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Großenhainer Unterhaltungs- L Anzeigebllitt. lei» iter Rmis^aü ^er Römgs Aliiisliaupiiiimm^u^, lies Rmulji. Äilitsgericiäs uilli lies Äliliimiiis Ero^en^ain. chst 72. Jahrgang Sonnabend, den 8. März 1884 Nr. 30 Fr. tU- 16 560 130 Raummeter 0,70 Wellenhundert hartes Brennreisig, 176,00 weiches Sonntag den S. März Uhr -- Cl. 8, N8- Sonntag den 1«. März 11 — 12 Uhr ----- Cl. 5. Sonntag den 23. März 11 — 12 Uhr ----- Cl. 2, Brennholz, ca. 70 ebm., Braunkohlen, ca. 800 I3. Petroleum, ca. 50 Ctr., Snitz sche. 5 37 1 9 392 3 110 10—11 Uhr ---- Cl. 7, 12—1 Uhr ----- Cl. 9, 10—11 Uhr ----- Cl. 4, 12—1 Uhr --- Cl. 6, 10—11 Uhr ---- Cl. 1, 12-1 Uhr — Cl. 3. Unterstärke, birkene Brennscheite, weiche „ eichene Brennknüppel, birkene „ weiche „ birkene Aeste, weiche „ für die Zeit vom 1. April 1884 bis uit. März 1885, auf den Parzellen Golk, Dieraer Hölz chen und Gäver- nitzer Haide in den Abtheilungen 62, 63, 64, 65, 74, 75 und 78, Druck und Verlag von Herrmann Starke in Großenhain. Verantwortl. Nedacteur: Herrmann Starke sen. 11 — 12 L. Stück fichtene Klötzer, von 10 bis 15 Ctm. Mlttenstärke und 6 bis 9 Meter Länge, „ fichtene und kieferne Derbstangen, von 9 bis 15 Ctm. Unterstärke, „ fichtene und kieferne Neisstangen, von 7 bis 8 Ctm. sowie die Abfuhre der Asche und des Kehrichts aus der neuerbauten dritten Escadrons- caserne an die Mindestfordernden verdungen werden. Bewerber wollen die Bedingungen im Bureau „Klostergasse Nr. 79" einsehen und alsdann schriftliche Offerten, versiegelt und mit der Aufschrift „Submission betr.", bis Sonnabend, den 15. März 1884, im bezeichneten Bureau abgeben. Großenhain, am 7. März 1884. Königliche Garnisonvcrwaltung. Die Königliche Amlshauptmannschast. von Weiffenbach. Erscheinen: Dienstag, Donnerstag, Sonnabend. Vierteljährliches Abonnement: am Schalter 1 M., durch den Boten ins Haus 1 M. 25 Pf., durch die Post l M. 25 Pf., durch die Post ins Haus l M. 50 Pf. Submission. Seiten der unterzeichneten Garnisonverwaltung soll die Lieferung des Bedarfs an; Nutz-, Brennholz- und Waldstreu-Auktion Im Gasthofe „zum Rost" in Diesbar sollen Mittwoch, den 12. März 1884, von Vormittags 9 Uhr an, folgende im Weistiger Forstreviere aufbereitete Forstproducle, als: Mit den Prüfungen der 1., 2. und 3. Classe wird die Entlassung der Schüler, welche ihrer Schulpflicht vollständig genügt haben, verbunden werden. Zu dem Besuche dieser Prüfungen wird hierdurch eingeladen. Großenhain, den 6. Februar 1884. L. Hardlmaun, Direktor. Inserate für die am Abend auszugebende Nummer werden bis früh 9 Uhr angenommen und Gebühren für solche «on auswärts, wenn dies der Einsender nicht ander- bestimmt, durch Postnachnahme erhoben. Alle Diejenigen, welchen in den letzten ca. 4 Monaten des vorigen und im Januar dieses Jahres die Handarbeitersehefrau Johanne Rosine Lorenz von hier Grünwaaren — gleichviel ob mit oder ohne Erfolg — zum Kaufe angeboten hat, werden hierdurch aufgefordert, behufs ihrer Befragung als Zeugen sich schleunigst bei dem Unterzeichneten zu melden. Großenhain, am 3. März 1884. Der Königliche Amtsanwalt. Merkel, Ass. Bekanntmachung. Anher erstatteter Anzeige zufolge ist in der Nacht vom 28. zum 29. vorigen Monats auf Abtheilung 1 der Großenhain-Radeburger Chaussee ein Baumpfahl gestohlen und von einem dergleichen ein circa 1 Meter langes Stück abgesägt und ebenfalls gestohlen worden, was zur Ermittelung des Thäters hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. Großenhain, am 3. März 1884. Fortbildungsschule. Die diesjährigen vüvnNiel»«» der Fortbildungsschulklassen werden in Zimmer 2 des Knabenschulgebäudes (U. Etage) in folgender Ordnung abgehalten: 9 kieferne und fichtene Langhaufen, sowie 174 Raummeter Waldstreu auf Wirthschaftsstreifen k'. in Parzelle Golk, einzeln und partieenweise gegen sofortige Bezahlung und unter den vor Beginn der Auction bekannt zu machenden Bedingungen an die Meistbietenden versteigert werden. Wer die zu versteigernden Forstprovucte vorher besehen will, hat sich an Herrn Förster Schreyer in Golk zu wenden, oder auch ohne Weiteres in die genannten Waldorte zu begeben. Königliches Forstrentamt Moritzburg und Königl. Revierverwaltung Weistig a. R., den 13. Februar 1884. Michael. von Hopffgarten. Bekanntmachung. Mittwoch, den 12. März ds. Js., Roß- und Viehmarkt in Radeburg, Tags darauf Krammarkt. Der Stadtrat zu Radeburg. ldet rst. er- so af- Lge hene ahr- l. tt« ebes eren 9l. ver- egen der- a. e r. Hart. der jten H. e in Die Magen unserer Landwirlhe. Der jüngst in Berlin versammelt gewesene deutsche Landwirthschaftsrath hat eingehend die Lage des bäuerlichen Grundbesitzes in Verbindung mit der Frage des landwirth- schaftlichen Creditwrsens und des Erbrechtes erörtert. Als Referent fungirte der RitterschaftS-Director von Wedell- Malchow, der sich unter Anderem in folgender Weise äußerte: Eine Nothlage der Landwirthschaft ist im Allgemeinen vor handen und ihre Existenz wird am besten durch die in fast allen Berichten hervorgehobene Grundentwerthung der letzten zehn Jahre illustrirt. Eine solche Nothlage tritt dort weniger kraß hervor, ist vielleicht in einigen Districten als über haupt nicht vorhanden zu bezeichnen, wo Clima uns Boden den Anbau von Handelsgewächsen, vor Allem den Zucker rübenbau, gestatten, oder wo, wie in Nordwestdeutschland (Oldenburg, Marschen, Schleswig-Holstein), reiche Weiden die Viehzucht besonders begünstigen. In den reinen Acker bau treibenden Ländern liegt iudeß das landwirthschafiliche Gewerbe sehr darnieder. Daß diese Nothlage gerade in den letzten Jahren besonders auffallend in die Erscheinung trat, ist eine Folge der letzten schlechten Erntejahre und der vor zugsweise auch durch eine übermäßige ausländische Con- currenz herabgedrückten Rentabilität des Landbaues. Diese Nothlage der Landwirthschaft findet einen unverkennbaren Ausdruck in der Höhe und besonders in der Zunahme der Verschuldung einerseits und in dem Verschwinden der bäuer lichen Besitzungen andererseits. Abgesehen von einigen, der Erhaltung eines leistungsfähigen Bauernbesitzes entgegen stehenden Rechtsverhältnissen ist diese Nothlage als Zu nahme der fortschreitenden Verschuldung anzusehen. Aus den übrigen deutschen Staaten sind, mit Ausnahme des Großherzogthums Baden, die Berichte im Allgemeinen weniger ausführlich, als die preußischen: es läßt sich inreß auch aus diesen eine Verschlechterung der Lage res Bauern besitzeS nachweisen." Außerordentlich belehrend für den Stand der landwirth- schaftlichen Krisis sind auch die Ergebnisse der landwirth- schaftlichen Erhebungen, die vor einigen Wochen im Groß- herzogthum Baden zum Abschlusse gelangt sind. Die En- quöte erstreckte sich über 37 Ortschaften und in allen eingelauflnen Gerichten kehrt die Klage wieder, daß der VerkehrSwerth der Güter, der Preis, zu welchem dieselben verkauft werden, fast nie dem Reinertragswerthe entspricht, aus welchem Hauptübel sich dann die Ueberschuldung, die Widerstandsunfähigkeit gegen Mißernten, die Crrditnoth u. s. w. erkläien. Wo gesunde Besitzverhältuisse sich er halten haben, die Gutsübernahme der wirklichen Ertrags fähigkeit Rechnung trug und die Besitzer ihre Ausgaben den Einnahmen anpaßten, zeigte sich aber in Baden nir gends eine drückende Verschuldung der Güter. Verhältmß- mäßig am höchsten war die unterste Besitzgruppe verschuldet. Der kleinbäuerliche Grundbesitz von 5 bis 10 Hectar war in 23 von 37 Gemeinden überschuldet, während eine über mäßige Belastung der Großbauern sich nur ausnahmsweise vorfand. Durchschnittlich entfielen in sämmtlichen Gemein den 44,77 Procenl auf Kaufschulden, 28,27 Procent auf Erb- theilungsschulden, 5,07 Procent auf Hausbauschulten und bei den restirenden 22 Procent der Darlehen waren die Ursachen verschiedenster Art. Es verdient besonders hervor gehoben zu werden, daß der Bericht des Badenschen En- quöle-AussckuffeS einen belangreichen Einfluß auf die Lage der landwirthschaftlichen Bevölkerung nur von einer Ver- sechsfachung oder Verzehnfachung der jetzigen Getreidezelle erwartet. Einer solchen Zollerhebung wagt mau aber selbst verständlich nicht das Wort zu reden. Das bestätigt voll kommen die Behauptungen der Gegner der agrarischen Be wegung. Als ein ernster Uebelstand hat sich in Baden der aus beutende Zwischenhandel mit Vieh herausgestellt. Dieser Handel wirkt schon an sich schädlich, weil er einer ziel bewußten, nach einheitlichen Züchtungsgrundsätzen handeln den Viehhaltung, die nur im Wege der Nachzucht und einer Vermehrung der Viehmärkte möglich wäre, hinderlich und auch veterinär polizeilich nicht ohne Bedenken ist. Häufig ist aber der Viebhandel nur Vorwand, um unter harmloser Firma Darlehensgeschäfte und unlautere Praktiken aller Art in das Werk zu setzen. Die Wirkung hat das Wucher- gesctz gehabt, daß die gewerbsmäßigen Darlehensvermittler dw Ausbedingung eines hohen Zinsfußes vermeiden und sich dafür durch Schuldscheinauöstcllung über höhere Sum men, durch das Aufdrängen ganz entbehrlicher Artikel, die Festsetzung ungünstiger Fälligkeitstermine rc. entschädigen. Ueberhaupt wird jetzt das Sckuldverhältniß durch Ver quickung des Darlehensgeschäftes mit Kauf- und Verkaufs - geschäften aller Art für den Schuldner möglichst verworren und undurchsichtig gemacht, die völlige Heimzahlung der Schuld wird zu hintertreiben gesucht und falscher Stolz verschließt häufig dem bedrängten Schuldner den Mund. Auch der gewerbsmäßige Güterhandel hat an einzelnen Orten bedauerliche Verheerungen angerichtet; geht man in einzel nen Gemeinden bis in die fünfziger Jahre zurück, so wer den in denselben nicht zehn Landwirlhe sein, die seit dieser Zeit ihre Liegenschaften in Folge der gesteigerten Pro- ductionskosten, der starken und oft falschen Benutzung des Credits und wegen Mangel an Betriebskapital nicht ge schädigt hätten. Hierzu treten nicht selten solche Ursachen, welche wesentlich durch den Einzelnen verschuldet wurden: übertriebene Ansprüche an das Leben, Luxus, häufiger Wirthshausbesuch rc. Zu den häufigen Ursachen der Ver armung ist auch das Unterlassen von Versicherungen, be sonders gegen Hagelschäden, zu rechnen. Im Ganzen ist die Lage der deutschen Landwirthschaft keine solche, die man als rosig anschen kann, aber auch nicht eine solche, die man als unheilbar bezeichnen müßte. Nur mit den bis herigen agrarischen Heilmitteln der steten Erhöhung der Schutzzölle, mit der Herabwürdigung der Bedeutung der Industrie und der bloßen Schöpfung neuer Gesetze wird sich der Krankheit nicht beikommen lassen. Dieselben Agrarier, welche den Liberalismus für die Schäden der Landwirthschaft verantwortlich machen, tra gen kein Bedenken, ein Heimstättenglsetz nach dem Muster deö nordamerikanischen Freistaates anzuempfehlen. Sie be klagen das Ueberwuchern der Industrie und geben doch selbst zu, daß Grund und Bodeu keinen Werth an sich haben und so gut wie eine Fabrik ohne Arbeitskräfte werth- loö sind. Sie feinden den Capnalismus an, aber ohne die ungeheuere Vermehrung des Eapitals, die allein in Fabriken und großen Werkstätten Arbeitsgelegenheit für Hundert tausende schafft, wäre ein großer Theil der ungeheuer an- wachsenden Bevölkerung dem Hunger ausgeliefert. Der Capitalismus hat erst die Vermehrung der Verkehrsmittel ermöglicht, die nickt zum Geringsten der Landwirthschaft zu Gute kommt und die Wiederkehr jener Zeiten unmöglich gemacht hat, in welchen in einem Lande die Bodemrzeug- msse kaum zu verwerlhen waren, während in dem anderen Hungersnoth herrschte. Wohl giebt es heute noch bittere Notb, aber in der sogenannten guten alten Zeit, die jetzt vielfach als Ideal gepriesen wird, herrschte, ganz abgesehen