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19 Freitag, 11. Mai 18SS. Der Dampfwagcn Ein Beiblatt zur Sächsischen Porfzeitung. t '' Redacteur und Verleger: Friedrich Walther. Die Jnserttünsaebüh- ,«n b^gm für d« Raum einer gespatte- Jnferate werden in der Berlaa« - Expedi tion Nenßadt - Dres den Ll. Meißn. Taffe Nr. 3 angenommen. -" Mothwendige Subhastation. . , Ausgeklagter Schulden halber soll das dem Gasthofbesitzer Carl Gottlob Günther in Zaukeroda gehörige, 8ud Hr. 46 des Brandkatasters und Fol. 47 des Grund- und Hypothekenbuchs gelegene Gasthofsarnndstück , sammt einem Theile des sub Fol. 60 gelegenen Feldgrundstücks, welches nebst letzterem ohne Berücksichtigung der auf demselben hastenden Abgaben landgerichtlich auf 2V,«84 Thaler 7 Ngr » Pf. gewürdert worden ist, den LS. Juni I8SS ; im Gasthofe zu Zaukoroda öffentlich an den Meistbietenden nothwendigerweise und zwar dergestalt versteigert werden, daß zuvörderst getrennt das Gasthofsgebäude mit der Realgasthofsgerechtigkeit und dem Bankschlachten nebst einigem Areal und das Wirthfthaftsaebäude und Stallgebäude mit dem übrigen gesammten Areal, sodann aber das gesammte sud Fol. 47 ein getragene Gasthofsgrundstück an Gebäuden und Areal sammt einem Theile Feldes sub Fol. 60 zum Ausgebot gelangen. Es werden daher alle diejenigen, welche dieses Grundstück zu erstehen gesonnen sind, hiermit aufgefordert, sich an gedachtem Tage Vormittags im Günther'schen Gasthofe zu Zaukeroda einzufinden, ihre Gebote zu eröffnendes ihre Zahl ungsfähigkeit sich auszuweffen, und gewärtig zu sein, daß demjenigen, welcher bei dem Mittags 12 Uhr beginnenden subha- stationsmäßigen Verfahren das höchste Gebot gethan, nach dreimaligem Ausrufen nicht Überboten worden, auch den zehnten Theil des Liciti sofort chaar erlegt, oder durch Pfand oder Bürgen genügende Sicherheit gestellt haben wird, in Gemäßheit des Mandats vom 26. August 1732 und der Erl. Prozess-Ordnung sä Ut. 39, §. 15. die Günther'schen Immobilien sammt Zubehör werden zugeschlagen werden. Die nähere Beschaffenheit dieses Grundstücks nebst den sonstigen Bedingungen ist aus den an AmtssteUe zu Tha- rand, an Gerichtsstelle zu Döhlen und in dem Gasthofe zu Zaukeroda aushängenden Beschreibungen zu ersehen. Königliche- Kammergut-gericht Döhlen mit Aaukeroda, den 26. März 1855. 0) : - Richter. die 47s, l d «icht angenommen wird. Avril 1855 N»tin Auf Grund hh. 14, 15, 16 und 17 der Gesellschastsstatuten und unter Verweisung auf deren Inhalt, werden die Actionäre der Alberts-Bahn-Actien-Gesellschaft, insoweit dieselben nicht bereits Volleinzahlung geleistet haben, hiermit aufgefordert, in der Zeit vom 31. Mai bis mit 6. Juni d. I-, -! «8 Albert Dchrexel - n."r Vas vlrectorlM Her die Lshvts und zugleich letzte Einzahlung im Betrage von Zehn Thalern für jede Actie, und zwar nA Rum -HOM 2 Ntzr. haar, und mit 28 Ngr. durch Zinsenzurechnung (nämlich 18 Ngr. vierprocentige Zinsen von 90 Shalom auf die Monate April und Mai d. I. und 10 Ngr. dergleichen von 100 Thaler auf den Monat Juni d. I.) gegen Rückgabe der Interims - Actien neunter Einzahlung und Empfangnahme der Original-Aetien nebst dazu gehörigen Talons und Dividen- denscheinen im Hauptbureau der Gesellschaft, Dresden, Wilsdruffer G asfß^r. 42, erst? Etage^ Eingang im Quergäßchen, zu leisten. Das Bureau wird zu diesem Behufe Vormittags von 9 bis 12 und Nachmittags von 3 bis 6 Mr an den gedachten Lagen geöffnet sein. ' Diejenigen Actionäre, welche die zehnte Einzahlung nicht längstens bis zum 6. Juni d. I., Nachmittags 6 Uhr geleistet haben, verfallen in eine Conventwnalstrafe von Zehn Procent der vollen Einzahlungösumme, mithin von Einem Thaler für jede Äctte. ' Wird die zehnte Einzahlung einschließlich der verwirkten Conventwnalstrafe auch bis zu einem, alsdann mit vier wöchentlicher Frist anzuberaumenden Präclusivtermine nicht geleistet, so wird der Actieninhaber aller ihm als solchen zuständigen Rechte, sowie der bereits geleisteten Einzahlungen verlustig. Der Austausch deH UtzsgeAbWPn Jnterims-Vollactien gegen die Original-Actien erfolgt erst später, und zwar vom 18. Ami d. I. an, von welchem Tage ab zugleich die zu denselben gehörigen Coupons pr. 30. Im» d. I. eingelöst werden. Dagegen findet die fernere Ausgabe von Jnterims-Vollactien gegen vorzeitige Leistung der vosten Eiu--HUmg nicht mehr statt. , r- ' ' / ' ' ' v 7^^ 4 t, daß bei der oben ausgeschriebenen Einzahlung aus-