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Großenhainer Unterhaltungs- & Anzeigeblatt : 29.04.1882
- Erscheinungsdatum
- 1882-04-29
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id38343789X-188204298
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id38343789X-18820429
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-38343789X-18820429
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Großenhainer Unterhaltungs- & Anzeigeblatt
-
Jahr
1882
-
Monat
1882-04
- Tag 1882-04-29
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Monat
1882-04
-
Jahr
1882
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Nr. LO. Die deutsche Fischerei-Zeitung meldete vor Kurzem folgendes Curiosum, dem man wohl einiges Mißtrauen entgegenbringen müßte, wenn nicht das erwähnte Fachblatt durch Abdruck der Notiz gewissermaßen Garantie für die Richtigkeit übernommen hätte. Ein Rhein-Fischer gewahrte, in seinem Nachen fahrend, einen ungemein großen Lachs, den die zurückgetretenen Fluthen in einer Niederung zurück gelassen hatten; er fing ihn und zog ihn in sein Fahrzeug. Der Lachs wog 30 Kilo und hatte, als er geschlachtet wurde, einen Hecht von zwei Kilo in seinem Innern, und in dem Hecht stak eine schlanke Forelle, und in der Forelle ein niedliches Weißfischchen. Es war das ein seltsamer Fisch fang und ein sprechender Beweis von dem Darwinschen „Kampf ums Dasein" und der bekannten Fabel: „Nein, Du bist mein, denn ich bin groß, und Du bist klein!" Die Arbeiterbewegung der letzten Tage, schreibt man aus Dux, hat bereits am Sonnabend zu Strikes geführt, welche seither fortgesetzt wurden. Die Arbeiter von zehn Kohlenwerken haben die Arbeit nicht wieder ausgenommen. Mehrere Arbeiter hielten theils tschechische, theils deutsche Ansprachen, denen zu entnehmen war, daß die Forderungen der sinkenden Arbeiter in einer 50procentigen Lohnerhöhung, Herabsetzung der Arbeitszeit auf 8 Stunden und Auflösung der Bruderlade gipfeln. Ein Bergwerksbesitzer sprach zum Zwecke der Beruhigung zu den in Dux versammelten Ar beitern. Mittags fand ein Aufmarsch beim Gerichtsgebäude statt; einer Arbeiterdeputation, die man an den aus Teplitz eingetroffenen Bezirkshauptmann Regierungsrath Merbeller entsendete, wurde Rücksprache und Vermittelung mit den Werksbesitzern zugesagt. Auf Requisition des Bezirkshaupt manns trafen mittelst Separatzuges drei Compagnien In fanterie aus Theresienstadt in Dux ein, das sich in nicht geringer Aufregung befindet. Die Sinkenden, welche das Militär mit Slavarufen empfingen, sagten, daß am 26. d. sämmtliche Werke des Dux-Brüxer Kohlenbeckens dis Arbeit einstellen würden; große Arbeiterzuzüge sind angemeldet. Auf der Pußta Sosto bei Forro-Enes wüthete am 19. d. eine heftige Feuersbrunst. Infolge des heftigen Nordwindes stand die ganze Tanya in Flammen. Sämmtliche Wirth- schaftsgebäude und der ganze Viehstand, sowie die großen Vorraths und landwirthschaftlichen Maschinen fielen dem verheerenden Elemente zum Opfer. Um das Unglück voll zumachen, fanden aber leider auch 12 Knechte, welche im Schlafe überrascht worden waren, den Tod in den Flammen. Der Gutsverwalter konnte, von schweren Brandwunden bedeckt, nur mit Mühe sein Leben retten. Seine Familien glieder kamen bis auf die Frau mit dem Leben davon. Letztere erlag am anderen Tage nach fürchterlichen Qualen ihren Brandwunden. Ueber die Entstehung des Brandes ist nichts bekannt. Nach Hem officiellen Bericht des Postdirectors beläuft sich der declarirte Werth der beim letzten Pariser Post diebstahl entwendeten Briefe nur auf 15000 Frcs., und selbst diese Summe ist die Post nicht zu erstatten verpflichtet, soweit festgestellt ist, daß die declarirtsn Briefe einen höhern Werth als den angegebenen enthalten haben. Der Post- minister wird also keines außerordentlichen Credits bedürfen, um den Verlust zu decken, da das Budget ihm für diesen Zweck eine Summe anweist, die sich für dieses Jahr auf 37000 Frcs. beläuft. Desgleichen dementirt die Postver waltung die Meldung, daß die Werthgegenstände nur in einem einfachen hölzernen Kasten gelegen hätten; der Schrank sei vielmehr mit Eisen gefüttert gewesen. Der „Temps" bestätigt die Vermuthung, daß die Diebe zum Postpersonale gehören, und berichtet, daß man durch eine Biermamsell des Studenteuviertels, die sich durch plötzlichen Aufwand an glänzenden Toiletten und Juwelen verdächtig gemacht hatte, auf die Spur gekommen sei. Nach einer Meldung aus St. Petersburg äscherte am 25. April Nachts eine große Feuersbrunst viele jüdische Häuser und Läden in Kamenetz-Podolsk ein. Der Schaden beträgt eine halbe Million. (Diese Wolff'sche Depesche wird als eine der stärksten Leistungen russischer Berichterstattung bezeichnet; denn sie enthält keine Silbe von Judenverfolgung und Brandlegung. Eine gewöhnliche Feuersbrunst kann sich doch nicht Häuser und Läden jüdischer Besitzer aussuchen!) Mittheilungen über Obst- und Gartenbau, herausgegeben vom Landesobstbau-Verein. Wie können ungünstige Bodenarten für den Obstbau vortbeUhaft gemacht werden ? Beim Pflanzen eines Obstbaumes müssen wir zunächst den Er- fahrungssatz festhalten, daß jede Obstart, wie sie auch beiße, mehr oder weniger einen von Natur kräftigen. an mineralischen Nährstoffen reichen, nicht aber durch künstliche Düngung mit organischen Stoffen übersättigten Boden zu ihrem vollkommenen Gedeihen voraussctzt. Ein sandiger Lehm-, Thon- oder Mergelboden entspricht diesen Be dingungen am besten, indem er einerseits an den dem Obstbaum zu träglichen Substanzen reich genug, andererseits aber auch durch das Vorhandensein von Sand nickt so bindig oder streng ist, daß er den Wurzeln die notbwendige Einwirkung der atmosphärischen Luft ent ziehen oder sie durch zu großen Feuchtigkeitsgehalt beeinträchtigen konnte. Nickt immer jedoch steht uns eine so günstige Zusammensetzung des BodenS beim Pflanzen von Obstbäumen zur Verfügung, und wollen wir deshalb hier drei Bodenarten besprechen, welche uns am häufigsten hinderlich entgegentrelen. Diese sind der reine Tdonboden, der steinige Kalk- und der nabrungSlose Sandboden. Der reine Tbonboden ist dem Obstbaume geradezu schädlich deshalb, weil er mehr wie jeder andere schwere Boden die einmal ausgenommene Nässe sestbält und hierdurch auch zu kalt wird. Kälte und Nässe schaden aber dem Obstbaume und rufen Fäulniß der'Wurzeln. Krebs und andere gefährliche Krankheiten hervor. Bei anhaltender Hitze und austrocknenden Winden trocknet der Tbonboden infolge seiner zu großen Bindigkeit nur ungleichmäßig ab, hierdurch entstehen Risse, welche häufig die nahe an der Obnflocke liegenden zarten Saugwurzcln zer reißen: endlich aber verhindert der Thonboden auck die notbwendlge Einwirkung der atmosphärischen Luft auf die Wurzeln und somit die günstig? Entwickelung dieser selbst. Es ist deshalb nolbwendig, in einem solchen Boden nur Früb- zakespfianzung anzuwenden, indem durch das bedeutende Absorptions vermögen destelben übermäßige Feuchtigkeit während des Winter« ausgenommen, hierdurch zu große Kälte erzeugt und durch diese das Erfrieren der Wurzeln ber Herbstpflanzung, wie durch jene das Faulen derselben verursacht wird; die Pflanzengruben jedoch müssen schon zeitig im Herbst und zwar mindestens 1 in tief und weit ausgeworfen Großenhainer UnterhaltnngS- und Anzeigeblatt. Seite S. werden. Die neben der Grube aufgeworfene Erde wird durch die Winterfeuchtigkeit, den Frost und die Luft ihrer Bindigkeit zum Theil beraubt und hierdurch schon weniger nacktheilig; doch ist cs gut, oft sogar notbwendig, einen solchen Boden durch Zusatz von Sand und Kalk zu verbessern, wodurch er dann, wenn nicht auch der Untergrund ganz undurchlässig ist, sich für unser?« Zweck vortrefflich eignet. Während feuchte Kalk- und Keuperdöden dem Obstbau im all gemeinen sehr dienlich sind, werden sie da, wo sie in Folge eines zu stark durcklassenden Untergrundes die Feuchtigkeit sofort wieder ver- lieren, mitunter so steril, daß auf ihnen nickt einmal eine kümmerliche Grasvegetation sich dauernd erhalten, geschweige denn ein Obst baum genügend Nahrung finden kann. Ist nun ein solcher Boden, wie dies sehr häufig vorkommt, auch noch sehr steinig, so sind vor allem beim Ausweisen der Pflanzgruben diese Steine, da sie das Ein dringen der Wurzeln zur Seite und in die Tiefe verhindern, sorgfältig zu beseitigen, die Gruben so tief wie nur irgend möglich auszuwersen und die vorhandene Erde durck einen starken Zusatz von Tbon zu verbessern, wodurch sie bindiger wird, die Feuchtigkeit länger hält und auch einen genügenden Vorrath an mineralischen Nährstoffen in sich aufnimmt. Aehnlick wie beim Kalkboden verhält es sich auch beim Sand; doch finden wir häufig unter einem nabrungslosen Sandboden einen Lehmuntergrund und in diesem ein passendes Mittel, durch tiefes Rigolen den Sandboden ohne großen Kostenaufwand genügend zu melioriren. Wo jedoch ebenfalls sehr durchlässiger Untergrund alle Feuchtigkeit absorbirt, müssen wir wiederum durck Beimischung von Thon dem Boden den nothwendigen Gehalt an Nährstoffen verschaffen. In sehr nassen Lagen empfiehlt sich bei schweren und wenig durch lassenden Bodenarten auch die Hügelpflanzung, welche in der Weise ausgesührt wird, daß man ebenfalls — wenn auch nicht so tief — eine Pflanzgrube auswirft, um die untere Erde zur Aufnahme der Feuchtigkeit genügend locker zu machen, dabei auch den Boden, wie bereits angcdeutet, verbessert, jedoch den Wurzclballen des zu pflan- zenden Baumes erst, nachdem die Grube wieder vollständig zugeworfen wurde, oben auf die Baumscheibe aufsetzt und mit guter Erde aus- süllt, umgiebt und bedeckt, so daß ein Hügel entsteht, der mindestens l Meter Durchmesser hat und 40 — 50 Ctm. über der Erde erhaben ist. Hierdurch werden die schädlichen Einflüsse zu großer Feuchtigkeit beseitigt. Selbstredend muß ein starker Pfahl in die Sohle der vorder ausgeworsenen Pflanzgrube eingeschlagen und der Baum nach dem Pflanzen an diesen so angebunden werden, daß ein Entwurzeln desselben durch den Wind unmöglich ist. Hauptverhandlungen bei dem Kgl. Schwur- und Landgericht Dresden re. n Dresden, 28. April. Die gestrige Hauptverhandlung gegen den Gasthossbcfitzer Moritz Joseph Knocke in Großenhain wegen Meineids dürste für den Leserkreis Ihres geschätzten Blattes von ganz besonderem Interesse sein, da ja der erfreulicherweise mit der Freisprechung des Angeklagten beendete Proceß in Großenhain seinen Ursprung fand und die vorgeladenen 18 Zeugen fast sämmtlick dem dortigen Bürger-, Beamten- und Militärstande angeboren. Die Tribüne war denn auch dickt von Einwohnern Großenhains besetzt und darunter auck die von Angst um das Schicksal ihres Mannes erfüllte Gatlin des Angeklagten zu bemerken. Staatsanwaltschaft und Vertkeidigung war von den Herren Staatsanwalt Stein und Rechtsanwalt Justizrath kW. Stein vertreten, und auf der Geschworenenbank hatten u. A. die Herren Gutsbesitzer Dörschel aus Lauda, Gemeindevorstand Gebhardt aus Krauschütz, Gutsbesitzer und Gemeindevorstand Clauß aus Forberge und Bäckermeister Leuschner aus Meißen Platz genommen. Knoche stammt aus LeiSnig, woselbst er am 21. Februar 1847 geboren wurde, ist verbciratbel, unbestraft und wohnte dem Feldzuge" in Frankreich bei. 1874 wurde er als Untcrwachtmeister zu dem Husaren-Regiment Nr. 18 in Großenhain versetzt und der Eöcadronckef, Herr Rittmeister Polen, giebt dem mit der Kriegsdenkmünze 1870/71 und der Verdienst- Medaille am Bande des rotben Adlerordens decorirten Manne das beste Lob als Mensch und als Soldat. Nach seinem Austritte aus dem Militärdienst erwarb Knocke am 30. Septbr. 1870 das Gasthoss grundstück „Stadt Dresden" in Großenhain für 23,800 M., wobei er eine Anzahlung von 10,600 M» leistete, und erscheint es allerdings etwas auffällig, daß gegenwärtig sein Besitztbum mit 41,500 M. be lastet ist. Als am 0. Septbr. 1880 früh der Dachstuhl des Gebäudes niedergebrannt war, ließ der Angeklagte denselben durck den vor Kurzem verstorbenen Baumeister Herrmann wieder ausbauen, und die Dachdeckerarbeiten führte der Schieferdecker Grünert auS. Letzterer verklagte im Mai 1881 Knoche bei dem Kgl. Landgericht Dresden wegen seiner Forderung von 8l3 M. mit der Begründung, daß er von Knoche mit Ausführung der Dachdeckerarbeiten s. Z. "beauftragt worden sei, während Knoche geltend machte, Grünert habe sich an Herrmann, dem er, der Beklagte, den Bau für 6000 M. in Accord gegeben habe, zu halten, und infolge dessen legte die UI. Civilkammer schließlich dem Angeklagten einen Eid auf, nach besten Ableistung Knoche der Klage für entbunden zu erachten sei und Kläger die Kosten zu zahlen habe. Und so beschwor auch Knoche am 27. Septbr. v. I., es sei nicht wahr, daß er am 30. Septbr. 1880 auf Befragen des Klägers, ob er diesem die Dachdeckerarbeiten aussübren lassen wolle, mit einer bejahenden Antwort erwidert und hinzugefügt habe. Grünert möge einfaches Schieferdach Herstellen; dagegen sei es wahr, daß er, Knoche, unter Hinweis auf den anwesenden Baumeister gesagt habe: „Hier ist der Baumeister Herrmann, dem dabe ich den ganzen Lau übergeben, mich geht die Sache nichts an." Bemerkt sei noch, daß auch Herrmann den Angeklagten auf Zahlung von 7912 M. 40 Pf. abzüglich der Dachdeckerarbeiten verklagt hatte, sich jedoch auf Anratben seines Vertreters, des Herrn Rechtsanwalt Keyßelitz, schließlich mit Knoche auf dem Vergleichswege geeinigt hatte. Der frühere Kläger und Hauptzeuge Grünert deponirte in der Hauptvcrbandlung eidlich, daß er am 30. Septbr. Vormittags in dec Gaststube Knoche's erschienen sei und sich später mit den ungefähren Worten: „Knoche, willst Du mir die Arbeit zukommen lassen?" an den Angeklagten gewandt, von diesem auch eine bejahende Antwort und den Auftrag erhalten habe, ein einfaches Schieferdach herzustellcn Der Baumeister Herrmann sei gar nicht, Wahl aber die Kcllnenu Zsckockert, welche er später in einem Dresdner Hotel ermittelt habe, zugegen gewesen :c. Tic letzterwähnte Zeugin Z. bestätigt die Angaben Grünert's. und die Behauptung des Angeklagten, dieselbe sei ziemlich schwerhörig und deshalb von ihm entlasten worden, wird von der Zsckockert durch den Eindruck bei ihrer Vernehmung vollständig widerlegt. Der Tischlermeister Knaueihaase giebt zu Protokoll, Grunert habe einst, als er mit diesem über die Angelegenheit gesprochen, zu ibm geäußert: „Ich soll's Geld nickt bekommen, weil Knocke die Arbeiten nickt bestellt Kat, da reiße ich's Dach wieder runter!" Diese Angabe wird von Grünert als unwahr bezeichnet. Die Kellnerin Rötzsckte. welche von dem Angeklagten als Entlastungszcugin benannt war, weiß von dem in Rede stehenden Gespräche absolut nichts, da sie am 30. Septbr. 1880 noch gar nicht im Ticnste K's stand; im Gegentbeil gab ihr früheres, durch die Einwirkung Knoches veranlaßtes Verhalten Anlaß zu der Annahme, daß der Angeklagte die Rötzschkc zu falschen Aussagen verleiten gewollt zu haben schien. Denn K. batte, nachdem er geschworen, einen Be kannten. den Fleischer Riebel, mit einem Briefe zu der damals in der Bahnhofsrestauration zu Klingenberg aufhältlichen Zeugin geschickt und diese um Beantwortung mehrerer Fragen ersucnt. welcke mit seinen Angaben im Einklänge standen, und die Rötzschke batte auck ur ganz unüberlegter Weise zurückgeschrieben. sie könne Alles mit Ja beantworten. Eine Reibe von Zeugen gelangten darüber zur Ver nehmung. um festzusiellcn. ob der Bau von Herrmann in Accord oder „auf Rechnung" ausgefubrt worden l'ci. und das Gesammt- ergcbniß dieser Aussagen sprach ebenfalls für die letztere, im Wider spruche mit den Angaben Knoche s siebende Annahme Zeuge Kresse weiß fick zu erinnern, daß Knoche einst zu Herrmann äußerle: „Ick will Sie nock looo M. zulegen, aber keinen Groschen mehr", und der Bahnmeister Helmke constatirl. einst von Herrmann gehört zu haben, cs sei kein Accord zwischen sinn und Knoche zu Stande ge kommen. Der aus dem Bau mitbesckäftigte Maurer Gäbler aus Mülbrtz horte beim Abräumen des Sckuttcs. wie Herrmann zu Knocke sagte: „Du hast wohl nock etwas aus dem Herzen. Du willst wodl, ich soll's in Accord nehmen?" und daß Knoche nach der abschläglichen Antwort H.'s weiter bemerkte: „Was denkst Du. was wird der Bau kosten?" rc., worauf Herrmann erwidert habe: „Na, 6000 M. ziehen nicht!" Der Maurerpolier Matthes sagt, Herrmann habe gleich am ersten Tage zu ihm geäußert, der Bau gehe auf Rechnung, es solle Alles ausgeschrieben werden; bemerkt ferner, es seien mehrfache Ab weichungen von der Zeichnung vorgekommen, aber nicht, wie dies bei Accord erforderlich ist, besonders berechnet worden. Der Klempner meister Dietze giebt an, die in sein Fach einschlagenden Arbeiten habe der Angeklagte bei ihm bestellt und ihn betreffs der Zahlung an Herr mann verwiesen. Schlossermeister Strehle, der schließlich ebenfalls von Herrmann für seine Arbeiten befriedigt worden ist, sagt, anfänglich habe weder Knoche, noch Herrmann'bezahlen wollen, und der Regiments sattler Herrmann weiß sich eines auf die Situation bezüglichen Gespräches nicht bestimmt mehr zu erinnern. Als letzter Zeuge gelangte der Bildhauer Strauß zur Vernehmung. Die Staatsanwaltschaft hielt, gestützt auf die Ergebnisse der Beweisaufnahme, die Anklage auf wissentlichen Falscheid aufrecht, während die glanzvoll geführte Ber- tbeidigung für die Verneinung der Schuldfrage plaidirte. Das Verdick der Geschworenen lautete auf Nichtschuldig, und nachdem sich Knoche bei den Herren bedankt, erfolgte seine Freisprechung. — Wegen versuchter Nothzuckt unter Annahme mildernder Um stände wurde der Dienstknecht Friedrich Hermann Werner aus Großen hain zu 2 Jahren Gefängniß verurtheilt. — Wegen widerrechtlicher Zueignung verschossener Munition und bez. Hehlerei hatten sich der Handarbeiter Friedlich Moritz Bindrich aus Naundorf, dessen aus Glaubitz gebürtige Ehefrau und der Pfand leiher Theodor Hönicke, sämmtlich in Großenhain, vor der ll. Straf kammer zu verantworten. Das angeklagte Ehepaar hatte sich zu drei verschiedenen Malen im December und Januar von dem Artillerie- Schießplätze zu Zeithain Sprengstücke von Geschossen und zwar in Quantitäten von zusammen 97 Kilo Eisen und Blei angeeignet, um seine Nothlage zu mildern und der Mitangeklagte Hönicke kaufte dasselbe zu den beiden ersten Malen ä Pfund für 2 Pfennige ab. Am 11. Ja nuar wurden Bindrich's auf frischer That betroffen und brachten dieselben zu ihrer Rechtfertigung an, sie hätten nicht gewußt, daß das Sammeln verboten gewesen sei und übrigens seien weder Warnungs tafeln noch Militär zu sehen gewesen. Hönicke gab an. er habe ganz zu den üblichen Preisen gekauft und es erkannte hierauf der Gerichts hof gegen sämmtliche Angeklagte ebenfalls auf Freisprechung. HauptverlMdlungtn osr -cm Ninigl. Schöffengerichte hier am 26. April 1882. 1) Der Eisenhüttenarbeiter Ewald Otto Heinrich Straßburger in Frauenbain ist angeklagt, am Morgen des 28. Februar 1882 von der Dorsstraße daselbst aus drei zu der Wohnung des Eisenhüttenarbeiters August Richler dort gehörige Fensterscheiben durch Steinwürfe vorsätzlich zertrümmert zu haben, wurde aber freigesprochen. 2j Der Gutsbesitzer Johann Gottlob Göbhardt, der Gutsbesitzerssohn Heinrich Klemm, der Gutsdesitzerssohn Otto Richter, der Gutsbesitzerssohn Adolph Richter, der Kutscher Carl Richter, der Dienstkneckt Gottlieb Wilhelm, die Dienstmagd Emma Marie George, die Gulsbesitzerstochter Amalie Graf und die Gutsbesitzerslockter Anna Nicklisch, sämmtlich in Strauch, sind wegen Zuwiderhandlung gegen die Vorschriften über das Spinnstubenwesen bez. wegen Verübung groben Unfugs angeklagt. Sämmtliche Angeklagte wurden freigesprochen. 3) Wegen Entwendung eines Sackes Rübsen von dem am Mülbitz- Nauleiser Wege gelegenen Felde des Rittergutspachters Kielwagen in Dallwitz am 29. März d. I. wurde der Handarbeiter Otto Hugo Sachse hier zu einer Gefängnißstrafe von 14 Tagen und zur Kosten tragung verurtheilt. 4) In Folge erhobenen Einspruchs gegen die Strafverfügung der Kgl. Amtshauptman nschasl hierselbst vom 1. d. M. wegen unberechtigten Fischens in der Röder bei Wildenhain und Antrags auf gericktliche Entscheidung wurden der Gulsbesitzerssohn Friedrich Herrmann Wachtel und der Korbmacher Friedrich August Hartmann in Wildenhain zu je 10 M. Geldstrafe und Tragung der Kosten verurtheilt. 5) In Folge gestellten Strafantrags wurde der Fabrikarbeiter Ernst Krille hier wegen vorsätzlicher körperlicher Mißhandlung des Cigarren machers Friedrich August Dietze hier am 15. März d. I. zu einer Geldstrafe von 5 M, welche im Uneinbringlichkeitsfalle in l Tag Ge fängniß zu verwandeln, und Kostentragung verurtheilt. 6) Wegen Führung gefälschter Legitimation und Landstreichens wurde der Fleischer Friedrich Andreas Robert Jllgas aus Westerhüsen zu einer Haftstrafe von 3 Wochen, wovon 1 Woche auf die Unter- suckungshaft anzurechnen, und zur Kostentragung verurtheilt. 7) Wegen der vorgedachten Uebertrelung wurde der Schmiedegesclle Johann Carl Gustav Pollack aus Sommerfeld ebenfalls zu einer Haft strafe von 3 Wochen und Tragung der Kosten verurtheilt. 8) Wegen Führung gefälschter Legitimation, Landstreichen und Betteln wurde der Kammmacher Carl Friedrich Wilhelm Jesche aus Lübben zu einer Haftstrafe von 6 Wochen und Tragung der Kosten verurtheilt. Kirchliche Nachrichten. Am Sonntage Jubilate Beichtrede t'/^8 Uhr): Herr Diaconus Peter. Musikaufführung: Gott sei uns gnädig — Motette v. M. Hauptmann. Vormittagspredigt: Herr Pastor Veil aus Spansberg, über I Petri 2, V. 11—17. Nachmittagspredigt: Herr Pastor Schmidt aus Schönfeld. Die Mittwochsandacht hält Herr Diaconus Peter. Amtswoche vom 29. April bis 5. Mai Herr Diaconus Peter. Beerdigt den 23. April: Frau Johanne Sophie Gruhl geb. Grütze, Gattin des D. und Maurers Herrn Karl Gottfried Gruhl, 62 I. 4 M. 5 T. — Den 24.: Marie Rosa, hinter!, ehel. T. des B. und Stcllmachermeisters Herrn Karl Leberecht Reinhardt, 5 I. 5 M. 28 T. — Den 25.: Johann Friedrich Karl Jähnig, Tuchmacher, 60 I. — Ein ebel. todigeb. S. des Gutsbesitzers Friedrich Wilhelm Enger in Naundorf. — Fritz, vor der Taufe verst. ehel. S. des Fabrikarbeiters Friedrich Karl Zocker in Kleinraschütz, l T. — Den 28.: Eine ehel. todtgeb. T. des Roßarztö im K. S. 1. Husaren- Regiment Nr. 18 Herrn Karl Herrmann Walther. — Den 29.: Herr Ernst Traugott Keil, B. und Geschäftsagenl, 48 I. 4 M. — Ernst Louis Scheinpflug. Husar der 2. Escadron im K. S. 1. Husaren- Regiment Nr. >8, ledig. 21 I. 2 M. Getraut den 23. April: Johann Joseph Zachäus Zeidler, Schuh macher hier, und Emilie Anna geb. Werner von hier. — Karl Wilhelm Paul Thiele, Haussckläckter hier, und Marie Louise Emilie geb. Piffank hier. — Herrmann Moritz Müller, Tuchfabnkarbciler hier, und Amalie Tberese verw. gew. Ficke geb. Voigt von hier. — Adolf Franz Elteste, Buckbindermeisier in Mühlberg a. d. Elbe, und Linda Fanny Valeska geb. Beeg von hier. Getauft vom 21. bis 27. April: 2 Knaben und 3 Mädchen. OienErtz, Zeit 2. Nur n. e., Kiteltinittu^ 4 Oiir Litt icene^ Vi>kelftel2 inu uus^oiftii'r 2i> ^eiiln^en. I .^in 20. 0. R:relnnittntz8 30^ Öln- niet OE unsern > sieben Outten, VE?i-, OeEen, lZelinu^ol unZ Onkel, W eien Oeseiiustsu^enten 8 Lrnst LsLI, Jin ein 0ed8ei'e^ sien^eits ru E'ft. ei' Zen Lnt- I selilut'enen ^eknilnt, vOni unsern 8>eiinie> 2 ermeßen. U Dies ulien OvenEen, Xueftkon'ii nnel Oeftunnten stutt W Oesonüel'el ^lelEn:;. Vie Uek^ebeuKten Uinterl»88e»en. 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