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4960 Nichtamtlicher Teil. — Sprechsaal. ^ 120, 25. Mai 1905. Gutenberg-Gesellschaft. — Die diesjährige Mitglieder- Versammlung der Gutenberg-Gesellschaft findet am Sonntag den 25. Juni im Stadthause zu Mainz statt. Den Festvortrag wird Herr Heinrich Wallau (Mainz) halten. (Vgl. die An zeige auf S. 4983 d. Bl.) Personalnachrichten. Ordensverleihungen. — Dem Verlagsbuchhändler und Domherrn Herrn vr. für. Alphons Baumgärtner in Leipzig ist von Seiner Majestät dem König von Sachsen das Offizierkreuz vom Albrechtsorden, — dem Buchhalter und Kassierer in der Verlagsbuchhandlung Wilhelm Engelmann in Leipzig, f Wilhelm Rubach. — Aus Halensee bei Berlin kommt die Trauerbotschaft, daß der Porträtmaler und Radierer Wil helm Rubach unerwartet an Lungenentzündung verschieden ist. Rubach, der nur ein Alter von 35 Jahren erreicht hat und eben seinen Stern aufgehen sah, nachdem sein schönes Schillerporträt die Kunstverleger auf ihn aufmerksam gemacht hatte, war ein Schüler Koners und eine liebenswürdige Persönlichkeit voll edelsten Strebens. Seine letzten Werke waren ein Shakespeare-Brustbild, eine Radierung des »alten Rabbiners« nach Rembrandt und eine lebensgroße Radierung des Lenbachschen Bismarck mit dem Schlapphut (die ebenso wie das Schillerbildnis im Verlag von Heuer L Kirmse, Halensee, erschienen und zurzeit im Deutschen Buchgewerbehause zu Leipzig ausgestellt sind). Der Künstler hintcrläßt einen Sohn und eine junge Witwe, die Nichte der jüngst verstorbenen Hedwig Niemann-Raabe. (Sprechsaal.) Preisunterbietungen durch Warenhäuser. (Vgl. Nr. 113 d. Bl.) Auf den in Nr. 113 des -Börsenblatts für den Deutschen Buchhandel« zum Abdruck gelangten Brief des Deutschen Ver lagshauses »Vita«, Berlin, kann ich nur nochmals erwidern, daß auch von meiner Seite die betreffenden Warenhäuser und sonstigen Schleuderer in sehr energischer Weise unter Androhung ge richtlichen Vorgehens aufgefordert wurden, den Verkaufspreis von 50 einzuhalten. Energischer als ich kann auch das Ver lagshaus -Vita« nicht gehandelt haben, denn die ernstliche Drohung, gerichtlich vorzugehen, ist im geschäftlichen Verkehr jedenfalls noch das wirksamste Mittel, um einem andern gegen über sein Recht zu wahren. Daß man Schleuderer nicht sehr sanft anfassen darf, ist auch mir sehr wohl bewußt, aber, wenn man seinen Standpunkt nicht auf richterliche Entscheidung stützen kann, wird man bei derartigen Firmen auch mit weniger höflichen Formen nichts ausrichten. Den Vorwurf, sich auf unerlaubte Weise in den Besitz der Bücher gebracht zu haben, habe auch ich erhoben, jedoch ohne den geringsten Erfolg. Im Gegenteil, einige der Schleuderfirmen schienen ihrem Protest dagegen nicht besser Ausdruck geben zu können, als dadurch, daß sie ihre Reklame noch lauter gestalteten als bisher. Ja, verschiedentlich wurde mir höhnisch geschrieben, ich sollte nur ruhig klagen, wenn ich gern Gerichtskosten zahlen wollte; jedenfalls würde man sich an mein Verbot durchaus nicht kehren. Wenn trotzdem das Verlagshaus -Vita«, wie es behauptet, auf außergerichtlichem Wege, lediglich durch seine »energische Korrespondenz« günstige Resultate erzielt hat. so ist dies einfach darauf zurückzuführen, daß es sich im vorliegenden Fall um einige Werke, bei denen ein regelmäßiges periodisches Erscheinen ausge schlossen ist, handelte, nicht aber um fortlaufend stets wieder erscheinende Bücher, wie z. B. Koenigs Kursbuch. In dem ersteren Falle haben nämlich die Schleuderfirmen, wie aus dem Folgenden heroorgehen wird, bei weitem nicht das Interesse daran, unter dem Ladenpreis zu verkaufen, wie dies bei periodisch erscheinenden Büchern, wie dem in meinem Verlage er scheinenden -Koenigs Kursbuch-, der Fall ist. Denn abgesehen davon, daß sie bei periodisch erscheinenden und noch dazu in großen Partien absetzbaren Büchern (Koenigs Kursbuch) immerhin einen ständigen und somit im Laufe der Jahre trotz des Schleuder- Preis solcher Verlagsartilel, also in diesem Falle von Koenigs Kursbuch, allgemein bekannt ist, durch den billigeren Verkauf dieses Buchs beim Publikum den Glauben zu erwecken suchen, daß auch alle andern bei ihnen geführten Artikel um den gleichen Prozent satz billiger seien als anderswo. Gerade diese Art der Reklame ist in vielen Fällen der Hauptbeweggrund, daß derartige Bücher verschleudert werden. Handelt es sich aber um Verlagsartikel, wie sie »Vita« in seinem Erwiderungsschreiben aufführt, die also von den Warenhäusern usw. nicht in obigem Sinne ausge beutet werden können, so werden die Schleuderfirmen natürlich weit eher geneigt sein, Drohungen nachzugeben, da ihnen (selbst in dem von ihnen sogar als sicher vorausgesetzten Falle, daß der Verleger mit seiner Klage abgewiesen wird) eine Klage seitens des Verlegers immerhin manche Unannehmlichkeiten und Geldopfer auferlegt, die in keinem Verhältnis zu dem Nutzen stehen, den ihnen der billigere Verkauf der betreffenden Verlags artikel verspricht. Im übrigen halte ich die Ansicht des Verlagshauses -Vita«, daß die gegen eine dieser Firmen erhobene Klage unbedingt eine Verurteilung zur Folge haben muß, für etwas optimistisch und der Entscheidung vorgreisend. Ich kann daher auch vorläufig den in meinem vorigen Rundschreiben gegenüber den Veröffentlichungen des Verlags würde mich jedoch im Interesse der ganzen Sache sehr freuen, wenn in obigem Prozeß seitens »Vita« ein obsiegendes Erkenntnis erstritten würde, denn es liegt mir natürlich völlig fern, den auf jenem Unfug entgegentritt, desto leichter wird es ja sein, eine Handhabe zu erhalten, um ihn zu beseitigen. Vorläufig scheint es mir jedoch das einzig richtige zu sein, abzuwarten, ob nicht in dem von mir gegen ein Warenhaus angestrengten, zur Zeit in zweiter Instanz schwebenden Prozeß ein obsiegendes Erkenntnis erzielt wird. Gelingt dies, so wäre dem gesamten Schleuder wesen ein für allemal das Todesurteil gesprochen. Albert Koenig, Guben, Verlagsbuchhandlung. Zum Artikel: »Achtung für Verleger« in Nr. 111 d. Bl. Zu dem Eingesandt der Firma I. M. Späth Verlag, Walter Späth, äs äato Berlin, 3. Mai 1905, entgegne ich wie folgt: anzeiger und dem Kölner Tageblatt beifügen zu lassen, und daß von diesen drei Zeitungen das Kölner Tageblatt die Prospekte nicht gebracht hat. Hieran trage ich indes keinerlei Schuld, da die Prospekte in der Anzahl der Ausgabe des Kölner Tageblatts, nämlich von 27000, an dieses und zwar auf Grund meines mit ihm getroffenen Abkommens rechtzeitig von mir zur Absendung gelangt sind. Das Kölner Tageblatt hat diese auch rechtzeitig erhalten, indes die Beifügung dieser Prospekte durch Brief vom 8. Dezember 1904 abgelehnt mit der Angabe, daß der Inhalt der Prospekte mit Rücksicht darauf, daß sich sein Lesepublikum nur aus Familien zusammensetze, zur Beifügung nicht geeignet sei. Ich habe mich sofort mit dem Kölner Lokalanzeiger in Ver bindung gesetzt. Dieser lehnte die Beifügung der Prospekte aus -technischen Gründen« ab. Ebenso war mein Bemühen, die Kölnische Volkszeitung dafür zu gewinnen, vergeblich. Auch diese lehnte die Beifügung mit der Begründung ab, der Inhalt der Prospekte sei für ihren Leserkreis wegen einiger angezeichneter Werke nicht geeignet. Diese letzte Ablehnung erfolgte mit Brief vom 18. Dezember 1904, so daß es mir nicht mehr möglich war, den Prospekt, der seiner Ankündigung gemäß für Weihnachten 1904 bestimmt war, noch vor Weihnachten durch andre Zeitungen zur Verbreitung zu bringen. Berlin, den 23. Mai 1905. Alfred Dochow.