Die Expeditionen Burton's und Speke's von Zanzibar bis zum Tanganyika- und Nyanza-See Forschungsreisen in Arabien und Ost-Afrika nach den Entdeckungen von Burton, Speke, Krapf, Rebmann, Erhardt und anderen
Titel
Die Expeditionen Burton's und Speke's von Zanzibar bis zum Tanganyika- und Nyanza-See
Untertitel
Rebmann's Wanderung nach Dschagga und Krapf's Reisen im äquatorialen Ostafrika und Abessinien
Enthält einige Anstreichungen Karl Mays im Inhaltsverzeichnis und im Text
Strukturtyp
Band
Parlamentsperiode
-
Wahlperiode
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Titel
III. Burton's und Speke's Wanderung nach Fuga im Lande Usumbara, ihre Reise von Zanzibar bis zum Tanganyika-See, und Speke's Zug von Kazeh in Unyamwezi bis zum Nyanza-See
376 Sklaverei. den Sklaven, welche durch das Gebiet eines Häuptlings getrieben werden, muß der Eigenthümer eine Abgabe entrichten. Mächtige Häuptlinge verlangen Geschenke und erwiedcrn dieselben nicht; schwächere geben wvhl einiges Vieh und andere Lebensmittel, er warten aber ihrerseits den Werth davvn zehnfach in Messingdraht, Zeugen und Glasperlen. Der Fremde hat nicht nöthig diese Dinge zu geben, es ist aber herkömmlich, sie nicht zu verweigern. Güter- einziehungcn und Strafen sind ungemein häufig; hier nur einige Fälle. Der Mvnsunregen verzögert sich; sogleich befiehlt der Häupt ling dem Mganga den Mann ausfindig zu macheu, welcher daran schuld sei. Dieser wird sogleich getödtet, und der Sultan zieht das Vermögen ein. Dasselbe thut er mit der Habe aller Verbrecher und Hingerichteten, selbst einen Sklaven, den der eigene Herr tödtet, beerbt er. Bei den mehr republikanischen Stämmen lebt der Häupt ling vom Schweiß seiner Sklaven. Die Sklaverei reicht in Afrika bis in die ältesten Zeiten hinauf und ist gegenwärtig ganz allgemein. Mit Ausnahme der Wahinda, Watosi und Wagogv können alle Völker im äquatorialen Ostasrika von der Küste bis Udschidschi und zu den Gegenden im Westen des Tanganyika-Sees als Sklavenracen bezeichn'et werden. Ein Araber und ein Msawaheli, ja selbst ein Höriger ans Zanzi bar wird dagegen überall als Murungwana oder freier Mann an gesehen. In manchen Landestheilen führt man mehr Sklaven ein als aus; dort stehlen die Leute Sklaven aus anderen Stämmen, verkaufen aber ihre eigenen Landsleute nur, wenn sie überwiesene Verbreäwr sind, also gestohlen, böse Zauberei getrieben oder sich selbst die oberen Vorderzähne früher als die unteren ausgeschlagen haben. Freilich wird im Nothfall ein Mann gar kein Bedenken tragen, seine Frauen, Kinder und Verwandten oder auch sich selber zu verkaufen. Es ist schon crwäbnt worden, daß bei manchen Völ kern der Oheim ein Recht besitzt, über seine Neffen und Nichten zu verfügen. Verhältnißmäßig ist die Barbarei beim Sklaventransportiren nur gering. Allerdings werden in solchen Gegenden, in welchen Gefahr ist, daß der Sklav geraubt werde oder entlaufen könne, die Unglücklichen aneinander gebunden, aber durchgängig ist die Be handlung mild, und gute Worte müssen das Beste tbun. Oft liegt der träge Sklav gemächlich im Schatten, während sein Herr sich in Sonne und Wind abmüht; er wird gut genährt und hat wenig