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Nr. 118. Großenhainer Unterhaltung-- «nd Anzetgeblatt. Gelte 2. also zu dem im Sommer bestimmten Termine, der Land tag Mitte Januar zusammentreten werde. — Ferner be streitet die „N. Pr. Ztg." gegenüber einem Artikel der „Nordd. Allgem. Ztg.", daß die Frage der Erhöhung der landwirtschaftlichen Zölle im Schooße der Regierung ven- tilirt werde. Die lutherische Pastoralconferenz, welche am 7. Septbr. zu Cammin i. P. stattfand, faßte folgende Resolution: „Wie die Kirche zur Zeit der Reformation Ursache und Grund hatte, in den Schmalkaldischen Artikeln ihrem Zorne gegen römisches Unwesen in den schärfsten Worten Ausdruck zu geben, so fehlt es leider auch heute nicht an Ursache und Grund zu ähnlichem Zorn. Die in den letzten Mo naten kund gewordenen Erlasse katholischer Pfarrgeistlichen wegen der Mischehen enthalten eine solche Mißachtung der evangelischen Trauung und damit eine solche Beleidigung unserer Kirche, daß jedes ihrer Glieder den entschiedensten Protest dagegen zu erheben verpflichtet ist. Wir protestiren daher auch unsererseits feierlich gegen eine Anmaßung der römischen Kirche, welche der katholischen Trauung allein die Kraft zuschreibt, eine Ehe zu einer christlichen zu machen und welche die Kinder gemischter Ehen, deren Eltern nur evangelisch getraut sind, kirchlich als uneheliche zu betrachten gebietet. Wir lieben die Christgläubigen aller Confessionen, auch der katholischen, und wollen gern mit ihnen in Frieden leben. Solches Vorgehen aber stört den Frieden, und ist Weder katholisch noch evangelisch noch christlich, sondern von alledem gerade das Gegentheil. Wir ehren an der katho lischen Kirche trotz aller ihrer Jrrthümer und Mißbräuche das Gemein-Christliche, welches sie mit uns hat und be kennt, und wollen gern mit ihren Söhnen zusammenstehen im Kampf gegen die antichristlichen Strömungen dieser Zeit. Durch ein Vorgehen aber, wie das oben bezeichnete, wird die Freudigkeit zu solchem gemeinsamen Kampfe gelähmt. Dennoch wollen wir fort und fort die gemeinsame Fahne des apostolischen Glaubens-Bekenntnisses hochhalten, aber auch die des Augsburgischen vor Niemand senken. Wir wollen es auch nie vergessen, daß die Augsburgische Con- fession zwei Theile hat, 21 Lehrartikel und 7 Streitartikel, und daß nicht allein der Lutherische Katechismus, sondern auch die Schmalkaldischen Artikel Bekenntniß der evangelischen Kirche sind und bleiben werden." Oesterreich. Kronprinz Rudolf und Prinz Leopold von Bayern sind am 4. October von Penzig aus nach Eisenerz in Steyermark abgereist, um sich dort der kaiser lichen Jagdgesellschaft anzuschließen. In Wien war am 4. October Nachmittags das Gerücht stark verbreitet, daß es Abends in den Vororten zu Juden- Excesien kommen werde; die Polizei ermittelte jedoch, daß Contremineurs das Gerücht an der Börse aussprengten. Auf Grund von Berathungen mit dem Landesausschuß und dem Landeshauptmann von Südtirol regelt ein Erlaß des Statthalters die Ermittelung des Schadens und die einzuleitende Hilfsaction aus Staatshilfsmitteln. Ein Erlaß des ungarischen Ministers des Innern ver hängt über das Preßburger Comitat das Standrecht auf einen Monat und ernennt den Obergespan Grafen Stefan Eszterhazy zum außerordentlichen Commissar für das ganze Preßburger Comitatsgebiet. — Wie der „Boy." aus Preß burg vom 4. October gemeldet wird, erhielt der Obergespan vom Ministerium die Weisung, das Standrecht insolange nicht zu verkünden, als nicht concrete Fälle die Publicirung nothwendig machen. Die Regierung glaubt, daß die Maß regel nicht nöthig sein werde, nachdem die einlaufenden officiellen Nachrichten sehr günstig lauten. Frankreich. Bei der am 4. October erfolgten Ueber- reichung des CardinalshuteS an den päpstlichen Nuntius feiten des Präsidenten Grevy constatirte Mr. Czacki die ihm von allen Bevölkerungsklassen Frankreichs zu Theil gewordene sympathische Aufnahme und spendete der fran zösischen Kirche, deren einziges Ziel darin bestehe, die Religion zu lehren, Lobeserhebungen. Präsident Grevy beglückwünschte den Nuntius wegen seines versöhnlichen Sinnes. — In der am 3. October in Paris stattgehabten Versammlung des Verwaltungsraths der Suezcanalgesell schaft herrschte unter den französischen und englischen Mit gliedern desselben bezüglich einer Verbesserung des Canals vollständiges Einvernehmen. England. Der Premier Gladstone, welcher am 3. d. von Havarden nach London zurückkehrte, rühmte bei Be antwortung einer ihm überreichten Adresse die Haltung der britischen Armee in Egyppten, welche das Land von einer- militärischen Tyrannei befreit habe, unter welcher kein Land gedeihen könne; er hoffe, Egypten gelange bald wieder zu Glück uno Wohlstand. — Dagegen hielt in einer conser- vativen Versammlung zu Glasgow Sir Stafford Northcote eine Rede, worin er den Krieg gegen Egypten als unnöthig, folglich ungerechtfertigt bezeichnete. Der Krieg wäre ver mieden worden, wenn die Regierung bei Zeiten Festigleit und Entschlossenheit gezeigt hätte. Die Lösung der egyp- tischen Frage werde große Schwierigkeiten bereiten. Dänemark. Der Finanzminister legte am 3. October im Volksthing das neue Budget vor. Die Einnahmen be ziffern sich auf circa 52 Millionen Kronen, die Ausgaben auf 51 Vr Millionen. In einem kurzem Vortrag sprach der Minister aus, daß die Annahme des Gesetzes einen be deutenden Vermögensanwuchs bezeichnen würde. Rastland. Der „Regierungssitz." veröffentlicht einen Erlaß des Kaisers, durch welchen die zum Tode verurtheilten politischen Verbrecher Nagorny und Jewesjew zu Zwangs arbeit in den Bergwerken auf unbestimmte Zeit begnadigt worden sind, außerdem bei zwei anderen politischen Ver brechern die Zeit der Zwangsarbeit herabgesetzt worden ist. Rumänien. Die Kammern sind zum 22. October zu einer außerordentlichen Session einberufen worden, welche am 27. November in eine ordentliche Session übergeht. Egypten. Das Amtsblatt „Vakajet" veröffentlicht ein Decret des Khedive, welches sämmtliche 10 Mudirs (Gou verneure) der Provinz Egypten für abgesetzt erklärt. Arabi's directe Mitschuld an den Massacres und der Plünderung in Kairo soll, wie man den „Times" meldet, bereits documentarisch nachgewiesen sein. — Die Organi sation des Gendarmeriecorps dauert fort. In Alexandrien sind schon mehrere Hundert Personen für dasselbe eingeschrieben worden. — Das erste Detachement der indischen Truppen sollte am 5. October von Kairo nach Suez abgehen, um sich dort nach Indien einzuschiffen. Neueste Nachrichten. Leipzig, 5. October. Das Reichsgericht verhandelte heute gegen den Zuschneider Wunderlich und den Schuh macher Kiefer wegen vorbereitender Handlungen zum Hoch verrats Majestätsbeleidigung und Verbreitung der Most'schen Zeitschrift „Freiheit", und verurtheilte ersteren zu zwei jährigem Zuchthaus, letzteren nur wegen Verbreitung ver botener Druckschriften zu viermonatigem Gefängniß, welches durch die Untersuchungshaft als verbüßt zu erachten ist. Baden-Baden, 5. October. Ihre Majestät die Kaiserin hat seit einigen Tagen den Gebrauch der Bäder begonnen und pflegt bei günstiger Witterung kurze Ausfahrten im halboffenen Wagen zu machen. Im Uebrigen ist Ihre Majestät jedoch den größten Theil des Tages an das Zimmer gefesselt. Berlin, 5. October. Die „Nordd. Allg. Ztg." meldet: Im Reichsjustizamt finden gegenwärtig eingehende Erhebungen und statistische Ermittelungen über die Wirkungen des Gerichtskostengesetzes statt, die sich namentlich darauf er strecken, ob die kürzlich vorgenommenen Ermäßigungen der Gebühren von erheblichem Einfluß geworden, oder ob noch eine weitere Ermäßigung derselben, wie sie bekanntlich schon bei den Berathungen des Reichstags gefordert wurde, noth wendig werden würde. Paris, 5. October. Nach einem Londoner Telegramm des „Temps" ginge die Ansicht der englischen Regierung bezüglich der Reorganisation der egyptischen Finanzverwaltnng dahin, die Controle aufzuheben, den Umfang der Befug nisse der Kasse für die öffentliche Schuld aber zu erweitern. Buenos-Ayres, 4. October. Die diplomatischen Verhandlungen zwischen Chile und Peru sind, da Chile jedes Zugeständniß verweigert, abgebrochen worden. Nachrichten aus 81M und Amgegend. Großenhain, 6. October. Am Sonntag hatte Herr vr. mell. Schwarzbach hier bei einer Operation das Unglück, sich zu ritzen, worauf Blutvergiftung eintrat. Alle Vorsichtsmaßregeln verhinderten eine Anschwellung des betr. Armes nicht und hat sich der Bedauernswerthe gestern zur weiteren Behandlung nach Leipzig begeben. — Die preußische Grenzstadt Liebeuwerda ist am vergangenen Sonnabend früh in der ersten Stunde von einer nicht unbedeutenden Feuersbrunst heimgesucht worden. Der in einer Tischlerwerkstatt oder auf dem Boden des betreffenden Hauses entstandene Brand verbreitete sich bei dem heftigen Westwinde mit sehr großer Schnelligkeit und zerstörte acht Wohnhäuser nebst Seiten - und Hintergebäuden. Auch ein städtisches Gebäude, das die Polizeidienerwohnung und das Stadtgefängniß enthielt, ist ein Raub der Flam men geworden. Momentan wurden 18 Familien durch das Schadenfeuer obdachlos. Vermischtes. Während der letztvergangenen Monate waren sowohl in Leipzig, als auch in nahen Ortschaften wiederholt falsche Zweimark- und Einmarkstücke, zu denen in allerjüngster Zeit noch Fünfzigpfennigstücke gekommen, ausgegeben bez. auszugeben versucht worden, ohne daß man die Verbreiter dieser Münzen ermitteln konnte, bis es vor wenig Tagen gelang, einen Mann bei Verausgabung eines falschen Zwei markstückes festzunehmen. Infolge dessen Jnhaftirung ist man auch auf die Spur gekommen, wer die falschen Stücke angefertigt hat, und zwar ist es ein in Leipzig wohnhafter Mechaniker aus Dresden, welcher in Gemeinschaft mit seinem Schwager, einem Mechanikerlehrling, dieses einträgliche Geschäft betrieben hat. Dem Geständniß der Beiden zufolge haben sie sowohl Zweimark- als Mark- und Fünfzigpfennig- Stücke abwechselnd angefertigt und, wo es möglich gewesen, in Umlauf gesetzt. Der zuerst ergriffene Mann, ein eben falls in Leipzig wohnhafter Färber und Schwiegervater des Mechanikers, hat, soweit sich die Sache bis jetzt übersehen läßt, nur den Vertreiber der Falsificate gemacht, doch hat man selbstverständlich auch ihn mit in Haft genommen. Die in Grünberg i. Schl, erscheinende Fachschrift „Das Deutsche Wollen - Gewerbe" hatte beschlossen, zum Zweck der Lösung besonders wichtiger Fragen der Wollenwaaren- Fabrikation jährlich 1000 Mark für Preise auszusetzen und zwar für solche schriftliche Originalarbeiten, welche den je weiligen bezeichneten Zwecken entsprechen. Das erste Preis ausschreiben betraf das Thema: „Welches sind die Be dingungen einer rationellen Behandlung von Wolle und Waare in Wäscherei und Färberei, bez. sind die bisherigen Systeme der Manipulation und Bewegung von Wolle im Schweiß- und Spülbottich und von Wolle und Waare in Kessel und Küpe verbesserungsbedürftig und in welcher Rich tung, resp. wodurch verbefferungsfähig?" Hierauf waren sieben Arbeiten eingegangen, nach deren Prüfung der Preis für die beste Arbeit der mit dem Motto „Der Feind des Guten ist das Bessere" bezeichneten Abhandlung zuerkannt wurde. Verfasser dieser Arbeit ist nach Ausweis des mit gleichem Motto versehenen Begleitbriefes Herr Carl Löbner in Dahlhausen bei Lennep, Rheinprovinz. Mit der Ver öffentlichung dieser Preisarbeit wird „Das Deutsche Wollen- Gewerbe" baldigst beginnen. Am 3. October begann vor dem Schwurgerichte in Berlin die Verhandlung gegen den Kutscher Conrad, welcher unter der Anklage steht, in der Nacht vom 11. zum 12. August seine Frau und vier Kinder ermordet zu haben, und am 4. October Abends wurde das Urtheil gefällt. Das Verbiet der Geschworenen lautete: 1) gegen Conrad auf Schuldig des fünffachen Mordes; 2) gegen die Geliebte Conrad's, die unverehelichte Diebetz, auf Nichtschuldig der Begünstigung, aber auf Schuldig des wissentlichen Meineides, jedoch unter Zubilligung der Vergünstigung des § 157. (Hat ein Zeuge oder Sachverständiger sich eines Meineides oder einer falschen Versicherung an Eidesstatt schuldig gemacht, so ist die an sich verwirkte Strafe auf die Hälfte bis ein Viertheil zu ermäßigen, wenn die Angabe der Wahrheit gegen ihn selbst eine Verfolgung wegen eines Verbrechens oder Ver gehens nach sich ziehen konnte rc.) Während der Verlesung des Verdictö herrschte im Saale eine Stille, daß man eine Stecknadel zur Erde hätte fallen hören können. Conrad hörte das Verdict mit stoischem Gleichmuth und erhobenem Kopfe an. Der Staatsanwalt beantragte gegen die Diebetz 8 Monate Gefängniß, gegen Conrad die Todesstrafe. Auf diesen Antrag brach Conrad etwas zusammen und antwortete auf die Frage des Präsidenten, ob er noch Etwas anzuführen habe, mit kaum vernehmbarer, gurgelnder Stimme: „Was sollte ich dazu sagen?" Die Diebetz erklärte, Nichts weiter anzuführen zu haben. Das Erkenntniß lautete gegen Conrad auf Todesstrafe und Ehrverlust, gegen die Diebetz auf 6 Monate Gefängniß unter Anrechnung von 1 Monat auf die Untersuchungshaft. In Pardubitz erschoß sich am 2. Octbr. wegen eines unheilbaren Leibens ber Militär-Ober-Thierarzt Albl, und aus Verzweiflung über den Tod des einzigen Sohnes, der seine Stütze gewesen, entleibte sich sein greiser Vater mit demselben Revolver neben ber Leiche seines Sohnes. Am 3. October stürzte sich in Paris eine junge Frau vom Notre-Dame-Thurme herab. An dem Gitter, welches das Schiff krönt, zerschellte der Körper in zwei Theile; der obere blieb an dem Gitter hängen, der untere fiel auf den Platz herab, auf welchem sofort eine ungeheure Menschen menge zusammenlief. In Denver, Colorado, Vereinigte Staaten von Nord- Amerika, wird jetzt ein außerordentlich großer Adler in einem Käfig gezeigt. Ueber die Gefangennahme dieses, mit ausgebreiteten Flügeln mehr als 9 Fuß messenden Vogels berichtet „Amerika", daß er von R. A. Douglas, einem alten Grenzer, am North Platte in Nebraska durch einen Schuß am Flügelgelenk verwundet ward, als er sich eben mit dem vierzehn Monate alten Töchterchen in die Luft er hoben hatte. Das Kind stand unweit des Vaters, als dieser die Hühner fütterte, und als er den Adler von dem Federvieh verscheuchen wollte, packte der Raubvogel das Kind und trug es bis zu einer Höhe von 20 Fuß in die Lüfte, ehe noch der entsetzte Vater seine an der Fenz leh nende Schrotflinte erreichen und abfeuern konnte. Der Adler ließ darauf wohl bas Kind aus seinen Krallen fallen, doch wurde die arme Kleine durch den Sturz so erheblich verletzt, daß sie am nächsten Tage verschied. Der verwundete, ge flügelte Räuber aber ward eingefangen. Die Cholera wüthet epidemisch in Kottarabja, dem Hauptorte von Atchin. Alle Schiffe von den Philippinen- Inseln, von Java und Sumatra werden in Malta einer Quarantäne von 21 Tagen unterworfen. Hauptverhandlungen vor dem Kgl. Landgericht re. zu Dresden. n. Dresden, 6. October. Gestern erschien vor der II. Straf kammer der am ). Mai 1853 zu Reppen bei Oschatz geborene, schon ost und schwer vorbestrafte Handarbeiter Friedrich Carl Gast unter der Anklage des schweren und einfachen Diebstahls, sowie Betrugs im wiederholten Rückfalle und der Unterschlagung. G. überstieg am 7. August in der 4. Morgenstunde den Gartenzaun des Restaurateurs Seidel in Gröba und holte sich aus dem Garten einen Rohrstuhl im Werthe von 5 M., wahrend er am 16. August dem Gastwirth Voigt in Stauchitz einen Hut im Werthe von 2 M. stahl. Lor Wegnahme des Hutes hatte der unverbesserliche Taugenichts für 63 Pf. Speise und Trank bei Boigt entnommen, obwohl er nur wenige Pfennige in der Tasche hatte, und in dieser Beziehung war er des Betrugs oder der Zechprellerei beschuldigt, weil er die Thatsache seiner Mittel losigkeit dem Wirth gegenüber verschwiegen und diesen dadurch getäuscht resp. zur Darbietung der erlangten Waaren bewogen hatte. Am nächstfolgenden Tage erhielt Gast von dem Gastwirth Kretzschmar den Auftrag, ein diesem gehöriges Pferd sammt Wagen dem Fleischermstr. Lange in Oschatz zuzuführen; allein er fand es für praktisch, die Rosinante für 45 M. auf eigene Faust an den Gutsbesitzer Eichler zu verkaufen, der ihm eine Anzahlung von 20 M. leistete und 25 M. schuldig blieb. Dem staatsanwaltschastlichen Anträge gemäß erkannte der Gerichtshof auf 2 Jahr 6 Monate Zuchthaus, 5 Jahre Ehrenrechts verlust und Stellung unter Polizeiaufsicht. — Der Dienstknecht Friedrich Ernst Schurig aus Aeißholz, ein Bürschchen von 16 Jahren, wurde am 2. August nach Verbüßung einer ihm wegen Diebstahl zuerkannten Straft aus dem Amtsgerichts- gefängniß zu Großenhain entlassen und quartierte sich auf dem Heim wege in die Gesindestube des Rittergutes Jannowitz ein. In der darauffolgenden Nacht vergriff er sich schon wieder an fremdem Eigen thum, denn es wurde von ihm zunächst ein Wandschränkchen unter Benutzung der eisernen Zwinge seines Stockes aufgewuchtet und daraus eine Taschenuhr, sowie eine Uhr im Werthe von 2 M. und ein Tuch entwendet, während er übrigens noch verschiedene andere Stücke, die in der Stube hcrumlagen und einen Gesammtwerth von etwa 20 M. repräsentieren, wegnahm, ehe er sich auf und davon machte. Auf dem Rittergute Schönfeld suchte und sand der Dieb dann Arbeit, und dort erfolgte kurz darauf seine Festnahme. Der jugendliche Angeklagte wurde nunmehr zu 5 Monaten Gefängniß verurtheilt. — Die nächsten Montag beginnende Schwurgerichtsperiode umfaßt insgesammt 26 Hauptverhandlungen gegen 27 männliche, sowie drei weibliche Angeklagte und wird bis znm 10. October andauern. Die Anklage basirt je einmal auf versuchtem Todtschlag und Raub, je dreimal auf Meineid, Verbrechen und Vergehen im Amte und be- trüglichcm Bankerutt :c., viermal auf Brandstiftung, siebenmal auf Verbrechen gegen die Sittlichkeit und achtmal ans Urkundenfälschung. HlluMcrlMdliHMN vor dem König!. Schöffengerichte hier am 4. Ortobcr 1882. I) Der Handarbeiter Ferdinand Knoth hier hat unter Erhebung der Prioatklage gegen den Ziegelmeister Ernst Paschke hier Strafantrag wegen Beleidigung gestellt. Das Urtheil lautete auf Freisprechung des Privatangcklagten und auf Tragung der Kosten des Verfahrens durch den Privatkläger. 2) Der Oberlehrer Schuberth hier bat gegen den Hausbesitzer Wilhelm Schulze hier unter Erhebung der Prioatklage wegen Beleidigung Strafantrag gestellt und wurde der Letztere infolge dessen zu einer Geldstrafe von sechzig Mark event. sechs Tage Gefängniß und Tragung der Kosten rc. verurtheilt. 3) Die Fabrikarbeiterin Johanne Christiane verw. Krämer hier hat gegen den Fabrikarbeiter Ernst Riemer hier unter Erhebung der Privat klage wegen Beleidigung Strafantrag gestellt und wurde deshalb der Letztere zu einer Geldstrafe von zwanzig Mark event. vier Tage Hast und zur Kostentragung verurtheilt. 4) Die Schuhmachersehefrau Amalie Auguste Rassig in Schönfeld hat unter Erhebung der Prioatklage wegen Beleidigung gegen die