Volltext Seite (XML)
Großenhainer UntttlMimgs- L Mzeigeblatt. Rinigllait äer Königs. Kmis^aupimann^aft, lies Königs. Amisgeriekts nilli lies Kinliirni^ zu Kroßensniin. Erscheinen: Dien-tag, Donnerstag, Sonnabend. Inserate werden bi- Lag- vorher früh 9 Uhr angenommen. Abonnement vierteljährlich 1 Mart. Nr. 103. Druck und Verlag von Herrmann Starke in Großenhain. Verantwort!. Redacteur: Herrmann Starke 8en. Gebühren für Inserate von auswärts werden, wenn von den Einsendern nicht anders bestimmt, durch Postnachnahme erhoben. Sonnabend, den 2. September 1882. 7V. Jahrgang. Auf Fol. 186 des hiesigen Handelsregisters ist heute verlautbart worden, daß dre Firma Robert Götze in Großenhain erloschen ist. Großenhain, am 29. August 1882. Das Königliche Amtsgericht. Estler. S. Am heutigen Tage ist die neu errichtete Kommanditgesellschaft unter der Firma Götze L Co., welche in Großenhain ihren Sitz hat, und als deren persönlich haftende Gesellschafterin Frau Agnes Natalie verehel. Götze geb. Finster in Dresden, sowie als Procurist derselben Herr Johann Friedrich Götze daselbst auf Fol. 222 des hie sigen Handelsregisters eingetragen worden. Großenhain, am 29. August 1882. Das Königliche Amtsgericht. — Estler. S. Bekanntmachung, den Jahrmarkt betreffend. Für den bevorstehenden Jahrmarkt werden folgende Bestimmungen zur gehörigen Nachachtung bekannt gemacht: 1) Der Jahrmarkt beginnt Dienstag, den 5. September, früh und endet Mittwoch, den 6. September, Abends. Außerhalb dieser Zeit ist der Einzelverkauf und das Auslegen der Waaren verboten und nur der Großhandel am Montage, den 4. September, von Mittags 12 Uhr an nachgelassen. 2) Hinsichtlich der Benutzung der Verkaufsstellen ist den Anordnungen des Marktausschusses, be ziehentlich des Marktmeisters nachzugehcn. 3) Die tarifmäßigen Stättegeldcr werden in den Verkaufsständen durch den Marktausschuß eingcholt werde». 4) Behufs der Controle ist an sämmtlicken Marktbuden, und zwar auf der rechten Seite von der Stellung des Verkäufers aus gerechnet, die Längengröße der Bude, im Metermaße ausgedrückt, in deut lich erkenn - und unverwischbarer Weise, am Besten mit Oelfarbe oder auf angeschlagenen Täfelchen an zugeben. Bei Bruchtbeilmetern sind die Größen unter und bis mit 5V Eentimetern für 0,5 Meter und von 5l bis 99 Centimeter für volle Meter zu rechnen. 5) Diejenigen Marktfieranten, welche nicht im Besitze gelöster Stellen sind, dürfen nur die von dem Marktmeister ihnen angewiesenen Plätze besetzen und haben bei der Anweisung eine Gebühr von 25 Pf. für jede gewöhnliche Verkaufsbude und bis zu l M. für größere Schaubuden, Schankzelte und dergleichen zu entrichten. Die eigenmächtige Einnahme nicht angewiesener Plätze wird verboten. Zuwiderhandelnde haben die Plätze wieder zu räumen und im Weigerungsfälle zu gewärtigen, daß die Waaren und Vor richtungen auf ihre Gefahr und Kosten werden entfernt werden. 6) Der Spirituosen- und Weinschank auf den für den Marktverkchr bestimmten Straßen und Plätzen darf nur in geschlossenen Schankzelten und nur von solchen hiesigen Einwohnern, welche zum Schankbetricbe mit obrigkeitlicher Erlaubniß versehen sind, ausgeübt werden; der Spirituosen- und Wein schank in ossenen Verkaussständen und gewöhnlichen Marktbuden und die Ausübung desselben durch Fremde bleibt schlechterdings untersagt. 7) Alles ruhestörende Ausrufen und Anpreiscn von Waaren, wie solches nicht selten unter Ver letzung von Sittlichkeit und Anstand stattzufinden pflegt, wird strengstens verboten und zieht im Zu- Widerhandlungsfalle neben der Bestrafung die Entziehung des Verkaufsstandes nach sich. 8) An jedem Markttage find Caroussels, Schief;- und Schaubuden, sowie Schankzelte 1« Dliir, Berkaufsstande und Buden aller Art dagegen spätestens Abends 11 Ubr zu schliessen. 9) In allen Buden und Zellen dürfen des Abends offne Lichter nicht gebrannt, sondern nur Lampen mit gut schließenden Glaschlindern oder Laternen in Anwendung gebracht werden. 10) Das Ablader, und Beladen der die Marktgüler führenden Wagen ist lediglich in der Turustraße, Schloßgasse und Frauengasse gestattet. Fuhrwerksbesitzer, welche für ihr Geschirre ein Privatunter kommen nicht haben, können letztere, jedoch außerhalb der Fahrstraßen und in gehöriger Ordnung, auf dem Radeburger Platze aufstellen. l l) Die Bestimmungen in § 15 der Marktordnung, nach welchen die Buden 4 Tage vor Beginn des Jahrmarktes aufgebaut werden können, jedoch binnen 2 Tagen nach beendetem Markte vollständig wieder beseitigt werden müssen, sind genau zu beobachten. 12) Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnungen werden, soweit nicht nach rcichs- oder landes gesetzlichen Bestimmungen eine höhere Strafe einzutretcn hat, gemäß tz 38 der hiesigen Marktordnung, der l47.i und 149,6 der Gewerbeordnung resp. ßtz 360,n und 366,io des Reichsstrafgesetzbuchs mit Geld oder entsprechender Hast bestraft. Großenhain, am 1. September 1882. Stadtrath. Herrmann. Großenhain, am 31. August 1882. Der Stadtrath. Herrmann. All die Bürger- ««d EimohllerMt von Großenhain. Zur Feier des für die deutsche Nation so hochwichtigen Tages von Sedan, des 2. Septembers, werden die öffentlichen städtischen Gebäude beflaggt werden. Der unterzeichnete Stadtrath glaubt voraussetzen zu dürfen, daß auch die hiesige Bürger- und Einwohnerschaft durch Beflaggung der Privatgebäude ihren nationalen Sinn zum Ausdruck bringen werde. Großenhain, am 1. September 1882. Großenhain, am 1. September 1882. Der Marktausschuß. Bogel, Vorsitzender. Der Stadtrath. Vogel, Stdtr. Bekanntmachung. Die Verkaufsstellen für Hutmacher-, Filz- und Stoffschuhwaaren bei den hie sigen Jahrmärkten sind von der inneren Naundorfer- auf die innere Berlinerstraße verlegt worden. Im amtsgerichtlichen Auktionslokale kommt Montag, den 4. September 1882, Mltags 12 Ahr ein Wagen mit Zubehör — sogen. Fleischerwagen — gegen Baarzahlung zur Versteigerung. Großenhain, am 26. August 1882. Der Gerichtsvollzieher. Höpfner. Bekanntmachung. Der früher auf der inneren Naundorfergaffe abgehaltene Brettermarkt wird jetzt auf der inneren Berlinerstraße abgehalten, was hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. Brennholz-Auction. Im Gasthofe zu Weißig a./R. sollen Dienstag, den 12. September 1882, von Vormittags 9 Uhr an, folgende im Weißiger Forstreviere aufbereitete Hölzer, als: 5 Raummeter harte Brennknüppel, 253 „ weiche „ 2 „ harte Aeste, 62 „ weiche „ 1,50 Wellenhundert hartes Reisig, 204,20 „ weiches „ 97 Raummeter weiche Stöcke, einzeln und partieenweise gegen sofortige Bezahlung und unter den vor Beginn der Auction bekannt zu machenden Bedingungen an die Meistbietenden versteigert werden. Wer die zu versteigernden Hölzer vorher besehen will, hat sich an den mitunter zeichneten Oberförster zu Weißig a./R. zu wenden, oder auch ohne Weiteres in die ge nannten Waldorte zu begeben. Königl. Forstrentamt Moritzburg und Königl. Revierverwaltung Weißig a./R., den 23. August 1882. Michael. von Hopffgarten. auf den Schlägen in den Abtheilungen 3 und 14, sowie Einzelhölzer Das tzedanfest. Wieder einmal feiern wir Sedan! Zwölf lange Jahre sind seit jenem rnhmwürdigen, für immer und ewig in der deutschen Geschichte verzeichneten Tage vergangen, und doch lebt das Gedächtniß an jene große Zeit noch mit unveränderter Stärke im Volke fort. Aus den Knaben, die damals mit Heller Lust ihr „Sedan" und „Kaiser Napoleon ist gefangen" in die Luft Hinausjubelten, sind Jünglinge geworden, die jetzt zum großen Theil schon im schmucken Soldatenkleide jenen Tag feiern. Aus den Jünglingen, die damals be- bedauerten, daheim weilen zu müssen und nicht mit ein treten zu können in den Kampf für deutsches Recht und deutsche Ehre, sind Männer geworden, und die, welche damals hinauszogen in das Toben des Kampfes und die Gefahren des Krieges, stehen jetzt gereift und ernst da. L>ie alle aber, haben sie nun thätig an jenem großen Helden werke mitgearbeitet, oder haben sie daheim, weil Jugend oder Alter sie hinderten, hinauszuziehen ins Feld der Ehre, die Thaten ihrer Brüder und Väter mit Entzücken verfolgt, verbindet ein gemeinsames Band, das fest schließt wie Eisen und das unzerbrechlich ist: es heißt die Erinnerung. Es wird oft geringschätzig gesprochen über unsere deutsche Jugend, ob mit Recht oder Unrecht wollen wir hier nicht weiter untersuchen, so viel steht aber fest, daß Mancher von denen, die so etwas schreiben und behaupten, anderen Sinnes Werden würde, wenn er am Sedantage in das Volk hinein schaute und sähe, wie es da zugeht, wie sich Groß und Klein in herzlicher Freude jener Tage erinnert, die uns den herrlichsten Sieg bescheerten, der jemals Deutschlands Fahnen zu Theil wurde. Man liebt es oft, die Schlacht bei Sedan j und die Leipziger Völkerschlacht zu vergleichen, aber so groß und bedeutend die letztere in der Geschichte dastehen mag, der Tag von Sedan erscheint uns größer. Bei Leipzig war es halb Europa, das gegen die Franzosen Front machte, ihnen nach schwerem Ringen den Sieg abgewann und den! Druck der Franzosenherrschaft aufhob, bei Sedan waren es die Deutschen allein, welche in gerechtem Zorn über die frechen Angriffe auf die Ehre des jetzigen deutschen Kaisers das ganze Blendwerk, als welches sich das napoleonische Jmperatorenthum darstellte, zerstörten und Deutschland und seinem Kaiser die Genugthuung gaben, die sie fordern konnten. Der Tag von Sedan ist größer, als der von Leipzig; er ist der Tag, an dem wirklich Norddeutsche und Süd deutsche, die so lauge in Zwist und Hader gelebt hatten, die erst vier Jahre zuvor mit den Waffen in der Hand im Bruderkriege einander gegenüber getreten waren, erkannten, daß sie alle Deutsche, Brüder seien, Glieder eines Körpers, Kinder eines Volkes. Das Bewußtsein wurde gefestigt durch die Blut- und Eisentaufe, durch den glorreichen Sieg, der sich an diesen Tag knüpft, und den mit Hilfe des Anderen errungen zu haben, Norddeutscher wie Süddeutscher stolz sein muß. Es kann daher nicht die Bedeutung des Tages von Sedan sein, zu trennen, was damals vereint wurde, zu zersplittern, was damals zu einem festen Baum erstarkte, zu tadeln und zu mäkeln an Einzelnen, wo Alle mit gleicher Tapferkeit und gleicher Todesverachtung mit Gott für Deutschland in den Kampf zogen. Am Tage von Sedan müssen alle Mißhelligkeiten, alle kleinlichen Streitereien verschwinden, da muß der Deutsche mit dem Deutschen sich des Tages freuen, nicht allein der Preuße, oder der Bayer, Württemberger oder Sachse. Da- I mals galt kein Unterschied, der furchtbare Krieg verband Alle unauflöslich, und in jedem Jahre ruft jetzt die Er innerung uns, die wir nicht nur Zeugen jener großen Thaten waren, sondern von denen auch viele Tausende sie auöführen halfen, warnend und mahnend zu: „Gedenket des Tages von Sedan, der Euch ein Deutschland, ein einiges Vaterland gab. An diesem Tage ist der Grundstein gelegt zu Deutschlands Einheit, Deutschlands Größe, in Versailles und Paris ist der weitere Ausbau erfolgt, bis hell und leuchtend das deutsche Kaiserreich mit seinem ersten Kaiser aus dem Hohenzollerngeschlecht aus den Nöthen des Krieges emporstieg. In jener großen Zeit ist der Gedanke gereift, der bereits unsere Väter beseelte; aber wohl gilt es daran zu denken, daß das, was glühende Begeisterung er richtete, auch heimtückischer Neid, eitle'Selbstsucht und arger Stolz — wieder zerstören kann! schwer ist's, zu errichten einen so herrlichen Bau, weit schwerer aber ist'ö noch, ihn zu erhalten, und daran mahnt uns der Tag von Sedan vor Allem. WaS durch den heißen Kampf, durch den blutigen Krieg gestiftet worden ist, das muß der Frieden weiter ausbauen. Er muß die Wunden heilen, die Thränen, die über liebe Dahingeschiedene ge flossen sind, trocknen, und vor Allem auch die, welche im Kriege Freunde und Brüder waren, zu gleichem Streben für die FriedeuSarbeiten begeistern. Das sagt uns der Tag von Sedan und daran müssen wir vor Allem bei seiner Festfeier denken. Ganz und gar aber muß verschwinden Alles das, wenigstens an diesem Tage, was die Freude über die nationale Einheit Deutschlands hindern und stören kann. Nein und voll muß sie vom Herzen zum Herzen gehen, un- I getrübt durch alle Beimischung von Neid, Zwietracht un^