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Großenhainer UnterhMW- L Anzeigeblatt. llcr Römgl Rnä8^aupilimnn^a^, lieg Römgk Amt8gcricki8 unä (1e8 8iac!imtsi8 zu Ew^en!imu. Erscheinen: Dienstag, Donnerstag, Sonnabend. Inserate werden bis Tags vorder früh 9 Ubr angenommen. Abonnement vierteljährlich l Mark. Druck und Verlag von Herrmann Starke in Großenhain. Verantwort!. Redacteur: Herrmann Starke gen. Gebühren für Inserate von auswärts W werden, wenn von den Einsendern nicht anders bestimmt, durch Postnachnahme erhoben. 7H. Jahrgang. 1 Donnerstag, den 14. September 1882. Nr. 1Ü8. Bekanntmachung, ketressend die große Truppenparade am w. September dieses Jahres. 1) Bei der Vormittags 11 Uhr beginnenden großen Truppenparade vor Ihren Majestäten dem Kaiser und dem Könige darf der Paradeplatz, welcher zwischen Mergendorf und Prausitz bez. Heyda in der Höhe von Nickritz gelegen und durch einen Drahtzaun bez. durch Gendarmerieposten abgesperrt ist, von Civilpersonen nicht betreten werden. 2) Die Zuschauer werden die Paradeaufstellung und den Parademarsch am besten sehen, wenn sie sich an der südlichen und östlichen Seite des Paradeplatzes längs des Drahtzaunes aufstellen bez. auf der, im Rücken der Allerhöchsten Herrschaften errichteten Tribüne sich placiren. 3) Wegen Benutzung dieser Tribüne, der An- und Abfahrt zu bez. von derselben, Aufstellung der mit Zuschauern besetzten Wagen und der leeren Wagen wird Folgendes bestimmt: u) Der Zugang bez. die Anfahrt zu dem vorstehend 8ub 2 bezeichneten Zuschauer platz bez. zur Tribüne erfolgt an) sowohl von Riesa bez. Mergendorf (von Norden) wie auch von Heyda (von Süd-Ost) her lediglich auf dem Mergendorfer bez. Poppitz-Heydaer Communicationswege. Die Wagen fahren auf diesem Wege bis zu den mit Wegweisern versehenen Abzweigungen nach dem Paradeplatze; ist.) von Prausitz (von Süd-West) her auf dem Prausitz-Mergendorfer Communicationswege bis zur Kreuzung mit dem Gostewitz-Heydaer Wege, dann weiter auf letzterem in der Richtung nach Heyda bis an den mit Wegweisern versehenen Feldweg nach der Tribüne. l>) Die Wagen mit Insassen fahren in der Reihenfolge ihrer Ankunft rechts und links von der Tribüne auf und halten daselbst in einer Entfernung von 9 Schritten vom Drahtzaune an den ihnen von der Gendarmerie anzuweisen den Plätzen. , Die leeren Wagen nehmen auf dem zwischen der Tribüne und dem Heyda- Gostewitzer Wege gelegenen Stoppelfelde Aufstellung. M Zur Verbindung des rechten Elbufers mit dem linken dienen: an) die Prahmfähre zu Merschwitz unterhalb des Landungsplatzes der Dampf schiffe, 66) die Kahnfähre bei dem Schulze'schen Niederlagsplatze in Merschwitz, ee) die Kahnfähre bei dem Gasthofe in Nünchritz, 46) die unterhalb des letzteren eingebaute Schiffbrücke, iM. Dieselbe wird früh von 9 bis 10, Mittags von 12 bis 1 Uhr und Abends von 5 bis 6 Uhr für die Schifffahrt geöffnet. Außer diesen Zeiten und insoweit die Brücke nicht durch Truppen besetzt ist, steht ' deren Benutzung mit leichtem Fuhrwerke dem Publicum frei. ee) die Prahmfähre in Moritz, it) die Kahnfähre in Promnitz und xg) die ständige Brücke bei Riesa. v) Die Zuschauer haben sich zu hüten, Flurbeschädigungen anzurichten. 4) Die Abfahrt geschieht auf denselben Wegen wie die Anfahrt, nach dem Abmarsche der Truppen aber auch auf dem Prausitz-Mergendorfer Wege. 5) Die Geschirrführer haben beim Passiren der Chauffeegeldeinnahme zu Pausitz, um jede Störung der Passage durch etwaiges Geldwechseln daselbst zu vermeiden, das Geld abgezählt bereit zu halten. 6) Das Aufrechtstehen auf der Tribüne und Stehenbleiben auf den Gängen ist strengstens untersagt. 7) Der offene Platz an der Haltestelle Nickritz, sowie der Wegetrakt von 'Nickritz über Gostewitz bis zum Prausitz - Mergendorfer Wege und die Strecke des letzteren vom Gostewitzer Wege ab bis zum Drahtzaune werden von 10 Uhr Vormittags bis nach beendigter Parade, bez. nach der, gegen 1^ Uhr Nachmittags erfolgenden Abfahrt des Hofzuges von Nickritz, gänzlich abgesperrt. 8) Aus verkehrspolizeilichen Rücksichten wird der Verkehr mit ambulanten Büffets auf den Straßen und in der Nähe des Paradeplatzes hiermit untersagt. Ebenso wird der Spirituosen- und Weinschank in offenen Verkaussständen nur Denjenigen gestattet, welche von Seiten der unterzeichneten AmtShauptmaunschaft hierzu besondere Genehmigung erhalten haben. 9) Den Weisungen der ausgestellten Gendarmerie- und Militärposten ist unweigerlich Folge zu leisten. 10) Bezüglich des Verkehres auf den Eisenbahnen nach den End-Stationen, von welchen aus der Paradeplatz zu Fuß bez. zu Wagen zu erreichen, wird Seiten der Königlichen Generaldirection noch besondere Bekanntmachung erlassen werden. 11) Der Plan des Paradeplatzes und der nächsten Umgebung nebst einem Verzeichnisse der im Gefolge Ihrer Majestäten befindlichen Höchsten und Hohen Persönlichkeiten wird demnächst in Druck erscheinen und im Wege der Kolportage zu haben sein. 12) Zuwiderhandlungen gegen obige Anordnungen werden, soweit nicht nach reichs- oder landesgesetzlichen Bestimmungen eine höhere Strafe einzutreten hat, gemäß Z 360l i und 366>o des Reichsstrafgesetzbuchs bez. 8 1471 der Reichsgewerbe ordnung mit Geld oder entsprechender Haft bestraft. Großenhain, am 9. September 1882. Königliche Amtshauptmannschast. von Weiffenbach. Tn. Bekanntmachung, die am 16., 18., 19. und 20. September südlich Riesa ffattsmdenden Manöver betr. 1) Die Bahnhöfe, auf denen an den einzelnen Tagen die Ankunft resp. Abfahrt der Allerhöchsten Herrschaften erfolgt, werden ' 2 Stunde vor dem Eintreffen bez. Abgänge des Extrazuges abgesperrt werden. 2) Alle Straßen, welche die Allerhöchsten Herrschaften während der Manöver passiren, müssen von Privatfuhrwerk möglichst frei sein, so daß die Fahrt nirgends ge hemmt wird. An den Orten, wo Allerhöchstdieselben sich aufhalten, hat das Publikum in angemessener Entfernung sich zu halten. 3) Gänzlich gesperrt für Privatfuhrwerk werden am 16. September a) der Eommunicationsweg über die ständige Brücke bei Riesa von 10 bis 11 Uhr Vormittags. 6) der Eommunicationsweg von Riesa bis Poppitz bez. Mergendorf in der Zeit von früh 10 Uhr bis 114/4 Uhr, und c) der Weg von Mergendorf resp. Poppitz über Heyda nach Kobeln von 9'st Uhr Vorm, bis 2 Uhr Nachm., am 18. September der Weg von Mehltheuer und beziehentlich der Tract der fiscalischen Chaussee von der dasigen neuen Schänke bis Bahnhof Prausitz in der Zeit von 1 bis 2 Uhr Nachmittag, am 16. September die Meißner Chaussee von Bahnhof Prausitz ab in der Richtung nach Klappen dorf in der Zeit von 10 bis 11 Uhr Vorm, und 12 bis 1 Uhr 'Nachm., am SO. September der zuletzt bezeichnete Chauffeetract von 10 bis 11 Uhr Vorm, und der Weg von Kobeln über Pahrenz nach Bahnhof Prausitz von 12 bis 1 Uhr Nachm. 4) Die Truppen dürfen in ihren Bewegungen und Aufstellungen nicht durch Menschen ansammlungen behindert werden. Civilpersonen dürfen sich nicht zu nahe bei den fechtenden Truppen aufhalten. Insbesondere ist den Zuschauern beim Korpsmanöver am 16. September das Verweilen auf den Höhen bei Kobeln nicht gestattet, vielmehr haben sich dieselben gegen Schluß dieses Manövers auf das westliche Ufer des Kepplitz-Baches zurückzuziehen. Das unbefugte Betreten der Bivouakplätze ist schlechterdings untersagt. 5) Die Zuschauer haben sich zu hüten, Flurbeschädigungen anzurichten. 6) Aus verkehrspolizeilichen Rücksichten wird der Verkehr mit ambulanten Büffets auf den Straßen und Plätzen der Manöverterrains innerhalb der hiesigen Amts hauptmannschaft hiermit untersagt. Ebenso wird der Spirituosen- und Weinschank in offenen Verkaufsständen nur denjenigen gestattet, welche von Seiten der unter zeichneten Amtshauptmannschaft hierzu besondere Genehmigung erhalten haben. 7) Zuwiderhandlungen gegen die obigen Anordnungen werden, soweit nicht nach reichs- und landesgesetzlichen Bestimmungen eine höhere Strafe einzutreten hat, gemäß 8 360'1 und 366w des Reichsstrafgesetzbuchs, bez. § 1471 der Reichs gewerbeordnung, mit Geld oder entsprechender Haft geahndet werden. Großenhain, am 9. September 1882. Königliche Amtshauptmannschast daselbst. von Weiffenbach. Tn. Line vernünftige Stimme ü6er dos 17er- hüttmjz Deutschlands und Frankreichs. Da wir nur zu oft Gelegenheit haben, in französischen Zeitungen und leider auch solchen, welche mit den leitenden Kreisen in Frankreich Fühlung haben, bissige Ausfälle und falsche Anklagen über Deutschland zu lesen, müssen wir, auch gern von einem französischen Urtheile Act nehmen, I welches sich gerecht und maßvoll über unser Vaterland auS- spricht, denn wenn es nur irgendwie unter den Bedingungen der Ehre und Selbsterhaltung möglich ist, wollen wir Deutsche ja gern in Frieden mit den Franzosen leben, und wir machen daher um so lieber das maßvolle Urtheil eines Franzosen über das deutsche Reich und die französische Re- I publik in den weitesten Kreisen bekannt, damit man auch in Deutschland erfahre, daß trotz der chauvinistischen Hetzereien, die erst jüngst in Paris gegen das Deutschthum unternommen wurden, es auch viele einflußreiche Franzosen giebt, die uns Gerechtigkeit widerfahren taffen und dadurch das delicate Verhältniß Deutschlands zu Frankreich vielleicht ein wenig aufaebessert wird. — - Eine der angesehensten französischen Zeitungen, das „Journal des Dtzbats", hat vor einigen Wochen einen Berichterstatter, Herrn Montferrier, nach Berlin gesandt, welcher Herr sehr sachliche und gerechte Urtheile über Deutschland, die Deutschen und die deutsche Hauptstadt an seine Zeitung sendet. Schon in seinem ersten Briefe aus i Berlin schreibt Herr Montferrier, daß er nirgends die Be- I obachtung gemacht habe, daß die Deutschen den Plan hegten, bald noch einmal über Frankreich herzufallen. Berlin selbst hat auch auf Herru Montferrier einen sehr guten Eindruck gemacht, er gesteht zu, daß Berlin eine schöne Stadt sei, daß man dort gut und preiswerth wohnen und leben könne und daß die Artigkeit der Berliner ihn aufs Angenehmste j überrascht habe. Aus diesen Berichten Montferrier'S sieht man, mit welchen Vorurtheilen der gute Mann nach Deutsch land und speciell nach Berlin gekommen ist, und bei dem nationalen Eifer der meisten Franzosen werden diese Urtheile Montferriers gewiß großes Staunen in Frankreich er wecken. Aber Montferrier geht noch weiter und sagt seinen Landsleuten noch ganz andere Dinge über Deutschland und Mlkü ... § daß nicht nur die Deutschen keine Lust hätten, Frankreich ! nochmals zu bekriegen, sondern daß es auch keinen ver- i uünftigen Grund dafür gebe, wenn die Franzosen Deutsch- ' land mit Krieg überziehen wollten; jeder, welcher der Ver- ' uunft Gehör schenke und die Lage der Dinge, wie sie nun einmal liegen, anerkenne, müsse dies zugeben, wenn er nur ! wolle. In einem anderen Briefe schreibt der Berichterstatter gelegentlich der Affaire des deutschen Turnvereins in Paris, daß diese Hetzereien große Thorheiten seien, denn was sollte es bedeuten, die Revanchelust zu entzünden, da dock die Mehrheit des französischen Volkes mit Deutschland in Frieden leben wolle. Dem Fürsten Bismarck stellt Herr Montferrier das Zeugniß aus, daß er nicht nur ein kühner, ! genialer Staatsmann sei, dem der Ruhm schmeichele, sondern - Fürst Bismarck sei auch ein Staatsmann der gesunden Vernunft und der weisen Mäßigung, der das, was er kühn erlangt, auch erhalten wolle. Wenige Männer der Ge schichte hätten diese doppelten Eigenschaften besessen, das hätte man gerade in Frankreich bitter erfahren. Au Deutsch lands auswärtigen Beziehungen bemerkt Herr Montferrier,