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Hiermit erlaube ich mir einem geehrten hiesigen und auswärtigen Publicum ergebest anzuzeigen, daß ich nächsten Dienstag, den 7. d. M., in dem früher von Herrn Kfm. C. Hartel bewohnten Locale, Wildenhainer Gaffe Nr. 138., eine L MI. Mk eröffnen werde, und verspreche zugleich allen meinen geehrten Abnehmern die reelste und prompteste Bedienung. l . I . Sächsische Renten-Versicheruiizs-Alistalt. Herr Rentamtmann Preusser, welcher bisher unsere Agentur für Großenhain und Um- geqend zu verwalten die Güte gehabt, Hst uns vermöge seiner überhäuften Derufsgeschäfte den Wunsch zu erkennen gegeben, diese Agentur in andere Hande zu legen. Indem wir demselben hierdurch unsern besten Dank für seine bisherige Geschäftsverwaltung aussprechen, bringe« wir zugleich zur öffentlichen Kenntniß, daß wir unsere Agentur von heute an Herrn . Theodor Tdpelmami m übertragen haben. Derselbe ist ermächtigt, Einlagen und Nachzahlungen für uns anzuneWey, und wird alle über unsere Anstalt zu verlangende Auskünfte ertheilen. Dresden, 1. Januar 1845. , Das Direktorium. In Bezug auf obige Annonce erkläre ich mich hierdurch bereit, nicht nur alle Einlagen uns Nachzahlungen für die s. R.-V--A. anzunehmen, sondern auch jede zu wünschende Auskunft un- entgeldlich zu ertheilen. Als nunmehriger Agent dieser Anstalt halte ich es für meine Psticht, das Publicum auf dieses segensreiche Institut aufmerksam zu machen, welches Jedem Gelegenheilt bietet, sich durch ein verhältnißmäßig geringes Opfer ein sorgenfreies Alter zu sichern. Besonders kann den Aeltern die Wichtigkeit desselben nicht genug an das Herz gelegt werden, deren Sorge für das Wohl ihrer Kinder sich auch auf die spätere Zukunft hinauserstreckt. Diese Absicht würdst bn Kindern , die das 15. Jahr noch nicht erreicht haben, durch Einlagen ü 10Thlr. zu erreichen seyn. Denn es ist anzunehmen, daß eine solche Einlage, ohne weiteres Zuthun, lediglich durch Zins und Zinseszins und Erbschaften der Mitglieder unter sich in 40 bis 50 Jahren die Höhe emer vollen Einlage von 100 Lhlr. erreicht haben wird. Von diesem Zeitpunkte an tritt das Mitglied bereits in den Genuß einer ansehnlichen Rente, welches mindestens der baaren Einlage von 10 Thlr. gleich seyn dürfte und deren ununterbrochene rasche Steigerung nur in der Er reichung des festgesetzten Maximum von 150 Thlr. pro 1. Einlage ihr Ziel findet. Jener Zeit punkt, mit welchem der Bezug der baaren Rente beginnt, kann jedoch durch beliebige Nach zahlungen, die bls auf einen Thaler herab angenommen werden, viel früher herbeigeführt wer den. Für ältere Personen, welche sich mit Stückeinlagen betheiligen wollen, sind daher auch, um die Zeit des Rentengenusses nickt so weit hinausqeschoben zu sehen, größere Beträge vor- geschrieden, sowie im Uibrigen für jedes Alter ohne Ausnahme volle Einlagen von 100 Thlrn. Hernacht werden können, auf die sofort die Zinsen ausgezahlt werden. Der anfänglich niedere Zinsfuß und die in den ersten Jahren nur geringe Rentensteigerung sind bedingt durch den Zweck der Anstalt, nur im höhern Alter, wenn die Erwerbsfähigkeit aufhört, namhaft hohe Renten zu Heben, und die durch die anfänglich niedere Rente gemachten Ersparnisse den Mitgliedern dann erst zu Gute gehen zu lassen, wenn dieser Zeltpunkt eingetreten seyn wird, dann aber um so wirksamer. Die Anstalt ist eine Sparkasse, in welcher das eingelegte Capital der freien Disposition sei nes Besitzers entzogen, in eine lebenslängliche von Jahr zu Jahr steigende und endlich auf 150 Thaler von jeder Einlage anwachsende Rente verwandelt wird, die nur mit dem Tode des Mit gliedes erlischt. Und diese Vortheile erlangt man dadurch, daß man von dem eingelegten Capitale höchstens die Zinsen zu verlieren wagt, weil in jedem Falle den Erben von der Einlage soviel als Ab fertigung hinausgezahlt wird, als das Mitglied noch nicht in Form von Renten erhalten hat.