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Amtliche Bekanntmachlmgen WckM, MMM Ml» WM W AusMeii V» VMiiW!s »er Zß. Wl> lWMMe MMmder dis USermUr IW In der 30. Zuteilungsperiode ist u. a. folgendes zu beachten: 1. Alle Verbraucher, die nicht Selbstversorger sind, erhalten eine Sonderzuteilung »on 125 o Kunsthonig je Person auf Abschnitt dl 26 der rosafarbenen Nährmittelkatte für Normalver braucher sowie für Kinder und Jugendliche bis zu 18 Jahren. Die Verteiler haben diese Abschnitte, die den Aufdruck ,125 Kunst honig — Sonderzuteilung- tragen, beim Verkauf des Kunsthonigs abzutrennen und nach Beendigung der Zuteilungsperiode bei den Abrechnungsstellen gegen Bezugsscheine mit dem Zusatz ,dl- um zutauschen. Die blauen Karten für Selbstversorger berechtigen nicht zum Bezüge der Sonderzuteilung an Kunsthonig. Durch diese Son derzuteilung wird die über die Reichsfettkarte für Kinder vorzu nehmende laufende Verteilung von 125 x Kunsthonig je Kind nicht berührt. 2. In der 31. Zuteilungsperiode (15. Dezember 1941 bis 11. Januar 1942) werden alle Verbraucher, die nicht Selbstversorger find, eine Sonderzuteilung von 25« o Hülsenfrüchten erhal- ten. Damit sich die Verteiler die ersordMichen Vorräte beschaffen können, ist e ne Voranmeldung nötig. Die Dersorgungsberechtigten lassen zu diesem Zwecke bei dem von ihnen gewählten Kleinver teilern (Einze Händlern) in der Zett vom 10. bis 15. November 1941 den Doppelabschnitt dI28/dI29 der rosa Nährmittelkarten 30 ab trennen, der durch den Aufdruck »Bestellung von Hülsenfrüchten für die 31. Zuteilungsperiode- gekennzeichnet ist. Bei der Vorbe stellung haben die Kleinverteiler (Einzelhändler) den Stammabschnitt der Nährmittelkarle 30 mit ihrem Firmenstempel und dem Zusatz ,28/29- zu versehen. Da die Abgabe der Hülsenfrüchte zu gegebenen Zeit nur auf den hierfür bestimmten Einzelabschnitt der Nährmit- telkarte 31 bei gleichzeitiger Vorlage des vom Einzelhändler in vor erwähnter Weise gekennzeichneten Stammabschnittes der Nährmit telkarte 30 erfolgen darf, ist dieser von den Verbrauchern sorgfältig aufzubewahren. Die mit „1" überstempelten Nährmittelkarten sowie die Nährmittelkarten von Kriegsgefangenen berechtigen nicht zur Anmeldung und zum Bezug von Hülsenfrüchten. Die abgetrennten Abschnitte dl 28/dI 29 der rosa Nährmittel karten 30 haben die Verteiler umgehend, spätestens jedoch bis zum - 21. November 1941 bei ihrer zuständigen Abrechnungsstelle in der üblichen Weise, auf Bogen aufgeklebt, zwecks Ausstellung von Be zugscheinen mit der Bezeichnung »Sonderzuteilung Hülsenfrüchte einzureichen. Letztere sind unverzüglich an den Lieferanten weiterzu geben. Anstalten, Heime usw. erhalten für Gemeinschaftsverpflegte, die keine Nährmittelkarten besitzen, Bezugscheine entsprechend der Zahl der Versorgungsberechtigten, direkt von mir. 3. Die Verbraucher haben die Bestellscheine einschließlich der Bestellscheine 30 der Reichseierkarte und der Reichskarte für Mar melade (wahlweise Zucker) in der Woche vom 10. November bis 15. November 1941 bei den Verteilern abzugeben. Dippoldiswalde, am 7. November 1941 Der Landrat des Kreises Dippoldiswalde — Ernährungsamt Abt. 6 — Krücke rum Kredit /ür vre/e Klarer ük rum xewor- cken. 5re einmal eine oeier ein Oa^/e^en /ü? xe- Fe^ä/l/ie^e ^reec^e. Dann elenden 5ie r/ai'an, riaA /^re §/>ar^L»e aueä ^reriite xereäkrt. /leiAx verdient Npaikallm^^I vertrauen. Die §/>S7kL»e «nl/ /re//en, unrl ne üiZ/t W -e^onr/er^ xern i^ren /reuen H^arern. llosSpgrkassenbiirst - eine sVs//e Im Dittersrjor/, Oei/rn^, 6/rrs/iütt6 rrncl Kirchücke Nachrichten Sonntag, den 9. November 1941. Glashütte. Dienstag 8 U Fravenmissionsbund, Mittwoch 8 U. Bibelstunde, Donnerstag 3 Uhr Feierabendkeie, Freitag 8 Uhr Bibelstunde Luchau. Altenberg. 16 Uhr Predigt in der Pfarre (Pf. Büchner). Geifing. 10 Uhr Predigt (Pf. Büchner), 11 Uhr Kgd. Lauenstein. 10.30 Uhr Predigt (?. Reinisch), 11 30 Kgd. Bärenstein. 10 Uhr Predigt, 11,30 Kindergottesdienst. Liebenau. S Uhr P ed gt (?. Reinisch). Dittersdorf. 8.30 Predigtgd. m. hl. Abendm., 11 Uhr Kgd. Hauptschristletter. Werner Kuntzsch, Altenberg. Druck und Verlag: F. A. Kuntzsch, Allenberg. Kriegerkamerav , schäft Altenberg Morgen Sonntag, 9. Nov., nochm. 4 Uhr Kamerad- schaftsappell bei Kamerad Klemm, Schützenhaur. Da» Erscheinen aller Kameraden ist Pflicht. Weichelt, Kameradschafts führer. Krieverkamerad- schaft Lömenhatn stellt morgen Sonntag vorm. 9Uhr mit Fahne zur Heldengedenk feier in Eichler» Gasthof. Der Kameradschastsführer Dienstag, den S.dlovember 1941 ent- »ckliek nack langem Deiden unci dock plützlick unlt uns unerwartet mein io- nigstptsliebter Klann, mein lieber,8ru- cler, unser xuter Sckwager, Onkel und Orovonkel, mein treuester freund, rler a-v. LmU r-M« im ^Iter von 72 Askren. In tieler trauer SodlwtU MrtIL» geb. Starck NnrUm SO 36, den 5. dlovemder 1941 NattdorstraLe 3 Areiuüll. Feuerwehr Altenberg Mittwoch, den 12. Nov., abends 8 Uhr findet Unterricht mit an schließender Dienstbesprechung bei Zugführer Büttner statt. Doll- zahliges Erscheinen ist Pflicht. I A: Max Eichler Sache für hiesiges Industrie- S unternehmen I «runtsiück als Gefolgschaftsheim ge- eignet. Grundstücks-, Hypothe- Ken- und Versicherungr-Büro I. Lippmann, Döbeln/Sa., - Adolf-Hitler-Stc. 14, Ruf 2954 Ei« treues Mntterherz hat aufgehört z« schlagen! Nach einem Leben voller Arbett und Sorgen schloß am 5. November 20 Uhr meine liebe Gattin, unsere gute Mutter, kau Martha Miner geb. Bergner, ihre lieben Augen für immer. Um stilles Beileid bitten Zinnwald, die tieftrauernden den 8. Nov. 1941. Hinterbliebenen Die Beerdigung findet Montag nachmittag 3 Uhr vom Trauerhause aus statt. Unser keikeeliebter Solm, öruder, Sckwsger, Onkel uncl dlekle Ottr. in einem klusikckor, 27 1akre all, starb im Kample um Deutsck- Isnds Lkre, freikeit und Orüke, wSkrend er im Sanitätsdienst einem verwundeten Kameraden ttillv leistete, an der Ostfront den Heldentod. Sein Soldatentum land durcb die Hingabe seines jungen Dedens kückste LrküIIung. SckISkst Du suck lern der geliebten Heimat in lremder Krde, so umsckkektDick docA die Diebe der Deinen. In tieler, stolrer Trauer KEiigUS» KirAarck Nrauar und ?rau und Lisa oeb. Sckeinettj OtStars- Lrsot O»Aa und brau ckart, ged krauer 5. diovem- NuckoU Krassar, Ottr. der 1941. und Unverwandte. Die Einäscherung unseres lieben Verstor benen Alfred Beil findet am Montag, den 10. November, 12.30 Uhr im Krema torium zu Dresden-Tolkewitz statt. Die trauernder» Altenberg Hinterbliebenen 2u meinemkO.Oeburtstsge sind mirvon vielen Seib» OlückwünscNe und Lkren- gaben ruteil geworden, wokür ick kier- durck allen kerrlickst danke. Rottanne« VoUiler Olaskülte, November 1941 Ersch (dien« Mono Dens Alte» Ruf r Posts« Wie an der genossen unserer 8. Nover tum und ein Volk «st, sich 1 höher sie Wie Löwenbi darüber Deutsi nur für besseres ttoutiner Wir suchen N-M8 >10618 8. dlovember 1941 Junger Mann sucht Gebrauchter MM» MM! ' «a aUsn ^pvtksksn uncl Droqvnsn. Il 3UMLPI381 in Glashütte. Angebote an die Buchdruckerei Noack, Glashütte. uns der uns dro! gegen dc den Feil steht o e vor dies politische iu dem i einer Ze zu gestal dal. de sprach a! ^ührerr, spricht v icder So der gere Reden d Roose das Ges sen. plui denen si Auftrag, morsd)e Bund zn dieser A halten n velt die seine Fä die gan^ Gibt No so hat d den Be des Leb leben. Z Hal, um dem Un Sebou blutet w. V^enn Sie uua krank leieru wolle», dann waebea Sie »ick «inen „bedeutenden", diekeo, »lt- modiseben Verband. >Venn Sie aber gleieb weiter arbei ten wollen, dann genügt ein Stüok von dem dünne», »tratt »itreoden, beilungkSrder»de» uaäpklanter morgen Sonntag, den 9. November, vormittags 9 Okr, Im Oastkol Stadt kürenstein kerrlickst eingeladen ScAmidt, Ortsgruppenletter. chen Bel Handlur deutschei Schl Zu hören r Bürge gefallen sam hab hos ihre Wir Mg n drn Tonfilm Oeierwallu Jugend!, unter 18 Jahren nicht zugelassen u. die Deutsche Wochenschau NSDAP., Ortsgr. Geifiug Alleinmädchen zuverlässig u. ehrlich, für gepflegtes Heim in gute Dauerstellung gesucht. Rheden, Dresden, Lüttichaustr. 26 ronfilmveranstaltung lm Sasthof.Lagerhaus", Löweahlitn nächsten Dienstag, den 11. November, 20 Uhr Die dle erste ihre Lre nach ein, Leben b weihevol dem M Stgrune Müncher runa sär Vervund Vorkäml Die der Krai Heeres t Mahnm« Ados W oberft F vor das weilten 8 Nove Teutschl wirbel < löste 16 des 9. s Naö vom gu den Kro Schrank verschließbar, sür Deutsche Kinder schar zu kaufen gesucht. An- geböte an Buchdruckerei Noack, Glashütte 6«A SMM irgendwelcher Art. Aus mecha nischer Branche. Angebote an die Geschäftsstelle d. Bl. in Altenberg. mahnt nochmals alle Gastwirte, die Preisvorschriften genau zu beachten, zumal sonst strengste Strafen, gegebenenfalls Ge- schäftsschließung und Betätigungsverbot drohen. Reichsvorschriften für die Hygiene von Getränkeschank anlagen. Durch eine gemeinsame Polizeiverordnung des Neichswirtschaftsministers und des Reichsministers des Innern werden neue reichseinheitliche Vorschriften über Getränkeschank anlagen erlassen. Danach müssen diese in bezug auf Werkstoffe, Abmessungen, Sicherheitsvorrichtungen und Sauberkeit ent sprechend den anerkannten Regeln der Technik und Hygiene errichtet, betrieben und in einwandfreiem Zustand erhalte«' werden. Neuerrichtete oder wesentlich veränderte Getränke schankanlagen dürfen erst nach Erteilung einer Erlaubnis be nutzt werden, der eine behördliche Prüfung vorangeht Dir neue Polizeiverordnung tritt ain 1. Januar 1942 in Kraft. Zu gleicher Zeit treten die bisher geltenden Vorschriften über Ein richtuna und Betrieb von Getränkeschankanlaaen außer Kratt Neue Reichsmittel sür den Wohnungsbau. Der Reichs kommissar für den sozialen Wohnungsbau hat den Ganwoh- nungskommissaren erhebliche Reichsmittel zur Förderung sozialer Wohmingsbauten zugewiesen für solche Bauvorhaben, die vom Neubauverbot ausgenommen sind und in nächster Zeit durchgeführt werden. Sie werden vornehmlich in den Gebieten errichtet, in denen in verstärktem Maße kriegswirt schaftliche Aufgaben auftreten. Es handelt sich um die erste Zuteilung aus dem neugegründeten einheitlichen Wohnung» banförderunassonds. «6061. >10618 §ed. Donalk ^ItenberA I^iHttenkerx r. 2. au! Urlaub Die gesamte känwoknersckatt wird ru der MlA. UMM «MW Der Kriegszuschlag aus Branntwein ist um eine Mark je Liter Weingeist erhöht und damit verdoppelt worden. Nach einer Entscheidung des Reichskommissars sür die Preisbildung dürfen künftig auch beim glasweisen Ausschank die doppelten Beträge erhoben werden. Bisher durfte für Gemäße von 2 und 2,5 Zentiliter ein Kriegszuschlag von je einem Pfennig erhoben werden. Dieser Zuschlag erhöht sich jetzt auf zwei Pfennig. Die Kriegszuschläge auf Branntwein sind auch beim glasweisen Ausschank üsssonders in Rechnung zu stellen und es darf auf diese kein Bedienungsgeld erhoben werden. Preisverstöße in Gaststätten. — Eine Mahnung. Im Gast Wirtsgewerbe sind in den letzten Monaten verschiedentlich empfindliche Ordnungsstrafen wegen Preisverstößen verhängt worden. Es handelte sich hauptsächlich um folgende Verstöße: 1. Preisüberschreitung durch Erhöhung der Preise für Speisen und Getränke oder durch Beibehalten bisheriger Preise sür Speisen, obwohl die Zusammensetzung nicht mehr gleich gut war; 2. Preisüberschreilungen durch Leistungsminderung, z. B. Ausschänken schwachprozentiger Spirituosen statt hochprozen tiger oder Verringerung der Matzgrößen unter Beibehaltung der bisherigen Preise; 3. Verletzung der den Gastwirten ob liegenden Aufsichtspflicht durch ungenügende Aufklärung und Ucberwachung ihrer Kellner auf Einhaltung der Pflicht, mit Psennigbeträgen abzurechnen und Bedienungsgeld weder von der Gelränkesteuer nsch vom Kriegszuschlag zu erheben. Die Wirtschaftsaruvve Gaststätten- und Beberberaunasaewerbe er- Gebrauchte Schneeschuhe (150—160 cm lang) zu kaufen ge sucht. Angebote an die Buch druckerei Noack, Glashütte. MMIM, WM, letztere auch für halbe Tage R. Leinbrock Nachf. Bärenstein Schlotzmühle