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2998 Nichtamtlicher Teil. 115, 20. Mai 1896. Neuordnen des Sortimentslagers vor der Remission gefunden werden. Hierüber käme man bei gutem Willen sicher leicht weg, umsomehr, als doch, wie Herr Gecks schon angedeutet habe, die gleichzeitige Remission an alle Verleger eines Platzes Vorteile habe. Der Deutsche Verlegervein habe im vorigen Jahre den Versuch gemacht, die Angelegenheit bei den Leipziger Kom missionären in Fiuß zu bringen, und es hätten die Chefs der beiden größten Kommissionshäuser versichert, daß die ver änderte Einrichtung für ihren geschäftlichen Betrieb keine Schwierigkeiten biete. Daraufhin habe der Deutsche Verleger- vercin in Verbindung mit dem Berliner und dem Stuttgarter Vcrlegerverein eine Eingabe an den Verein Leipziger Kommis sionäre gemacht, die zunächst nur deswegen abschlägig beschicken worden sei, weil von Seiten des Sortiments noch jede Aeuße- rung zu der erwünschten Neuordnung gefehlt habe. Er glaube daher, daß es sich sehr empfehlen würde, wenn die Versamm lung zu einer Einheitlichkeit der Buchführung die Hand reiche. Der Vorsitzende erklärt die Bereitwilligkeit des Ver bandsvorstandes, den Wunsch der Verleger den Vereinen nochmals ans Herz zu legen, und wünscht, daß die heutige Versammlung durch eine Willenserklärung zu der Sache Stellung nähme. Herr Schöpping - München erkennt den Grund, warum bisher der Sorlimenter das Alphabet der Namen vorgezogen habe, in der Schwierigkeit der Ordnung des Sortimentslagers nach dem Alphabet der Städte. Habe man beim Sturze des Lagers nicht ganz geübte Kräfte zur Verfügung, so böte diese Ordnung manche Schwierigkeit dar. Es käme ja häufig vor, daß manche Firmen unter zwei Orten zeichneten. Herr Abendroth-Frankfurt a. M. kann diese Schwie rigkeiten nicht anerkennen, sie ließen sich leicht vermeiden; dagegen erblicke er in der Ordnung nach Städten so viele Vorteile, daß er gern die kleinen Schwierigkeiten in Kauf neh men würde. Herr Berger-Leipzig stimmt dem zu; auch die bis herige Oi dnung nach Namen bringe bei jeder Ordnung frag liche Fälle genug herbei. Er ist ebensalls für die neue Ordnung und erwähnt noch die vielen unpersönlichen Firmen, die, alle mit demselben Schlagwort, wie Buchhandlung, Ver lagsanstalt re. beginnend, nn Alphabet der Namen unendlich viel Verwechslungen verursachten. Herr Thienemann-Gotha weist darauf hin, daß, wie das Berlugsgeschäft, so auch das Sorlimentsgeschäft seines Namens die Ordnung nach Städten seit Jahren ohne jede Schwierigkeit durchgcführt habe. Herr Wildt - Stuttgart bestätigt dies aus den Erfah rungen seines Geschäfts. Desgleichen erklärt Herr Theodor Ackermann-Mün chen, daß er bereit sei, nach Rücksprache mit seinen ge schäftlichen Mitarbeitern, die im Großen und Ganzen keine Schwierigkeiten in dieser Acnderung erblicken könnten, die neue Ordnung anzunehmcn, obschon sie gerade für ihn, der von X nach K rücke, vielleicht unerwünscht sei. Herr Meißner - Elbing weist daraus hin, daß die nicht seltene Ortsverlcgung einer Firma bei der neue» Ordnung dieselben Unzulräglichkcitcn Hervorrufen werde, wie eine Firmen- änderung bei der gegenwärtigen Ordnung. Vor allem habe vorauszugchcn, daß alle Avise und Listen nach Städten geordnet ausgegeben würden. Er glaube aber nicht, daß die heutige Versammlung oder die Kreisversammlungen in der Lage sein würden, ein Dekret darüber zu erlassen; die alte Gewohnheit werde bei Tausenden von Sortimentern so nachwirken, daß cs schwer sein werde, die Anerkennung durchzusetzen. Herr Thiene mann befürwortet noch einmal die Neu ordnung, ebenso Herr von Zahn-Dresden, der, wenn auch einzelne Schwierigkeiten vorhanden wären, es dennoch für dringend wünschenswert hält, daß das Sortiment einem wieder holt geäußerten Wunsch des Verlags zu entsprechen sich be reit erkläre. Herr Ganz-Köln ist hierzu bereit, jedoch nur, wenn Ge wißheit geboten würde, daß alle jetzt nach der alten Ordnung eingerichteten Drucksachen künftig in umgeänderter Form aus gegeben würden. Der Vorsitzende glaubt aus der Diskussion zu ersehen, daß die Mehrzahl der Sortimenter bereit sein wird, für diesen Wunsch des Verlags einzutreten, er befürwortet daher die Annahme folgender Resolution: Die achtzehnte ordentliche Abgeordneten-Versammlung erklärt es für wünschenswert, daß die Verleger-Konten des Sortiments künftighin statt nach dem Alphabet der Firmen nach dem Alphabete der Städte geordnet und geführt werdcn, und es ist darauf hinzuwirken, daß die im Verkehr des Kommissionsgeschäfts geführten Avise und Listen nach der gleichen Ordnung umgestaltet werden. Diese Resolution wird ohne Widerspruch angenommen, nachdem noch Herr Bielefeld empfohlen hat, daß der Vor stand des Verbandes der Kreis-- und Ortsvereine mit einem entsprechenden Gesuch beim Verein der Leipziger Kommissionäre einkomme, wozu der Vorstand sich bereit erklärt. Man tritt hierauf zu Punkt 6 der Tagesordung in die Besprechung der Tagesordnung der Hauptversammlung des Börsenoercins ein und zwar sogleich zum fünften Punkt der selben, dem Antrag des Vorstandes: Die Hauptversammlung wolle beschließen: g.) Die Bestimmungen über die Verwaltung der Zeit schriften des Börscnvereins werden auf Grund des Beschlusses der Hauptversammlung vom 22. April 1894 mit den vom Ausschuß für das Börsenblatt vorgeschlagenen Abänderungen nach Z 38 der Satzungen genehmigt. d) Das Erscheinen der »Nachrichten aus dem Buch handel« cst mit dein 30. Juni 1896 einzustellen. Herr von Zahn bemerkt, daß er zu den vielleicht nur wenigen Börsenvereinsmitgliedcrn gehöre, die die »Nachrichten« ungern eingehen sähen, jedenfalls wolle er im Gegensatz zu von andrer Seite laut gewordenen Urteilen hervorheben, daß er die »Nachrichten« stets sachgemäß und gut geleitet gefunden habe und daß es undankbar wäre, wollte man die große Arbeit und Mühe ihrer Redaktion nicht anerkennen. (Bravo.) Dem Vorsitzenden sind inzwischen Probeabzüge einer in der Nummer des Börsenblattes vom Tage zuvor abgedruckten Bekanntmachung des Börsenvereinsvorstandes zugegangen, worin dieser den Ausschuß für das Börsenblatt gegen die ihm gemachten Vorwürfe rechtfertigt. Er bringt sie zur Verteilung und ver liest auf Veranlassung des ersten Herrn Vorstehers des Börsen vereins die Worte aus dem Geschäftsbericht für die diesjährige Hauptversammlung, die den Antrag des Vorstandes begründen. (Vergl. Börsenblatt Nr. 102 vom 4. Mai 1896.) Man schreitet hierauf zu der Besprechung des nächsten 6. Punktes der Tagesordnung der Hauptversammlung des Börsenvereins: Die Hauptversammlung wolle genehmigen: s) daß der Vorstand den von dem außerordentlichen Ausschuß für Revision der Gesetze über Urheber recht vorgelegten Bericht dem Reichskanzler zur Be rücksichtigung bei einer Revision der bestehenden Gesetze über Urheberrecht einreiche, b) daß derselbe Bericht unter dem Titel »Beiträge zum Urheberrecht« als X. Band der Publikationen des Börsenvereins erscheine. Der Vorsitzende, der selbst diesem Ausschuß angehört hat, empfiehlt die Annahme dieses Antrages und es wird dementsprechend beschlossen.