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2 (-) Bekanntmachung. Nachdem wir zur Verauctionirung der im Schönfelder Kirchenholze aufbereiteten circa 100 theils kieferner, theils fichtener Stockklaftern den 29. November 1844 terminlich anberaumt haben , so werden alle Erstehungslustige geladen, gedachten Tages des Vormittags pünktlich 10 Uhr in dem Schön felder Kirchenholze zu erscheinen und der Ver steigerung gegen sofortige baare Bezahlung ge wärtig zu seyn. Die erstandenen Hölzer find längstens bis zum 31. Januar 1845 abzufahren, und wird vom Erstehungstage an keine Garantie geleistet. Superintendentur Hain und Schloß Schön feld, am 4. November 1844. Die Kirchen-Jnspection zu Schönfeld. v. Hering, Hähnel, Sup. G.-D. Bekanntmachung. (") Die in Wildenhainer Flur an der Skas- saer Grenze gelegene sogenannte Kirchenwiese Nr. 1965. des Flurbuchs, nach 10 Ackern 53 Quadratruthen vermessen und mit 13.26 Steu ereinheiten behaftet, zum Theil aber mit Torf lager versehen, soll mit höchster Genehmigung an den Meistbietenden entweder in 5 einzelnen Parcellen oder im Ganzen den ""15. November d. I. Vormittags um 10 Uhr an Ort und Stelle versteigert werden, wozu Kauflustige hiermit eingeladen werden. Superintendur Hain und Schloß Walda den 14. October 1844. Die Kirchen-Jnspection zu Wildenhain. Das Patrimonialgericht zu Walda. V. Hering. Lorenz, G.-Dir. Bekanntmachung. Da bis zum 14. November dieses Jahres 1', die auf das 4. Quartal zahlbaren neuen Grundsteuern, sowie 2) die Gewerbe - und Person al st euern auf den 2. Termin abzuführen sind, so haben die betreffenden Steuerpflichtigen ihre zu zahlenden Beiträge innerhalb der nächsten 8 Tage zuverlässig an die hiesige Stadt-Steuer-Einnahme zu berich tigen , da außerdem nach Verlauf dieser Frist gegen die Säumigen das diesfalls vorgeschne- bene ErecutionSverfahren zur Anwendung kom men müßte. Hain, am 7. November 1844. Der Stadtrath daselbst. Karl Moritz Hofmann, Bürgermeister. Bekanntmachung. Indem wir andurch zur öffentlichen Kenntniß bringen, daß, außer der mit dem Kellerpachte verbundenen Gerechtsame zum Verspeisen, nur folgenden Schankwirthen die Garküchengerecht same verliehen worden ist: Gaumnitzen und Sachsen in der Wil denhainer Vorstadt, Richtern in der Naun dorfer Vorstadt, Kranasten, Lisken und Mahlo'n in der Dresdener Vorstadt, dem Schießhausbesitzer Poppe in der Meißener Vorstadt, und dem Gastwirth Mi el sch in dem Meißener Viertel, wird zugleich bemerkt, daß jeder andere Schänkwirth sich der Verabreichung von kalten oder warmen Speisen bei Vermei dung einer Strafe von 20 Thalern —„ — „ zu enthalten hat. Hain, am 24. October 1844. Der Stadtrath daselbst. Karl Moritz Hofmann, Brgrmstr. Bekanntmachung. An die Stelle der mit Ablauf dieses Jahres austretenden Stadtverordneten und deren Ersatz männer sind durch die im Jahre 1842 ernannten Wahlmänner vier Stadtverordnete und vier Ersatzmänner zu wählen. Zu diesem Behufe ist die erforderliche Wahl liste der stimmberechtigten und wählbaren Bür ger angefertigt und im Originale zu Jeder manns Einsicht in hiesiger Nathsexpedition auS- gehängt worden, sowie auch außerdem den Wahlmännern ein Nachtrag zu der im Jahre 1842 gedruckten Liste behändigt werden soll. Da zugleich der 29. November 1844 als Wahltag angesetzt worden ist, so sind Ein sprüche gegen die Wahlliste wenigstens 8 Tage vor dem Wahltage zu unserer Kenntniß zu bringen. Hain, den 6. November 1844. Der Stadtrath daselbst. Karl Moritz Hofmann, Bürgermstr. Bekanntmachung. Der Pacht der zeither vom Herrn Tuchfabri- kant Ernst Preßprich innegehabten Zwinger- parzelle ist adgr laufen, und soll derselbe daher anderweit den 13. dieses Monats Vormittags 10 Uhr an Rathsstelle an den Meistbietenden versteigert werden. Hain, den 7. November 1844. Der Stadtrath daselbst. Karl Moritz Hofmann, Brgrmstr.