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Großenhainer Unterhaltungs- L Ailzcheblatt. Aliäs^uii äcr Römgf. Aiui8^ausitl»ann^a^, lieg Köiügf RmiiMncük n»ä lies Aiaäiraiüs zu Gro^n^ain. Erschtintn: Dien-tag, Donner-tag, Sonnabend. - . r» Gebühren für Inserate von auswärts Inserate werden bis Tag- vorher früh 9 Ubr angenommen. Druck und -Lerlag von Herrmann Starre m Großenhain. werden, wenn von den Einsendern nicht ander- bestimmt, Abonnement vierteljährlich l Mark. Verantwort!. Redacteur: Herrmann Starke 86N. durch Postnachnahme erhoben. Nr. «8. " Dienstag, den 13. Ium 1882. 7V. ZahMU? Bekanntmachung. Den Herren Tischlermeistern, Inhabern von Sargmagazinen und den Leichenwäscherinnen wird hierdurch bekannt gemacht, daß die Todtenbettmeister angewiesen worden sind, alle Särge über ISO Centimeter (3 Ellen 9 Zoll) äußerer Länge, zurückzuweisen. Sollten sich ausnahmsweise längere Särge nöthig machen, so ist der auf dem Fried- Hofe wohnende Todtenbettmeister rechtzeitig in Kenntniß zu setzen. Großenhain, am 10. Juni 1882. Der Kirchenvorstand. Weidauer, stellvertr. Vorsitzender. Konkursverfahren. Das Konkursverfahren über das Vermögen des Musikinstrumentenhändlers Carl Heinrich Echtermeyer in Großenhain wird, nachdem der in dem Vergleichstermine vom 19. Mai 1882 angenommene Zwangsvergleich durch rechtskräftigen Beschluß vom 24. Mai 1882 bestätigt ist, hierdurch aufgehoben. Großenhain, den 12. Juni 1882. Königliches Amtsgericht. Schröder. Bekanntmachung, den Jahrmarkt betreffend. Für den bevorstehenden Jahrmarkt werden folgende Bestimmungen zur gehörigen Nachachtung bekannt gemacht: l) Der Jahrmarkt beginnt Dienstag, den 13. Juni, früh und endet Mittwoch, den 14. Juni, Abends 10 Uhr. Außerhalb dieser Zeit ist der Einzelverkaus und das Auslegen der j Waaren verboten und nur der Großhandel am Montage, den 12. Juni, von Mittags l2 Uhr an nachgelassen. 2) Hinsichtlich der Benutzung der Verkaufsstellen ist den Anordnungen des Marktausschusses, be ziehentlich des Marktmeisters nachzugchen. 3) Die tarifmäßigen Stättegelder werden in den Derkaufsständen durch den Marktausschuß eingeholt werden. 4) Behufs der Controle ist an sämmtlichen Marktbuden, und zwar auf der rechten Seite von der Stellung des Verkäufers aus gerechnet, die Längengröße der Bude, im Metermaße ausgedrückt, in deut lich erkenn - und unverwischbarer Weise, am Besten mit Oelfarbe oder auf angeschlagenen Täfelchen an zugeben. Bei Bruchtbeilmctern sind die Größen unter und bis mit 50 Centimetern für 0,s Meter und von bl bis 99 Centimeter für volle Meter zu rechnen. 5) Diejenigen Marktfieranten, welche nicht im Besitzt gelöster Stellen sind, dürfen nur die von dem Marktmeister ihnen angewiesenen Plätze besetzen und haben bei der Anweisung eine Gebühr von 25 Pf. für jede gewöhnliche Verkaufsbude und bis zu l M. für größere Schaubuden, Schankzelle und dergleichen zu entrichten. 6) Der Spirituosen- und Weinschank auf den für den Marktverkehr bestimmten Straßen und Plätzen darf nur in geschlossenen Schankzeltcn und nur von solchen hiesigen Einwohnern, welche zum Sckankbetricbe mit obrigkeitlicher Erlaubniß versehen sind, ausgeübt werden; der Spirituosen - und Wein- schank in offenen Perkaufsständen und gewöhnlichen Marktbuden und die Ausübung desselben durch Fremde bleibt schlechterdings untersagt. 7) Alles ruhestörende Ausrufen und Anpreisen von Waaren, wie solches nicht selten unter Ver letzung von Sittlichkeit und Anstand stattzufinden Pflegt, wird strengstens verboten und zieht im Zu widerhandlungsfalle neben der Bestrafung die Entziekung des Verkaufsstandes nach sich. 8) An jedem Markttage sind Caroussels, Schieß- und Schaubuden, sowie Schankzclte 1« Vkr, Verkaufsstände und Buden aller Art dagegen spätestens Abends 11 Uhr zu schließen. 9) In allen Buden und Zelten dürfen des Abends offne Lichter nicht gebrannt, sondern nur Lampen mit gut schließenden Glaschlindern oder Laternen in Anwendung gebracht werden. 10) Das Abladcn und Beladen der die Marktgüter führenden Wagen ist lediglich in der Turnstraße, Schloßgaffe und Franengasse gestattet. Fuhrwerksbesitzer, welche für ihr Geschirre ein Privatunter- kommen nicht haben, können letztere, jedoch außerhalb der Fahrstraßen und in gehöriger Ordnung, auf dem Radeburger Platze aufstellen. 1l) Die Bestimmungen in tz 15 der Marktordnung, nach welchen die Buden 4 Tage vor Beginn des Jahrmarktes aufgebaut werden können, jedoch binnen 2 Tagen nach beendetem Markte vollständig wieder beseitigt werden müssen, sind genau zu beobachten. l2) Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnungen werden, soweit nicht nach reichs- oder landes gesetzlichen Bestimmungen eine höhere Strafe einzutreten hat, gemäß § 38 der hiesigen Marktordnung, der 147,r und 149,6 der Gewerbeordnung resp. 360,u und 36V,io des Reichsstrafgesetzbuchs mit Geld oder entsprechender Haft bestraft. Großenhain, am 9. Juni 1882. Der Kladtvath. i. v.: Bogel, Stdtr. Die Arbeiterin Friederike verw. Richter geb. Großmann aus Rittmitz hat sich auf eine bierselbst vorliegende Diebstahls-Anzeige zu verantworten. Dieselbe wird, da ihr jetziger Aufenthalt unbekannt ist, aufgefordert, solchen beim Unterzeichneten anzuzeigen. Lommatzsch, den 4. Juni 1882. Der Königliche Amtsanwalt. Peter, Res. Bekanntmachung. Die bisher auf dem Neumarkte aufgestellt gewesenen Buden für gemischte Waaren sollen vom nächsten Jahrmärkte, den 13. Juni 1882, ab auf de« Platz hinter die Budenreihe der Pfefferküchler auf den Hauptmarkt verlegt werden, was hierdurch bekannt gemacht wird. Großenhain, den 7. Juni 1882. Der Staötrath. Bogel, Stdtr. Submission. Von der unterzeichneten Garnison-Verwaltung sollen nachverzeichnete Feuerlöschgeräthe, als: 3 tragbare Kübelspritzen, 30 Feuereimer von ruff. Segeltuch, 6 Wasserkübel (hölzerne), im Submissionswege beschafft werden. Bewerber wollen die Bedingungen im Bureau „Turnstraße Nr. 141" hier einsehen und alsdann schriftliche Offerten, versiegelt und mit der Aufschrift „Submission auf Feuerlöschgeräthe" versehen, bis Montag, den IS. Juni 1882, Vormittags 11 Uhr im bezeichneten Bureau abgeben. Großenhain, am 9. Juni 1882. Königl^Garnisonverwallung. Holz- und Gras - Auktion. Im Gasthofe „zum Auer" sollen Freitag, den 16. Juni 1882, folgende im Kreier Forstreviere aufbereitete Forstproducte, als: in Abtheilung 51, 215,60 Wellenhundert kiefernes Brennreisig, in Abtheilung 40, und von Vormittags 8 Uhr an, iS 29 Ctm. Mittenstärke, j . qs^ „ 22 „ oberer Stärke, k Abtheilung 40, 452 Stück kieferne Stämme, von 16 l 858 Klötzer, „ 16 2 Raummeter birkene Brennscheite, 40 erlene „ 653 kieferne „ 1 birkene Brennknüppel, 4 erlene „ 10 kieferne „ von Nachmittags 1 Uhr an: die diesjährige Wal-gräserei - Nutzung in den Abtheilungen: 4, 19, 20, 34 , 40 , 41, 42 , 43, 50, 51, 60, 61 und auf der Wiese an den Fuchslöchern in 2 Theilen, einzeln und partieen- bez. parzellenweise gegen sofort nach dem jedesmaligen Zuschläge zu leistende Bezahlung und unter den vor Beginn der Auction bekannt zu machenden Be dingungen an die Meistbietenden versteigert werden. Wer die zu versteigernden Forstproducte vorher besehen will, hat sich an den mit unterzeichneten Revierverwalter zu Kreier zu wenden, oder auch ohne Weiteres in die genannten Waldorte zu begeben. Königl. Forstrontamt Moritzburg und Königl. Revierverwaltung Kreier, den 30. Mai 1882. Michael. Schulze. Tagesnachrichten. Großenhain. Bei der am 9. Juni im 7. sächsischen Reichstagswahlkreise stattgefundenen Stichwahl wurden in hiesiger Stadt von überhaupt 2050 eingetragenen Wählern 1188 Stimmen (mithin noch 41 weniger als bei der Wahl am 22. Mai) abgegeben, von denen 5 ungültig waren; es haben daher hier nicht ganz 54 Procent der Stimm berechtigten von ihrem Wahlrecht Gebrauch gemacht, während sich in der Stadt Meißen diesmal circa 70 Procent, gegen 50 Procent bei der Wahl am 22. Mai, betheiligt haben. Die auf die beiden Candidaten, Herrn Finanzrath a. D. Paul Schickert in Dresden und Herrn Baumeister Eduard Äämpffer, gefallenen Stimmen, neben welche wir die Ab- stimung bei voriger Wahl stellen, vertheilen sich auf die vier Wahlbezirke der Stadt in folgender Weise: am 9. Juni: am 22. Mai: 629 S. 554 K. 465 S. 251 K. 510 G. I. 162 S. 147 K. 119 S. 55 K. 146 G. U. 188 S. 146 K. 150 S. 80 K. 116 G. III. 143 S. 170 K. 107 S. 74 K. 169 G. IV. 136 S. 91 K. 89 S. 42 K. 79 G. Da- vorläufig festgestellte Gesammtergebniß befindet sich auf der dritten Seite des Blattes. —k. Großenhain, am 12. Juni. Am vergangenen Sonnabend wurden Se. Majestät der König bei der Durch- E -- —. - reise nach Berlin auf dem Bahnhofe der Berlin-Dresdner Eisenbahn vom Herrn Amtshauptmann Freiherrn vonWeiffen- bach, Herrn Oberst von Kirchbach, Herrn Oberamtsrichter Schröder, Herrn Stadtrath Vogel, in Vertretung des be urlaubten Herrn Bürgermeister Herrmann, und Herrn Stadtverordnetenvorsteher Rechtsanwalt Keyßelitz ehrfurchts voll begrüßt. — Unter den für die dritte diesjährige Schwurgerichts periode beim königl. Landgericht Dresden am 10. Juni ausgeloosten Hauptgeschwornen befindet sich aus hiesiger Stakt Herr Fabrikant Emil Ferdinand Thieme. Sachse«. Se. Majestät der König hat für die durch Hagelschlag und Wolkenbruch hart geschädigten Einwohner in Drebach, Falkenbach, Griesbach, Hopfgarten mit Grünau, Neundorf, Schönbrunn und Venusberg 600 M. gespendet. Die jetzt officiell festgestellte Sterblichkeit im Königreich Sachsen im Jahre 1881 hat zwar eine etwas geringere Sterbeziffer ergeben, als die des Vorjahres, ist aber mit 27,75 auf 1000 Lebende noch immer als eine sehr hohe zu bezeichnen, und das um so mehr, als nach der ungemein großen Kindersterblichkeit im Vorjahre dieselbe 1881 zwar einen Rückgang erfahren hat, die Sterblichkeit der Erwach senen dagegen nicht nur im Verhältnisse zum Vorjahre, sondern auch zum Durchschnitte der Jahre 1876/80 ge wachsen ist. Die Verminderung der Sterblichkeit erstreckte sich übrigens nicht gleichmäßig auf das ganze Land; sieben Bezirke, unter ihnen Zittau, Bautzen (Stadt), Dresden rc., hatten zusammen über 1000 Todesfälle mehr als 1880 aufzuweifen. Was die Todesursachen betrifft, so traten von den epidemischen Kinderkrankheiten Masern (mit Ausnahme des Medicinalbezirks Zittau) nur vereinzelt, Keuchhusten nickt unerheblich vermindert auf, hingegen zeigte sich der Scharlach in verschiedene Gegenden, u. A. auch in Stadt Leipzig, stärker verbreitet; die meisten Opfer aber forderte andauernd unter jüngeren und älteren Kindern die Diph therie und wurden einzelne Bezirke, namentlich Bautzen, Dresden, Pirna, Freiberg und Stadt Dresden, sogar noch stärker davon betroffen als im Jahre 1880. Der Unterleibs typhus ist seit dem Jahre 1878 in langsamer Steigerung begriffen und ebenso zeigte sich seit den vergangenen drei Jahren eine unverkennbare Neigung der Pocken, von ein zelnen böhmischen Grenzdistricten her einzudringen. An Lungenschwindsucht starben 23,7 auf je 10,000 Lebende, somit mehr Personen, als an allen sogenannten anstecken den Krankheiten zusammen. Auf der Leipzig-Dresdner Eisenbahn wurden am 7. d. früh unweit UÜrichßberg bei Döbeln am Bahnkörper Blut spuren, einige Haarnadeln und Stückchen Kleiderstoff bemerkt, was vermuthen ließ, daß sich dort am Abend vorher ein Frauenzimmer habe überfahren lassen wollen. Diese Ver- muthung hat sich insofern bestätigt, als die erst kurze Zeit verheirathete Frau eines Gutsbesitzers in Ullrichsberg am nämlichen Morgen von ihren Angehörigen im Kuhstalle am Halse verletzt aufgefunden wurde. Trotz der ärztlichen Hilfe