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Großenh ainer Unterhaltungs- ^c Anzeigeblatt. Aints^att äer Königs Rnlis^MptilMlm^aft, lieg Königs Amkgeriesi8 unä lieg ZinärMs zu Oroßensain Ersckeinen: Dienstag, Donnerstag, Sonnabend. Inserate werden bis Tags vorher früh 9 Ubr angenommen. Abonnement vierteljährlich 1 Mark. Druck und Verlag von Herrmann Starke in Großenhain. Verantwortl. Redacteur: Herrmann Starke sen. Gebühren für Inserate von auswärts werden, wenn von den Einsendern nicht anders bestimmt, durch Postnachnahme erhoben. 7V. Jahrgang. Sonnabend, den 28. Januar 1882. Nr. 12 Bekanntmachung. Im Gasthofe zu Weißig a./R. sollen Donnerstag, den 2., nnd Freitag, den 3. Februar 1882, von Vormittags 9 Uhr an, folgende im Weistiger Forstrevier aufbereitete Hölzer, als: Donnerstag, den 2. Februar 1882 890 Stück kieferne Stämme, bis 15 Ctm. 735 „ „ „ von 16 bis 1^3 „ „ „ „ 23 ,, 0 „ ,, /, 30 ,, 45 „ „ Klötzer, „ 13 „ 131 „ „ „ „ 16 „ 26 „ „ „ „ 23 „ 4 '-rn ,, // /, /, ,, 270 „ „ Derbstangen,, 9 „ Freitag, den 3. Feb 404 Raummeter weiche Stöcke, in Abtheili 160 „ „ Brennscheite, 265 „ „ Brennknüppel, 270 Wellenhundert weiches Reisig, Mittenstärke, 22 Ctm. Mittenstärke, 29 36 " Vermachung, 15 „ oberer Stärke, Abthei- 22 „ „ „ lung 14, 29 „ „ „ 36 „ „ „ 15 „ unterer „ ruar 1882 mg 9, - in Abtheilung 14, einzeln und partieenweise gegen sofortige Bezahlung und unter den vor Beginn der Auction bekannt zu machenden Bedingungen an die Meistbietenden versteigert werden. Wer die zu versteigernden Hölzer vorher besehen will, hat sich an den mitunter- zeichneten Oberförster zu Weistig a./R. zu wenden, oder auch ohne Weiteres in die genannten Waldorte zu begeben. Königl. Forstrentamt Moritzburg und Köuigl. Revierverwaltung Weistig, den Z1. December 1881. Michael. von Hopffgarten.— Bekanntmachung. Die Schulvorstände, welche zu Ostern dieses Jahres eines Vicars oder Hilfslehrers bedürfen, werden hierdurch veranlaßt, dies bis zum 7. Februar hier anzuzeigen. Großenhain, am 25. Januar 1882. Der Königliche Bezirks-Schulinspertor. Wigand. Armenansschnßsitznng Montag, den 30. Januar e. Nachmittags 4 Uhr im Rathhause, I. Etage; Eingang durch das Anmeldezimmer. Discreliomire Hewatten. Da das Thema von den „discretionären Gewalten" bald wieder auf der Tagesordnung des preußischen Ab geordnetenhauses stehen wird, um eine der wichtigsten Dis- cussionen im Culturkampf hervorzubringen, wollen wir heute schon im Voraus den Leser auf die Bedeutung dieser Ge walten aufmerksam machen. In der Thronrede bei Eröffnung des Landtages wurde gesagt, daß das seit Anfang dieses Jahres außer Wirksamkeit getretene Gesetz vom 14. Juli 1880 in erweitertem Umfange wieder in Kraft treten solle. Die neue Vorlage enthält die wichtigsten Bestimmungen des vorjährigen Gesetzes bezüglich des Erlasses des Bischofseides, der staatlichen Vermögensverwaltung und der eingestellten Leistungen des Staates für kirchliche Zwecke. Es ergänzt diese Bestimmungen aber durch neue, deren Tragweite gar nicht zu verkennen ist. Der König soll gerichtlich abgesetzte Bischöfe wieder in ihre Diöcesen einsetzen können; das Staats ministerium soll ermächtigt fein, von den vorgeschriebenen staatlichen Prüfungen zu dispensiren; dem Einspruch der staatlichen Behörden gegen die Anstellung von Geistlichen werden Grenzen gezogen; das Staatsministerium soll er mächtigt werden, für einzelne Bezirke widerruflich zu ge statten, daß Geistliche, welche die gesetzlichen Erfordernisse besitzen oder davon dispensirt sind, zur Hilfeleistung bei der Seelsorge auch ohne vorherige Anzeige verwendet werden. In diesen Sätzen gipfelt die Erweiterung, welche der Gesetz entwurf gegenüber dem vorjährigen Gesetze erfahren hat. Der Sinn derselben läßt sich dahin zusammenfaffen, daß das Staatsministerium befugt sein soll, die wichtigsten Bestimmungen der Maigesetze außer Kraft zu setzen, wo und so weit es das für gut hält. Mit diesem Gesetze in der Hand können alle Beschwerden der Centrumspartei vom Staatsministerium gestillt werden, denn was dann noch übrig bleibt von den Maigesetzen, ist nicht der Rede werth, und die Centrumspartei wird schlau genug sein, auf jene Ueberreste von den Maigesetzen keinen allzu großen Werth zu legen; sie darf ja hoffen, auch jene Ueberreste zu beseitigen, nachdem sie die wichtigsten Bestimmungen der Maigesetze glücklich aus dem Wege geräumt hat. Ob die Centrumspartei darum zur Annahme des Gesetz entwurfs die Hand bieten wird, möchten wir bezweifeln. Sie würde sich denselben wahrscheinlich gern gefallen lassen, wenn er von den anderen Parteien zur Annahme gelangte; sie selbst aber wird nicht gern dabei Mitwirken, denn sie ist — und von ihrem Standpunkte aus mit Recht — keine Freundin der „discretionären Gewalten", welche die StaatS- regierung sich einräumen lassen möchte, sie will nicht von dem Wohlwollen der Staatsregierung abhängen, sondern den Boden des Gesetzes unter den Füßen haben. Sie leugnet das Recht des StaatS überhaupt, solche Gesetze zu erlassen, und von diesem principiellen Standpunkte aus kann sie natürlich nicht dem discretionären Befinden der Staatsregierung überlassen, was sie dem Gesetze versagt. Aber auch die liberalen Parteien werden, vom entgegengesetzten Standpunkte freilich, Bedenken tragen, der Staatöregierung so weitgehende Befugnisse, wie der Gesetzentwurf sie fordert, einzuräumen. In der That paßt dieses System discretionärer Vollmachten, wie die Staatsregierung zur Beilegung des CulturkampfeS es beabsichtigt, in unsere Vorstellungen vom Rechtsstaat, in welchem das Gesetz und nur das Gesetz herrschen soll, nur schlecht hinein. Entweder ein Gesetz ist unbrauchbar, veraltet und schädlich, dann hebe man es auf; oder ist es gut und heilsam, dann führe man es durch, wo und gegen wen es sei. Es einmal anwenden und das Verpfunden des Fleisches von drei im Laufe eines Kalender jahreS geschlachteten steuerpflichtigen Viehstücken nur den jenigen Viehbesitzern zustehen soll, welche die betreffenden Parteien, welche sich bereits "in anderen wichtigen Lebens- dung eines Militärknabeninstituts in Neubreisach motivirte Kriegsminister v. Kameke die projectirte Anstalt aus poli tischen Gründen; schließlich wurde die Rückverweisung der ! ganzen Angelegenheit an die Budgetcommission mit 118 andere Mal nicht, es hier in Kraft lassen und dort nicht, das entspricht unsern modernen Begriffen ebenso wenig, wie den altpreußischen Traditionen. Nun sieht Fürst Bismarck von solchen theoretischen Er wägungen freilich ab und betont mehr die Forderungen der Praxis. Gei unseren Verhandlungen mit Rom, so etwa ist sein Gedankengang, müssen wir der Curie zeigen, daß wir, je nachdem sie sich entgegenkommend zeigt, oder nicht, milde oder streng verfahren können. Um das erstere zu zeigen, können wir aber unsere Gesetze nicht aufheben; denn wenn dann schließlich aus der Verständigung mit Rom doch nichts würde, hätten wir selbst uns unserer Waffen beraubt. Darum müssen wir einen Mittelweg einschlagen, welcher uns gestattet, von der strengen Handhabung der Gesetze unter Umständen abzusehen, wenn die Curie uns Zugeständ nisse macht, und doch wiederum sofort mit aller Energie aufzutreten, falls die Verhandlungen scheitern, dazu aber soll das System der außerordentlichen Vollmachten dienen. Wenn man sich nun aber auch diesem Gedankengange, welcher ganz dem diplomatischen Verfahren des Reichskanzlers gegen die Curie entspricht, anschließen will und wenn man auch der Besorgniß entsagt, bei diesen Verhandlungen könne der Staat troHvem den Kürzeren ziehen, so bleibt doch noch das Bedenken bestehen, daß die Befugnisse, welche die Staatsregierung eingeräumt haben will, weiter gehen, als die liberalen Parteien ihr zuzugestehen geneigt sein werden. Daß die gerichtlich abgesetzten Bischöfe wieder in ihre Diö cesen sollen zurückkehren können, daß von einer gesetzlich vorgeschriebenen staatlichen Prüfung soll abgesehen werden, das wird der beschränkte Unterthanenverstand, der sich nicht aufs Diplomatisiren versteht, nie und nimmermehr begreifen können, und die Consequenzen, die sich aus solchem Entgegen kommen gegen die Curie ergeben müßten, werden ihm nicht sonderlich erbaulich vorkommen. Um bei solchen Resultaten anzulangen, dazu brauchte man doch wahrhaftig nicht Jahre lang einen am Marke des Volkes zehrenden inneren Kampf zu führen. Lieber, so wird das allgemeine Urtheil lauten, schaffe man doch die Maigesetze ganz ab und sage: Der Culturkampf ist ein schwerer Jrrthum gewesen. Dann weiß man doch, woran man ist. Viehstücke entweder aufgezogen oder gemästet haben, andern falls aber dieselben gehalten sein sollen, sich zum stehenden Fleisckergewerbebetriebe oder dem des Fleischwaarenhandels gewerbepolizeilich anzumelden." — Am 26. Januar erklärte sich die erste Kammer mit dem Rechenschaftsberichte der Brandversicherungscommission auf die Jahre 1879 und 1880 für befriedigt und erledigte außerdem eine Petition. — Die zweite Kammer berieth den Justizetat und bewilligte den selben in der Hauptsache nach der Vorlage; abgelehnt wurde mit 47 gegen 22 Stimmen ein von der Regierung zur Ge währung von persönlichen Zulagen an richterliche Beamte gefordertes Dispositionsquantum von 12,OM Mark. Die hierbei mit berathene Petition einer Anzahl Stadtgemeinden um Beibehaltung der bestehenden Amtsgerichte überwies die Kammer der Staatsregierung zur Erwägung, nachdem der Staatsminister Or. v. Abeken erklärt hatte, daß nur mit Rücksicht auf die Interessen der Justizpflege zur Aufhebung von Amtsgerichten werde geschritten werden, daß aber die Aufhebung einzelner kleinerer Amtsgerichte sich kaum werde umgehen lassen. Das „Dr. I." publicirt ein vom 23. Januar d. I. datirtes Gesetz, betreffend die Umwandlung der auf den Staat übergegangenen 4V2procentigen Prioritätsanleihe der vormaligen Leipzig-Dresdner Eisenbahn-Compagnie vom Jahre 1872 in eine 4procentige Staatsschuld, beziehentlich die Tilgung derselben. In Dresden wurden am Montag einer Fabrikarbeiterin, welche aus Versehen mit der rechten Hand in eine im Gange befindliche Satinirmaschine gerieth, vier Finger total zerquescht. Am Dienstag wurde in einem Steinbruche oberhalb Gor bitz ein auf der Wanderschaft befindlicher Hutmacher auf gefunden und durch einen Arbeiter ins Krankenhaus nach Dresden gebracht. Der Mensch ist wahrscheinlich in der vorhergegangenen Nacht in den Steinbruch gefallen und hat sich dadurch innere Verletzungen zugezogen. Auf einem Neubaue in Gohlis verunglückte am Dienstag der Klempnermeister Still aus Leipzig, indem er von einem Gerüst in dritter Etage herabstürzte und dabei seinen Tod fand. In der Nacht vom 23. zum 24. Januar sind mehreren Fischern der Stadt Meißen ihre am Elbufer hängenden, reichgefüllten Fischkästen nebst einem Fischerkahne entführt worden. Letzterer ist mit den entleerten Fischkästen ober halb Zehren aufgefunden worden; den Dieben aber ist man leider bis jetzt noch nicht auf die Spur gekommen. Deutsches Reich. Nachdem der Reichstag in seiner Sitzung am 25. Januar die Generaldiscussion zur dritten Lesung des Etats beendet hatte, wurde zu Wahlprüfungen geschritten, welche auch am 26. Januar fortgesetzt wurden. Hierauf wurde ein Antrag des Abg. Or. Hirsch bezüglich der jugendlichen Arbeiter in Steinkohlenbergwerk n abgelehnt und alsdann in die Specialdebatte des Etats eingetreten. Man genehmigte zunächst die Etats de-Z Bundesraths und des Reichstags. Gei der darauffolgenden Gerathung des Antrages Massow auf Wiederherstellung des abgelehnten Etalstitels von 290,000 M. als erste Rate für die Grün- Tagesnachnchten. Großenhain. Unserem noch immer in leidendem Zu stande befindlichen Herrn Superintendenten Clauß wurde am vergangenen Mittwoch eine freudige Ueberraschung dadurch zu Theil, daß ihm durch den Präsidenten des evan gelisch-lutherischen Landes - ConsistoriumS Herrn Uhde in ' Begleitung des Herrn Bürgermeisters Herrmann die In- ; signien des ihm von <Lr. Majestät dem König verliehenen Ritterkreuzes I. Klasse vom Verdienstorden überreicht wurden. ' Sachsen. Von der zweiten Kammer wurde in ihrer Sitzung am 25. Januar u. A. folgender Antrag des Abg. Ahnert, welchen derselbe im Interesse der durch die Ge ¬ legenheitsschlächter in ihrem Gewerbebetriebe geschädigten Gaukfleischer eingebracht hat, der Gesetzgebungedeputation überwiesen: „ die köuigl. Staatsregierung zu ersuchen, die selbe wolle die Verordnung vom 26. Juli 1864, die Er läuterung der Ausführungsverordnung zum Schlachtsteuer- . .. . ... . und Fleischübergangs-Abgabe-Gesetze vom 29. Mai 1852 gegen 113 Stimmen beschlossen, betreffend, aufheben, oder, dafern hierzu nicht zu gelangen sein Die „Prov.-Corr." schließt eine Besprechung der nun sollte, doch dahin abändern, daß das ganze oder theilweise erfolgten definitiven Beschlußfassung des Reichstages über den Zollanschluß von Hamburg mit folgenden Worten: „Man darf mit Befriedigung anerkennen, daß alle großen