Die Expeditionen Burton's und Speke's von Zanzibar bis zum Tanganyika- und Nyanza-See Forschungsreisen in Arabien und Ost-Afrika nach den Entdeckungen von Burton, Speke, Krapf, Rebmann, Erhardt und anderen
Titel
Die Expeditionen Burton's und Speke's von Zanzibar bis zum Tanganyika- und Nyanza-See
Untertitel
Rebmann's Wanderung nach Dschagga und Krapf's Reisen im äquatorialen Ostafrika und Abessinien
Enthält einige Anstreichungen Karl Mays im Inhaltsverzeichnis und im Text
Strukturtyp
Band
Parlamentsperiode
-
Wahlperiode
-
Titel
III. Burton's und Speke's Wanderung nach Fuga im Lande Usumbara, ihre Reise von Zanzibar bis zum Tanganyika-See, und Speke's Zug von Kazeh in Unyamwezi bis zum Nyanza-See
374 Negierungsverhältnisse. Sultane. Erbrecht. Ostafrika nicht. Die Wasagara wählen (gleich den Banyai in „Mo- nomotapa") allerdings ihren Häuptling, aber sofort nach der Ernen nung wird er Monarch. Diese Schwarzen haben gleichsam instinkt mäßig Achtung und Furcht vor dem Häuptling und den Borstehern, Aeltesten, wissen aber nichts von Beschränkung der Gewalt und einer natürlichen Gliederung in hoher und niedriger gestellte Klassen und Lenke; selbst Ehrenzeichen und Auszeichnungen sind ihnen nnbekannt. Also Rangklassen hat man nicht, keiner gilt oder hält sich sür mehr als alle Anderen, auch giebt es bei so durchaus barbarische» Ver hältnissen keine Oligarchie von Gelehrten. Nur allein die Stärke gebietet, aber gegenseitige Eifersucht läßt cs nicht zu vereiuigteu Bemühungen kommen, und ein Geist der Vaterlandsliebe kann sich gar nicht entwickeln. Kein Mensch kümmert sich um das Gemein wohl, jeder nimmt lediglich seine eigenen persönlichen Belange wahr, und wie sollte dabei bürgerliche Ordnung und Sicherheit oder ein geregeltes Verhältuiß zu anderen Völkern erwachsen können? Bei den am niedrigsten stehenden Schwarzen gilt der „Sultan" am allerwenigsten, und Jeder hält ihn für seinesgleichen. Die Würde und der Vorrang eines solchen Häuptlings besteht eigentlich nur dariu, daß er auf einem dreibeinigen Schemel sitzen darf, mehr Messingdraht als Glasperlen trägt, und etwas bessere Kleider als seine Unterthanen besitzt. Den Fremden, welche ins Land kommen, muß er ein Gegengeschenk machen, und in einzelnen Fällen zuerst eine Gabe darreichen. Die Aeltesten, welche seinen Beirath bilden, erhalten keine Besoldung, reden ein gewichtiges Wort mit und ver langen Antheil von den Geschenken oder von Erpressungen und aufcrlcgten Strafgebühren. Wer durch diese Leute irgend etwas er ringen will, muß sie bestechen, denn ihr Einfluß auf das gemeine Volk ist nicht gering. Legitimität ist die Regel, und durchgängig folgt der älteste Sohn dem Vater; nur bei den Wasukuma im nördlichen Unyam- wezi geht die Herrschaft aus den Schwestersohn über, weil man in dieser Weise sicher weiß, daß königliches Blut vorhanden ist. Der neue Gebieter erbt alles Eigeuthum des Verstorbenen, auch die nachgelassenen Franen. Diese ächt afrikanische Praxis waltet auch bei manchen anderen Völkern vor, namentlich bei den Bakuene. Unter den Wanyamwezi herrscht der Brauch, daß die unehelichen Kinder mit den ehelichen bei der Erbschaft in gleiche Theile gehen, doch findet er auf die Nachfolge in der Herrschaft keine Anwen-