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Großenhainer UnterhckuW- L Anzeigtblatt. RiuisUaii lier Kölligs. Ail>t8^llllpiil'.nimfc!>lisi, lies Kölügk. Amtsgericht» mA äe» Ktalltcachg zu Gro^enkmn. Srschtinen: Dirnstag, Donnrrstag, Sonnabend. Vierteljährliche« Abonnement: am Schalter l M., durch den Boten in« Hau« 1 M. 25 Pf., durch die Post l M. 2b Pf., durch die Post ins Haus t M. 50 Pf. Druck und Verlag von Herrmann Starke in Großenhain. Verantwortl. Redacteur: Herrmann Starke sen. Inserent tür du am Ävenb auszugebende Nummer werden bis früb o Ubr angenommen und Gebühren für solche von auswärts wenn dies der Einsender nicht anders bestimmt, durch Poflnachnahme erhoben. Dienstag, den 11. März 1884. 72. Jahrgang. Bekanntmachung, das diesjährige Grsatzgeschäft betreffend. Die Musterung aller im Aushebungsbezirke Großenhain gestellpflichtigen Militär pflichtigen der Altersklasse 1864/84 und früherer Jahrgänge — vergl. § 24 Nr. 1 und 2 verbunden mit 8 23 der Ersatz-Ordnung — wird I. für die Mannschaften aus den ländlichen Ortschaften des Amtsgerichtes Riesa: Bobersen, Böhlen mit Jahnishausen, Forberge, Glaubitz, Sageritz, Langenberg, Gohrisch, Gostewitz, Gröba, Grödel, Heida, Kleintrebnitz, Kobeln, Lessa, Leute witz, Lichtensee mit Haidehäuser, Marksiedlitz, Mehltheuer, Mergendorf, Merz dorf, Moritz, Nickritz, Nieska, Nünchritz, Oberreußen, Oelsitz, Pahrenz, Pausitz, Pochra, Poppitz, Prausitz, Promnitz, Radewitz, Röderau, Streumen, Weida, Zeithain, Zschaiten Donnerstag den 3. April dieses Jahres Vormittag 9 Uhr, II. für die Mannschaften aus der Stadt Riesa Freitag den 4. April Vormittag 8^2 Uhr und zwar an beiden Tagen im Hotel „zum sächsischen Hof" in Riesa, Ul. für die Mannschaften des Amtsgerichtsbezirkes Radeburg, einschließlich der Stadt Radeburg Sonnabend den A. April Vormittag 9 Uhr im Rathskeller zu Radeburg, IV. für die Mannschaften aus den Ortschaften Adelsdorf, Altleis, Baßlitz b. Blatters- leben, Baßlitz b. Geißlitz, Bauda, Bieberach, Blattersleben, Blochwitz, Böhla b. Geißlitz, Böhla b. Ortrand, Brockwitz, Brößnitz, Colmnitz, Dallwitz, Dies bar, Döschütz, Folbern mit Paulsmühle, Frauenhain mit Lautendorf, Gävernitz, Geißlitz, Göhra, Görzig, Goltscha, Gröditz, Großraschütz, Hohndorf, Kalkreuth, Kleinraschütz, Kleinthiemig, Kmehlen, Koselitz, Kottewitz, Krauschütz, Kraußnitz, Lampertswalde, Laubach, Leckwitz, Lenz mit Döbritzgen, Liega, Linz, Medessen, Merschwitz, Mühlbach, Mülbitz, Nasseböhla Montag den 7. April Vormittag 8 Uhr, V. für die Mannschaften aus den Ortschaften Nauleis, Naundörfchen, Naundorf b. Großenhain, Naundorf b. Ortrand, Nauwalde, Neuseußlitz, Niegeroda, Oels- nitz, Peritz, Pomkau, Porschütz, Priestewitz, Pulsen, Quersa, Raden, Reiners dorf, Reppis, Roda, Rostig, Schönborn, Schönfeld, Schweinfurth, Seußlitz, Skäßchen, Skassa, Skaup, Spansberg, Stauda, Strauch, Strießen mit Kolk witz, Thiendorf mit Dammhain, Tiefenau, Treugeböhla, Uebigau, Walda, Wantewitz, Piskowitz, Wüstauda, Weißig a. Raschütz, Weißig b. Skassa, Weß nitz, Wildenhain, Wülknitz, Zabeltitz mit Stroga, Zottewitz, Zschauitz, Zschieschen Dienstag den 8. April Vormittag 8 Uhr, VI. für die Mannschaften aus der Stadt Großenhain Mittwoch den 9. April Vormittag 8 Uhr und zwar an den unter Nr. IV bis mit VI gedachten Tagen im Hotel zum „Gesellschaftshause" zu Großenhain abgehalten werden. Die vorgedachten Militärpflichtigen haben daher, soweit sie von der Gestellung zur Musterung nicht ausdrücklich entbunden beziehentlich über das laufende Jahr hinaus nicht zurückgestellt sind, zu Vermeidung der in §8 24 Nr. 7, 61 Nr. 3 und 65 Nr. 3 der Ersatz-Ordnung angedrohten Strafen und Nachtheile an den vorerwähnten be treffenden Tagen und zwar Vr Stunde vor der für den Beginn der Musterung festgesetzten Zeit behufs ihrer ärztlichen Untersuchung, die Alteröquote 1864/84 mit Geburtsschein und die früheren Jahrgänge mit Loosungsschein versehen, Hel» vor der Ersatz-Kommission in dem bestimmten Lokale und zwar in nüchternem und reinlichem Zustande persönlich sich einzufinden. Wer durch Krankheit am Erscheinen im Musteruugstermine behindert ist, hat dies durch Beibringung eines ärztlichen, beziehentlich wenn der ausstellende Arzt nicht amtlich angestellt ist, behördlich beglaubigten Ältestes nachzuweisen. Wer au Epilepsie zu leiden behauptet, hat auf eigene Kosten drei glaubwürdige Zeugen zu stellen, welche an Eidesstatt versichern können, daß und in welcher Weise fie selbst die epileptischen Zufälle an dem betreffenden Militärpflichtigen wahrgenommen haben. Militärpflichtige dürfen sich im Musterungötermine freiwillig zum Diensteintritt melden. Ueberdies wird wiederholt darauf aufmerksam gemacht, daß auch Ersatzreservisten als Freiwillige eintreten und hierzu im Musterungstermine sich melden beziehentlich den in § 83 der Ersatz-Ordnung gedachten Meldeschein erlangen können. Diejenigen, welche sich zum 4 jährigen activen Dienste bei der Cavallerie ver pflichten, genießen, sofern sie dieser Verpflichtung nachkommen, nach § 50 Nr. 3 des Reichsmilitärgesetzes beziehentlich § 12 Nr. 1 der Ersatz-Ordnung die Vergünstigung einer nur 3- statt 5jährigen Dienstzeit in der Landwehr und werden zu Reserve übungen in der Regel nicht einberufen. Dieselben haben zu der von ihnen einzugehenden Verpflichtung die väterliche be ziehentlich vormundschaftliche Genehmigung, sowie die obrigkeitliche Bescheinigung darüber beizubringen, daß sie durch Eivilverhältnisse nicht gebunden sind und sich untatel- haft geführt haben — vergl. 8 832 der Ersatzordnung. — Es empfiehlt sich, daß die betreffenden Väter oder Vormünder persönlich mit im Musterungstermine erscheinen, um ihre diesfallsige Zustimmung zum 4 jährig freiwilligen Eintritte der Militärpflichtigen zu Protocoll erklären zu können. Die Loosung feiten der Militärpflichtigen des ganzen Aushebungsbezirks erfolgt den 19. April 1884 Nachmittag 2 Uhr im Hotel zum Gesellschaftshause zu Großenhain. Den LoosungSberechtigten — vergl. § 65 "Nr. 6, 7 und 12 der Ers.-Ordng. — bleibt überlassen, in diesem Termine persönlich zu erscheinen. Für die nicht Erschienenen wird durch ein Mitglied der verstärkten Ersatz-Kommission geloost werden. Hiernächst wird bezüglich der nach den bestehenden gesetzlichen Vorschriften zulässigen Reklamationen noch auf folgende Bestimmungen aufmerksam gemacht: Militärpflichtige oder deren Angehörige können unter den in ZZ 30 und 31 der Ersatzordnung angegebenen Voraussetzungen um Zurückstellung oder Befreiung der Ersteren vom Militärdienste im Frieden in Berücksichtigung bürgerlicher Verhältnisse ansuchen und haben die zur Begründung derartiger Vergünstigungen bestehenden Verhältnisse einige Zeit vor Beginn der Musterung und spätestens im Musterungstermine selbst anzubringen und ihre Anträge durch Vorlegung bezüglicher, von wirklich in Amt und Pflicht stehenden obrigkeitlichen Personen ausgestellter, auf eigene genaue Kenntniß der Verhältnisse des Nachsuchenden beziehentlich auf das R sultat sorgfältig eingezogener Erkundigung darüber sich gründender Atteste, oder ihre Gesuche durch Stellung von Zeugen und Sach verständigen gehörig zu unterstützen und zu bescheinigen, indem auf die Verheißung nach träglich zu sichrem en Beweises keine Rücksicht genommen werden kann. In Fällen, wo es sich um zwei gleichzeitig zur Gestellung kommende arbeits fähige Ernährer Familien pp. handelt, ist nach § 302 Schlußsatz der Ersatz-Ordnung der eme Bruder zurückzusnllen, bis der andere wieder entlassen werden kann. Die Zurückstellung hat hierbei nach einer vom Königlichen Kriegsministerium neuerdings gegebenen Direktive in der Regel den jüngeren Sohn zu treffen, welcher sodann spätestens nach Ablauf des zweiten Militärpflichtjahres bei gleichzeitiger Entlassung des zuerst eingestellten älteren Soknes, zum Dienst emzustellen ist und wird unter gleichen Voraussetzungen dasselbe Zurückftellungsversahren bezüglich eines jüngeren zur Grsllllung gelangenden Sohnes auch dann staltfinden, wenn ein älterer früher ausgehobener Sohn bereits in der Armee dient. Wenn die diesbezüglichen Gesuche nicht im Musterungstermine der verstärkten Ersatz- Kommission zur Beschlußfassung vorgelegen haben, so werden dieselben von der Königlichen Ober-Ersatz-Kommission auch später beziehentlich bei der Aushebung nicht weiter berück sichtigt, außer wenn der Zurückstellungsgrund etwa erst nach dem Musterungstermine ein getreten sein sollte. Wünschenswerth ist es, daß — wenn Gesuche um Zurückstellung als Ernährer an gebracht werden — die Eltern der betreffenden Militärpflichtigen vor der Kommission sich mit einfinden, da bebauptete Erwerbsunfähigkeit vorerst durch ärztliche Untersuchung im Musterungstermine bestätigt werden muß. Die Entscheidung?« der Ersatz-Kommission auf Reclamationen werden, auch wenn der Reclamant zu deren Anhörung sich nickt ein gefunden hat, den dritten Tag nach dem betreffenden Musterungstermine, Mittag 12 Uhr, als bekannt gemacht angesehen. Recurse gegen duse Entscheidungen müssen bei Verlust des Rechts ihrer Einwendung binnen 10 Tagen von dem vorgedacklen Zeitpuncte ab gerechnet, und zwar spatesten- bis 5 Uhr Nachmittags des 10. Tages bei der Ersatz Kommission unter Beibringung der nölhtgen Beweise und Bescheinigungen angebracht werden. Ueberdies werden die mit der Führung der Reerutirungsstammrollen be auftragten Stadträrhe und Gemeindevorstände hiermit veranlaßt, die in ihren Orten aufhältlichen g stellpflichtigen Mannschaften durch Zufertigung besonderer Ordres zum pünktlichen Erscheinen im Musterungslokale — siehe oben — rechtzeitig einzeln vorzuladen, sowie die Mannschaften selbst dahin zu begleiten, um dieselben nölhigen- falls zu recognosciren resp. über ihre Verhältnisse Auskunft ertheilen zu können. Großenhain, am 28. Februar 1884. Die Königliche Amlshauptmannschafl. von Weiffenbach. Tn. Bekanntmachung, ZurüMessunq.-Msilche für den 4nff emer AlMsmachuttg betreffend. Reservisten und Landwehrlente, sowie Ersatzreservisten I. Klaffe, ingleichen diejenigen Gestellpflichtigen, welche im dritten Militärpflichtjahre stehen, bei der diesjährigen Musterung aber von der Ersatz-Kommission zur Eisatz-Reserve I. Klasse de- signirt werden, haben, dafern sie auf Zmücknellung für den Fall der Einberufung aus Anlaß häuslicher oder gewerblicher Verhältnisse auf Grund von 64 und 69 Nr. I des Reichsmilitärgesetzes vom I. Mai 1874 oerbunden mit Zß 17 und 18, sowie 15 Nr. 2 der Kontrol Ordnung Anspruch machen zu können glauben, ihre dieSfallsigen beziehentlich eventuellen Gesuche vor Beginn der Musterung bei dem betreffenden Sladtrathe beziehentlich Gemeindevorstande anzubringen. Dieser hat die angebrachten Gesuche zu prüfen und darüber eine an den mitunter zeichneten Zivil-Vorsitzenden einzureichende "Nachweisung aufzustellen, aus der nicht nur die militärischen, bürgerlichen und Vermögens-Verhältnisse der Bittsteller, sondern auch die obwaltenden besonderen Umstände ersichtlich sind, durch welche eine zeitweise Zurück stellung bedingt wereen kann. Ueber die eingehenden Gesuche wird die unterzeichnete Königliche Ersatz-Kommission, gemäß 8 30 "Nr. 4 4 des angezogenen Gesetzes zusammengesetzt Donnerstag, den 19. April dieses Jahres, MlHmittag8 4 Ahl' im Hotel zum „Gesellschaftshause" in Großenhain Entschließung fassen. Großenhain und Meißen, am 26. Februar 1884. Die Königliche Ersatz-Kommission des Aushebungs-Bezirks Großenhain. Der Zivil-Vorsitzende: Der Militär-Vorsitzende: von Weiffenbach, Amtshauptmann. Kotzebue, Major z. D. "Nachdem die Königliche Krcishauptmannschaft zu Dresden - . Herrn Apotheker Or. Leo hier als Sachverständigen zur Vornahme von Untersuchungen des Petroleums hinsichtlich seiner Entflammbarkeit für die Gemeinden AdelSdorf, Blochwitz, Großraschütz, Lampertswalde, Lenz, Mülbitz, Ouersa, Reppis, Strauch, Strießen, sowie das Rittergut Strauch, sowie Herrn Apotheker Wolff in Radeburg für die Gemeinde Thiendorf bestätigt hat, so wird solches im Auftrage derselben hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Großenhain, am 28. Februar 1884. Die Königliche Amlshauptmannschast. von Weiffenbach. Zr.