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Großenhainer UnttrhaltmO- L Anzeigeblatt. RiutsUaii iler Rönigs Aiiäs^llllpittiann^aft, lies Rönigs AiiliggcricDis uuä lies Äal!irnii,8 zu Ero^ulmm. Erscheinen: Dienstag, Donnerstag, Sonnabend. Inserate werden bis Tags vorher früh 9 Uhr angenommen. Abonnement vierteljährlich 1 Mark. Druck und Verlag von Herrmann Starke in Großenhain. Verantwortl. Redacteur: Herrmann Starke sen. Gebühren für Inserate von auswärts werden, wenn von den Einsendern nicht anders bestimmt, durch Postnachnahme erhoben. 7V. Jahrgang. Dienstag, den 12. September 1882. Nr. 1V7. Bekanntmachung, betreffend die große Truppenparade am 15. September dieses Jahres. 1) Bei der Vormittags 11 Uhr beginnenden großen Truppenparade vor Ihren Majestäten dem Kaiser und dem Könige darf der Paradeplatz, welcher zwischen Mergendorf und Prausitz bez. Heyda in der Höhe von Nickritz gelegen und durch einen Drahtzaun bez. durch Gendarmerieposten abgesperrt ist, von Civilpersonen nicht betreten werden. 2) Die Zuschauer werden die Paradeaufstellung und den Parademarsch am besten sehen, wenn sie sich an der südlichen und östlichen Seite des Paradeplatzes längs des Drahtzaunes aufstellen bez. auf der, im Rücken der Allerhöchsten Herrschaften errichteten Tribüne sich placiren. 3) Wegen Benutzung dieser Tribüne, der An- und Abfahrt zu bez. von derselben, Aufstellung der mit Zuschauern besetzten Wagen und der leeren Wagen wird Folgendes bestimmt: a) Der Zugang bez. die Anfahrt zu dem vorstehend sud 2 bezeichneten Zuschauer platz bez. zur Tribüne erfolgt an) sowohl von Riesa bez. Mergendorf (von Norden) wie auch von Heyda (von Süd-Ost) her lediglich auf dem Mergendorfer bez. Poppitz-Hehdaer CommunicationSwege. Die Wagen fahren auf diesem Wege bis zu den mit Wegweisern ver sehenen Abzweigungen nach dem Paradeplatze; bd) von Prausitz (von Süd-West) her auf dem Prausitz - Mergendorfer Com municationswege bis zur Kreuzung mit dem Gostewitz-Heydaer Wege, dann weiter auf letzterem in der Richtung nach Heyda bis an den mit Weg weisern versehenen Feldweg nach der Tribüne. b) Die Wagen mit Insassen fahren in der Reihenfolge ihrer Ankunft rechts und links von der Tribüne auf und halten daselbst in einer Entfernung von 9 Schritten vom Drahtzaune an den ihnen von der Gendarmerie anzuweisen den Plätzen. e) Die leeren Wagen nehmen auf dem zwischen der Tribüne und dem Heyda- Gostewitzer Wege gelegenen Stoppelfelde Aufstellung. 6) Zur Verbindung des rechten Elbufers mit dem linken dienen: an) die Prahmfähre zu Merschwitz unterhalb des Landungsplatzes der Dampf schiffe, 6b) die Kahnfähre bei dem Schnlze'schen Niederlagsplatze in Merschwitz, ee) die Kahnfähre bei dem Gasthofe in Nünchritz, ckcl) die unterhalb des letzteren eingebaute Schiffbrücke, IW. Dieselbe wird früh von 9 bis 10, Mittags von 12 bis 1 Uhr und Abends von 5 bis 6 Uhr für die Schifffahrt geöffnet. Außer diesen Zeiten und insoweit die Brücke nicht durch Truppen besetzt ist, steht deren Benutzung mit leichtem Fuhrwerke dem Publicum frei. ee) die Prahmfähre in Moritz, tt) die Kahnfähre in Promnitz und ^g) die ständige Brücke bei Riesa. e) Die Zuschauer haben sich zu hüten, Flurbeschädigungen anzurichten. 4) Die Abfahrt geschieht auf denselben Wegen wie die Anfahrt, nach dem Abmarsche der Truppen aber auch auf dem Prausitz-Mergendorfer Wege. 5) Die Geschirrführer haben beim Passiren der Chauffeegeldeinnahme zu Pausitz, um jede Störung der Passage durch etwaiges Geldwechseln daselbst zu vermeiden, das Geld abgezählt bereit zu halten. 6) Das Aufrechtstehen auf der Tribüne und Stehenbleiben auf den Gängen ist strengstens untersagt. 7) Der offene Platz an der Haltestelle Nickritz, sowie der Wegetrakt von Nickritz über Gostewitz bis zum Prausitz - Mergendorfer Wege und die Strecke des letzteren vom Gostewitzer Wege ab bis zum Drahtzaune werden von 10 Uhr Vormittags bis nach beendigter Parade, bez. nach der, gegen 1^ Uhr Nachmittags erfolgenden Abfahrt des Hofzuges von Nickritz, gänzlich abgesperrt. 8) Aus verkehrspolizeilichen Rücksichten wird der Verkehr mit ambulanten Büffets auf den Straßen und in der Nahe des Paradeplatzes hiermit untersagt. Ebenso wird der Spirituosen- und Weinschank in offenen Verkaufsständen nur Denjenigen gestattet, welche von Seiten der unterzeichneten Amtshauptmannschaft hierzu besondere Genehmigung erhalten haben. 9) Den Weisungen der aufgestellten Gendarmerie- und Militärposten ist unweigerlich Folge zu leisten. 10) Bezüglich des Verkehres auf den Eisenbahnen nach den End-Stationen, von welchen aus der Paradeplatz zu Fuß bez. zu Wagen zu erreichen, wird Seiten der Königlichen Generaldirection noch besondere Bekanntmachung erlassen werden. 11) Der Plan des Paradeplatzes und der nächsten Umgebung nebst einem Verzeichnisse der im Gefolge Ihrer Majestäten befindlichen Höchsten und Hohen Persönlichkeiten wird demnächst in Druck erscheinen und im Wege der Kolportage zu haben sein. 12) Zuwiderhandlungen gegen obige Anordnungen werden, soweit nicht nach reichs- oder landesgesetzlichen Bestimmungen eine höhere Strafe einzutreten hat, gemäß 8 360U und 366w des Reichsstrafgesetzbuchs bez. 8 1-47^ der Reichsgewerbe ordnung mit Geld oder entsprechender Haft bestraft. Großenhain, am 9. September 1882. Königliche Amishauptmannschast. vo» Weiffenbach.Tn. Bekanntmachung, die am w., 18., 10. und 20. September südlich Riesa ffattsindendeu Manöver 6etr. 1) Die Bahnhöfe, auf denen an den einzelnen Tagen die Ankunft resp. Abfahrt der Allerhöchsten Herrschaften erfolgt, werden ' 2 Stunde vor dem Eintreffen bez. 2) Alle Straßen, welche die Allerhöchsten Herrschaften während der Manöver passiren, müssen von Privatfuhrwerk möglichst frei sein, so daß die Fahrt nirgends ge hemmt wird. An den Orten, wo Allerhöchstdieselben sich aufhalten, hat das Publikum in angemessener Entfernung sich zu halten. 3) Gänzlich gesperrt für Privatfuhrwerk werden am 16. September a) der Communicationsweg über die ständige Brücke bei Riesa von 10 bis 11 Uhr Vormittags. 8) der Communicationsweg von Riesa bis Poppitz bez. Mergendorf in der Zeit von früh 10 Uhr bis 11^ Uhr, und 0) der Weg von Mergendorf resp. Poppitz über Heyda nach Kobeln von 9'4 Uhr Vorm, bis 2 Uhr Nachm., am 18. September der Weg von Mehltheuer und beziehentlich der Tract der fiscalischen Chaussee von der dasigen neuen Schänke bis Bahnhof Prausitz in der Zeit von 1 bis 2 Uhr Nachmittag, am 19. September die Meißner Chaussee von Bahnhof Prausitz ab in der Richtung nach Klappendorf in der Zeit von 10 bis 11 Uhr Vorm, und 12 bis 1 Uhr Nachm., am 2V. September der zuletzt bezeichnete Chausseetract von 10 bis 11 Uhr Vorm, und der Weg von Kobeln über Pahrenz nach Bahnhof Prausitz von 12 bis 1 Uhr Nachm. 4) Die Truppen dürfen in ihren Bewegungen und Aufstellungen nicht durch Menschen ansammlungen behindert werden. Civilpersonen dürfen sich nicht zu nahe bei den fechtenden Truppen aufhalten. Insbesondere ist den Zuschauern beim Korpsmanöver am 16. September das Verweilen auf den Höhen bei Kobeln nicht gestattet, vielmehr haben sich dieselben gegen Schluß dieses Manövers auf das westliche Ufer des Kepplitz-Baches zurückzuziehen. Das unbefugte Betreten der Bivouakplätze ist schlechterdings untersagt. 5) Die Zuschauer haben sich zu hüten, Flurbeschädigungen anzurichten. 6) Zuwiderhandlungen gegen die obigen Anordnungen werden, soweit nicht nach reichs- und landesgesetzlichen Bestimmungen eine höhere Strafe einzutreten hat, gemäß 8 360" und 366io pes Reichsstrafgesetzbuchs mit Geld oder entsprechen der Haft geahndet werden. Großenhain, am 9. September 1882. Königliche Amishauptmannschast daselbst. von Weiffenbach. Tn. Bekanntmachung. In der "Nacht vom 27. zum 28. vorigen Monats sind auf Abth. I. der Großenhain- Radeburger Chaussee in Naundorf und zwar anscheinend mit einem Säbel 3 starke Aepfelbäume, sowie 1 starker Birnbaum angehauen und 1 junger Birnbaum gänzlich durchgehackt worden, was hierdurch zur Ermittelung der Thäter mit dem Be merken zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird, daß die unterzeichnete Königliche Amts hauptmannschaft Demjenigen, welcher den Urheber des Baumfrevels dergestalt ermittelt und anzeigt, daß derselbe zur Untersuchung und Bestrafung gezogen werden kann, eine Belohnung bis zur Höhe von Dreistig Mark zusichert. Großenhain, am 4. September 1882. Die Königliche Amishauptmannschast. von Weiffenbach. Fr. Brennholz - Auktion. Im Gasthofe zu Gohrisch sollen Dienstag, den 26. und Mittwoch, den 27. September 1882, von Vormittags 9 Uhr an, folgende im Gohrischer Forstreviere aufbereitete Hölzer, als: Dienstag, den 26. September 1882, dürre weiche Kebeite vereinzelt im Kiengehau, am Gohrisch, Neuland, am / Königsstand, am Zweiwege, an der Sautränke, am " " klonen, asten Brand, Rustel, am weißen Gehege, am Pcck- „ „ Aeste, wege, Diebswinkel und Steinsbreite, „ «Blöcke, in den Hirschlecken, Mittwoch, den 27. September 1882, 99 Raummeter ca. 567 „ „ 366 „ „ 60 vereinzelt im Kiengehau, am Gohrisch, Neuland, am ca. Ob8 Naummeter dürre weiche Rollen, Königsstand, am Zweiwege, an der Sautränke, am „ 367 „ „ „ Aeste, alten Brand, Nustel, am weißen Gehege, am Pech. Wege, Diebswinkel und Steinsbreite. ,, 50 „ „ Stöcke, in den Hirschlecken, einzeln und partieenweise gegen sofortige Bezahlung und unter den vor Beginn der Auction bekannt zn machenden Bedingungen an die Meistbietenden versteigert werden. Wer die zu versteigernden Hölzer vorher besehen will, hat sich an den mitunter zeichneten Revierverwalter zn Gohrisch zu wenden, oder auch ohne Weiteres in die ge nannten Waldorte zu begeben. Königl. Forstreutamt Moritzburg und Königl. Revierverwaltung Gohrisch, den 31. August 1882. Michael. Roch. Feld- und Wiesen-Lerpachtung. Mittwoch, den 20. September L882, von Nachmittags 2'4 Uhr an sollen die der Stadtgemeinde Großenhain gehörigen Feld- und Wiesen-Parzellen Nr. 72—80, 82—99 und 104 bis 111, am rechten Röderufer, sowie eine Feld- und Wiese«-Parzelle im sogenannten Hirtentümpel an der Scheunenstraße unter den vorher bekannt zu machenden Bedingungen an Ort und Stelle meistbietend verpachtet werden. Sammelplatz am Badeplatze oberhalb der Galgenmühle. Großenhain, am 11. September 1882. Der Kultur- und Mr-Aurschuß. — Eduard Kämpfe, Strtb. _