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Seichen» außer Eonnla^ täglich. — Bi« früh 9 Uhr eingehende Anzeigen kommen m der nächsten Nummer zur Aufnahme. Beiträge für da« Birsenblatt find an die Redaction — Anzeigen aber an die Srpedition desselben zu senden. für dm Deutschen Buchhandel und die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Eigmthum de» BürfeoderelnS der Deutschen Buchhändler. Leipzig, Donnerstag den 21. März. 1872. Amtlicher Theil. Bekanntmachung. Auch in der nächsten Ostermessc soll eine am 26. April beginnende und am 4. Mai endende Ausstellung von neuen Düchern, Musikalicn und Kunstsachen im untern, links vom Eingang belegencn Saale des Börsengebäudcs stattfinden. Um den Ausstellungen eine immer größere Bedeutung zu verschaffen und der Ordnung wegen haben wir die nachfolgenden Bestimmungen getroffen: . §. 1. Alle Erzeugnisse des Buch-, Musikalicn- und Knnsthandels, nicht minder Probearbciten von Zeichnern, Kupfer stechern, Holzschneidern, Lithographen und sonstige Artikel, welche Verkaufsgegenstände des Buch-, Musikalicn- und Kunsthandels zu bilden pflegen, werden zur Ausstellung zugelassen. Die früher gestattete Aufstellung neuer Maschinen, Maschinentheile, Instrumente u. s. w. ist auch in diesem Jahre wegen be schränkten Raumes unzulässig. Erläuterungsweise fügen wir hinzu, daß bereits allgemein versandte und jedem Buchhändler auch ander weitig zugängliche Artikel zur Ausstellung sich im Allgemeinen nicht eignen und daß wir uns Vorbehalten, solche Artikel, sowie diejenigen, die ihrer Natur nach einen Zusammenhang mit der literarischen Industrie nicht erkennen lassen, nach Befinden zurückzuweisen. Dagegen ist es erwünscht, wenn die in der Herstellung begriffenen hervorragenden Unter nehmungen (fertige Druckbogen, Illustrationen re.), ebenso Pracht - und andere bedeutende Werke, die nur fest und baar geliefert werden, Berücksichtigung finden. Derartige Sendungen sind zu adrcssireu: an die Ausstellungscommission in der Buchhändler-Börse. 8- 2. Allen für die Ausstellung gemachten Sendungen ist eine Begleitfactur in duplo beizufügen, auf welcher die Ordinär- und Nettopreise, sowie sonstige Bezugsbedingungen anzugeben sind. 8- 3. Auf den auszustcllenden Gegenständen darf der Nettopreis nicht vermerkt sein. Hierher gehörige Anfragen nach den ihm vom Aussteller eingcsandten Notizen zu beantworten, ist der von uns mit der Ausstellung beauftragte Beamte angewiesen. 8- 4. Vor dem Schluß der Ausstellung, in diesem Jahr am 4. Mai, dürfen die für dieselbe gelieferten Gegenstände von Seiten der Aussteller nicht zurückgenommen werden. 8> 5. Das Ausstellungslocal darf seitens der Aussteller als Verkaufsstand für das Publicum nicht benutzt werden. 8- 6. Die Aussteller tragen für die von ihnen ausgestellten Gegenstände die Fracht nach und von Leipzig. Die Leitung der Ausstellung ist für die bevorstehende Ostermessc Herrn Carl Wilfferodt von uns übertragen worden, und sind die auszustcllenden Gegenstände spätestens bis zum 20. April an die oben angegebene Adresse einzusenden. Für später eingehende Gegenstände kann weder die Annahme, noch die zweck mäßige Aufstellung gewährleistet werden. Berlin, Bonn und Leipzig, den 5. März 1872. Der Vorstand des Görscnocreins -er Deutschen Guchhündler. Julius Springer. Gustav Marcus. Carl Voerster. Nkummhdrnhigst« Jahrgang. 143