Volltext Seite (XML)
Großenhainer UnterhMW- L Anzeigeblatt. Rnägffatt äer Römgk Aiutglmupimann^a^, lieg Römgs Ämi8gericl>i8 lu»! ile8 Äatlimi^s zu Oro^enkain. Erscheinen: Dienstag, Donnerstag, Sonnabend. Vierteljährliches Abonnement: am Schalter 1 M., durch den Boten ins Haus 1 M. 25 Pf., durch die Post 1 M. 25 Pf., durch die Post ins Haus t M. 50 Pf. Druck und Verlag von Herrmann Starke in Großenhain. Verantwort!. Redacteur: Herrmann Starke sen. Inserate für die am Abend auszugebende Nummer werden bis früh 9 Uhr angenommen und Gebühren für solche von auswärts, wenn dies der Einsender nicht anders bestimmt, durch Postnachnahmt erhoben. Nr. 138. Donnerstag, den 20. November 1884. 72. Jahrgang. AM- Wir bitten die geehrten Inserenten, für -Le Sonnabend-Nummer bestimmte Inserate des Bußtages wegen bis spätestens UkSNCls V einzusenden. ULv Bekanntmachung, die Wahl von Vertretern zur General-Versammlung der Orts-Kranken- Kasse zu Groszenhain betreffend. Nach § 50 des Statuts für die Orts-Krankenkasse zn Großenhain hat die General- Versammlung dieser Kasse, a) aus Vertretern der Kassenmitglieder und b) aus Vertretern derjenigen Arbeitgeber, welche Beiträge für Kassenmitglieder aus eigenen Mitteln zahlen, zu bestehen. Auf Grund der bis jetzt eingegangenen Anmeldungen sind für die erstmalige Wahl dieser Vertreter die aus der Anfuge uuter ersichtlichen Abtheilungen gebildet und zur Vornahme der Wahlen, milderen Leitung Herr Stadt-Secretär Kunath beauftragt worden ist, die bei den betreffenden Abtheilungen angegebenen Termine anberaumt, sowie als Wahllocale für die in der Textilindustrie beschäftigten Kassenmitglieder der Saal im Gasthofe zur goldenen Krone, für alle übrigen Wahlen aber das Vorzimmer vor dem Stadtverordneten-Saale in der II. Etage des Rathhauses bestimmt worden. Bei diesen Wahlen sind nur diejenigen Kassenmitglieder und Arbeitgeber wahlberechtigt und wählbar, welche bis jetzt angemeldet, im Besitze der bürger lichen Ehrenrechte sind und das 21. Lebensjahr vollendet haben. Die wahlberechtigten Kassenmitglieder und Arbeitgeber werden hierdurch geladen, zu der für die betreffende Abtheilung bestimmten Wahlzeit im Wahllocale sich persönlich ein zufinden, und wird dabei ausdrücklich bemerkt, daß diejenigen, welche nicht innerhalb 15 Minuten nach der bestimmten Zeit im Wahllocale erschienen sind, zur Wahl nicht zugelassen werden können. Großenhain, am 12. November 1884. Dkl Städtvät!). Herrmann. I. Kaffen-Mitglieder. 1. Abtheilung. Bekleidung und Reinigung. Schuhmacher, Schneider, Kürschner, Hutmacher, Strohhut-, Putz- und Schirm- geschäste, Handschuhmacher, Barbiere und Friseure. Wahl von 4 Vertretern (Rathhaus) Sonnabend den 22. November Vormittags 9 Uhr. 2. Abtheilung. Maschinenbau- und Metallarbeiter. Uhrmacher, Gold- und Silberarbeiter, Kupfer-, Zeug-, Messer-, Huf- und Waffenschmiede, Maschinenfabriken, Schlosser, Büchsenmacher, Feilenhauer, Web geschirrmacher, Klempner, Blechspulenfabriken, Zinngießer, Gelbgießer. Wahl von 3 Vertretern (Rathhaus) Sonnabend den 22. November Vormittags 11 Uhr. 3. Abtheilung. Nahrungs- und Genustmittel. Bäcker, Coudilor, Fleischer, Schlachtviehhändler, Bierbrauer, Grützemüller, Spirituosengeschäfte, Cigarrenfabrikation. Wahl von 3 Vertretern (Rathhaus) Sonnabend den 22. November Nachmittags 2 Uhr. 4. Abtheilung. Baugewerbe und verwandte Berufe. Gruben, Brüche, Bild-, Steinhauer, Ziegeleien, Töpfereien, Maurer, Zimmerer, Ofensetzer, Stubenmaler, Dachdecker, Schornsteinfeger. Wahl von 2 Vertretern (Rathhaus) Sonnabend den 22. November Nachmittags 4 Uhr. 5. Abtheilung. Textilindustrie. Tnchfabrikation, Seidenspinnerei, Strumpfwirkerei und - Strickerei, Färber, Seiler. Wahl von 23 Vertretern (Krone) Sonnabend den 22. November Nachmittags 6 Uhr. 6. Abtheilung. Papier-, Leder- und Holzindustrie, polygraphische Gewerbe u. s. w. Gerber, Riemer, Sattler, Tapezierer, Buchbinder, Tischler, Glaser, Korbmacher, Böttcher, Drechsler, Holzbildhauer, Bürstenmacher, Stellmacher, Buchdrucker, Photographen, Musiker. Wahl von 3 Vertretern (Rathhaus) Dienstag den 25. November Vormittags 9 Uhr. 7. Abtheilung. Verschiedene Betriebe. Handelsgeschäfte, Apotheken, Gast- und Schankwirthschaften, Kunst-, HandelS- und Gemüsegärtner, Gasanstalten, Lack- und Firnißsiedereien, Walkfett- und Seifenfabriken, Spediteure, Lohnkutscher und Fuhrwerke. Wahl von 2 Vertretern (Rathhaus) Dienstag den 25. November Vormittags 11 Uhr. II. Arbeitgeber. Für diese bestehen dieselben Abtheilungen wie bei den Kassenmitgliedern: 1. Abtheilung. Bekleidung und Reinigung. Wahl von 2 Vertretern (Rathhaus) Dienstag den 25. November Nachmittags 2 Uhr. 2. Abtheilung. Maschinenbau- und Metallarbeiter. Wahl von 1 Vertreter (Rathhaus) Dienstag den 25. November Nachmittags 4 Uhr. 3. Abtheilung. Nahrungs- und Genustmittel. Wahl von 2 Vertretern (Rathhaus) Dienstag den 25. November Nachmittags 6 Uhr. 4. Abtheilung. Baugewerke und verwandte Berufe. Wahl von 1 Vertreter (Rathhaus) Mittwoch den 26. November Vormittags 9 Uhr. 5. Abtheilung. Textilindustrie. Wahl von 11 Vertretern (Rathhaus) Mittwoch den 26. November Vormittags 11 Uhr. 6. Abtheilung. Papier-, Leder- und Holzindustrie, polygraphische Gewerbe u. s. w. Wahl von 1 Vertreter (Rathhaus) Mittwoch den 26. November Nachmittags 2 Uhr. 7. Abtheilung. Verschiedene Betriebe. Wahl von 1 Vertreter (Rathhaus) Mittwoch den 26. November Nachmittags 4 Uhr. Bekanntmachung. Folgende für die Winterszeit geltenden Bestimmungen werden hiermit in Erinnerung gebracht: 1) Die Bürgersteige und Trottoire sind von den anwohnenden Hausbesitzern ent lang ihrer Grundstücke jederzeit in möglichst schnee- und eisfreiem Zustande zu erhalten; auch sind von denselben 2) bei eintretender Schnee- und Eisglätte die Bürgersteige und Trottoire mit Sand, Asche oder dergleichen längs der anliegenden Grundstücke wenigstens einen halben Meter breit zu bestreuen, sowie 3) bei eintretendem Thauwetter von Schnee und Eis vollständig zu reinigen; 4) Schnee und Eis dürfen aus den Gehöften nicht auf die Straße geschafft werden, es sei denn zum Zwecke sofortiger Abfuhre; 5) bei gefallenem Schnee sind die Pferde der Wagen oder Schlitten mit Glocken oder Schellengeläute zu versehen; 6) das Knallen mit Peitschen, namentlich großen Schlittenpeitschen ist untersagt. Zuwiderhandlungen gegen die eine oder andere dieser Bestimmungen werden nach § 366 Punkt 10 des Reichsstrafgesetzbuches, resp. Art. I des Ergänzungsgesetzes vom 26. Februar 1876 mit Geld bis zu 60 Mark oder entsprechender Haft bestraft. Großenhain, am 18. November 1884. Der Slädtrllth. Herrmann. Bekanntmachung. Die städtischen Anlagen Pro 4. Termin 1884 sind den 1. November s. c. fällig und bis längstens -en 29. November n. v. an die Stadthauptkasse zu bezahlen. DerStädtrath. Großenhain, am 30. October 1884. Vogel, Stdtr. Auction. Sonnabend, den 22. November 1884, Vormittags von 10 Uhr an soll von dem unterzeichneten Regiment eine größere Partie ausgetragener Bekleidungs- und Ausrüstungsstücke auf dem Boden der Schickert'schen Kaserne allhier in kleinen Posten öffentlich meistbietend versteigert werden. Großenhain, am 16. November 1884. Königl. 1. Husaren-Regiment Nr. 18. Montag, den 24. November 1884, Mittags 12 Uhr soll km Gasthofe zu Nieöka eine Kalbe gegen Baarzahlung versteigert werden. Rie ja, 15. November 1884. Der GcrichlsvMffthcr des Mmgl. Amtsgerichts daselbst. Eidam. Tagesnachrichten. Sachsen. Se. königl. Hoheit der Prinz Wilhelm von Preußen traf am Dienstag Abends 8 Uhr 38 Minuten mit dem über Röderau ankommenden Courierzuge in Dresden ein, wurde auf dem böhmischen Bahnhofe von Sr. Majestät dem König in herzlichster Weise begrüßt und alsdann nach der k. Villa zu Strehlen geleitet. Die Jagd in den Moritz burger Forsten war auf Mittwoch den 19. Novbr. angesetzt. Nachdem nunmehr auch die Stichwahlen zum Reichstage vollständig beendet sind, stellt sich das Resultat in Sachsen bezüglich der Parteiangehörigkeit der Gewählten folgender maßen: 5 Conservative, 3 Angehörige der deutschen Reichs partei (Freiconservative), 5 Nationalliberale, 1 Reformer, 4 Deutschfreisinnige und 5 Socialdemokraten. Das „Dr. I." schreibt: „Als Vertreter der am deutsch italienischen Güterverkehr betheiligten deutschen Bahnverwal tungen in Italien ist ab 1. September d. I. Herr Verkehrs- Jnspeetor Trommer, früher in Basel, bestellt unv für denselben die Firma „Kaiserl. deutscher Verkehrsinspector, Vertreter von deutschen Reichs-, Staats- und Privatbahnen in Mailand (via principe Zwacke«> ö>'o. 5)" bestimmt worden. Die Aufgabe dieses Vertreters besteht darin, die Entwickelung des deutsch-italienischen Güterverkehrs, namentlich in der Richtung aus Deutschland nach Italien, zu beleben, zu fördern und zu diesem Zwecke durch Studium der Industrie und Fabrikation, der Handelsgesetzgebung und Usancen bei der Länder, der Crevitverhältnisse u. s. w. sich in den Stand zu setzen, die italienischen Interessenten auf die Vorzüge und Bezugsquellen deutscher Rohproducte und Fabrikate aufmerksam machen, sowie andererseits den deutschen In dustriellen bei der Anknüpfung von Verbindungen mit italienischen Abnehmern, bei der Ausbreitung ihrer Kund schaft in Italien und bei Sicherung wie Verfolgung ihrer Ansprüche hilfreiche Hand leisten zu können. Auch soll der gedachte Vertreter etwaigen, das Zollwesen betreffenden Be schwerden auf den Grund gehen und rigorosen Bestimmungen oder Handhabungen der Zolltarife Abhilfe zu schaffen suchen."