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Großenhainer Unterhaltungs- L Mzeigebllitt. Amt8k>kait öer Königs Rmigktauptillannfektnft, lies Königs Rmkgmcsis mul äes Kiaäirni^ zu Kroßensnin Erscheinen: Dienstag, Donnerstag, Sonnabend. I?- ' . Gebühren für Znlerate von auswärts Inserate werden bis Tags vorher früh 9 Uhr angenommen. T?rua und Benag von Herrmann Starke m Großenhain. werden, wenn von den Einsendern nicht anders bestimmt, Abonnement vierteljährlich t Mark. Verantwort!.. Redacteur: Herrmann Starke sen. durch Postnachnahme erhoben. Nr. 153. Sonnabend, den 3V. December 1882. 7V. Jahrgang. Die erste Nrrmmev des nenen Jahrganges gelangt Horm. 11 znr Ausgabe. Wir ersuchen deshalb geehrte Inserenten, die Aufgabe der Annoncen bis 8o»»olLTK HittsTK zu bewirken. Gleichzeitig machen wir die Abonnenten, welche das Blatt am Schalter abholen, darauf aufmerksam, -aß die neuen Coupons schon von jetzt an tagnber gelöst werden können. IBLo Bekanntmachung. Da die Kaiserliche Verordnung vom 24. Februar dieses Jahres über das gewerb- mäßige Verkaufen und Feilhalten von Petroleum (Reichsgesetzblatt Seite 40) nebst Ausführungsverordnung des Königlich Sächsischen Ministerium des Innern vom 4. vorigen Monats (Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 254) mit dem 1. Januar 1883 in Kraft tritt, so hat die Königliche Kreishauptmannschaft Dresden für ihren Regierungs bezirk als Sachverständige mit der Verpflichtung zur Vornahme aller Untersuchungen auf die Entflammbarkeit von Petroleum, mit welchen sie von einer Behörde oder einer Person beauftragt werden, die beiden in Dresden wohnhaften Chemiker vr. Ewald Geißler und Or F. Filsinger ernannt. Dafern Ortspolizeibehörden für diese Untersuchungen eigene Sachverständige zu er nennen wünschen, so sind dieselben zur Bestätigung Anher anzuzeigen. Dresden, den 23. December 1882. Königliche Krcishauptmannschast. von Einsiedel. Hübler, S. Bekanntmachung. Zur Anfertigung der den Nekrutirungs-Stammrollen als Unterlage dienenden Ge burtslisten für das Geburtsjahr 1863 werden den Pfarrämtern des hiesigen Bezirks die nöthigen Formulare zugehen und wird bemerkt, daß die ausgefertigten Geburtslisten nach ß 45? der Ersatz-Ordnung — sächs. Gesetzsammlung 1876 S. 43 — bis 16. Januar künftigen Jahres an die betreffenden Stadträthe nnd Gemeindevorstände abzugeben sind. Bezüglich der Familiennamen unehelicher Söhne wird auf die General-Verordnung des Evangelisch-Lutherischen Landes - Consistoriums vom 9. December 1879 — Seite 125 des Consistorialblattes hingewiesen. Den Stadträthe« und Gemeindevorständen liegt nunmehr ob, die in der Geburts liste vom Jahrgange 1863 ausgezeichneten männlichen Personen auszumitteln, um die in Frage kommenden Verhältnisse s. Z. in der Stammrolle genau angeben zu können. Die Standesämter haben nach § 45 n der Ersatzordnung einen Auszug aus dem Sterberegister vom Jahre 1881, enthaltend die Eintragungen von sämmtlichen Todesfällen männlicher Personen, welche das 25. Lebensjahr noch nicht erfüllt haben, anzufertigen und unerinnert bis 15. Januar künftigen Jahres anher einzureichen. Der Kürze halber können hierzu auch die in den Händen der Standesämter befind lichen, mit der Ueberschrift „Todesanzeige" versehenen Quartformulare verwendet werden. Großenhain, am 21. December 1882. Die Königliche Amtshauptmsnnschast. von Weisfenbach. Tn. Kirchliche Bekanntmachung. Um die Andacht bei der ernsten kirchlichen Feier des Sylvestergottesdienstes nicht zu stören, werden die Kirchgänger freundlichst ersucht, sich des Mitbringens der bunten Laternen, sowie der kleineren Kinder zu enthalten. Großenhain, den 29. December 1882. Der Kirchcmwrstand daselbst. v. Harig, ?. Bekanntmachung für die Herren Vormünder. Die bei dem unterzeichneten Amtsgericht in Pflicht stehenden Herren Vormünder werden hiermit veranlaßt, die wegen ihrer Pflegebefohlenen zu erstattenden Erziehungs berichte längstens bis zum 31. Januar 1883 anher einzureichen. Formulare zu diesen Berichten sind im Amtsgerichtsgebäude, Zimmer Rr. 11, zu erhalten. Bei der Ausfüllung der gedachten Erziehungsberichte ist aber neben vollständiger Beantwortung der vorgedruckten Fragen noch weiter und zwar u) bei ehelich geborenen Pflegebefohlenen der volle Name, Stand, letzte Wohn ort und das Todesjahr des verstorbenen Vaters anzugeben, 5) bei unehelich Geborenen die Worte beizufügen „unehelich geboren." Großenhain, am 28. December 1882. Königliches Amtsgericht. Estler, AR. Bekanntmachung. Das unterzeichnete Standesamt ist Sonntag, den 31. December d. I., Vormittags von KU/ix bis 11^ Uhr zur Aufnahme von Anzeigen über Geburts- nnd Sterbefälle geöffnet. Großenhain, am 29. December 1882. Das Königliche Standesamt. Bogel. Im Stellmacher Stein'schen Gehöft zu Seußlitz kommen Mittwoch, den 3. Januar 1883, Mittags 12 Uhr 8V4 Eimer Schieler-Wein gegen Baarzahlung zur Versteigerung. Großenhain, am 27. December 1882. Der Gerichtsvollsteher. Höpfner. Nutz- und Brennholz-Auktion. Im Gasthofe zu Gohrisch sollen Dienstag, den S, Mittwoch, den 1V, und Donnerstag, den 11. Januar 1883, von Vormittags 9 Uhr an folgende im Gohrischer Forstreviere aufbereitete Hölzer, als: Dienstag, den U. Jannar 1883, 541 Stück kieferne Stämme, von 12 bis 30 Ctm. Mittenstärke, 53 „ „ Klötzer, „ 24 „ 30 „ Oberstärke, 79 „ „ Stangen, „ 13 „ 15 „ Unterstärke, 127 Raummeter kieferne Scheite, 37 „ „ Rollen, 98 „ „ Aeste, 376 „ kiefernes Reisig, 100 schwache Langhaufen, im Kiengehau, Mittwoch, den 10. Januar 1883, 540 Stück kieferne Stämme, von 12 bis 33 Ctm. Mittenstärke, 127 Raummeter kieferne Scheite, 377 „ kiefernes Reisig, 100 schwache Langhaufen, im Kiengehau, Donnerstag, den 11. Januar 1883, 86 Stück kieferne Klötzer, von 14 bis 24 Ctm. Oberstärke, in den Hirschlecken, 185 „ „ Stangen, „ 9 „ 15 „ Unterstärke, 60 Raummeter kieferne Scheite, 60 „ „ Rollen, 14 „ „ Aeste, , 243 „ kiefernes Reisig, > 84 „ kieferne Stöcke, 92 schwache Langhaufen, im Kiengehau, einzeln und partieenweise gegen sofortige Bezahlung und unter den vor Beginn der Auction bekannt zu machenden Bedingungen an die Meistbietenden versteigert werden. Wer die zu versteigernden Hölzer vorher besehen will, hat sich an den mitunter zeichneten Revierverwalter zn Gohrisch zu wenden, oder auch ohne Weiteres in die ge nannten Waldorte zu begeben. Königs. Forstrentamt Moritzburg und Königl. Revierverwaltung Gohrisch, den 20. Dezember 1882. Michael. Roch. Bekanntmachung. Die mit Gasthofsbetrieb verbundene Rathskellerwirthschaft hierselbst soll auf die Dauer von 6 Jahren, nnd zwar vom 1. October 1883 ab, anderweit verpachtet werden und ist hierzu Termin auf Sonnabend, den 3. Februar 1883, Nachmittags 3 Ahr im Naths-Sessionszimmer hier anberaumt. Die Bedingungen werden im Termine bekannt gemacht, sind aber auch schon vorher auf portofreie Anfragen und gegen Erstattung der Eopialien zu erhalten. Die zu bestellende Pacht-Eaution beträgt 10M Mark, wovon 100 Mark schon im Bietungstermine zur Sicherung der Gebote einzuzahlen sind. Ortrand, den 15. December 1882. Der Magistrat. Bestellungen auf das Großenhainer Unttrhattungs- und Anzcigcblatt für das erste Quartal 1883 werden von allen Postanstalten und Boten, fowie in der Expedition dieses Blattes ent gegengenommen. Zleujahrsgedankm. Wie viele Wünsche, Hoffnungen und kühne Gedanken aller Art werden nicht Jahr für Jahr in jedem Herzen rege, und wie wenig nur reifen zur Erfüllung, zur Vollendung heran. Und während wir so, ein Jeder für sich und Alle insgesammt, von Jahr zu Jahr wünschen, hoffen und Pläne schmieden, merken wir's kaum, wie die Zeit uns unter den Fingern verrinnt, bis wohl unerwünscht und unverhofft ! und ungeplant für Jeden die große Abrechnung herankommt, da die Summe unseres Daseins und die Summe unseres Wirkens gegenüber gestellt und die Bilanz des gesammten Lebens gezogen wird. Glücklich, wer da von sich sagen mag, daß er diese Welt nicht als Schuldner verläßt. Aber wenn cs wirklich Glückliche dieser Art giebt, so ist's doch gewiß, daß ihrer herzlich wenige sind. Darin liegt eine ernste Mahnung. Ein jeder Tag, ; sagt Göthe, ist ein Gefäß, in das sich viel hineiuthun läßt,