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1096 Nichtamtlicher Theil. K7, 23. März. 30.000 Thlr. bezahlt hat, denn gerade diese Frage berührt die mitt leren und kleinen Gcschäste am meisten. Was Hr. 6. über die Saldi sagt, die er eingenommen hat, wäre wohl geeignet, gegen meine Behauptungen in die Wagschale gelegt zu werden, wenn es nicht eben nur die Erfahrungen eines einzelnen Geschäftes wären, die hier vorgeführt werden. Vielleicht hat Hr. 6. seine Ziffern einem Geschäfte entnommen, das aus seiner Remittendensactur etwa folgende Erklärung abgibt: „Wir geneh migen nur von jenen Handlungen Disponendcn, die mindestens den dritten Theil des Transportes zu kommender Ostermesse zur Zah lung zu bringen haben." Es ist einleuchtend, daß dadurch lieber träge sehr erschwert und allen den Firmen, die nicht mehr als ein Drittel des Transportes abgcsctzt haben, unmöglich gemacht werden, falls sie etwas disponiren wollen. Rühren Hrn. 8.'s Erfahrungen also von einer Firma her, die im Sinne der obigen Erklärung oder nach einer ähnlichen vorgeht, so haben seine Angaben sür die Beur- theilung der Frage: ob Ueberträge nöthig sind oder nicht, nur ge ringen Werth, weil dann durch diesen indirecten Zwang manche Firmen ohne lieberträge bezahlen, die bei andern Verlegern lieber träge machen; so könnte ich Hrn. 6., was z. B. die Prager Hand lungen betrifft, ganz andere Resultate Nachweisen, als er angibt. Weiter sagt Hr. 6.: „Und wenn sich doch Hr. Dominicus die Vcrlangzettcl der meisten Handlungen zeigen lassen wollte, dann würde er finden, daß auf diesen gedruckt zu lesen ist: »gegen baar mit erhöhtem Rabatt«; es werden also bei den meisten festen Be stellungen Baarscndungen verlangt." Hr. 8. wird mir schon gestatten, daß ich mich als Verleger, wenn auch als sehr bescheidener, anmelde, so daß mir die Verlang- zettcl der Sortimentsbuchhändler nicht unbekannt sind. Die Un richtigkeit obiger Behauptung ist schon in der Süddeutschen Buch händler-Zeitung Nr. S nachgewiescn. Die Firmen aus den Buchstaben L. und 8. wurden verglichen und es zeigte sich, daß nicht die „meisten" Handlungen, sondern etwa ein Viertel auf ihrem Verlangzettel die Bemerkung „gegen baar, wenn mit erhöhtem Ra batt", oder eine gleichbedeutende habe. Hr. 6. spricht aber, nachdem er anfangs „die meisten Handlungen" genannt hat, später von „den meisten festen Bestellungen", was charakteristisch sür seine Ausdrucks- Weise ist. Ich habe daher einen befreundeten großen Verleger er sucht, seine Zettel von einigen Monaten zu vergleichen. Es wurden die Monate Januar und Februar der Leipziger Auslieferung und Decembcr und Januar der Wiener Auslieferung durchgegangcn und es zeigten sich nach Ausscheidung der Correspondenzkarten 584 Zet tel, worunter 235 mit der erwähnten oder einer ähnlichen Klausel und 349 ohne solche. Also mich in Bezug aus die Zahl der Bestel lungen ist Hrn. 8.'s Behauptung unrichtig. Was wollte denn aber Hr. 6. eigentlich mit diesen Zetteln be weisen? In welcher Beziehung sollen sie zu den Ueberträgen stehe»? Es ist schwer, den eigentlichen Sinn zu cnträthseln, cs scheint mir aber, daß Hr. 6. meint, da die meisten Sortimenter Festbestcllles lieber mit höherem Rabatt gegen b aar als in Rechnung beziehen, so müßten sie Geld genug haben, mW auch ohne Uebertrag zahlen zu können. Run ist aber, wie ich bereits nachgewiesen habe, der Vorder satz unrichtig, es fällt also der Schlupi von selbst. Ganz abgesehen davon ist aber auch der Schlußsatz an und für sich durchaus unrich tig. Er wäre nur dann richtig, wenn nur solche Handlungen, die eventuell baar beziehen wollen, Ueberüräge machten, alle andern aber, die das nicht wollen, voll zahlten. Da das aber nicht der Fall ist, so ist auch der Schlußsatz nichts Werth, selbst wenn der Vordersatz richtig wäre. Hr. 6. sagt dann: „Dann die andere, auch wiederholte Klage über nicht eingehende Außenstände! Ja freilich, gerade hier wird von gar manchem unklaren Kopfe viel gesündigt. Man gibt, um möglichst viele Gcschäste (?) zu machen, an solche Leute Credit aus Credit, von Lenen man gar oft voraussetzen kann, daß sie nicht zur rechten Zeit, ja ein Jahr später auch noch nicht zahlen, überhaupt nicht zahlen können! re." Hier verdreht Hr. 6. meine Worte, denn ich habe gesagt: „Die Sortimenter werden eben von ihren Kunden auch nicht pünktlich bezahlt und müssen oft noch viel länger warten, als die Verleger. Wäre der Sortimenter gezwungen, rücksichtslos gegen das Publicum Vorgehen zu müssen, so würde er bald den besten Theil seiner Kundschaft verloren haben und ein großer Theil der Bücher würde unabgesetzt bleiben, wenn nicht der Sortimenter durch Bewilligung ratenweiser Abzahlung die Anschaffung ermöglichte! Zur richtigenBeurtheilung derBerhältnisse mag dienen, daß inman- chem Sortimentsgeschäjte die Summe der soliden Außenstände die Summe der Ostermcßliste am Zahltag noch überwiegt." Auch hier muß ich wieder sagen, daß ich nicht recht weiß, was Hr. 6. mit seiner Belehrung über die beim Creditiren nöthige Vorsicht eigentlich be weisen will. Daß es nicht gut ist, leichtsinnig zu creditiren, das hat man Wohl auch schon srüher gewußt. Will Hr. 6. damit sagen, daß die Sortimenter, welche Ueberträge machen, leichtsinnig creditiren, so wäre das nicht nur eine Unwahrheit, sondern auch eine böswillige Verleumdung. Ich kann also unmöglich glauben, daß er das gemeint hat. Hat er das aber nicht gemeint, so mag diese Belehrung für An fänger im Buchhandel recht beherzigenswcrth sein, wenn sie auch nicht gerade neu ist; welche Bedeutung sie aber dann für die Frage der Ueberträge haben soll, wird wohl kaum Jemand herausbringen! Ich unterlasse es, noch weiter über dasMcßagio und dieUeber- träge zu sprechen, da in den nächsten Wochen eine ausführliche Dar legung der Verhältnisse des Sortimentsbuchhandels erscheinen wird. Nun komme ich zur Goldwährung. Auch hier verdreht Hr. 8. meine Worte, gewiß nicht in übler Absicht, sondern weil er mich nicht verstanden hat. Ich habe gesagt: „Die Frage, wodurch die Verleger bei der neuen Währung ca. 536 gewinnen, ist einfach dadurch beant wortet, daß die neue Markwährung eine Goldwährung ist und nach dem Fuß, nach welchem die Goldmünzen dieser Währung ausgeprägt werden, ergibt sich ein um etwa 5—73b höherer Werth sür die Markwährung in Gold, als für die bisherige Thalerwährung in Silber." Eine nähere Begründung unterließ ich, weil mir die Sache ganz selbstverständlich schien; nachdem mich nun aber Hr. 8., offen bar in der Meinung, mich in Verlegenheit zu setzen, auffordert, den Beweis sür meine Behauptung zu liefern, so muß ich das hier thun. Durch das Gesetz vom 4. December 1871, betreffend die Aus prägung von Reichsgoldmünzen, besonders durch ß. 10. desselben wurde die Einführung der Goldwährung in Deutschland vorbereitet. Dieses Gesetz ordnet nämlich die Ausprägung von 10 und 20 Mark- Goldstücken an, und verbietet (in A. 10.) die weitere Ausprägung von groben Silbermünzen. Durch das Münz-Gesetz von 1873 wurde dann sür ganz Deutschland die „Reichsgoldwährung" cingeführt. Da nach ß. 8. Niemand verpflichtet ist, Reichssilbcrmünzen im Be trage von mehr als zwanzig Mark in Zahlung zu nehmen und diese Silbermünzen überdies untcrwcrthig (mit geringerem Silbergehalt, 13,95 : I, statt 15,50 : 1) angesertigt werden sollen, so steht hier die Goldwährung in ihrem schärfsten Ausdruck vor uns. Vielen Leuten wird die Durchführung dieser Gesetze sehr leicht scheinen. Statt Silbermünzen wie bisher werden eben Goldmünzen geprägt und damit ist alles in Ordnung. Aber in Wirklichkeit ist das durch aus nicht so einfach und leicht, als es auf den ersten Anblick scheinen mag. Um Goldmünzen zu Prägen, braucht man Gold, und da man sehr viele Münzen prägen muß, braucht man sehr viel Gold. Das Gold muß gelaust werden, und da viel Gold gebraucht wird, muß viel Gold gekauft werden; wenn man aber von einem Artikel große