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428 Die Hafenplätze an der ostafrikanischen Küste. discha und Zanzibar liegen, zu besuchen und vorläufige Erkundigun gen über Land und Leute einzuziehen. Die Fahrt ging anfangs der arabischen Küste entlang bis nach Sihut, von wo bas Schiff querüber nach dem Kap Guardafui zu- stenerte, dem Ras Gerdas der Araber, welches am 18. Dezember in Sicht kam. Von diesem Punkte, nach dem Aequator hin, wohnen der ganzen Küste entlang Somalstämme, welche bis in die Gegend von Mukdischa die Bemannung schiffbrüchiger Fahrzeuge überfallen und als Sklaven ins Innere verkaufen. Bei den Arabern heißt diese Somalküste Dar Adschem, (nicht Ajan), weil dort Leute wohnen, welche nicht arabisch reden. Als Adschemi bezeichnet man überhaupt Völker anderer Zunge, ganz so, wie der Grieche jeden Nichthellenen einen Barbaros nannte. Am 23. war Krapf in Mukdischa (Ma- gadoscho) und in Mark«, zwei Hafenplätzen, deren jeder etwa 5000 Einwohner zählt; sie treiben Handel mit den Gallas, welche aus dem Innern Elfenbein, Gummi, Pferde, Häute und Sklaven brin gen. Von Mukdischa ab gewinnt das Gestade einen weniger öden Anblick, weil dann und wann Bäume auftreten, während nach Nor den hin die Küste nackt, sandig und voll Felsen ist. Ihr Klima ist nicht so ungesund, wie das im Süden des Aequators in den üppig fruchtbaren Gegenden. Am Tage vor Weihnachten war Krapf in Barawa (Brawa), einer der wichtigsten Städte an der Snaheli- küste, einst im Besitze der Portugiesen. Jetzt hat sie nur etwa 3000 Einwohner, aber ausgedehnten Handel; denn die Barawaleute gehen ins Innere bis Härrär und zu verschiedenen Gallastammen, nament lich zu deu Boren. Jenseit dieser letzteren soll das Land Gonsi liegen und von Amhara, d. h. Christen, bewohnt sein. Zehn Tage reisen nordwestlich von Barawa liegt die Stadt Bardera am Dschobflusse, von wo ans Karawanen am Strome hin bis znr Han delsstadt Ganana oder Ganali gehen. In der Umgegend von Barawa bauet man Baumwolle und Durra; Hornvieh ist wohlfeil. Nördlich von diesem Punkte darf kein Sklavenhandel getrieben wer den, denn England hat 1847 einen Vertrag mit dem Sultan von Zanzibar geschloffen, welcher die Ausfuhr von Sklaven auf der gan zen Küstenstrecke jenseit des zweiten Grades nördlicher Breite ver bietet; nach Süden hin ist er von da bis zum zehuten Grade süd licher Breite gestattet; doch sah Krapf 1853 in Mukdischa nicht we niger als zwanzig arabische Fahrzeuge, welche Schleichhandel mit Sklaven trieben.