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Großenhainer UMchiltiM- L Anztigtblatl. äer Röiiigl Aiiäsilnupiluann^a^, lies Röuigk Amisgcrickk nnil äk8 8ini!iraikl8 zu Ar^m^nn. Erscheinen: Dienstag, Donnerstag, Sonnabend. Inserate werden bis Tags vorher früh 9 Uhr angenommen. Abonnement vierteljährlich l Mark. Druck und Verlag von Herrmann Starke in Großenhain. Verantwortl. Redacteur: Herrmann Starke sen. Gebühren füc Inserate von auswärts werden, wenn von den E-nfendem nicht anders bestimmt, durch Dosinnchnahme erhoben. Nr. 141. 70. Jahrgang. Donnerstag, den 30. November 1882. Den Herren Gemeindevorständen des hiesigen amtshauptmannschaftlichen Bezirks werden in den nächsten Tagen diejenigen Zählpapiere zur BerufSstatistit vom 5. Juni 1882 zurückgegeben werden, gegen welche vom statistischen Bureau des Königlichen Ministeriums des Innern Erinnerungen aufgestellt worden sind. Die Herren Gemeiudevorstände werden hierdurch veranlaßt, diese Erinnerungen nach den den Zählpapieren beigefügten speciellen Erläuterungen sofort zu erledigen und die Zählpapiere selbst bis spätestens zum 10. December d. I. wieder anher einzureichen. Großenhain, am 29. November 1882. Die Königliche Amtshauptmannschast. von Weisseubach. Fr. Aufgebot. Von dem unterzeichneten Amtsgericht ist beschlossen worden, das Aufgebotsverfahren zu eröffnen: I. auf Antrag des für den Nachlaß Johann Gottlieb Nuhland's in Nauwalda in Gemäßheit der Eivilproceßordnung § 773 ermächtigten Schlossermeisters Gotthelf Reinhold Hintersatz in Großenhain Behufs Herbeiführung der Löschung der auf Fol. 556 des Grund- und Hypothekenbuchs für Großenhain Rubr. III «ud 1/1 auf Grund des Kaufs vom 19. April, eonl. 6. Mai 1808 unter letztgedachtem Dato eingetragenen 25 Thlr. Conv.-Mz. 25 Thlr. 20 Ngr. 8 Pf. im 14 Thalerfuße 77 M. 8 Pf. Reichswährung eventuell sammt Zinsen zu 4 v. H. „Baarentschädigung für Räumung der Auszugswohnung an die Auözüglerin Marie Sophie verw. Schönfeld zu Hain", deren dermaliger Inhaber unbekannt ist; auf Antrag des Gutsbesitzers Carl Fürchtegott Moritz Dörsel in Ponickau Behufs Herbei führung der Todeserklärung des am 17. März 1792 in Schönborn geborenen Sohnes des Bauers Gottfried Johne, Namens: Johann Gottlob Johne, welcher vermuthlich im Jahre 1812 als Soldat mit in den Krieg nach Rußland gezogen und nach einem undatirten Eintrag im Kirchenbuch für Lampertswalda „in Rußland verschollen" sein soll; III. auf Antrag Henrietten Emilien verw. Mammitzsch geb. Thieme in Großenhain und Rosalien Anna verehel. Uder geb. Thieme, ebenda, Behufs Herbeiführung der Todes erklärung des Tuchmachers Friedrich Gottlob Zocher, geboren in Großenhain den 15. September 1810, welcher mit dem Vater der Antragsteller Geschwisterkind gewesen ist; derselbe hat im Herbst 1861 hiesige Stadt verlassen und ist bis jetzt über dessen Leben oder Tod keine sichere Nachricht erlangt worden, es beruht vielmehr nur auf einer Vermuthung, daß er bald nach seinem Weggang im Elbstrom bei Leckwitz den Tod ge funden haben soll; sein Vermögen besteht in einem hier verwahrten Einlagebuch der hiesigen städtischen Sparkasse über 986 M. 10 Pf. nebst Zinsen hiervon seit dem 1. Januar 1877. Es werden daher zu I. die unbekannten Inhaber der bezeichneten Hypothek, zu II. Johann Gottlob Johne, zu III. Friedrich Gottlob Zocher andurch geladen, spätestens in dem ans zu I. den 26. Februar 1883 Vormittags 10 Uhr zu II. und III. den 4. Juni 1883 Vormittags 10 Uhr angesetzten Aufgebotstermin persönlich oder durch gehörig isgitimirte Bevollmächtigte zu erscheinen und bez. zu I. ihre Ansprüche und Rechte an der fraglichen Hypothek an zumelden, widrigenfalls zu I. die bezeichnete Hypothek auf Antrag gelöscht werden wird, zu II. und III. die bezeichneten Personen für todt erklärt und bez. das Vermögen des sud III genannten Zocher den sich legitimirenden Erben desselben aus geantwortet werden wird. Großenhain, am 15. November 1882. Königlich Sächsisches Amtsgericht. Schröder. Bekanntmachung. Die städtischen Anlagen pro 4. Termin 1882 sind den 1. November d. I. fällig und bis längstens den 3V. November «. an die Stadthauptcasse zu bezahlen. Großenhain, am 30. October 1882. Dev Stäßträtl). Bogel, Stdtr. Bekanntmachung. Die pro 1882 fällig gewesenen Erbzinsen, Schost-und Wächtergelder, Schank zinsen, Röhrwasserzinsen und Pachtgelder sind nunmehr baldigst und längstens bis zum O. December 1882 an unsere Stadthauptcasse zu bezahlen. Großenhain, am 16. November 1882. Der Städlrätl). Vogel, Stdtr. , Bekanntmachung. Hierdurch bringen wir zur öffentlichen Kenntniß, daß wir, wie im vergangenen Jahre, beabsichtigen, während der Winterszeit arme, ungenügend bekleidete Handwerksburschen und Durchreisende von der hiesigen Gabenstelle aus mit Kleidungsstücken zu versehen. Wir richten daher an die hiesigen Einwohner, welche gesonnen sind, uns in unserem Bestreben zu unterstützen, die Bitte, getragene Kleidungsstücke, namentlich abgelegtes Schuhwerk uns zu übermitteln und gefälligst in unserer Rathscanzlei abzngeben. Großenhain, den 16. November 1882. Stäblkälsi. Herrmann. Im Gasthofe zu Frauenhain kommt Montag, den 4. December 1882, Vorm. 8 Uhr verschiedenes Mobiliar, darunter Sopha, Kleiderschrank, Schreibtisch, Rauchtisch, Stühle re., sowie verschiedene Herrenkleidungsstücke gegen sofortige Bezahlung zur Versteigerung. Großenhain, am 25. November 1882. Der Gerichtsvollzieher. Höpfner. Im amtsgerichtlichen Auctionslocale hier kommen Montag, den 4. December 1882, Vorm. LI Uhr 28 Paar Filz- und Cord-Schuh re. und 1 Wanduhr gegen sofortige Bezahlung zur Versteigerung. Großenhain, am 27. November 1882. Der Gerichts-Vollzieher. Höpfner. Bestellungen auf das Großenhainer Anterhalluügs- und Anzeigedlatt für den Monat December werden von allen Postanstalten nnd Boten, sowie in der Expedition dieses Blattes ent gegengenommen. Tagesnachrichten. Sachsen. Das neueste Stück deö Gesetz- und Verord nungsblattes für das Königreich Sachsen enthält u. A. die Ausführungsverordnung zu der kaiserlichen Verordnung vom 24. Februar 1882 über das gewerbsmäßige Verkaufen nnd Feilbieten von Petroleum. Der H I dieser Ausführungs- Bestimmungen verordnet: Die Inschriften „Feuergefährlich" und „Nur mit besonderen Vorsichtsmaßregeln zu Brennzwecken verwendbar" müssen au den Gefäßen, aus welchen das Pe- > troleum verkauft wird, so angebracht sein, daß sie beim Ver- I kaufe dem Käufer deutlich sichtbar sind. Wird Petroleum, dessen Gefäße in Gemäßheit der Verordnung vom 24. Februar 1882 mit den vorbezeichneten Inschriften zu Version sind, in Mengen von weniger als 50 Kilogramm verkanft, so ist der Verkäufer weiter verpflichtet, an jedem Gefäße, in wel chem solches Petroleum an die Käufer verabreicht wird, und zwar auch dann, wenn das Gefäß Eigenthum des Käufers ist, einen rothen Zettel, auf welchem die oben vorgeschriebene Inschrift mit schwarzer Farbe deutlich aufgedruckt ist, sicher zu befestigen. Wer den vorstehenden Vorschriften zuwider handelt, wird mit Geldstrafe bis zu 150 Mark oder mit Haft bestraft. — Die weiteren Bestimmungen der Aus- I führungs-Verordnung betreffen die Untersuchungen auf die Entflammbarkeit des Petrolsums. Die am Montag in Prag stattgefundene Versammluug der Prioritätsbesitzer der Prag-Duxer Bahn genehmigte das Sanirungsproject und stehen nunmehr dem Ausbau der Bahn bis zum Anschluß an die sächsische L-taatsbahn Freiberg-Bienenmühle Hindernisse nicht mehr im Wege. Durch den Zusammenbruch eines starken Gerüstes ver unglückte am 25. Novbr. auf dem sog. Kirchplatze an der Martinstraße in Dresden ein beim Abbrechen des Gerüstes beschäftigter, 31 Jahre alter, verheiratheter Zimmermann aus Dieding«! derart, daß er bald darauf eine Leiche war. In der Nacht zum 26. Novbr. bemerkte, wie man Leipzig meldet, ein Fleischer aus Plagwitz, als er über die Brücke des Fluthcanals ging, daselbst eine Frauen' im Wasser, welche kläglich um Hilfe rief w im Strome dahintrieb. Er holte schleunigst aus nahen Wache zwei Schutzleute herbei, die wiederholt, aber ver geblich Versuche zur Rettung der sich über dem Wasser er- ! haltenden Person gemacht; in der Nähe der Schwimmanstalt ging die Unbekannte rettungslos unter. Der Rath von Chemnitz hatte vor Kurzem Deputirte aus seiner Mitte nach München und Berlin gesendet, um j daselbst über die auf dem Gebiete der elektrischen Beleuchtung festgestellten Ergebnisse Erkundigung einziehen zu lassen. Aus den Gerichten dieser Deputirten ist indeß zu entnehmen ge wesen, daß bezüglich der Chemnitzer Gasanstalt ein Anlaß zu Besorgnissen nicht vorliegt, daß man vielmehr die Gas- Anstalt unbekümmert um die elektrische Beleuchtung weiter zu führen, dieselbe dem wachsenden Bedarfe entsprechend auszudehnen und in deren Einrichtungen die neuesten Er- ! fahrungen der Gastechnik zu berücksichtigen hat. Auf dem Bahnhose zu Pirna machte am Montag ein Selbstmordversuch des dasigen Restaurateurs S. viel Alff sehen. Die Verwundungen schließen eine Wiederherstellung nicht aus. In einer Kaufmannsfamilie zu Plauen i. V. sind sämmt- liche zehn Kinder am Scharlach erkrankt. Auf dem II. Brückenbergschachte zu Zwickau wollte am Sonnabend ein bei dem Verladen von Kohlen beschäftigter Arbeiter zwischen zwei Lowries hindurchgehen; durch einen heranlaufenden dritten Wagen wurde eine dieser beiden Lowries in Bewegung gesetzt und der Unglückliche zwischen den Puffern derselben erdrückt. In Klein-VoigtSberg bei Freiberg ertrank vorige Woche ein 12 jähriger Knabe in der Mulde, Welcker beim Spielen mit anderen Knaben von einem dem Wasser zuführenden Bergabhange abgerutscht war. Von den am 11. Novbr. auf Rother - Adlerstollen in Rittersgrün verunglückten Bergleuten sind bereits zwei ihren schrecklichen Brandwunden erlegen. Viele liegen noch hoff nungslos darnieder. Ein schon bis zu bedeutender Höhe aufgeführter Fabrik- Neubau in RochSburg bei Penig ist am 24. Novbr. voll ständig in sich zusammengestürzt. Die Ursache hierzu war noch nicht genügend festgestellt. Deutsches Reich. Der Bundesrath hat am 25. d. die von Preußen unter Zustimmung Hamburgs beantragte Verlegung der Zollgrenze bei dem Bahnhofe in Kuxhaven genehmigt und beschlossen, die kaiserl. Hauptzollämter in Bremen und Lübeck mit dem 1. April 1883 aufzuheben. Postkarten, auf der Rückseite mit Reichsstempelmarken beklebt, können nach einer Verordnung des Staatssecretärs des Reichspostamtes zur Beförderung zugelassen werden.