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Großenhainer MltrlMuW- L Anzngkblatt. äer Römgs Riläsilaupimann^a^, äe8 Rönigs Amtsgerichts nuä lies Naätmths zu Ero^mklim Erscheinen: Dienstag, Donnerstag, Sonnabend. Gebühren für Inserate von auswärts Inserate werden bis Tags vorher früh 9 Uhr angenommen. 4->rud und -vertag von Herrmann Starke m Großenhain. werden, wenn von den Einsendern nicht anders bestimmt, Abonnement vierteljährlich l Mark. Verantworte. Redacteur: Herrmann Starke sen. durch Postnachnahme erhoben. Nr. 22. Dienstag, den 21. Februar 1882. 7V. Jahrgang. Bekanntmachung, den Jahrmarkt betreffend. Für den bevorstehenden Jahrmarkt werden folgende Bestimmungen zur gehörigen Nachachtung bekannt gemacht: l) Der Jahrmarkt beginnt Donnerstag, den 23. Februar, früh und endet Freitag, den 24. Februar, Abends lo Uhr. Außerhalb dieser Zeit ist der Einzelverkauf und das Auslegen der Waaren verboten und nur der Großhandel am Mittwoch, den 22. Februar, von Mittags 12 Uhr an nachgelassen. 2) Hinsichtlich der Benutzung der Verkaufsstellen ist den Anordnungen des Marktausschusses, be ziehentlich des Marktmeisters nachzugehen. 3) Die tarifmäßigen Stättegelder werden in den Verkaufsständen durch den Marktausschuß eingeholt werden. 4) Behufs der Controle ist an sämmtlichen Marktbuden, und zwar auf der rechten Seite von der Stellung des Verkäufers aus gerechnet, die Längengröße der Bude, im Metermaße ausgedrückt, in de«t> lich erkenn - und unverwischbarer Weise, am Besten mit Oelfarbe oder auf angeschlagenen Täfelchen an- zugeben. Bei Bruchtkeilmetern sind die Größen unter und bis mit 50 Centimetern für 0,s Meter und von 5l bis 99 Centimeter für volle Meter zu rechnen. 5) Diejenigen Marktfieranten, welche nicht im Besitze gelöster Stellen sind, dürfen nur die von dem Marktmeister ihnen angewiesenen Plätze besetzen und haben bei der Anweisung eine Gebühr von 25 Pf. für jede gewöhnliche Verkaufsbude und bis zu 1 M. für größere Schaubuden, Schankzelte und dergleichen zu entrichten. 6) Der Spirituosen- und Weinschank auf den für den Marktverkehr bestimmten Straßen und Plätzen darf nur in geschloffenen Schankzelten und nur von solchen hiesigen Einwohnern, welche zum Schankbetriebe mit obrigkeitlicher Erlaubniß versehen sind, ausgcübt werden; der Spirituosen - und Wein- schant in offenen Berkaufsständcn und gewöhnlichen Marktbuden und die Ausübung desselben durch Fremde bleibt schlechterdings untersagt. 7) Alles ruhestörende Ausrufen und Anpreisen von Waaren, wie solches nicht selten unter Ver letzung von Sittlichkeit und Anstand stattzufinden pflegt, wird strengstens verboten und zieht im Zu- widerhandlungsfalle neben der Bestrafung die Entziehung des Derkaufsstandes nach sich. 81 An jedem Markttage sind Carousfels, Schieb- und Schaubuden, sowie Schankzelte 1» vlir, Vcrkaufsstände und Buden aller Art dagegen spätestens Abends 11 Nhr zu schließen. 9) In allen Buden und Zelten dürfen des Abends offne Lichter nicht gebrannt, sondern nur Lampen mit gut schließenden Glascylindern oder Laternen in Anwendung gebracht werden. 10) Das Abladen und Beladen der die Marktgüter führenden Wagen ist lediglich in der Turnstrasse, Schlossgasse und Frauengasse gestattet. Fuhrwerksbesitzer, welche für ihr Geschirre ein Privatunter kommen nicht haben, können letztere, jedoch außerhalb der Fahrstraßen und in gehöriger Ordnung, auf dem Radeburger Platze aufstellen 11) Die Bestimmungen in § 15 der Marktordnung, nach welchen die Buden 4 Tage vor Beginn des Jahrmarkles aufgebaut werden können, jedoch binnen 2 Tagen nach beendetem Markte vollständig wieder beseitigt werden müssen, sind genau zu beobachten. 12) Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnungen werden, soweit nicht nach reichs- oder landes- gesetzlichen Bestimmungen eine höhere Strafe einzutreten hat, gemäß § 38 der hiesigen Marktordnung, der 88 147,1 und 149,8 der Gewerbeordnung resp. 88 360,11 und 366,1V des Reichsstrafgesetzbuchs mit Geld oder entsprechender Haft bestraft. Großenhain, am 20. Februar 1882. Der Stadtrath. Herrmann. Im Gasthofe zu Frauenhain kommt Montag, den 27. Februar 1882, Vormittags 8 Uhr Pökel-Schweinefleisch gegen Baarzahlung zur Versteigerung. Großenhain, am 16. Februar 1882. Der Gerichtsvollzieher. Höpfner. Bekanntmachung. Das Königliche Ministerium des Innern hat die auf das Jahr 1881 von den Be sitzern von Pferden und Rindvieh zu zahlenden Beiträge zu den auf Grund des Reichs gesetzes, betreffend die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen, vom 23. Juni 1880 und bez. der Verordnung vom 4. März 1881 aus der Staatscasse bestrittenen Verlägen an Entschädigungen u. s. w. auf a) fünf Pfennige von einem Rinde und d) sieben Pfennige von einem Pferde festgesetzt. Wir bringen dies mit dem Bemerken hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, daß die auf die Besitzer der im hiesigen Stadtbezirke im Monat Dezember 1881 consignirten Rinder und Pferde entfallenden Beiträge in nächster Zeit durch unser Dienerpersonal werden eingeholt werden. Die Erhebungsliste liegt in unserer Kanzlei zur Einsicht der Betheiligten aus und machen wir noch darauf aufmerksam, daß im Nichtzahlungsfalle diese Beträge wie andere öffentliche Abgaben zwangsweise einzuziehen sind. Großenhain, am 16. Februar 1882. Stsdträth. Herrmann. Bekanntmachung. Infolge Erkrankung des Herrn vr. meü. Gelpke hat Herr Vr. Batsch aühier, wohnhaft Schloßgasse Nr. 38, 1. Etage, bis auf Weiteres die Stellvertretung des Ersteren als Armen-, Krankenhaus- und Krankencasscnarzt übernommen, was hier durch zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. Großenhain, am 20. Februar 1882. Dxx Slästlrgth. Bogel, Stdtr. Bekanntmachung. Die Verkaufsstellen für Hutmacher-, Filz- und Stoffschuhwaaren bei den hie sigen Jahrmärkten sind von der inneren Naundorfer- auf die innere Berlinerstraste verlegt worden. Großenhain, am 20. Februar 1882. Der Marktausschuß. Vogel, Vorsitzender. Submisston. Die Lieferung des Bedarfs an Brennholz und Petroleum für die hiesigen Garnison- Anstalten auf die Zeit vom 1. April 1882 bis ult. März 1883 soll im Wege öffentlicher Submission verdungen werden. Bewerber wollen die Lieferungs-Bedingungen im Bureau „Turnstraße Nr. 141" einsehen und alsdann schriftliche Offerten, versiegelt und mit der Aufschrift „ Brennholz - resp. Petroleum-Lieferung betr." versehen bis Sonnabend, den 25. Februar 1882, Vormittags 11 Uhr im bezeichneten Bureau abgeben. Großenhain, am 19. Februar 1882. König!. Garnison-Verwaltung. Politische MeUschau. Die vergangene Woche verdient als Förderer der Friedens zuversicht gepriesen zu werden. Jedermann weiß, wie noch vor Kurzem im Osten und Westen Deutschlands schwarze Wolken am Horizonte aufstiegen; wie die Brandreden der russischen Panslavisten und die Revanchetiraden der fran zösischen Chauvinisten selbst in den Kreisen unserer Diplo matie wenn nicht Besorgnisse, so doch Aufsehen erregten. Auch die von Frankreich und England in Aussicht genommene bewaffnete Einmischung in Egypten kam hinzu, der Welt lage ein kritisches Ansehen zu geben. Da trat ein Ereigniß von maßgebender Bedeutung ein: der Sturz Gambelta's änderte die Situation mit einem Schlage. Jetzt gilt die politische Lage wieder für friedenssicher, wenigstens vertreten die authentischen Quellen in London, Paris, Wien, Berlin und Petersburg ganz energisch diese Meinung und das muß uns beruhigen. Aber — werden Viele fragen — was war doch das für ein wunderliches Stadium in der europäischen Politik? Ist der europäische Frieden wirklich so wackelig bestellt, daß der Zündstoff zum Kriegsbrände bergehoch in allen Ländern lagert — oder war Alles nur eine schreck liche Komödie? Wir glauben, keinS von beiden war der Fall! Weder wackelte der Weltfrieden, noch trieb man mit dem Kriegsgespenst Komödie! Aber die einfache Thatsache scheint vorgelegen zu haben, daß die Chauvinisten im Osten und Westen Europas, welche von einem Weltkriege die Er füllung ihrer wahnsinnigen Pläne erwarten, es einmal für nöthig fanden, mit dem Säbel zu rasseln, um zu sehen, ob ein ihren Zwecken günstiges Echo entstände. In den j maßgebenden Staaten ist man Gott sei Dank noch nicht soweit gekommen, des Hasses oder des Ehrgeizes wegen einen Krieg anzufachen. Wir haben noch Elemente, welche sich um solcher Zwecke willen den Krieg ganz entschieden verbitten. So denken ohne Zweifel in erster Linie die Kaiser von Deutschland, Oesterreich und Rußland; ihnen schließt sich gewiß die Mehrzahl ihrer Völker an. In Frankreich ist der kriegslustige Abenteurer gestürzt und Rußland wird noch nicht allein von den Herren Skobeleff und Consorten beherrscht. Die Jntriguen dieser Männer sind glücklich zer schellt und sie werden sich erst wieder ein neues Feld auf suchen müssen, um ihre Ränke weiter zu schmieden; denn nationale Lebensfragen, wegen welcher ein Volk zum Schwerte greifen muß, sind gegenwärtig nicht vorhanden. Aus diesem Grunde dürften die Anzettelungen und Hetzereien der kriegs lustigen Parteien auch noch öfters in Nichts zerfallen und unserem Erdtheile noch manches Jahr der Frieden erhalten bleiben. In der inneren Politik absorbirte die kirchenpolitische Vorlage in der Commission des preußischen Abgeordneten hauses das meiste Interesse. Die bisherigen Ergebnisse der Berathung lassen sich in Folgendem zusammenfasfen: Die Verlängerung der Vollmachten des Juligesetzes und der Artikel 4, welcher durch Beseitigung des kirchlichen Gerichts hofes als Recursinstanz gegen den staatlichen Einspruch ein bisher als sehr schwer erkanntes Hinderniß für die An erkennung der Anzeigepflicht seitens der Curie aus dem Wege räumt, sind gefallen. Die Bischofsfrage ist in theo retisch und praktisch gleich bedenklicher Weise mit dem Be gnadigungsrecht verquickt; durch die Abschaffung des Cultur- examens ohne gleichzeitigen Ersatz ist eine unerwünschte Lücke in die bestehende Gesetzgebung gerissen; der neue 8 3a bricht ohne zwingenden Grund in einer theoretisch wichtigen, prak tisch bedeutungslosen Frage mit dem Grundsatz, Bestimmungen der Maigesetze anders als in dem Zusammenhänge mit einer organisirten Revision nicht zu beseitigen. Die Conservativen sind in allen diesen positiven Fragen mit dem Centrum ge gangen, in Bezug auf das Culturexamen allerdings nicht ohne gleichzeitige Rücksicht auf die Wünsche der Hochkirch lichen evangelischer Confessien; Gegenliebe haben sie bei den Clericalen in Bezug auf die beiden wichtigen, jetzt abgelehnten Artikel der Vorlage nicht gefunden. Die Nationalliberalen ihrerseits haben theilweise gleichfalls gegen diese beiden Be stimmungen gestimmt, die Erklärungen Herrn v. Bennigsen'S gestatten inzwischen den Schluß, daß auch die negirenden Stimmen der Vorlage zufallen würden, wenn sie von den den Nationalliberalen unannehmbaren Bestimmungen befreit würde. Nach dem bisherigen Verlauf der Verhandlungen ist die Möglichkeit nicht ausgeschlossen, daß die Vorlage in der Commission auf Grund eines Compromisses angenommen wird. Das letzte Wort spricht allerdings das Abgeordneten haus selbst. Die bayrische ReichsrathSkammer lehnte verschiedene Beschlüsse des Abgeordnetenhauses ab, zunächst den Antrag über die Verlegung der Truppenübungen, sowie über die Herabminderung der Militärlasten. Das Concubinatsgesetz wurde mit materiellen und finanziellen Aenderungen an genommen. Ferner stellte der Reichsrath zu dem Credit für die außerordentlichen Heeresbedürfnisse die von der Ab geordnetenkammer gestrichenen Positionen wieder her. Aus Oesterreich ertönten während der vergangenen Woche nur Klagelieder. Das Herrenhaus besiegelte end- giltig mit seinem Beschluß in der Prager Universitätsfrage den Niedergang des Deutschthums in der habsburgischen Monarchie. Die Universität in Prag war bisher der Hort des Deutschthums, auf welchen alle Männer von deutschem Blut und deutschen Sinn ihre Hoffnungen setzten. Nun ist auch dieser letzte Fels, an welchem bisher die Welle ministerieller Gleichmacherei abprallte, zerbröckelt und ver nichtet. Die älteste Hochschule Deutschlands wird fortan nicht mehr ein Sitz deutscher Bildung und Gesittung sein, sondern sie muß ihre Muttersprache verlernen, um in den Lauten eines Volkes, das sich eine Wissenschaft erst noch zu erschaffen hat, über die höchsten Aufgaben des Menschen lebens zu reden. Die fortwährenden Pairsschube haben endlich doch auch das Herrenhaus zu einem willenlosen Werkzeug in der Hand des Ministerpräsidenten Taaffe ge macht, was das Abgeordnetenhaus schon längst ist. Und wie sehr auch die Minorität des Letzteren gegen verschiedene Regierungsmaßregeln angekämpft, sie kann doch keinen Er folg erringen. Das bewies von Neuem die Annahme des Gesetzes über die Erhöhung der Petroleumsteuer u m 100 Procent. Die Bedeutung dieses Gesetzes wollen wir an einem Beispiele klar machen. Nehmen wir an, daß in Oesterreich-Ungarn 10 Millionen Arbeiter, Tage löhner, Handwerker rc. leben, die pro Tag einen Gulden verdienen, so giebt dies eine jährliche Gesammtsumme von