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Großenhainer Unterhaltungs- L Mzeigcblatt. Rliäs^att äer Bönigk. Riutsklauiiiililllm^a^, lies öiömgk Amlsgenekts uncl äes Äaäiraikis zu Gro^enim». Erscheinen: Dienstag, Donnerstag, Sonnabend. Bierteljährliches Abonnement: am Schalter I M., durch den Boten ins Haus l M. 25 Pf., durch die Post I M. 2b Pf., durch die Post ins Haus 1 M. 50 Pf. Druck und Verlag von Herrmann Starke in Großenhain. Verantwort!. Redacteur: Herrmann Starke 8en. Inserate für die am Abend auszugebende Nummer werden bis früh 9 Uhr angenommen und Gebühren für solche von auswärts, wenn dies der Einsender nicht anders bestimmt, durch Postnachnahme erhoben. 74. Jahrgang. Nr. 13. Sonnabend, den 30. Januar 1886. Zu der im Jahre 1885 veranstalteten Sammlung für den Unterstützungsfonds der aus der Königlichen Blindenanstalt entlassenen Blinden sind nachstehends angegebene Bei träge zur Weiterbeförderung eingegangen: 50 Pf. Gemeinde Bieberach, 5 M. 50 Pf. Gemeinde Blattersleben pro 1883, 6 M. dieselbe pro 1884, 10 M. 5 Pf. Gemeinde Folbern pro 1885, 3 M. 24 Pf. Gemeinde Gävernitz, 7 M. 50 Pf. Gemeinde Weißig b. Sc., 4 M. 70 Pf. Ge meinde Lampertswalde, 5 M. 25 Pf. Gemeinde Walda, 3 M. Gemeinde Nasseböhla, 2 M. 30 Pf. Gemeinde Stauda, 1 M. 50 Pf. Gemeinde Brockwitz, 3 M. Gemeinde Göhra, 6 M. Gemeinde Bauda pro 1884/1885, 1 M. Gemeinde Kleinthiemig, 3 M. 33 Pf. Gemeinde Frauenhain, 2 M. 63 Pf. Gemeinde Skäßchen, 2 M. 78 Pf. Gemeinde Porschütz, 2 M. 35 Pf. Gemeinde Geißlitz, 6 M. 40 Gemeinde Nau walde, 1 M. Gemeinde Rostig, 1 M. 85 Pf. Gemeinde Görzig, 1 M. 66 Pf. Ge meinde Adelsdorf, 75 Pf. Gemeinde Naundorf b. Ortr., 3 M. Gemeinde Böhla b. G., 85 Pf. Gemeinde Medessen, 1 M. 50 Pf. Gemeinde Reinersdorf, 3 M. 33 Pf. Gemeinde Lenz mit Döbritzchen, 50 Pf. Gemeinde Kraußnitz, 1 M. 50 Pf. Gemeinde Quersa, 1 M. 25 Pf. Gemeinde Nauleis, 75 Pf. Gemeinde Merschwitz, 8 M. 12 Pf. Gemeinde und Rittergut Schönfeld, 2 M. Gemeinde Ponikau, 4 M. Gemeinde Kmehlen, 80 Pf. Gemeinde Uebigau, 10 M. Gemeinde Wildenhain, 1 M. 95 Pf. Gemeinde Zschauitz mit Rittergut, 2 M. 26 Pf. Gemeinde Wülknitz. Großenhain, am 16. Januar 1886. Die Königliche Amtshauptmannschast. 68. L. von Weiffenbach. L^ AreiwiMge Versteigerung. Auf Antrag der Erben soll von dem unterzeichneten Königl. Amtsgericht das zum Nachlasse des Bäckermeisters Ernst Julins Wüstling gehörige, in Großenhain an der Meißner- und Schloßstraße gelegene Grundstück, Fol. 33 des Grund- und Hypotheken- buchs für Großenhain, bestehend in Wohnhaus mit Seitengebäuden, welches auf 32,000 M. gewürdert worden ist, nach Befinden mit dem zum Betriebe der Bäckerei und Conditorei gehörigen Inventar freiwilliger Weise am 3. Februar 1886 Vormittags 11 Uhr an hiesiger Gerichtsstelle versteigert werden, was unter Bezugnahme auf den am hiesigen Gerichtsbret aushängenden Anschlag hierdurch bekannt gemacht wird. Großenhain, am 19. Januar 1886. Das Königliche Amtsgericht. Estler. Bornemann, Ass. Bekanntmachung. Herr Ziegeleibesitzer Otto Bernhard Kämpfe hier beabsichtigt seine auf den Flur stücken No. 906 und 907 des Flurbuchs für Großenhain befindliche Ziegelei-Anlage durch Erbauung eines Parallel-Ringofens und sonstige Baulichkeiten zu erweitern. In Gemäßheit 8 17 der Neichsgewerbe-Ordnung wird dies mit der Aufforderung bekannt gemacht, etwaige Einwendungen gegen diese Anlage binnen 14 Tagen bei uns anzubringen. Diese Frist nimmt ihren Anfang mit Ablauf des Tages, an welchem das diese Be kanntmachung enthaltende Blatt ausgegeben worden, und ist für alle nicht auf privat rechtlichen Titeln beruhenden Einwendungen ausschließend. Die zur Beurtheilung der Anlage eingereichten Unterlagen können von den Be- theiligten an Nathskanzleistelle eingesehen werden. Großenhain, am 28. Januar 1886. Der Stadtrath. In Vertretung: Bogel, Stdtr. Bekanntmachung, die Sonn, Fest- und BuHtagsfeier betreffend. In der hiesigen Kirche findet an Sonn-, Fest- und Bußtagen der Bormittags gottesdienst im Sommerhalbjahre von 8 bis 10 Uhr, im Winterhalbjahre von 9 bis 11 Uhr statt, während die Katechismusunterredungen, Kindergottesdienste oder etwaigen anderen Nachmittagsgottesdienste ohne Unterschied der Jahreszeit Nach mittags von 2 bis 3 Uhr abgehalten werden. Es haben sonach die vorangegebenen Stunden als die für den öffentlichen Gottesdienst bestimmte Zeit im Sinne des Gesetzes, die Sonn-, Fest- und Bußtagsfeier betreffend, vom 10. September 1870 zu gelten. Während derselben ist der öffentliche Handel nicht gestattet, demzufolge aber sind Kaufs und Gewerbsläden, Magazine, Marktbuden, sowie Schaufenster geschlossen zu halten und Verkaufsstände mit Waaren nicht zu belegen. Zuwiderhandlungen hiergegen werden nach 8 366 Punkt 1 des Neichsstrafgesetzbuchs mit Geld bis zu 60 M. oder mit Haft bis zu 14 Tagen bestraft. Großenhain, am 29. Januar 1886. Dtk Staölvath. Herrmann. Bekanntmachung, die Beaufsichtigung zusammengebrachter Viehbestände betr. Unter Bezugnahme auf die Bestimmungen in 8 8 Punkt b der Verordnung zur Ausführung des Reichsgesetzes vom 23. Juni 1880, die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen betreffend, vom 9. Mai 1881 (G.- u. V.-Bl. f. d. Königreich Sachsen v. 1881, S. 35) bringen wir hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, daß die Viehbestände an Pferden, Rindvieh, Ziegen, Schafen und Schweinen, welche in öffentlichen oder privaten Räumen der hiesigen Stadt zusammengebracht werden und dazu bestimmt sind, hier zum öffent lichen Verkaufe — beziehentlich zum Verkaufe auf dem Wege der Auction — gestellt zu werden, durch den Bezirksthierarzt zu beaufsichtigen und deshalb bei demselben vor Be ginn des öffentlichen Verkaufs, beziehentlch der Auction, anzumelden sind. Die Beaufsichtigung geschieht, soweit es sich nicht um Viehstücke handelt, welche auf einen der hiesigen Viehmärkte gebracht werden, auf Kosten der Unternehmer. Zuwiderhandlungen werden, wenn nicht die Strafvorschriften der 88 65, 66 und 67 des ReichSgesctzes vom 23. Juni 1880 Platz ergreifen, nach 8 145 der angezogenen Ver ordnung mit Geld bis zu 150 Mark oder entsprechender Haft bestraft. Großenhain, am 28. Januar 1886. DtV StablkÄth. Herrmann. Bekanntmachung. Die den 1. Februar 3. c. fälligen Grundsteuern auf den 1. Termin 1886 sind nach zwei Pfennigen von jeder Steuereinheit längstens bis zum 27. Februar 1886 an die Stadthauptcasse zu bezahlen. Großenhain, am 29. Januar 1886. Dxx SfAbirAfh. i. v.: Vogel, Stdtr. Gvledigt hat sich die für 2. Februar 1886 angesetzte Versteigerung im Gasthofe zu Liega. Großenhain, am 28. Januar 1886. Dxr Gerichtsvollzieher. Höpfner. Der Verkauf der HuteriuNvaurvir zu Taxpreisen im Hause Nr. 335 innere Dresdner Straffe hier endet Sonnabend, den 30. d. M., Nachmittags 5 Uhr. Großenhain, am 28. Januar 1886. Der Konkursverwalter in K. L. IaHn's daselöst Konkurs. Bräuer. Ansrr wirtWgftliches Men. Auf allen Gebieten unseres wirthschaftlichen Lebens herrscht schon seit Jahr und Tag eine unbehagliche Stim mung; überall Klagen, nirgends Zufriedenheit! Woher mag das kommen? Die politischen Ereignisse haben diese Stimmung nicht erzeugt, denn seit fast 15 Jahren erfreut sich Deutschland des ungetrübtestens Fliedens, sowie der allgemeinen Achtung und auch im übrigen Europa ist die Ruhe nur an einzelnen Stellen und nur vorübergehend getrübt worden. Demnach ist das Unbehagen mehr auf die Unsicherheit der wirthschaftlichen Verhältnisse zurück zuführen, welche allerdings fast jede auf einen längeren Zeitraum berechnete kaufmännische Spekulation erschwert, während sie den von jeder Schwankung der Preise profi- tirenden Bankiers für ihr Börsenspiel die nöthige Ab wechselung schafft. Recapitulirt man die ganze Zoll-, Steuer-, Finanz- und Währungspolitik des letzten Jahr zehnts, so zeigt sich ein fortwährender Wechsel, ein ent schiedener Mangel au Stabilität, ein unablässiges Experi- mentiren, das für Handel und Wandel ebenso nachtheilig wirkt, wie das Herumdoctern eines erst in die Praxis eintretenden jungen Arztes an einem empfindlichen Patienten. In der Zollpolitik ist eS nicht das Schutzzoll - System, son dern die fortwährende Umänderung der Tarifsätze, welche Fabrikanten und Kaufleute aus Angst vor Verlusten ver anlaßt, Production und Geschäft so sehr als möglich ein zuschränken und von der Hand zum Mund zu arbeiten. Jeder mit der Tabaksbranche Vertraute weiß, wie sehr die Furcht vor dem Monopol und die wiederholten Versuche, den Tabak mehr bluten zu lassen, diese ehemals so blühende Industrie schädigte. Das sehr bedenkliche System der Ausfuhr-Prämien hat dagegen die Zucker-Industrie zu einer Ueberproduction verleitet, deren mißliche Folgen schwer auf die Landwirthschaft zurückgefallen sind, sodaß es noch sehr fraglich erscheint, ob der jetzige Zeitpunkt für eine Reform der Zuckersteuer richtig gewählt ist. Neuer dings ist wieder das Branntwein-Monopol aufgetaucht, beunruhigt auf der einen Seite zahlreiche Erwerbskreise und erfüllt auf der andern einzelne Landwirthe mit sanguinischen Hoffnungen. Wie sehr die Wollindustriellen durch den Versuch der pommerschen Gutsbesitzer, ihre Schafzucht durch einen Wollzoll einträglich zu machen, er- ! regt worden sind, steht Allen noch frisch im Gedächtniß. Wie es nicht das System, sondern nur die Unentschieden heit bei der Anwendung der Systeme ist, welche Nachtheile erzeugt, beweist der Stand der Währungöfrage am deut lichsten. Ob es falsch oder richtig war, die Goldwährung einzuführen, ist heute eine völlig müßige Frage; wir haben sie und können sie ohne bedeutende Verluste nicht ab- schaffen, wenn nicht wenigstens England gleichzeitig zur Doppelwährung zurückkehrt und alle die übrigen europäischen Staaten, die jetzt erst noch im Begriff stehen, diese Währung einzuführen, auf diese Absicht verzichten. Im andern Falle würden bei dem regen internationalen Geld verkehr, die deutschen Zwanzigmarkstücke massenhaft ins Ausland gehen, dafür aber die französischen FünffrancS- Stücke, die bisher immer wieder aus den Taschen der die Goldstücke zurückhaltenden Privatbesitzer in die Keller der Nationalbank von Frankreich zurückströmten, ihren Weg nach den deutschen Münzstätten nehmen. Thatsächlich haben wir in Deutschland gar keine reine Goldwährung, da die Reichsbank, aus Furcht, einige Millionen bei dem Silber verkauf zu verlieren, vor einigen Jahren plötzlich die Silber verkäufe sistirte und heute bei einer Wiederaufnahme der selben wohl das Dreifache verlieren würde. Entweder mußte man die Goldwährung gar nicht einführen, oder sie conscquent durchführen. Im letzteren Falle konnte Deutsch land weit ruhiger als jetzt der in der nordamerikanischen Union beantragten Suspendirung der Ausprägung der Silberdollars entgegen sehen. Die heftige Agitation der Bimetallisten, trägt bei dem jetzigen Stand der Dinge nichts dazu bei, die Währungsfrage zu fördern, die, wie der Finanzminister v. Scholz im preußischen Abgeordneten hause auseinandersetzte, eine internationale Angelegenheit ist, die den Regierungen überlassen bleiben muß, welche sich die Hebung der Silberpreise ernstlich angelegen sein lassen wollen. Auf allen Gebieten ist zu viel agitirt und zu viel ver ändert worden. An die Industrie wurden im Interesse der Arbeiter zahlreiche, gewiß nicht unberechtigte Zumuthungen gestellt, welche aber die Unternehmer erschreckten, weil sie ihre Tragweite nicht übersehen konnten und der Handel nicht im Stande war, sie für die gebrachten Opfer zu ent schädigen. Dazu war der Handel um so weniger befähigt, als die Schutzzollpolitik ihm den Austausch fremder und einheimischer Producte wesentlich erschwerte, und das von den Agrariern geschürte Vorurtheil, daß zwischen den Producenten und Consumenten der Verkehr ein unmittelbarer sein müsse, den Zwischenhandel erniedrigte und theilweise