchhandlung, Leipzig, Weise's Hofbuchhandlung, Stuttgart, Weiter, H-, Paris. Werner, L., München, Werth, Friedr., Köln, Westermann, George, Braunschweig, Wiest Nächst, Ernst, Leipzig, Wigand, Georg, Leipzig, Wilckens, L., Mainz, Wilckens, Th., Mannheim, Wiskott, C. F., Breslau, Wöpke, Richard, Leipzig, Wohlbrand, A., Krefeld, Wolf, R., Magdeburg, Wolsrum, Friedr., Düsseldorf, Wolters, I., Groningen, Wytsmann, A., Brüssel, Zachrissen, Wald., Göteborg, Kleine Mitteilungen. Urheberrechtsschutz in Canada. — Hedelers Export- Journal Nr. 163 gicbt das nachfolgende canadische Gesetz vom 18. Juli 1900 in deutscher Usbersetzung bekannt: 1. Wenn ein Buch, hinsichtlich dessen nach dem Urheber rechts-Gesetz ein Urheberrecht besteht, zuerst rechtmäßig in irgend welchem anderen Teil der Besitzungen Ihrer Majestät als Canada veröffentlicht worden ist, und wenn es nach der Ueberzcugung des Ackerbauministers erwiesen ist, daß der Besitzer des so bestehenden Urheberrechts und des durch solche Veröffentlichung erworbenen Urheberrechts rechtmäßig eine Erlaubnis erteilt hat, in Canada mit beweglichen oder anderen Typen oder mit Stereotypplatten oder gal vanoplastischen Platten oder mit lithographischen Steinen oder durch irgend welches Verfahren zur getreuen Vervielfältigung eine Aus gabe oder Ausgaben, zum Verkauf nur in Canada bestimmt, solchen Buches zu vervielfältigen, kann der Minister, ungeachtet irgend welches im Urheberrechts-Gesetz Enthaltenen, durch von ihm Unter zeichneten Befehl die Einfuhr in Canada, ausgenommen bei schrift licher Bewilligung des Inhabers der Erlaubnis, aller Exemplare solchen anderswo gedruckten Buches verbieten; es wird jedoch vorausgesetzt, daß zwei solcher Exemplare eigens für den Gebrauch bona. Läs irgend einer öffentlichen Freibibliothek oder Universitäts oder Kollegiums-Bibliothek oder für die Bibliothek irgend einer vorschriftsmäßig inkorporierten Anstalt oder Gesellschaft eingeführt werden können. 2. Der Ackerbauminister kann zu jeder Zeit in gleicher Weise durch von ihm Unterzeichneten Befehl solches Verbot der Einfuhr aufheben oder widerrufen, wenn es nach seiner Ueberzeugung er wiesen ist, a) daß die Erlaubnis zur Vervielfältigung in Canada abgelaufen oder erloschen ist, b) daß die angemessene Nachfrage nach dem Buch in Canada ohne Einfuhr nicht hinreichend be friedigt wird, o) daß das Buch unter Berücksichtigung der nach demselben in Canada bestehenden Nachfrage nicht angemessen ge druckt oder veröffentlicht ist, ck) daß irgendwelche andere Sachlage besteht, wegen deren es nicht dem öffentlichen Interesse entspricht, die Einfuhr weiter zu verbieten. Verbot. — Das Centralblatt für das Deutsche Reich, heraus gegeben im Reichsamte des Innern, vom 1. Februar 1901 giebt das nachstehende Verbot bekannt: »Nachdem durch rechtskräftige Urteile des Königlichen Land gerichts in Beuthen O/S. vom 10. Oktober und 7. Dezember v. I. gegen die in Krakau erscheinende Zeitschrift -Polak- binnen Jahres frist zweimal Verurteilungen auf Grund der W 41 und 42 des Strafgesetzbuches erfolgt sind, wird in Anwendung des ß 14 des Gesetzes über die Presse vom 7. Mai 1874 (Reichs-Gesetzblatt S. 65) die fernere Verbreitung dieser Zeitschrift auf die Dauer von zwei Jahren hierdurch verboten. Berlin, den 28. Januar 1901. Der Reichskanzler. In Vertretung: Graf von Posadowsky.- Geschäftsjubiläum. — Der Vossischen Zeitung wird aus Leiden geschrieben: Vor kurzem feierte die Vcrlagsfirma A. W. Sijthofs in Leiden ihr fünfzigjähriges Jubiläum. Der Gründer dieses auch über die niederländischen Grenzen hinaus be kannten und hochgeachteten Verlagsgeschäfts, der seit einer Reihe von Jahren aus Gesundheitsrücksichten im Süden von Frankreich wohnende Herr A. W. Sijthofs, begann seine Laufbahn im Jahre 1851 als bescheidener Buchdrucker mit zehn Gehilfen und that mit seinem ersten Verlagsartikel, der -Kunstkronick-, insofern einen sehr glücklichen Wurf, als er dadurch in persönliche Be ziehungen zu den hervorragendsten niederländischen Künstlern trat, was für die Folge von entscheidendem Einfluß auf die Richtung seines Verlagsgeschäftes gewesen ist. Nachdem bei ihm eine holländische Ausgabe des -Buches der Erfindungen« erschienen war, und er unter dem Titel -Vs draaisuss» die holländische Ausgabe der deutschen Frauenzeitung -Bazar- übernommen hatte, Mtundsechzigsler Jahrgang. wurde er durch Ankauf Eigentümer sämtlicher van Lennepschen Romane, von denen er alsbald eine Prachtausgabe veranstaltete, zu der Künstler, wie Chr Rochussen, David Bles und FamarS Testas die Illustrationen lieferten. Dann erschienen bei Sijthofs die poetischen Werke von Ten Kate, die -Studententypen- von Krepelhout, die feine satirisch-kritische Schrift Vosmaers -Vögel mit verschiedenem Gefieder-, sowie dessen -Londinias« und vor treffliche Homerübersetzung. Die Romane, Novellen, Erzählungen und Jugendschriften von Gerard Keller, van Oosterzee, Johan Gram, Andriese, Geldes, Jan Gouverneur u. a. erschienen ebenfalls in Sijthoffs Verlage. Nach längeren Unterhand lungen gelang es ihm, die Radiernadel des bekannten William Unger in Wien für sich zu gewinnen, durch die die aus dem Stadthause in Haarlem befindlichen Meisterwerke von Frans Hals in weiten Kreisen des kunstliebenden Publikums bekannt ge worden sind. Durch den Erfolg dieser Unternehmung ermuntert, ließ er bald darauf das großartige Werk: »H osavrss äs ^Viiliam vvAsr, ä'aprss Iss waitrss ansisns st moäsrnss, oommsntsss xar 0. Vosmasr», in 14 Lieferungen erscheinen, deren Text auch in englischer Sprache veröffentlicht wurde. In Verbindung mit Martinus Nijhoff im Haag und D. A. Thieme begann er die Herausgabe des großen -Wörterbuches der niederländischen Sprache», nach denselben wissenschaftlichen Prinzipien, wie das Grimmsche angelegt, dessen Vollendung aber erst nach einigen Menschenaltern zur Thatsache geworden sein wird. Die großartigste Unternehmung Sijthoffs war aber die Herausgabe der -Ooäioss drasoi st llatini- mittels photographischer Reproduktion der Handschriften, eine wahrhaft -königliche- Unternehmung, die ihrem Urheber viel Ehre, kein Geld, sondern materiellen Verlust ge bracht hat; es gehörte denn auch in der That kein geringer Mut dazu, ein Werk herauszugeben, von dem der einzelne Band 450 Gulden kostet. Die Ausführung ist musterhaft und glänzend und der von verschiedenen Gelehrten geschriebene Text hat bleibenden wissenschaftlichen Wert. — Zum Schluß mag noch hervorgehoben werden, daß Herr Sijthofs auch als Neubegründer von Zeitungen in der vordersten Reihe der Unternehmer steht; im Haag errichtete er das liberale -Vaderland-, in seiner Vaterstadt Leiden das -Leidensche Tagblatt-, in Rotterdam das -Rotterdamsch Nieuws- blad- und in Amsterdam das -Nieuwsblad van Nederland». Der Sijthoffsche Verlagskatalog zählt mehr als 1600 Nummern. Kunstausstellung. — Die Geschäftsführung der Deutsch nationalen Kunstausstellung Düsseldorf 1902, die in Verbin dung mit der dortigen Industrie- und Gewerbe-Ausstellung im neuen Ausstellungspalast untergebracht werden wird, ist Herrn Hof buchhändler Fritz Bismeyer dort, Inhaber der Firma Bismeycr L Kraus, übertragen worden. Körnermuseum. — Das Körnermuseum in Dresden erwarb im letzten Verwaltungsjahre das Originalmanuskript von Körners -Zriny- und 23 weitere Körnerhandschriften, darunter auch eine Anzahl ungedruckte. Das Museum, das die Stadt Dresden 1885 käuflich erworben hat, befindet sich im Geburtshause Theodor Körners in Dresden-Neustadt und steht unter der Leitung seines verdienstvollen Gründers, Hofrats vr. Emil Peschel. Einwohnerzahl von St. Petersburg. — Nach der Volkszählung vom vorigen Dezember hat St. Petersburg 1 439 000 Einwohner. Neue Bücher, Kataloge rc. für Buchhändler: Vsrsollisäsns IVisssos^sbists. Vsrrsiobnis kkr. 137 äss anti- guarisoüsn LäoüsrlaAsrs von /i. Ikaunsoüsr in XlaASnkurt. 8°. 40 8. 1268 blrn. klsäsrianäsolls Liblioxrapllis. lasst van nisuvv vsrssllsnsn boslcsn, lraartsn, snr. llitxavs van IV. 8ijtllokk ts I-siäsn. 1901, Ilr. 1, 91. lanuar. l>sx.-8". 8. 1—8. 147