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Großenhainer UnterhMmgs- L Anzeigeblaü. äec Königs Amiglllluptlnann^ast, lies Königs Amtggericktg uncl cles KiaäimLs zu Großenkain. Erscheinen: Dienstag, Donnerstag, Sonnabend. Inserate werden bis Tags vorher früh 9 Uhr angenommen. Abonnement vierteljährlich 1 Mark. Druck und Verlag von Herrmann Starke in Großenhain. Verantwortl. Redacteur: Herrmann Starke 8en. Gebühren für Inserate von auswärts werden, wenn von den Einsendern nicht anders bestimmt, durch Postnachnahme erhoben. Nr. 23. Donnerstag, den 23. Februar 188S.70. Jahrgangs Konkursverfahren. In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Uhrmachers Ferdinand Feustel hier ist zur Abnahme der Schlußrechnung des Verwalters, zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlußverzeichniß der bei der Vertheilung zu berücksichtigenden Forderungen und zur Beschlußfassung der Gläubiger über die nicht verwerthbaren Vermögensstücke der Schlußtermin aus den 18. März 1882, Vormittags 9 Uhr, vor dem Königlichen Amtsgerichte hierselbst bestimmt. Großenhain, den 21. Februar 1882. Heinrich, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. Im Gasthofe zu Böhla b. O. kommen Dienstag, den 28. Februar 1882, Vormittags 10 Uhr 1 Wirthschaftswagen mit Zubehör und 1 Paar Ernteleitern gegen Baarzahlung zur Versteigerung. Großenhain, am 18. Februar 1882. Der Gerichtsvollzieher. Höpfner. — Submission. Die Lieferung des Bedarfs an Brennholz und Petroleum für die hiesigen Garnison- Anstalten auf die Zeit vom L. April 1882 bis uit. März 1883 soll im Wege öffentlicher Submission verdungen werden. Bewerber wollen die Lieferungs-Bedingungen im Bureau „Turnstraße Nr. 141" einsehen und alsdann schriftliche Offerten, versiegelt und mit der Aufschrift „Brennholz- resp. Petroleum-Lieferung betr." versehen bis Sonnabend, den 25. Februar 1882, Vormittags 11 Uhr im bezeichneten Bureau abgeben. Großenhain, am 19. Februar 1882. Königl. Garnison-Verwaltung. Grasverpachtung. Die Grasnutzung auf dem Artillerieschießplätze bei Lvitdai» soll auf die Zeit vom 1. April 1882 bis 31. März 1883 an den Meistbietenden verpachtet werden. Hierauf Reflectirende wollen die bezüglichen Bedingungen bei dem Kasernenwärter Herrnsdorf daselbst einsehen und ihre Offerten bis Sonnabend, den 4. März 1882, Mittags 12 Uhr versiegelt und mit der Aufschrift versehen: „Grasverpachtung betreffend" dahin einsenden. Dresden, am 22. Februar 1882. Königliche Garnison-Verwaltung. Bekanntmachung, den Jahrmarkt betreffend. Für den bevorstehenden Jahrmarkt werden folgende Bestimmungen zur gehörigen Nachachtung bekannt gemacht: 1) Der Jahrmarkt beginnt Donnerstag, den 23. Februar, früh und endet Freitag, deu 24. Februar, Abends 10 Uhr. Außerhalb dieser Zeit ist der Einzelverkauf und das Auslegen der Waaren verboten und nur der Großhandel am Mittwoch, den 22. Februar, von Mittags 12 Uhr an nachgelassen. 2) Hinsichtlich der Benutzung der Verkaufsstellen ist den Anordnungen des Marktausschusses, be ziehentlich des Marktmeisters nachzugehen. 3) Die tarifmäßigen Stättegeider werden in den Verkaufsständen durch den Marktausschuß eingeholt werden. 4) Behufs der Controle ist an sämmtlicken Marktbuden, und zwar auf der rechten Seite von der Stellung de? Verkäufers aus gerechnet, die Längengröße der Bude, im Metermaße ausgedrückt, in deut lich erkenn - und unverwischbarer Weise, am Besten mit Oelsarbe oder auf angeschlagenen Täfelchen an zugeben. Bei Brnchtbeilmetern sind die Größen unter und bis mit 50 Centimetern für 0,s Meter und von 5l bis 99 Centimeter für volle Meter zu rechnen. 5) Diejenigen Marktfieranten, welche nicht im Besitze gelöster Stellen sind, dürfen nur die von dem Marktmeister ihnen angewiesenen Plätze besetzen und haben bei der Anweisung eine Gebühr von 25 Pf. für jede gewöhnliche Verkaufsbude und bis zu 1 M. für größere Schaubuden, Schankzelte und dergleichen zu entrichten. 6) Der Spirituosen- und Weinschank auf den für den Marktverkehr bestimmten Straßen und Plätzen darf nur in geschlossenen Schankzclten und nur von solchen hiesigen Einwohnern, welche zum Schankbetriebe mit obrigkeitlicher Erlaubniß versehen sind, ausgeübt werden; der Spirituosen - und Wein schank in offenen Verkaussständen und gewöhnlichen Marktbuden und die Ausübung desselben durch Fremde bleibt schlechterdings untersagt. 7) Alles ruhestörende Ausrufen und Anpreisen von Waaren, wie solches nicht selten unter Ver letzung von Sittlichkeit und Anstand stattzufinden pflegt, wird strengstens verboten und zieht im Zu- widerhandlungsfalle neben der Bestrafung die Entziehung des Derkaufsstandes nach sich. 8) An jedem Markttage sind Caroussels, Schiess- und Schanbnden, sowie Schankzelte 1« Ullir, Vcrkaufsstände und Buden aller Art dagegen spätestens Abends 11 Uhr zu schliessen. 9) In allen Buden und Zelten dürfen des Abends offne Lichter nicht gebrannt, sondern nur Lampen mit gut schließenden Glascylindern oder Laternen in Anwendung gebracht werden. 10) Das Abladen und Beladen der die Marktgüter führenden Wagen ist lediglich in der Turnstraße, Schloßgasse und Frauengasse gestattet. Fuhrwerksbesitzer, welche für ibr Geschirre ein Privatunter, kommen nicht haben, können letztere, jedoch außerhalb der Fahrstraßen und in gehöriger Ordnung, auf dem Radeburger Platze aufstellen. 11) Die Bestimmungen in tz 15 der Marktordnung, nach welchen die Buden 4 Tage vor Beginn des Jahrmarktes aufgebaut werden können, jedoch binnen 2 Tagen nach beendetem Markte vollständig wieder beseitigt werden müssen, sind genau zu beobachten. 12) Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnungen werden, soweit nicht nach reichs- oder landes gesetzlichen Bestimmungen eine höhere Strafe einzutreten hat, gemäß tz 38 der hiesigen Marktordnung, der 147,1 und I49,s der Gewerbeordnung resp. §§ 360,u und 366,10 des Reichsstrafgesetzbuchs mit Geld oder entsprechender Haft bestraft. Großenhain, am 20. Februar 1882. Der Itadtrsth. Herrmann. Tagesnachrichten. Sachse«. Die erste Kammer erledigte am Montag, nachdem eine vom Secretär Graf Könneritz eingebrachte, die Vivisection betreffende Interpellation durch den Staats minister Or. v. Gerber beantwortet worden war, den Etat des Justizministeriums im Wesentlichen nach den Beschlüssen der jenseitigen Kammer; nur genehmigte sie das von dieser abgelehnte Dispositionsquantum zu persönlichen Zulagen an richterliche Beamte in einer Gehaltsklasse unter 6000 M. zur Ausgleichung des mit Versetzungen verbundenen dauern den Mehraufwandes und zu Functionszulagen. — Die zweite Kammer berieth die Capitel 19 — 21 des Staats haushaltsetats, Steuern und Abgaben. Zu Cap. 21 beschloß die Kammer auf Antrag der Majorität der Deputation, gegen den Widerspruch der Regierung, mit 39 gegen 32 Stimmen, die Aushebung der Chaussee- und Brückengelder von der nächsten Etatsperiode ab zu beantragen. Zu den Einnahmen aus der Einkommensteuer beantragte die Mi norität der Deputation, in der jetzigen Etatsperiode die beiden untersten Klassen der Einkommensteuerpflichtigen von der Einkommensteuer frei zu lassen und der Regierung für den nächsten Landtag die Vorlegung einer abgeänderten Einkommensteuerscala im Sinne einer, bez. weiteren, Ent lastung der unteren und mittleren Einkommensteuerstufen zur Erwägung zu geben. Dieser Antrag wurde indeß gegen 11 bez. 17 Stimmen abgelehnt, nachdem «Staatsminister Frhr. v. Könneritz im Laufe der Debatte erklärt hatte, die Regierung sei für jede Steuererleichterung, so lange aber unser Steuergesetz die Zuschläge erfordere, vermöge die Regierung keinen Grund für eine Befreiung der zwei unter sten Klassen oder sonstige Erleichterungen zu finden. Die als Erträgniß der Einkommensteuer, der Steuer vom Ge werbebetrieb im Umherziehen, des Urkundenstempels und der Erbschaftssteuer eingestellten «Summen wurden genehmigt. — Am 21. Februar erledigte die erste Kammer den Etat des Ministeriums des Innern durchgängig nach den jenseitigen Beschlüssen, während die zweite Kammer sich mit Petitionen und Anträgen beschäftigte. Bezüglich des vom Abg. Bebel begründeten Antrages auf Erlaß eines Gesetzes, welches für die Ausweisungsbefugniß der Polizeibehörden feste Normen festsetzt, erklärte Staatsminister v. Nostitz-Wallwitz, daß er noch heute, wie im Jahre 1874 der Meinung sei, daß diese Materie zweckmäßig nur durch Reichsgesetz geregelt werde, daß die Regierung aber Bedenken getragen habe, einen darauf bezüglichen Antrag beim Bundesrathe einzubringen, weil dies nur entweder zur Ablehnung des Antrags oder zur Aufhebung von Absatz 1 des Z 3 des Freizügigkeits gesetzes hätte führen können, welche letztere Eventualität er gerade in der jetzigen Zeit ungern sehen möchte. Doch er klärte sich der Minister bereit, den Polizeibehörden erneut einzuschärfen, daß die Ausweisungsbefugniß nur da Platz greifen solle, wo nach der Individualität der Person und des Vergehens zu fürchten sei, daß der Aufenthalt Jemandes an dem betreffenden Orte schädlicher als anderswo sein werde. Der Antrag Bebel's wurde auf Vorschlag des Abg. Acker mann der Gesetzgebungsdeputation überwiesen. In Dresden fand am Sonntag die 41. Preisvertheilung des Vereins zur Auszeichnung würdiger Dienstboten statt, welcher wiederum Ihre königl. Hoheit die Frau Prinzessin Georg als Protectorin des Vereins beiwohnte. Diesmal waren es 38 Dienstboten, welche nach einer trefflichen An sprache des Vereinsvorsitzenden, Consistorialrath Superin tendent Or. Meier, durch Ehrenzeugnisse und Geldprämien ausgezeichnet wurden. Einem an der Kreissäge in einer Fabrik zu Friedrich stadt-Dresden beschäftigten Arbeiter sind am 20. Februar drei Finger der rechten Hand abgeschnitten worden. Ein seltenes Naturschauspiel hat man am 19. Februar Abends in unmittelbarer Nähe von Freiberg beobachtet. Während des heftigen Schneesturms und bei 2 Grad tt. Kälte erleuchtete plötzlich in östlicher Himmelsrichtung ein greller Blitzstrahl das Firmament und folgte demselben augen blicklich darauf ein heftiger Donnerschlag. Diese elektrische Entladung hatte sich hauptsächlich den Telegraphendrähten mitgetheilt, denn sämmtliche Signalläutewerke von Freiberg bis Muldenhütten wurden ausgelegt und läuteten. Alte erfahrene Witterungskenner wollen hierin Anzeichen eines strengen Nachwinters erblicken. Am 18. Februar wurde ein auf einem Baue zu Borna i beschäftigter, 27 Jahre alter Dienstknecht aus Trages durch ein Stück Bauholz, welches man aus einer oberen Etage herabwarf, getroffen und auf der Stelle getödtet. In einer mechanischen Weberei zu Schedewitz bei Zwickau ist am Montag ein 15jähriger Lackirerlehrling dadurch tödt- lich verunglückt, daß er sich unvorsichtiger Weise mit einer Transmissionswelle zu schaffen machte, von dieser ergriffen und wiederholt herumgeschleudert wurde. Am Sonnabend wurde da« Poppe'sche Gutsgehöfte in Alttanneberg bei Deutschenbora durch ein Feuer zerstört, welches das 15jährige Dienstmädchen des Besitzers böswillig angelegt hatte. Die Thäterin ist bereits geständig und be findet sich in gerichtlichem Gewahrsam. Deutsches Reich. Die betheiligten Mächte haben sich, wie es heißt, darüber geeinigt, die internationale Münz- conferenz nicht schon im April, sondern erst im November in Paris wieder zusammentreten zu lassen. Sowohl in England, wie in Frankreich theile man an maßgebender Stelle die Ansicht des Fürsten Bismarck, daß die Sache „nicht pressant sei." Die preußische Regierung hat in der Sitzung des Ab geordnetenhauses am 20. Februar den Dispositionsfond für die officiöse Presse mit der ganz bedeutenden Mehrheit von 248 gegen 73 Stimmen bewilligt erhalten. Dieses Resultat der zweitägigen Berathung, bei welcher übrigens manche nützliche Klärung über die gehässigen Parteiausschrei tungen während der letzten Wahlen herbeigeführt wurde, ist als ein großer Erfolg des Ministers v. Pulkamer zu betrachten. Der Antrag des Gesammtvorstandes des Abgeordneten hauses bezüglich der Herstellung eines neuen Gebäudes für das Abgeordnetenhaus auf dem Grundstück der k. Porzellan- Manufactur unter Hinzunahme eines Theiles des Herren haus-Gartens wird, wie man der „Nat.-Ztg." schreibt, wahrscheinlich mit Einstimmigkeit angenommen werden. Man giebt sich übrigens noch immer der Hoffnung hin, daß die Regierung die Gelegenheit wahrnehmen wird, einen Neubau für beide Häuser des Landtages herzustellen. Die Einverleibung von Charlottenburg in Berlin, die als nahe bevorstehend bezeichnet wird, dürfte 1 Vr Millionen Mark Kosten verursachen, die allerdings Charlottenburg zu nächst zur Last fallen; nach der Einverleibung sind aber alle Ausgaben, namentlich die sehr bedeutenden Kosten der Canalisation, von ganz Berlin zu tragen. Oesterreich. Der Strafgesetzausschuß des Abgeordneten hauses hat am 20. Februar den Gesetzentwurf, betreffend die Einführung von Ausnahmegerichten in Dalmatien, nach längerer Debatte mit einigen Abänderungen angenommen. Bei der am 18. Februar vorgenommenen Ergänzungs wahl für das Abgeordnetenhaus des Reichsrathes aus der Gruppe des böhmischen Großgrundbesitzes ist die verfassungs treue Partei unterlegen, indem der Candidat der autono-