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Mchtamtlicher Teil. — Sprechsaal. ^ 291, 15. Dezember 1908. * Neue Bücher, Kataloge usw. für Buchhändler: 4". 93 8. 1832 u. 10 Nrn. — VerZieixeruvA vom 16.—18. Oe- mrsebsQ I uebbanälun^ von (.. Oalvor in (lött-iuxen. ^iiines L. LU8 1-onäon.) 8°. 108 8. 1204 I§rn. 1^. Nattirow au8 Iionäon). 8^. 80 8. 1092 ^rn. 42 8. ^ 976 ^rn. ^ ^ 41. laln-^an^. 1908^ 2. 8°. 195 8. I ^ Huariad in l'ravlrkurt am Nain. 8". 16 8. I^o. 701—1063. Personalnachrichten. * LrdenSauszeichnilNg. — Dem Hofmusikalienhändler Herrn Kommerzienrat Bernhard Felix Klemm in Leipzig ist von Seiner Majestät dem König von Rumänien die Jubiläums- Medaille Karls I. verliehen worhen. Lrdensauszeichnung. — Dem Hofbuchhändler Herrn vr. Müller-Mann in Leipzig wurde von Seiner Majestät dem nischen Krone verliehen worden. * Auszeichnung. — Der Verlagsbuchhändler Herr Otto Liebmann in Berlin ist in Anerkennung seiner Verdienste um die Förderung der Rechtswissenschaft als langjähriger Redakteur der »Deutschen Juristen - Zeitung« und durch Herausgabe und Verbreitung gediegener rechtswissenschaftlicher Werke von der juristischen Fakultät der Universität Heidelberg zum Ehren doktor der Rechte ernannt worden. * Siebzigster Geburtstag. — Am 11. Dezember 1908 beging Herr Ludwig Ravenstein in Frankfurt a/Main, der Senior- Chef des bekannten, 1830 dort gegründeten Geographischen Instituts und Verlags, in voller Rüstigkeit die Feier seines siebzigsten Geburtstages, umgeben von seinen Kindern und Enkeln und dem ihn verehrenden Geschäftspersonal. Sprechsaal. Unerlaubte Firmanamen. Immer wieder lese ich im Börsenblatt unter den Anzeigen die Gründung von Firmen mit einem allgemeinen Namen, z. B. »Spree-Verlag«, »Buchhandlung für Architektur«, »Verlag für Naturheilkunde« und ähnlich, — Firmanamen, die nach den Be stimmungen des Handelsgesetzbuchs nicht zulässig sind, nicht geführt werden dürfen und deren Führung von der Polizei bzw. vom Handelsgericht, wenn sie zu deren Kenntnis kommt, verboten wird. Schon vor 1900 bestandene Firmen, deren Inhaber wechselt, können unter der alten Firma auf deu neuen Inhaber übertragen werden. Nach 1900 sind nur Firmeugründungen und Bezeich nungen auf den eigenen Namen des Inhabers zulässig, doch ist der Zusatz einer weiteren Bezeichnung (also etwa »Spree-Verlag«) erlaubt. Eine neu zu gründende Firma darf also z. B. nur lauten »Paul Müller, Spree-Verlag«, aber nicht Spree-Verlag« Paul Müller. Ohne Hinzufügung des eigenen Namens aber ist, wie gesagt, eine Firma überhaupt nicht rechtsgültig, sie existiert nicht, darf nicht existieren und wird vom Gericht verboten, wenn dieses davon erfährt. Dies zu wissen ist aber für junge Verleger ganz besonders wichtig. Es darf kein Vertrag abgeschlossen werden unter einer Firma, die nicht existiert, bzw. nicht existieren darf; anderfalls sind solche Verträge rechtsungültig; sie haben nur dann Rechts lauten. Dagegen sind alle Verträge mit Autoren z. B. rechtskräftig, die mit einer handelsgerichtlich eingetragenen Firma abgeschlossen die Firma. Und wenn diese Firma in andern Besitz übergeht, so bleiben die Kontrakte bei der Firma, nicht bei der Person, wenn nicht etwa ausdrücklich der Vertragsabschluß nur mit der Person des Firmainhabers erfolgt ist. Diese gesetzlichen Bestimmungen scheinen vielen nicht bekannt zu sein; die Folgen können ganz empfindlichen Schaden bringen. Otto Carius, Stettin. Zeitnngs-WeihnachtSprüinien. Unsere Weihnachtsprämien 2 Bände illustrierte Hackländer sowie 3 Bände Henrik Ibsen beide Werke elegant gebunden und eine Zierde für jeden Bücherbor't und jeden Geschenktisch, offerieren wir mit 4 Mark für jedes Werk, für unsere Abonnenten zum Vor- ^ zugspreise von > Mark. Erhältlich, solange der Vorrat reicht, in unserer Haupt-Expedition, Gr. Bleichen 40, woselbst Exemplare zur Ansicht ausliegen, ferner in den Filialen und bei sämtlichen Kolporteuren. Versand nach dem übrigen Deutschland und Österreich-Ungarn nur gegen vor herige Einsendung des Betrages zuzüglich 60 Pfg. für Porto und Verpackung für jedes der beiden Werke. Nach dem Auslande erhöhen sich die Portospesen für jedes Werk auf 2 Mark. Bestellungen auf Nachnahme- Sendungen können nicht ausgeführt werden. Verlag des »Hamburger Fremdenblattes«. Obiges Inserat befindet sich in den letzten Nummern des Hamburger Fremdenblattes. Wir bemerken hierzu, daß Hack- länders Werke im »Hansa-Verlag, Hamburg« erschienen sind, Ibsens Werke bei Peter I. Oestergaard G. m. b. H., Berlin IV. 57. Letzterer Verlag steht im neuen Buchhändler-Adreßbuch mit der Adresse: >V. 66, Mauerstr. 86/88. Ibsens Dramen sind, wie ein Vergleich ergab, bis auf Titel, Vorwort und Ausstattung anscheinend identisch mit der im Ver lage vou Enno Quehl erschienenen Ausgabe. Ein Vergleich des Satzbildes ergab, daß es sich augenscheinlich um einen Abdruck von denselben Platten handelt. Wir machen den Gesamtbuchhandel auf diesen »Zeitungsbuch handel« hierdurch gebührend aufmerksam. Hamburg, den 12. Dezember 1908. Der Vorstand des Hamburg-Altonaer Buchhändler-Vereins. Ungetreuer Gehilfe. <Vergl. Nr. 28S d. Bl.) Der in Nr. 289 d. Bl. an dieser Stelle genannte Gehilfe Johannes Kühlewind aus Halle a. S. ist in Görlitz verhaftet worden. Er hatte dort unter dem Namen »Kaufmann Max Kersten aus Itzehoe« Wohnung genommen. Von den seinem Dessauer Geschäftsherrn unterschlagenen 400 .k, die er auf dem dortigen Postamt einzahlen sollte, wurden noch 350 ./il 90 in seinem Besitz gefunden. (Red.)