Volltext Seite (XML)
Der Bote vom Wins MligliklalZkitung Bezugspreis für den Monat 1,15 RM. einschließlich Zutragen. Anzeigen: Die sechsgespaltene 46 mm breite Millimeterzeile oder deren Aaum 4 Pfg., die 3gespalt. Text-mm-Zeile oder deren > Raum 12 Pfg. — Nachlaß nach Preis!. Nr. 3. — Nachlaßstassel ' Bei Konkurs u. Zwangsvergl. erlischt Anspruch auf Nachlaß. > Erscheint wöchentlich dreimal: Dienstags, Donnerstags nnd Sonnabends mittags Wöchentliche Beilage: »Bilderbole vom Geising" Monatsbeilage: „Rund um den Geisingberg" BezirksMzeigee für Mtrnberv, Seifin«, Zaumftem, Bärenstein und die nmlievenden Ortschaften Dieses Blatt ist für die Veröffentlichung der amtlichen Bekanntmachungen der Stadtbehörden Altenberg, Geifing, Lauenstein und Bärenstein behördlicherseits bestimmt Druck und Verlag: F. A. Kuntzsch, Attenberg, Bossestraße 3 — Fernruf Lauenstein Nr. 427 — Postscheckkonto Dresden Nr. 11811 — Girokonto Altenberg Nr. 97 — Postschließfach Nr. 18 Rr. 12 Donnerstag, öen 28. Farmar 1937 72. Jahrgang Am Sonnabend von I ! bis ist M hört das deutsche Volt seinen Mm Fn sämtlichen Betrieben Gemeinschaftsempsang Zur Durchführung des in dem Aufruf des Reichs- innenministers für Volksaufklärung und Propaganda vom 26. Januar angeordneten Volksempfanges der Rede des Führers am 30. Januar ergehen an die Betriebe die nachfolgenden näheren Richtlinien: 1. Wie aus dem veröffentlichten Programm für den 30. Januar ersichtlich, ist der Beginn der Abgabe der Regierungserklärung durch den Führer und Reichskanzler auf Sonnabend, den 30. Januar, 13 Uhr festgesetzt. Die Übertragung wird vor- aussichtlich bis etwa gegen 16 Uhr dauern. 2. In sämtlichen Betrieben der Wirtschaft ist in dieser Zeit der Gemeinschaftsempsang für sämtliche Betriebstätigen sicherzustellen, soweit nicht zwin gende staatspolitische Gründe entgegenstehen. Be triebsführer und Gefolgschastsmitglieder sind also in dieser Zeit geschlossen zu versammeln. 3. Die Betriebsführer und Gefolgschaftsmitglieder solcher Betriebe, die aus technischen oder anderen Gründen einen eigenen Gemeinschaftsempfang nicht bewerkstelligen können, hören die Übertra gung in den öffentlichen Empfangsstätten der NSDAP, oder in Gaststätten, Lichtspielhäusern oder Nachbarbetrieben. 4. Um auch den Volksgenossen, die in den offenen Verkaufsstellen des Einzelhandels und des Hand- Moskau befahl -en Terror in Portugal Bolschewistische Terroristen unternahmen nach einem großangelegten Plan schwere Bombenattentate auf verschiedene öffentliche Gebäude der portugiesischen Hauptstadt. — 2m Erziehungsministerium zerstörte «ine Bombe zwei Räume. Weltbild - M. werks tätig sind, die Möglichkeit zu geben, die Übertra gung der Führerrede am 30. Januar gemeinschaftlich zu hören, bleiben während der Sendezeit, von 13 bis 16 Uhr, die Verkaufsstellen geschlossen. Kem Berkaus zwischen 13 und 16 Ahr Die Wirtschaftsgruppe Einzelhandel hat zum 30. Januar folgenden Aufruf erlassen: Um auch den Millionen Volksgenossen, die im Einzelhandel tätig sind, die Möglichkeit zu geben, die Übertragung der Reichstagssitzung am 30. Januar zu hören, sollen während der Sendezeit, zwischen 13 und 16 Uhr, alle Einzelhandels betriebe geschlossen bleiben. Die Kaufleute sind aufgefordert, Gemeinschaftsempfänge für ihre Gefolgschaftsmitglieder durch zuführen bzw. mit ihren Gefolgschastsmitgliedern an einem öffentlichen Lautsprecher oder in einer Gaststätte die Übertra gung anzuhören. Die Kunden und Verbraucher werden ge beten, ihre Einkäufe dementsprechend einzurichten. Sächsische Betriebssichrer! Gcmcinschaftscmpfnng mit der Gefolgschaft am 30. Januar Der sächsische Minister für Wirtschaft und Arbeit und Gauwirtschaftsberater der NSDAP., Pg. Lenk, und der Gauobmann der Deutschen Arbeitsfront Pg. Peitsch, haben zum 30. Januar folgenden gemeinsa men Aufruf an alle sächsischen Betriebsführer erlassen: „Im Anschluß an den Ausruf des Reichsministers Pg. Dr. Noebbels bctr. Uebertragung der Führcrredc am kommenden Sonnabend aus dem Reichstag richten wir hierdurch an alle sächsischen Vetricbssührer den Appell, ihrer Gefolgschaft am Sonnabend, dem 30. Januar, soweit es die räumlichen Ver hältnisse gestatten, den Gemeinschaftsempsang in den Betrie ben oder in günstig gelegenen Sälen zu ermöglichen." Anordnung des Eausportführers Der Eauführer des DRL. Kunz richtet an die sächsischen Reichsbund-Vereine zum 30. Januar folgender. Aufruf: „Der 3V. Januar ist der Ehrentag der Nationalsozialisti schen Deutschen Arbeiter-Partei. Ich erwarte deshalb von allen Vereinen des Deutschen Reichsbundcs für Leibesübungen, daß sie in selbstverständlicher Pflichterfüllung sich geschlossen an den Festveranstaltungen der örtlichen Partcigliederungsn beteiligen und dadurch ihrer Verbundenheit zu Staat und Führung freudig sichtbaren Ausdruck verleihen. Darüber him aus haben alle Dietwarte an den im Monat Januar noch stattfindcnden Dietabendcn der Bedeutung des 30. Januar zu gedenken und aus die weltgeschichtliche Bedeutung dieses Tages hinzuwcisen. Es lebe der Führer! Es lebe das ewige Deutschland!" Der -ritte Reichstag im Dritten Reich Der Reichstag, der soeben zum 30. Januar, 13 Uhr, einberufen wurde, ist der dritte des Dritten Reiches, und es kommt ihm in der deutschen Geschichte außerdem noch eine besondere Bedeutung zu, weil er der erste deutsche Reichstag überhaupt ist, in dem eine Mehrheit von fast 99 v. H. des gesamten Volkes sich zu einem Mann, zu Adolf Hitler und seiner Bewegung, bekannt hat. Der jetzt einberufene Reichs tag ist am 29. März 1936 gewählt worden. Der Führer hatte das deutsche Volk aufgerufen, sein „Ja" zur Wieder herstellung der deutschen Hoheit über deutsches Land durch den Einmarsch deutscher Truppen in die durch Versailles ent militarisierte Zohne auszusprechen. Mit einer überwältigen- den, unmißverständlichen Geschlossenheit stellten sich die Deut- schen hinter den Führer. Die Wahlbeteiligung betrug 99 v. H. und 98,8 v. H. der Stimmen waren gültig und entfielen auf die NSDAP. 44423116 deutsche Wähler entsandten 741 nationalsozialistische Abgeordnete in diesen Reichstag, der damit der zahlenmäßig größte je zusammengetretene Reichs tag überhaupt wurde. Die Sitzung am 30. Januar 1937 ist seine erste. Neue wichtige Gesetze Deutsches Beamtcngcsetz und Reichsdicnststrafordnung Gesetz über Groff-Hamburg und andere Gebietsbereini- aunaen. — Gesetz über Aktiengesellschaften und Komman ditgesellschaften auf Aktien Das Neichskabinett verabschiedete in seiner Sitzung am Dienstag zunächst das Deutsche Beamtengesetz und in Zusammenhang damit die Rcichsdienststrafordnung. Durch das in fast zweijähriger Arbeit zum Abschluß ge brachte Bcamtengesetz tritt ein einheitliches Be amtenrecht an die Stelle von siebzehn verschiedenen Regelungen, und zwar sowohl für die Reichs-, Landes und Gemeindebeamten, wie auch für die Beamten der Körperschaften des öffentlichten Rechts. Durch dieses Gesetz lebt die beste Tradition des alten Berufsbeamtcntums wieder auf durch die Schaffung eines Treueverhältnisses zum Führer im Gegensatz zu der Weimarer Gesetzgebung, die den Be amten auf die Verfassung verpflichtete. Die NSDAP, wird in das Gesetz eingebaut als Folge der unlöslichen Verbundenheit zwischen Staat und Partei und als Trä gerin des deutschen Staatsgedankens. Das Gesetz tritt am 1. Juli 1937 in Kraft. Durch die neue Neichsdienststrafordnung wird eben falls eine Vereinheitlichung des Dienststrafverfahrens und der Dienststrafgerichte gegenüber der heutigen Bunt- scheckigkeit hergestellt. Das neue Gesetz sieht im Gegensatz zu dem bisherigen Reichsbeamtengesetz ein Wiederauf nahmeverfahren vor bei Urteilen, die nach dem 1. Januar !1936 rechtskräftig geworden sind. Auch dieses Gesetz tritt am 1. Juli 1937 in Kraft. Das Gesetz über Groß-Hamburg und andere Gebiets bereinigungen ist das erste Gesetz einer territorialen Flurbereinigung in Deutschland. Es war aus politischen und wirtschaftlichen Gründen, insbesondere auch auf Rücksicht auf den Vierjahresplan, erforderlich, und tritt in seinen wesentlichen Bestimmungen bereits am 1. April 1937 in Kraft. Nach diesem Gesetz gehen aus das Land Hamburg von Preußen über die Stadtkreise Altona und Wands- beck, Harburg-Wilhelmsburg und eine Reihe von anlie genden Gemeinden, während von Hamburg auf Preu ßen die Gemeinden Geesthacht und die Stadt Kuxhaven und eine Reihe anliegender Gemeinden übergehen. Zu Preußen kommt ferner das Land Lübeck mit Ausnahme seiner im Land Mecklenburg gelegenen Gemeinden Schat tin und Utecht. Der Stadtkreis Wilhelmshaven geht von Preußen auf das Land Oldenburg über und wird mit dem Stadtkreis Rüstringen zu einem neuen Stadtkreis Wilhelmshaven zusammengeschlossen. Andererseits wird der oldenburgische Landesteil Birkenfeld mit dem Land Preußen vereinigt und bildet einen Landkreis in der Rheinprovinz. Preußisch wird auch der oldenburgische Landesteil Lübeck. Schließlich wird zwischen Preußen, Mecklenburg und dem bisher lübischen Landesgebiet eine Gebietsbereinigung zur Beseitigung der Exklaven vorge- uommen. Die Vermögensanseinandersetzungen zwischen Preußen und Hamburg sollen bis znm 1. April 1938 durchgeführt werden. Schließlich verabschiedete das Kabinett ein Gesetz über Aktiengesellschaften und Kommanditgeseqschaften auf Aktien, nach dem die Form der Aktiengesellschaft nur für große Kapitalgesellschaften, nämlich für solche mit über einer halben Millionen Reichsmark Grundkapital in Zu kunft in Frage kommt. Für die bestehenden Aktiengesell schaften wird die Mindestgrenze auf 100 000 Reichsmark festgesetzt. Mehrstimmaktien sind in Zukunft grundsätzlich verboten. Die Geschäftsführung der Aktiengesellschaft liegt ausschließlich beim Vorstand, dessen Verantwortung und Autorität verstärkt werden. Die Tantiemen sollen in angemessenem Verhältnis stehen zu den freiwilligen sozialen Leistungen der Gesellschaften. Die Zahl der Äuf- sichtsratsmitglieder wird nach der Höhe des Grundkapi tals gestaffelt. Die nächste Sitzung des Reichskabinetts findet am Sonnabend, 30. Januar, aus Anlaß der vierten Wieder kehr des Tages der Berufung des Kabinetts Eitler statt.