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Großenhainer UnterhaltuM- K Anzeigeblatt. Rinig^aü ller Rönigf Aillis^lluptmmm^a^, lies Römgk Amisgericlits nnä lies 8iallirnt^8 zu Oro^en^ain. Erscheinen: DienStag, Donnerstag, Sonnabend. Inserate werden bis Tags vorher früh 8 Ubr angenommen. Abonnement vierteljährlich t Mark. Druck und Verlag von Herrmann Starke in Großenhain. Verantwort!. Redacteur: Herrmann Starke sen. Gebühren für Inserate von auswärts werden, wenn von den Einsendern nicht anders bestimmt, durch Postnachnahme erhoben. Sonnabend, den 19. Juni 1882. 7V. Jahrgang. Nr. «7. Das Extrablatt gelangt, wenn möglich, Sonnabend Abend « Uhr znr Ausgabe. Diejenigen geehrten Abonnenten, welche dasselbe abhole«, ersuchen wir, sich durch Vorzeigung der Conpon- Nummer 88 zu legitimiren. ISi« I x^x Ultinn Bekanntmachung, die Verpflichtung von Jmpfärzten betr. Nachdem am heutigen Tage an Stelle des mit Tode abgegangenen Öl'. Gelpke für den 4. Jmpfbezirk Herr vr. Batsch hier und für den 6. Jmpfbezirk Herr Vr. Schwarz bach hier als Jmpfärzte in Pflicht genommen worden sind, so wird dies zur Nachachtung für die Betheiligten hierdurch öffentlich bekannt gemacht. Großenhain, den 3. Juni 1882. Die Königliche Amtshauplmannschast. von Weiffenbach. Fr. Die IHLpLangsSi» werden Mittwoch, den 14. Juni d. I., von Nachmittag 2 bis 4 Uhr im Realschulgebäude fortgesetzt. Der Sladtrath zu Großenhain. Bekanntmachung. Die städtischen Anlagen pro zweiten Termin 1883 sind den 1. Juni d. I. fällig und bis längstens den 30. Juni «. Q. an die Stadthauptcasse zu bezahlen. Großenhain, den 3I. Mai 1882. Der Sladtrath. Bogel, Stdtr. Submission. Bon der unterzeichneten Garnison-Verwaltung sollen nachverzeichnete Feuerlöschgeräthe, als. 3 tragbare Kübelspritzen, 30 Jeuereimer von ruff. Segeltuch, 6 Wafferkübel (hölzerne), im Submissionswege beschafft werden. Bewerber wollen die Bedingungen im Bureau „Turnstraße Nr. 141" hier einsehen und alsdann schriftliche Offerten, versiegelt und mit der Aufschrift „Submission auf Feuerlöschgeräthe" versehen, bis Montag, den 10. Juni 1883, Vormittags 11 Uhr im bezeichneten Bureau abgeben. Großenhain, am 9. Juni 1882. Königl. Gsrnisonmrwaltung. Stroh - Berkans. Das alte Lagerstroh aus ca. 250 Strohsäcken des Casernements an der Elster werdaer Straße soll im Submissionswege an den Meistbietenden verkauft werden. Be werber wollen die Verkaufsbedingungen im Bureau „Turnstraße Nr. 141" einsehen und alsdann schriftliche Offerten versiegelt und mit der Aufschrift „Submission auf Lagerstroh" versehen bis Dienstag, den 13. Juni 1883, Vormittags 11 Uhr im bezeichneten Bureau abgebcn. Großenhain, am 7. Juni 1882. Königl. Garnisonmrwaltung. Bekanntmachung, den Jahrmarkt betreffend. Für den bevorstehenden Jahrmarkt werden folgende Bestimmungen zur gehörigen Nachachtung bekannt gemacht: t) Der Jahrmarkt beginnt Dienstag, den 13. Juni, früh und endet Mittwoch, den 14. Juni, Abends lo Ubr. Außerhalb dieser Zeit ist der Einzelverkauf und das Auslegen der Waaren verboten und nur der Großhandel am Montage, den 12. Juni, von Mittags 12 Uhr an nachgelassen. 2) Hinsichtlich der Benutzung der Verkaufsstellen ist den Anordnungen des Marktausschusses, be ziehentlich des Marktmeisters nachzugchcn. 3) Die tarifmäßigen Stättegeldcr werden in den Verkaussständen durch den Marktausschuß eingeholt werden. 4) Behufs der Controle ist an sämmtlichen Marktbuden, und zwar auf der rechten Seite von der Stellung des Verkäufers aus gerechnet, die Längengröße der Bude, im Metermaße ausgedrückt, in deut lich erkenn - und unverwischbarer Weise, am Besten mit Oelfarbe oder auf angeschlagenen Täfelchen an zugeben. Bei Bruchtheilmctern find die Größen unter und bis mit 50 Centimetern für 0,5 Meter und von 51 bis 88 Centimeter für volle Meter zu rechnen. 5) Diejenigen Marktfieranten, welche nicht im Besitze gelöster Stellen sind, dürfen nur die von dem Marktmeistcr ihnen angewiesenen Plätze besetzen und haben bei der Anweisung eine Gebühr von 25 Pf. für jede gewöhnliche Verkaufsbude und bis zu 1 M. für größere Schaubuden, Schankzelte und dergleichen zu entrichten. 6) Der Spirituosen- und Weinschank aus den für den Marktverkehr bestimmten Straßen und Plätzen darf nur in geschlossenen Schankzelten und nur von solchen hiesigen Einwohnern, welche zum Schankbetriebe mit obrigkeitlicher Erlaubniß versehen sind, ausgeübt werden; der Spirituosen - und Wein schank in offenen Verkaufsständen und gewöhnlichen Marktbuden und die Ausübung desselben durch Fremde bleibt schlechterdings untersagt. 7) Alles rubestörende Ausrufen und Anpreiscn von Waaren, wie solches nicht selten unter Ver letzung von Sittlichkeit und Anstand stattzufinden pflegt, wird strengstens verboten und zieht im Zu- widerhandlungsfalle neben der Bestrafung die Entziehung des Verkaufsstandes nach sich. 8) An jedem Markttage sind Caroussels, Schiess- nnd Schaubuden, sowie Schankzelte 4I>VU«R8 IO Vcrkaufsstünde und Buden aller Art dagegen spätestens Abends 11 Uhr zu schliessen. 8) In allen Duden und Zelten dürfen des Abends offne Lichter nicht gebrannt, sondern nur Lampen mit gut schließenden Glascylindern oder Laternen in Anwendung gebracht werden. 10) Das Abladen und Beladen der die Marktgüter führenden Wagen ist lediglich in der Turnstraße, Schloßgasse und Fraucugasse gestattet. Fuhrwerksbesitzer, welche für ihr Geschirre ein Privatunter kommen nicht haben, können letztere, jedoch außerhalb der Fahrstraßen und in gehöriger Ordnung, auf dem Radeburger Platze aufstellen. 11) Die Bestimmungen in 8 15 der Marktordnung, nach welchen die Buden 4 Tage vor Beginn des Jahrmarktes aufgebaut werden können, jedoch binnen 2 Tagen nach beendetem Markte vollständig wieder beseitigt werden müssen, sind genau zu beobachten. 12) Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnungen melden, soweit nicht nach reichs- oder landes- gesetzlichen Bestimmungen eine höhere Strafe einzutreten hat, gemäß § 38 der hiesigen Marktordnung, der KK 147.i und 149,6 der Gewerbeordnung resp. §§ 300,ri und 36V,ro des Reichsstrafgesetzbuchs mit Geld oder entsprechender Haft bestraft. Großenhain, am 9. Juni 1882. Dxx Sladtrath. i. v.: Vogel, Stdtr. Bekanntmachung. Die bisher aus dem Neumarkte ausgestellt gewesenen Buden für gemischte Waaren sollen vom nächsten Jahrmärkte, den 13. Juni 1882, ab auf den Platz hinter die Budenreihe der Pfefferküchler auf den Hauptmarkt verlegt werden, was hierdurch bekannt gemacht wird. Großenhain, den 7. Juni 1882. Dxr Stadtvath. Bogel, Stdtr. Die klMlische /rage. Es mag für den Zeitungsleser, welcher nicht über viel Zeit gebietet, kein angenehmes Geschäft sein, den täglich wechselnden Stadien der eghptischen Frage bis in ihre Einzelheiten zu folgen, und wir unsererseits wollen ihn mit einer Aufzählung all der Jntriguen, welche am Nil in den letzten Wochen gesponnen wurden und von denen freilich nur die wenigsten schon ganz offen zu Tage liegen, gern ver schonen. Aber einige allgemeine Bemerkungen über die Lage am Nil dürfen vielleicht auf Interesse rechnen, zumal die Vorgänge in Egypten wahrscheinlich in der nächsten Zeit noch viel von sich reden machen werden. Die ganze verlotterte orientalische Wirthschaft, die für unsere abendländischen Anschauungen eigentlich kaum begreiflich ist und deren Erscheinung uns so seltsam anmuthet, als wäre das alles ein Märchen, wird durch diese Vorgänge wieder einmal recht hübsch illustrirt. Zugleich aber kann man daraus lernen, daß diese verlotterte Wirthschaft doch noch gewisse Lebenselemente in sich birgt, welche gar nicht zu unterschätzen sind, und daß alle diese Unbegreiflichkeiten, welche bei uns im Nu den Zusammenbruch eines Staatswesens herbeiführen müßten, im Orient keineswegs diese Wirkung haben, vielleicht weil alle diese Unbegreiflichkeiten im schönsten Einklang mit dem ganzen orientalischen Wesen stehen, also natürwüchsig sind, vielleicht auch, weil die Eifersucht der europäischen Mächte jene seltsamen Zustände unterstützt. Endlich aber kann man sogar zu der Anschauung kommen, daß der Europäer, wenn er mit orientalischen Dingen zu thun hat, leicht den Kürzeren zieht, eben weil er nicht mit den im Orient vorhandenen Factoren, sondern mit seinen eigenen Anschauungen rechnet und sich also leicht verrechnet. Die Diplomaten der Westmächte scheinen zur Zeit in diesem Falle zu sein. Welches Interesse England und Frankreich an den Dingen in Egypten haben, ist leicht ersichtlich. Die unsinnige Wirthschaft des vorigen Bicekönigs hat das Land in colossale Schulden gestürzt; unter dem gegenwärtigen Khedive ist die Finanzlage des Landes nicht viel besser geworden. Die Gläubiger sind vorwiegend Engländer und Franzosen; sie haben ihr Geld natürlich nicht aus reiner Menschenfreundlichkeit hingegeben, sondern für wucherische Procente und unter Er- muthigung von weiten ihrer Regierungen, weil diese es für rathsam hielten, daß ihre Landeskinder allmälig am Nil festen Fuß fassen; die Engländer, weil für sie Egypten die schönste Etappe auf dem Wege nach Indien ist; die Franzosen, weil Egypten für sie ein wichtiger Stützpunkt für ihre afrikanische Politik werden kann. Da sich bei diesen Plänen Engländer und Franzosen, wenigstens vorläufig, nicht in den Weg kommen, so können sie auch in aller GemüthSruhe gemeinschaftlich operiren. ES fehlt ihrem Vorgehen sonach auch weder an einem sehr gewichtigen materiellen Hinter gründe, noch an formellen Gründen; wenn beide Mächte die bedrohten finanziellen Interessen ihrer Staatsbürger schützen wollen und sich also um die liederliche Wirthschaft in Egypten bekümmern, hie und da Einspruch thun, wohl auch einmal eingreifen, so können sie sich immer auf die bedrohten Gläubiger des Khedive berufen, deren Schutz ihnen obliegt. Soweit wäre nun also alles ganz hübsch von England und Frankreich ausgedacht gewesen. Nun wissen aber die intelligenteren Muhamedaner schon seit langer Zeit ziemlich genau, welches Schicksal der Herrschaft des Islam von den europäischen Mächten zugedacht ist, und sie sind keineswegs gewillt, sich das ruhig gefallen zu lassen. In Egypten hat sich eine sogenannte Nationalpartei gebildet, welch — ganz eben so wie in anderen Ländern — der Ansicht ist, daß eigentlich nur die Fremden das Unglück des Landes sind, und welche die Verdrängung der Fremden und des fremd ländischen Einflusses erstrebt. Diese Nationalpartei besitzt in der Armee einen bedeutenden Anhang und hat in Arabi Pascha, der sich dem Khedive als Ministerpräsident auf gedrängt hat und ihm nach wie vor, trotz alles Sträubens des Vicekönigs, im Nacken sitzt, einen ebenso schlauen, wie kühnen und energischen Führer. Ob Arabi Pascha die Nationalpartei nur benutzt, um seine eigenen selbstsüchtigen Pläne zu verfolgen, oder ob ihm wirklich eine nationale Idee vorschwebt, ist gleichgiltig; sicher ist jedenfalls so viel, daß er mit vielem Geschick die Westmächte in Schach zu halten versteht. Mit derselben Schlauheit aber haben sich auch die Diplomaten der hohen Pforte die Sachlage zu nutze gemacht und in den Wirren, welche durch die Einmischungs-Versuche der Westmächte und den Widerstand der egyplischen Staats männer entstanden, so glücklich zu laviren verstanden, daß sie zwischen die beiden Streitenden kamen und dadurch die günstigste Position erlangten, welche man nur denken kann. Der Pforte gelang es dadurch, die Westmächte von einem Eingriff in ihre eigene Machtsphäre abzuhalten und gleich zeitig sich selbst, den Muhamedanern gegenüber, als Retter vor der drohenden Eroberung durch die christlichen Mächte aufzuspielen. Wenn unter den Muhamedanern Afrikas der Glaube um sich greifen sollte, mit der Macht der Christen sei es gar nicht so weit her und der Beherrscher der Gläubigen sei noch immer der Mann, welcher alle Gewalt in seinen Händen halte, so haben die Westmächte mit ihrer Haltung in der eghptischen Angelegenheit zu diesem Resultat nicht wenig beigetragen. In Wirklichkeit haben sie für keinen Andern, als für den türkischen Sultan bisher gearbeitet. Deutschland hat natürlich keinen Anlaß, diese Wendung der eghptischen Angelegenheit zu beklagen. Deutschlands Interessen in Egypten liegen nicht da, wo England und