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Örtliches Altenberg. Diei im Frühjahr gebildete Beerdigungs- gemein schäft, die mit Hilfe von freiwilligen Spenden der Einwohnerschaft die vollständige Einkleidung von 8 Trägern vornahm und damit die bisher fehlende Einrichtung für eine würdige Totenbestattung schuf, hat sich weiter vervollständigt, indem sie dem dringenden Bedürfnis nach einem Totenwagen abhalf. 3m Auftrage der Beerdigungsgemeinschaft hat Wagen bauer Lohse in Schmiedeberg einen Totenwagen angefertigt, der gestern nach Altenberg geliefert wurde. 3n guter Hand werksarbeit ausgeführt, wird der Wagen dazu dienen, unse ren teuren Toten eine würdige Bestattung zuteil werden zu lassen. Der Wagen, der in einem neuerbauten Raum hinter der Pfarre untergebracht wird, steht zu geringen Gebühren zur Verfügung, da ja Lie Bestattungsgemeinschaft kein Er- werbsuntunternehmen ist, sondern dank der Tatkraft des Maurers Paul Grumbt aus der Einwohnerschaft heraus ent- stand. —?Die lange Reihe der schönen Spätsommertage, die uns fast einen Monat lang Sonne und Wärme schenkten und für den verregneten Mai, Juni und Juli entschädigten, scheint nunmehr dem Ende zuzugehen. Ein Witterungsum schwung hat eingesetzt. Schon die letzten Tage fiel ab und zu Regen, und nachdem gestern nachmittag noch ein kurzes Ge witter aufgetreten ist, liegt heute früh dichter Nebel, und der Regen rieselt ununterbrochen vom Himmel herab. Die abge sunkene Temperatur — heute früh wurden 8 Grad gemessen — und die abnehmende Tageslänge machen das Nahen des Herbstes bemerkbar. — Fahrbereitschaftsleiter für den Landkreis Dippoldiswalde. Der sächsische Innenminister als Bevoll mächtigter für den Nahverkehr hat zur Regelung des Ein satzes der Stratzenverkehrsmittel als Fahrbereitschaftsleiter für den Landkreis Dippoldiswalde den Spediteur Paul Leupold, in Firma Leupold L Co., Glashütte Sa., Querstraße 2, Tele fon 225, eingesetzt. — 3m Rathaus ist ein Merkblatt über die Anzeige pflicht der übertragbaren Krankheiten angeschlagen, auf das besonders hingewiesen wird. Lauenstein. Im Handelsregister beim hiesigen Amts- gericht ist am 10. September neu eingetragen worden: H. 76. Modehaus Paul Baumgarten, Glashütte/Sa. Inhaber ist der Kaufmann Paul Baumgarten in Glashütte i. Sa. — Eeschäftsjubiläum. Die Firma Georg Pietzsch, Elektroinstallation und Landmaschinenhandel, konnte ihr 25- jähriges Bestehen feiern. Herzlichen Glückwunsch! Bärenstein. Fußball. Zum Rückspiel tritt hier mor gen die 1. Mannschaft des Turn- und Sportvereins gegen die 1. Mannschaft des Altenberger Sportvereins an. Die Hie sigen dürften dieses Mal alles versuchen, um den Sieg für sich zu entscheiden. Anstoß 14 Uhr auf dem Sportplvtz von Bärenstein. Amtliche Bekanntmachungen 131 V. O. ^k./39. Meldung von Ruhestandsbeamten Nach Ziffer III des Erlasses des Reichsministers des Innern vom 2. September 1939 (RGBl. I S. 1604) hatten sich Ruhestandsbeamte, die das 70. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, zu melden. Diese Meldung erübrigt sich, wenn sie bereits im Vorjahre auf Grund meiner Bekannt machung vom 10. Oktober 1938 erfolgt ist. Insoweit die Meldung unterblieben sein sollte, ist sie sofort nachzuholen und zwar persönlich, wenn dies aber nicht möglich, schriftlich mit den unter Ziffer IV des obigen Erlasses bezeichneten Angaben. Der Landrat Dippoldiswalde, am 15. September 1939 Bekanntmachung Die Stelle des Kirchners, Glöckners und Toten gräbers der Kirchgemeinde Geising ist für den 1. Oktober 1939 neu zu besetzen. Sie wird hiermit ausgeschrieben. Es ist der Kirchendienst im bisherigen Umfange und zum bisherigen Entgelt zu übernehmen. Neben den reichs gesetzlichen Versicherungen besteht eine von der Kirchgemeinde getragene Unsallversicherung. Über die Bedienung der der Stadtgemeinde Geising gehörigen Uhr usw. ergeht besondere Anweisung. Bewerber erhalten nähere Auskünfte jederzeit im Pfarr amt und wollen bis zum 25. Oktober 1939 ihre Bewerbung schriftlich dem Kirchenvorstand unterbreiten. Der Kirchenvorstand Geising, am 15. September 1939 Petzold, Vors. Ein Kausmliblhril bei guter Behandlung und Familienanschluß gesucht. Lohn und Anlritt nach Übereinkunft. Gasthof zur Sonne, Glashütte Sa., Fernruf 481 Hauptschriftleite«! Werner Kuntzsch, Altenberg. Stellvertreter Felix Iehne, Dippoldiswalde. Verantwortlich für den gesamten Textteil und Bilder: Werner Kuntzsch, Altenberg. Verantwortlicher Anzeigen leiter: Werner Kuntzsch, Altenberg. Druck u. Verlag F. A. Kuntzsch, Altenberg. Ausschneiden und aufbewahren! Der Straßenverkehr bei Ber-unketuns Sieben Gebote -es Reichsführers SS. un- Chefs -er -rutschen Polizei 3m Einvernehmen mit dem Reichsminister für Luftfahrt und Oberbefehlshaber der Luftwaffe gibt der Reichsführer // und Chef der deutschen Polizei im Reichsministerium des 3nnern bekannt: Bei Verdunkelung ist größte Vorsicht und genaueste Ein haltung aller für die sichere Abwicklung des Straßenverkehrs gegebenen Vorschriften unerläßlich. Von allen Verkehrsteil, nehmern erwarte ich, daß sie sich während der Verdunkelung an die folgenden Gebote halten: 1. Scheinwerfer, Begrenzungs-, Schluß, und Bremslichter, Fahrtrichtungsanzeiger, Kennzeichen und Zeichen für das Mit fahren von Anhängern abdunkeln! Fahrzeugführer, prüft vor Antritt jeder Fahrt stets eure Beleuchtung nach dem Grundsatz: Nach oben kein Licht! Abschirmen! Alle nicht drin- gend notwendigen Lichtquellen, insbesondere Nebellicht, Kurven-, Rückfahrt, und Suchscheinwerfer außer Betrieb setzen. Die amtlichen Kennzeichen müssen auch bei Verdunkelung lesbar bleiben. Vorschriftsmäßige Abdunkelung wird nach der Ver dunkelungsverordnung vom 23. Mai 1939 erreicht durch Ab schirmung (nach oben), Abdecken (Kappen), schwarze Farbe usw., Herabsetzen der Leuchtstärke usw. Scheinwerfer müssen entweder abgeschirmt oder so abgedeckt werden, daß bei Kraft- fahrzeugscheinwerfern nur ein waagerechter Ausschnitt von 5 bis 8 Zentimeter Länge und 1 Zentimeter Breite, bei Fahr radscheinwerfern eine 4 Zentimeter lange und 1 Zentimeter breite waagerechte Öffnung an der unteren Hälfte Licht aus treten läßt. 2. Alle Fahrzeuge außer Fahrräder, also auch Fuhrwerke und Handwagen, müssen bei Verdunklung eine rote Schluß beleuchtung führen, die abzudunkeln ist. 3. Das Führen von blauem Licht ist nur Fahrzeugen der Polizei, Feuerwehr usw. gestaltet, an an anderen Kraft fahrzeugen, Fahrrädern usw. also unzulässig! 4. Mit abgedeckten Scheinwerfern darf grundsätzlich auf freier Landstraße mit aufgeblendetem Licht (Fernlicht), bei Gegenverkehr uno in geschlossenen Ortschaften mit abgeblen- detem Licht gefahren werden. Es gelten also die allgemeinen Beleuchtungsvorschriften wie bei Nichtverdunkelung mit der Einschränkung, daß die Scheinwerfer abzudunkeln sind und ein kurzes Aufblenden der Scheinwerfer, insbesondere an Stelle von Schallzeichen, unzulässig ist. Die Einschaltung des Fern- lichtes wird durch die am Armaturenbrett blau aufleuchtende Kontrollampe angezeigt. 5. Nur mit einer den Verhältnissen angepaßten gering sten Geschwinüigseit und unter Beachtung größter Vor sicht fahren! 6. Fußgänger und Radfahrer! Erkennt die beson deren Gefahren bei Verdunkelung! Fahrzeugfahrer können euch nur schwer wahrnehmen. Betretet üie Fahrbahn daher nur, wenn sich kein Fahrzeug nähert, und möglichst nur an Straßen kreuzungen und Fußgänger überwegen! Radfahrer! Fahrt bei Verdunkelung nur, wenn dringend notwendig, und dann langsam und mit größter Vorsicht! Rückstrahler stets peinlich sauber halten! 7. Verkehrswichtige Straßen von parkenden Fahr zeugen freihalten! Fahrzeuge auf der Fahrbahn — mög lichst Nebenstraßen — nur aufstellen, wenn sonst kein Raum ist! Auf der Fahrbahn stehende Fahrzeuge unter Beachtung der Verdunkelungsmaßnahmen beleuchten! Aber auch hier kein blaues Licht! Sogenannte „Laternengaragen" gibt es bei Verdunkelung nicht mehr! Soweit irgend möglich, sind Fahr zeuge auf vorhandenen Mittelstreifen, befestigten oder unbe festigten Seilenstreifen, Parkplätzen oder anderen Plätzen auf zustellen, die besonders kenntlich gemacht sind. Hier brauchen sie dann nicht beleuchtet zu sein. Alle widersprechenden Veröffentlichungen dieser Art sind überholt. Die Polizeibeamten sind angewiesen, gegen Nicht beachtung dieser Gebote unnachsichtlich vorzugehen. WMW SMlVkM Das Frauenturnen findet bis auf weiteres Sonntag vorm. 8 Uhr statt. Rochlitzer UM. Feuerwehr M Altenberg Morgen Sonntag früh 9 Uhr Übung. Das Kommando MOMM!« verkauft Kurt Beutel, Büro- mafch., Dippoldiswalde, Ruf 498 Slim zm zu verkaufen. Emil Wagner, Fürstenau Gll^ügoM (gelb), ca. 12—13 Ztr., ist zu verkaufen Fürstenau Nr. 68 ^IWr. MW sucht zum 15. 10. Stellung in einem einfachen Haushalt. Angebote an Frau Rühle, Geising, Dresdner Str. 68. HalskeNer? LiekrspieLe ZomNuZ 4 und 8 vkr — IVlontuA 8 vbr. (kur luMndliobe unter 18 Inkron verboten.) kün bepuderndes kilmerlebnis, dus mit reifender IVlusik, mit Ilotten, Keeken Visio nen, mit rvitziZen Lituutionen und sobwunZ- vollen tünpriseben vurbietunnen beglückt! keiproxrnmm: „Tlkalon-HVoeke" „Ackern cksr ^V-resolksSL" „vrs SesrensprünA« ckss Herrn LloUn" Robert Höhnel sprechen wir unseren innigsten Dank aus. Geising, am 14. September 1939 Thekla Höhnel und Angehörige Für die vielen herzlichen Beweise der Liebe und Verehrung für unseren unvergeßlichen Entschlafenen, IMW MS AM, MMW W In nächster Zeit läuft ein Ausbildungskursus für DRK. Helferinnen Anmeldungen aus Altenberg, Hirschsprung, Geising, Zinnwald und Rehefeld baldigst erbeten an Lotte Rochlitzer, Altenberg, Dresdner Str. 15 e. ErfMaffiges, billiges Obst führt Schimann, Zinnwald. Täglich schöne frische Pflaumen