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.s/ 291, 15. Dezember 1908. Nichtamtlicher Teil. Börsenblatt f. v. Ttschn. Buchhandel. 11585 das Heft geliefert. Der Höchstbetrag eines Schecks ist auf 10000^ festgesetzt. Der Scheck ist stets bei dem Postscheckamt einzureichen, welches das Konto des Scheckausstellers führt. Der Betrag eines Schecks wird von der Kasse des Postscheckamts oder durch Ver mittlung einer Postanstalt bar ausgezahlt. Hat der im Scheck be- zeichncte Zahlungsempfänger selbst ein Konto bei demselben oder einem andern Postscheckamte, so wird der Betrag dem Konto des Zahlungsempfängers gutgeschrieben, wenn nicht die Barzahlung ausdrücklich verlangt wird. Sofern der Betrag eines Schecks telegraphisch übermittelt werden. Gebühren. Es werden folgende Gebühren erhoben: 1. bei Bareinzahlungen mittels Zahlkarte für je 500 oder einen Teil dieser Summe 5->, 2. für jede Barrückzahlung durch die Kasse des Postscheck amts oder durch Vermittlung einer Postanstalt: a) eine feste Gebühr von 5»), b) außerdem V,« vom Tausend des auszuzahlenden Betrags (Steigerungsgebühr); 3. für jede Übertragung von einem Konto au' ein anderes Postscheckkonto 3H. Zur Zahlung der Gebühr unter 1 ist der Zahlungs empfänger, zur Zahlung der Gebühren unter 2 und 3 der Kontoinhaber verpflichtet, von dessen Konto die Abschreibung erfolgt. 4. Erheischt der Kontoverkehr eines Kontoinhabers jährlich mehr als 600 Buchungen, so wird außer den unter 1 bis 3 aufgeführten Gebühren für jede weitere Buchung eine Zuschlaggebühr von 7 «>) erhoben. Von der in Aussicht genommenen Zuschlaggebühr werden also alle Kontoinhaber, auf deren Konto werktäglich rund zwei Buchungen erfolgen, befreit bleiben, so daß von dieser Maßnahme alle mittleren Geschäftsleute, Handwerker usw., auf die bei Regelung des Post-Überweisungs- und -Scheckverfahrens in erster Linie Rücksicht zu nehmen ist, nicht betroffen werden. Die Sendungen der Postscheckämter und der Postanstalten an die Kontoinhaber sowie die Sendungen zwischen den Postscheck ämtern und zwischen diesen und den Postanstalten werden im Postscheckverkehr als Dienstsache portofrei befördert. Die vorstehend auszugsweise wiedergegebenen Vorschriften sind in der vom Reichskanzler unter dem 6. November 1908 für das Reichs-Postgebiet erlassenen Postscheckordnung*) enthalten. Die Postscheckordnung mit Ausführungsbestimmungen, der als Anlagen Muster von Zahlkarten, Überweisungen und Schecks beigefügt sind, kann durch R. v. Decker's Verlag, G. Schenck, Königlicher Hof buchhändler in Berlin 8^V. 19, Jerusalemer Straße 56, bezogen werden, und zwar: a) broschiert zum Preise von 20 H, b) dauerhaft gebunden, mit Aufdruck auf der Vorderseite, zum Preise von 65 H. Die Postscheckordnung mit Ausführungsbestimmungen wird auch an den Schaltern der Postanstalten des Reichs-Postgebiets in broschierten Exemplaren an das Publikum zum Preise von 20 H für das Stück verkauft werden. Über die bei Einführung des Post-Überweisungs- und Scheck verkehrs den Postanstalten zufallenden Aufgaben ist eine Dienst anweisung hcrausgegeben worden. Diese Dienstanweisung, in der sich auch der Abdruck eines Formulars zum Antrag auf Eröffnung eines Postscheckkontos befindet, ist mit der Postscheckordnung zu einem Bande vereinigt worden und kann ebenfalls durch R. v. Decker's Verlag und durch jede Buchhandlung zum Preise von 1 ^ für das gebundene Exemplar bezogen werden. Bildersälscherprozetz in München. — Das Urteil des Landgerichts I in München gegen die der betrüglichen Fäl schung von Bildern Angeklagten wurde nach dreiwöchiger Ver handlung am 11. d. M. gesprochen. Der Hauptbeschuldigte, der -Kunsthändler« Thiege, wurde zu 3 Jahren 6 Monaten Gefäng *) Vgl. Nr. 272 d. Bl. vom 23. November 1908. Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. 76. Jahrgang. nis und zu fünfjährigem Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte, dessen Zutreiber Wohlfahrt zu 10 Monaten, Schäfer zu 6 Mo naten, de Matth ia zu 1 Jahr 3 Monaten Gefängnis verurteilt. und Pohlitzer erkannten Strafen wurden als durch die Unter suchungshaft verbüßt erklärt. Thiege wurden sechs und de Matthia zehn Monate der Untersuchungshaft angerechnet. ' Vermächtnis Hermann Schönleins, Stuttgart. — Der Vorstand des Centralvereins Deutscher Buch- und Zeitschriften händler E. V. (früher Centralverein Deutscher Colportage-Buch- händler) gibt unter dem Ausdruck seines Dankes in der Deutschen Eolportagezeitung die ihm nunmehr zugekommene notarielle Ur kunde über die Testamentseröffnung des Verlagsbuchhändlers Hermann Schönlein (-j- in Stuttgart am 11. September 1908) bekannt. Sie lautet: »Ich der Unterzeichnete Hermann Schönlein, Privatier, früherer Verlagsbuchhändler in Stuttgart, errichte hiermit fol gendes Testament : § 11 »Weiter sind folgende Vermächtnisse zu entrichten : 8. Dem Central-Verein Deutscher Colportage-Buchhändler (Buch- und Zeitschriftenhändler) in Berlin für dessen Kasse für Unterstützungs- und Sterbefälle 30 000 ^ — Dreißigtausend Mark — in zum Nominalbetrag zu berechnender 3'/z Prozent. Deutscher Reichsanleihe. Dieses Kapital ist als besondere Stiftung dauernd zu verwalten und nur sein Zinsenertrügnis zur Unter stützung notleidender Colportagebuchhändler und deren Hinter bliebenen zu verwenden 8 18. »Sämtliche Erben und Vermächtnisnehmer, denen Wert papiere auszufolgen sind, hab.en aus denselben, wie schon be merkt, nur den Zins von meinem Todestag ab anzu sprechen § 19. »Zu meinen Testamentsvollstreckern ernenne ich die Herren Königl. öffentlichen Notare Eugen Weigele und Wilhelm Schittenhelm hier »Stuttgart, den 23. Juli 1908. * Ausländische Postanstalten in der Türkei. — Der 9. d. M. gemeldet: Die Pforte bereitet einen Protest an die sechs Mächte Öster reich-Ungarn, Deutschland, England, Frankreich, Rußland und Italien vor, die in der Türkei Postämter unterhalten, in den: sie unter der Rechtsverwahrung gegen den Bestand fremder Post anstalten in der Türkei deren Kontrolle durch türkische Beamte verlangt, damit die mißbräuchliche zollfreie Einführung von Post paketen aufhöre. Breisgau , Verein jüngerer Buchhändler, Freiburg i. B. — Nachdem seit dem im September d. I. gefeierten Stiftungs fest des »Breisgau« (der neben ernster beruflicher Fortbildung vorzugsweise die Geselligkeit und den Zusammenhalt der Kollegen pflegt) größere Veranstaltungen unterblieben waren, fand am 5. d. M. der schon einige Zeit vorbereitete Familienabend statt, der einen sehr befriedigenden Verlauf nahm. Das künstlerisch durchgeführte Programm bot eine so reichhaltige Abwechslung, daß jeder zu seinem Rechte kam. Bald vernahm man alten Italienerin in meisterhafter ^eise zu entlocken wußte, bald waren es die schwellenden Akkorde des Klaviers unter der Hand des Komponisten des »vs-Ise ts.ntu8ti<iue«, Herrn Kistenmach er. Außer den Musikvorträgen, die den lebhaften Beifall anspruchsvoller Hörer fanden, verdienen noch hervor gehoben zu werden die Borträge einiger Mitglieder des Vereins, besonders des »Moritatenmenschem-, der die Lachmuskeln in geradezu grausamer Weise zu quälen wußte. Nach dem unter haltenden Teile wurde Terpsichore noch bis lange nach Mitternacht gehuldigt. E. Kopp. 1899