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»redaktioneller Leu 100, 1. Mai 1918. dies an anderer Stelle zu tun. Uni aber ans die Angemessenheit des Lenernngszuschlages mit wenigen Warten einzugchcn, sei darauf hin gen iescn, daß die Preisprüfnngsstelle selbst unterm 6. November 1917 an den Herrn Staatssekretär des Kriegscrnährungsamts wie folgt berichtete: »Durch eingehende Verhandlungen mit einem angesehenen Vertreter des hiesigen Sortimentsbuchhandels, sowie durch die Ein sichtnahme in die uns von unserm Herrn Sachverständigen znr Ver fügung gestellte Verhandlnngsliteratur sind wir zn der Überzeugung gelangt, daß der Teuernngszuschlag um 10 v. H. gerade für ost- preußische Verhältnisse nicht als unangemessen bezeichnet werden kann.« 8k. Einfluß des Krieges auf Pachtverträge. Entscheidung des Reichsgerichts. — Es liegt auf der Hand, daß unvorhergesehene und unvorhcrsehbare Ereignisse wie der gegenwärtige Krieg auf Vcrtrags- vcrhälti'issc, die vor dem Kriege abgeschlossen wurden, einen ungewöhn lichen Einfluß ausüben und daß es in zahlreichen Fällen wider Treu und Glauben verstoßen würde, wenn der eine Teil dem anderen ans Grund des Vertrages Leistungen ansinncn wollte, die dieser sich unter keinen Umständen hätte auserlesen lassen, wenn die kommenden Er eignisse vorauszuschen gewesen wären. In solchen Fällen ist, wie das Reichsgericht in seiner Entscheidung vom 7. Dezember 1917 feststellt, der Richter befugt, die Lücke, die der Vertrag aufweist, kraft seiner eigenen Machtvollkommenheit nach den Grundsätzen von Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Verkehrssitte anszufüllcn (vgl. 88 157 und 242 BGB.), wenn mit Sicherheit anzunehmen ist, daß die Parteien die durch den Krieg geschaffenen Verhältnisse in den Kreis ihrer Erwägungen gezogen und zum Gegenstand einer besonderen Vereinbarung gemacht hätten. Von diesem Gesichtspunkt ausgehend, hat das Reichsgericht hinsichtlich eines Pachtvertrags — es handelte sich um ein Sägewerk in Ostpreußen, das durch den Nnsscncinsall ftill- gclegt war — dahin erkannt, daß für die Zeit der durch dieses Er eignis bedingten Betricbshemmungen der Pächter von der Zahlung des vertraglich bedungenen Pachtpreises befreit sei. und am 1. Mai 1868 von Gottfried Burkhardt übernommen worden, der ihr seinen Namen gab. Dem neuen Besitzer trat sein Sohn Gustav Burkhardt von Anfang an zur Seite, der schon 1870 das Geschäft für eigene Rechnung erwarb. Herr Gustav Burkhardt steht ihm also seit 50 Jahren vor, in unserer raschlebigen Zeit gewiß eine be merkenswerte Erscheinung, da einem Manne selten Arbeitskraft und -Lust so lange erhalten bleiben. Seit 1912 ist ihm sein Sohn, Herr Willy I. G. Bnrkhardt, als Teilhaber zur Seite getreten. Möge eS beiden Herren vergönnt sein, noch lange vereint zu arbeiten und sich weiterer Erfolge zu erfreuen! Am 3. Mai werden 25 Jahre vergangen sein, seitdem He:-r Curt Haußmann, der Prokurist der DUrr'schen Buchhandlung in Leipzig, in dieser Firma tätig ist. Er trat als junger Gehilfe in die Firma ein, deren damalige Inhaber di« Herren Otto und Johan nes Friedrich Dürr waren. Durch unermüdlichen Fleiß, Umsicht und regstes Interesse an dem zu dieser Zeit im Entstehen begriffenen päda gogischen Verlag erwarb er sich bald das Vertrauen und die Wert schätzung seiner Vorgesetzten. Nach dem Tode des Herrn Otto Dürr stand er auch dem Sohne, Herrn Johannes Friedrich Dürr, der nun alleiniger Inhaber der Firma wurde, treu zur Seite und war im wahren Sinne des Wortes dessen rechte Hand. Nach dem Tode Johan nes Friedrich Dürrs im Jahre 1910 übernahm Frau Else Dürr geb. Gontard die Dürr'sche Buchhandlung, um sie ihrem damals noch un mündigen Sohn zu erhalten. Sie ernannte Herrn Curt Haußmann zum Prokuristen und übertrug ihm die gesamte Geschäftsleitung des Hauses. Die überaus günstige Weiterentwicklung des Verlages, dem der Jubilar seine ganze Kraft und Arbeitsfrendigkcit widmet, zeigt, daß die Leitung der Dttrr'schen Buchhandlung bei Herrn Haußmann in den besten Händen liegt. LprriljMt. Zweierlei Maß. Über das Lagergeld der Buchbindereien heiht es in de» »Mittlgn. des Deutschen Verlcgervereins«: Von den Buchbindereibcsitzern wird neuerdings versucht, Lager spesen zu erheben. In einigen uns bekannt gewordenen Fällen wur den sogar diese Lagerspesen für viele Jahre rückwärts gefordert, als die Geschäftsverbindung mit der betreffenden Buchbinderei gelöst wer den sollte. Wir sind der Ansicht, daß die Buchbindereien kein Recht haben, einseitig ein Gebrauchsrecht zu formulieren, sondern daß das nur im Einvernehmen mit der berufenen Vertretung der Gegenpartei ge schehen kann. Es ist uns aber nicht bekannt, daß ein Versuch, mit dem Deutschen Verlegerverein oder mit dem Börsenverein der Deutschen Buchhändler ein solches Abkommen zu treffen, gemacht worden wäre. Die einseitig festgesetzten Bestimmungen können wir daher für uns nicht als bindend ansehen, wir stellen vielmehr die nachstehenden drei Grundsätze auf: 1. Es war seither handelsüblich, daß bei langjähriger Geschäfts verbindung zwischen Verleger und Buchbinder für beim Buchbinder lagernde Vorräte kein Lagergeld berechnet wurde, weder für gebun dene noch für rohe Vorräte; 2. ES ist handelsüblich, daß die Buchbinderei, falls sie das Ein lagern von Vorräten nicht kostenlos übernehmen will, mit einer ent sprechenden Forderung sofort an den Verleger hcrantritt; 3. ES ist nicht handelsüblich, bei Auflösung langjähriger Geschäfts verbindung zwischen Verleger und Buchbinder, während welcher keine Lagcrmiete vereinbart oder berechnet war, nachträglich bei der Schluß abrechnung eine Lagermiete rückwirkend zu berechnen, sei es für ge bundene, sei es für rohe Vorräte. Briefumschläge. — Die Einkaufsgesellschaft Sächsischer Zeitungs verleger m. b. H. in Leipzig stellt den Mitgliedern des Deutschen Ver legervereins Briefumschläge im Format von 12^X15^ cm auf gel bem stärkeren Papier zum Preise von .-/i 16.10 für 1000 Stück loco Leipzig znr Verfügung. Bestellungen sind an die Geschäftsstelle der VtnkaufSgesellschast Leipzig, Winömühlcnstraße 39, direkt zn richten. Personalnachrichten. Jubiläen. — Am 1. Mai waren 50 Jahre vergangen, seit die Vurkhardt'sche Buch-, Kunst-, Musik.-, Papier- und Schreib Materialien Handlung in Crimmitschau unter diesem Namen besteht. Sie war 1865 von Ernst CichoriuS gegründet Vor längerer Zeit, wenn ich nicht irre, um die Jahreswende, be stellte ich bei dem Verlage Hcymann, Berlin, »Das Kohlensteuergesetz« von Naumcr-Moll. Da mich die Firma ohne Buch und Antwort ließ, wurde eine zweite Bestellung eingesandt, diesmal mit der Bitte, un ter Nachnahme zu senden. Auch diesmal weder Buch noch irgend eine Antwort. Der richtiggehende Sortimenter soll ja die Ruhe nicht gleich verlieren, erst recht nicht angesichts der augenblicklichen Ver hältnisse. Ich schreibe dem Verlag ein zweites Mal und nach 8 Tagen ein drittes Mal, er möge das Buch unter Nachnahme senden. Ans diese am 12. März ergangene Bestellung erhalte ich am S. April die übliche Karte: »Vergriffen — in ca. 3 Wochen lieferbar«. Mein Kunde, ein großindustrielles Werk, hatte anfangs auch die selbe Geduld wie ich, schließlich bestellte er ärgerlich ab. Mit beson derer Genugtuung sandte ich ihm nun das endlich eingetroffene Lebenszeichen des Verlags ein und erhalte umgehend die folgende Antwort, die ich urschriftlich beifüge: »Ans Ihre Karte vom 3. b. M. erwidere ich der Ordnung halber, daß ich das fragliche Kohlensteuergesetz (Nanmer-Moll, Heymanns Verlag) bereits vor einigen Wochen bei Ihnen abbestellt hatte und daß mir dasselbe auf Grund meiner Bestellung direkt bei in Verlage*) inzwischen geliefert worden ist.« Schnelle, sehr schnelle Bedienung ist auch, wie man sieht, im 4. Kriegsjahre noch nicht ansgestorben. Recklinghausen. Buchhandlung Adolf Kroll. Inh. Wwe. Kroll, Hagen i. W. Entgegnung. Der Kommentar zum Kohlensteuergesetz von Raumer-Moll war seit Mitte Januar vergriffen. Wenn auf mehrfache Bestellungen der Buchhandlung Adolf Kroll keine Antwort gegeben sein sollte, so wäre dies Vorkommnis bedauerlich und ungehörig. Daß nach dem Fehlen des Buches noch einige Exemplare anSge- liefert worden sind, ist darauf zuriickznführen, daß ich den Firmen Ernst Hühn in Cassel, Struppe L Winckler in Berlin, Weitbrecht K Marissal in Hamburg und anderen fest und bar bezogene Exemplare entgegenkommenderweise zurückgenommen und diese nach den vor liegenden Bestellungen an Buchhändler und Kunden meines Sorti ments geliefert habe. Berlin, 26. April 1918. Earl Heymanns Verlag. *) Von mir gesperrt. Verantivortlt^er Redakteur: Emil Thomas. — Verlag: Der Börse n verein der Deutschen Buchhändler zu LKr>zig^ Deutsches BüchhändlerhxuS?' Druck: Stamm L Seemann. Sämtlich in Leipzig. — Adresse der Redaktion und Expedition: Leipzig, Gerichtsweg SS sBuchhändlerhau»). 2zr