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Großenhain, den 9. Januar 1882. Die Zugführer 4) Für alle Grundstücke, bei denen die Räumlichkeit es gestattet, Dünger und Zauche innerhalb des Gehöftes auszuladen, ist das Ausladen auf der Straße unbedingt verboten. Wo dies unmöglich ist, darf aus der Straße nicht mehr abgelagert werden, als auf die bereitstehenden Wagen sofort wieder aufgeladen werden kann. Zum Dünger- und Zauchentransporte dürfen zu möglichster Vermeidung der Straßcnverunreinigung nur gut schließende Kastenwagen resp. Fässer verwendet werden. Desgleichen dürfen Fukrwerke, welche Dünger oder Jauchenfässer transportiren. bei freier Fahrbahn nicht anhalten, sondern müssen ihren Weg ohne Unterbrechung verfolgen. 5) Sofort nach beendeter Abfuhre und bis zu den in Punkt 2 und 3 bestimmten Tagesstunden müssen Straßen und Plätze überall da, wo sie durch Düngertransport« verunreinigt worden sind, gehörig und vollständig wieder gereinigt werden, widrigenfalls dies für Rechnung des Verpflichteten obrigkeitswegen ausgeführt werden wird. HI Das Verunreinigen der Wege re. betr. l) Asche, Schlacken, Kehricht, Scherben und dcrgl. auf die öffentlichen Wege und Plätze zu werfen, ist verboten. 2) Bauschutt und dergleichen Material darf zum Behufe der Absuhre nur in solchen Quantitäten auf der Straße abgelagert werden, daß dadurch der Verkehr nicht beeinträchtigt wird. Namentlich ist ein Liegenlassen desselben über Nacht ohne vorher eingeholte polizeiliche Erlaubnis streng untersagt. 3) Zauche, Urin und dergleichen Stoffe, wie z. B. die Abgänge von Fleischereien rc., dürfen nicht nach den Straßen. Straßengerinnen, Schleußt« und Gräben abgeleitet werden, oder abfließen. 41 Der Transport von Blut aus den Schlächtereien darf nur in festverschlossenen Behältnissen erfolgen und ist jede Verunreinigung der Straßen und Wege durch Blut sorgfältig zu vermeiden. Uebertretungen dieser Vorschriften werden auf Grund § 366 Punkt 10 des Reichs- strafgesctzbuchS mit Geldstrafe bis zu 60 M. oder mit Haft bis zu 14 Tagen und zwar in den unter II Punkt 2, 3 und 4 gedachten Fällen an dem Besitzer des vorschrifts widrigen Geschirres oder Gefäßes, beziehentlich an dem Leiter des Fuhrwerkes geahndet werden. Großenhain, am 7. Januar 1882. StAdtr-lh. Herrmann. Städtische Feuerwehr. Die Absperrmannschaft hat sich Dienstag den 10. Januar Abends V28 Uhr und die Mannschaften der Spritze Nr. 1 Donnerstag den 12. Januar Abends 1/28 Uhr in der Turnhalle pünktlich einzufinden. Nr. 4. Großenhainer Unterhaltung-- und Anzeigeblatt. Seite 2 Bekanntmachung, die Stratzenreimgung, Grubenräumunq, Dünqersnhren re. betreffend. Die für den hiesigen Stadtbezirk in Bezug auf die Straßenreinigung, Grubenränmung, Düngerfuhre, Verunreinigung der Wege u. s. w. getroffenen polizeilichen Bestimmungen werden hierdurch in Erinnerung gebracht. I. Die TlraHenreinigung betr. l) Alle Besitzer von Grundstücken in dem bebauten Theile des hiesigen Stadtbezirkes, einschließlich der Besitzer von Scheunen in den Vorstädten, sind gehalten, die an ihren Grundstücken vorüber führenden Wege in reinlichem Zustande zu halten. " 2) Dieselben haben daher, soweit nicht für die Winterszeit besondere Vorschriften gelten, dafür zu sorgen, daß die betreffenden Wegestrecken wöchentlich zweimal von Staub und Unrath gesäubert werden. 3) Die Straßenreinigung hat Mittwoch und Sonnabend Nachmittag zu geschehen und erstreckt sich bis auf die Mitte der Straße, bei Plätzen aber bis an das vorliegende Schnittgerinne (dieses mit eingerechnet). 4) Bei trockener Witterung Hal dem Kehren ein gehöriges Besprengen des betreffenden Wegetbciles vorherzugehen. 5) Den zusammengefegten Staub und Unrath in die Schleußeneinsalllöchcr hineinzukehren, ist streng untersagt. II. Die Grubenräumung und Düngerfubren betr. 1) Die Absuhre von trockenem Dünger, besonders Pfcrdedünger ist unbeschränkt dann gestattet, wenn das Laden desselben nicht auf öffentlichen Straßen und Plätzen, sondern innerhalb der Höfe geschieht. 2) Die Abfuhr« von nassem Dünger und von Jauche, somit das Verladen trocknen Düngers auf öffentlichen Straßen oder Plätzen in der Regel nach nur während der Monat« Januar bis mit Mai und September bis mit Derember an den Tagen Montag, Mittwoch und Freitag, sobald keine Feste oder hiesige Märkte auf diese Tage fallen, zulässig, jedoch müssen diese Arbeiten in den Monaten Januar bis mit März und Ortober bis mit December bis spätestens Mittags 12 Uhr, in den Monate« April, Mai und September bis spätestens Vormittags 10 Uhr beendet sein. 3) Ausnahmsweise können in besonderen Dringlichkeitsfällen, namentlich wenn die Beschaffenheit der Gruben, die Menge des Düngers oder Grubeninhaltes, dies nothwendig macht, die unter Punkt 2 gedachten Verrichtungen auch in den Monaten Juni, Juli und August, jedoch ebenfalls nur an den Tagen Montag, Mittwoch und Freitag, soweit solche nicht in Fest, oder Marktzciten fallen, oder mit der Röderräumung Zusammentreffen, vorgenommen werden; dieselben bleiben jedoch in jedem einzelnen Falle von der vorher nachzusuchenden stadträthlichen Genehmigung abhängig und sind, soweit nicht andere specielle Anordnungen getroffen werden, niemals vor Nachts 12 Uhr zu beginnen und spätestens bis früh 5 Uhr vollständig zu beenden. Potttische wetlschau. Die erste Woche des neuen Jahres liegt nun hinter uns, doch hat sie uns auf politischem Gebiete keine besonderen Ereignisse gebracht, sowohl was die hohe Politik als auch was unsere inneren Angelegenheiten anbelangt. Die Weihnachtsferien der Parlamente haben eben diese so nothwendige wie naturgemäße Pause in dem gesammten politischen Getriebe erzeugt und bevor nicht die parlamentarische Thätigkeit das öffentliche Leben wieder beherrscht, wird sich auch der Pulöschlag des politischen Lebens kaum merklich heben. Für uns in Deutschland hat indessen diese Pause am längsten gedauert, denn am 9. Januar tritt der Reichs tag wieder zusammen, am 14. d. M. wird der preußische Landtag seine Thätigkeit eröffnen und auch die Landtage der meisten anderen größeren Bundesstaaten werden in diesen Tagen ihre Sitzungen wieder aufnehmen. Sowohl im Reichstage wie im preußischen Landtage wird die preu ßische Regierung Gelegenheit haben, ihre Ansichten und Pläne in der kirchenpolitischen Frage zu entwickeln, welche sich Zur Zeit immer mehr zum treibenden Moment in unserer ganzen inneren Politik gestaltet, wie denn auch die einzelnen Fractionen nach dieser Richtung hin werden Farbe bekennen müssen. Die bairische Abgeordnetenkammer hat ihre durch die Weihnachtsferien unterbrochene Thätigkeit bereits am 4. Januar wieder ausgenommen. In dieser Sitzung wurde der Etat des Ministeriums des Aeußeren berathen, bei welchem der Abg. Herz unter Bezugnahme auf die Rudhardt-Affaire die Aufhebung sämmtlicher bai rischer Gesandtschaftsposten forderte, während Abg. Schels „aus Particularißmus" die Beibehaltung derselben, mit alleiniger Streichung des Berliner Postens beantragte. Der Minister des Aeußeren, v. Crailsheim, entgegnete, daß die bairische Regierung ihren Gesandten, v. Rudhardt, aus freier Initiative von Berlin abberufen habe und daß übrigens Fürst Bismarck dem guten Willen und dem Patriotismus Rudhardt's völlige Gerechtigkeit habe angedeihen lassen. Der Antrag Schels, den Titel „Gesandtschaften" behufs Streichung des Berliner Postens an den Ausschuß zurück zuverweisen, wurde schließlich mit knapper Majorität abgelehnt. Eine neue Frage, welche die vergangene Woche ans Tageslichtförderte, ist die egyp tische, die möglicherweise auch unser deutsches Reich noch einmal berührt, weshalb wir sie an dieser Stelle erwähnen. Wie die Amerikaner in ihrer bekannten Monroe-Doctrin sagen: „Amerika gehört den Amerikanern", so hat sich jetzt in Egypten eine National partei mit dem Programm gebildet: „Egypten gehört den Egyptern." Vorläufig erkennt diese Partei das jetzige Protectorat Frankreichs und Englands nur als ein Provi sorium an. An der Spitze der Nationalen steht der ge fürchtete Prätorianerhauptmann Arabi Bey, von dem be hauptet wird, der Premierminister Cherif Pascha habe ihn in das Ministerium berufen und mit dem wichtigen Amte eines Unterstaatssecretärs im Kriegsministerium betraut. Bestätigt sich diese Nachricht, so liegt in diesem Vorgänge ein so bedeutsames Zugeständniß an die egyptische National partei, daß man aus demselben auf die principielle Ge neigtheit der Regierung wie des Khedive selber schließen muß, den Wünschen der nationalen Führer sich zu fügen. Nachdem es Arabi gelungen, sich vom Rebellenhäuptling zum Mitgliede der Regierung emporzuschwingen und im Regierungsorganismus festen Fuß zu fassen, wird er von dieser Position aus weiter Vordringen und nicht eher ruhen, als bis er sich den entscheidenden Einfluß im Cabinet er rungen. Somit wäre die Nationalpartei auf dem besten Wege, ihre Wünsche zu verwirklichen, wenn nicht etwa die Einwirkungen der fremden Mächte ihre Bemühungen durch kreuzen. Daß England und Frankreich eine gemeinsame Intervention für den Fall einer neuen Umwälzung beab sichtigen, scheint zwar nicht zweifilhaft, jedoch sollen end- giltige Vereinbarungen noch nicht getroffen sein, weil man zuvörderst die Aufnahme dieses Planes seitens der übrigen Mächte abwarten will. Weder Deutschland noch Oesterreich noch auch Italien würden es ruhig mit ansehen, wenn die beiden Westmächte sich das Protectorat über Egypten an eignen und die Herrschaft der Pforte von dort verdrängen wollten. Deshalb berührt di: egyptische Frage auch uns. Die gesammte innere Politik Oesterreichs stand ver gangene Woche noch unter dem Eindrücke der kaiserlichen Worte an die Deputation der Triester Handelskammer. > Die Angelegenheit ist aber insofern einen Schritt vorwärts gerückt, als zwei der gedachten Vertreter ihre Mandate niederlegten. — Die Situation im südlichen Theile der österreichischen Monarchie hat sich ernst gestaltet. Die Maßregeln, welche bisher gegen die Crivoscianer angewendet wurden, haben sich als unzureichend erwiesen. Aus dem südlichen Theile der Herzegowina liegen ebenfalls keine günstigen Nachrichten vor. Die Nothwendigkeit, umfassendere Vorkehrungen zu treffen, scheint immer näher heranzurücken. In Frankreich mehren sich von Tag zu Tag die An griffe, welche das Cabinet Gambetta erfährt. Der Exdictator handelt durchaus als Autokrat! Die Ernennung von I. I. Weiß nahm er vor, ohne auch nur einmal seine Minister um Rath zu befragen; mit Ausnahme des „Figaro", dessen Mit arbeiter er war, ist ganz Frankreich in Entrüstung darüber. Die Stellung Gambetta's bei der Wiedereröffnung der Session, die in acht Tagen stattfindet, wird deshalb auch gerade keine gemüthliche sein. Schon sind acht Inter pellationen angesagt; es wird daher sofort zu schweren Kämpfen kommen, und er muß besonderes Glück haben, wenn das Cabinet aus demselben siegreich hervorgeht, da er mit Ausnahme seiner persönlichen Anhänger und eines Theiles der Orleanisten fast alle Deputaten gegen sich hat. Das große Publikum ist gegen Gambetta so aufgebracht, daß, falls die Kammer ihn beseitigen würde, der Sturz des „großen Ministeriums" fast mit Jubel begrüßt werben würde. Die öffentliche Meinung empfindet es als Hohn, daß auf so dreiste Weise Männer, die, wenn man dem 16. Mai den Proceß gemacht hätte, heute in Cayenne sitzen würden, mit den höchsten und einflußreichsten Staatsstellen bekleidet wurden. Der gesunde Theil der französischen Bevölkerung, und derselbe bildet noch die große Mehrheit der Nation, sieht deshalb dem Gange der Dinge mit großem Miß- muthe zu. Das englische Parlament tritt im Anfänge des nächsten Monats zusammen. Mit Rücksicht hierauf ent wickeln die englischen Cabinetsmitglieder eine lebhafte Thätigkeit, um die öffentliche Meinung zu präpariren und ihre Politik in möglichst günstigem Lichte zu zeigen. Nachdem vor einigen Tagen die Herren Chamberlain und Bright die irischen Erfolge des Cabinets in beredten Worten plausibel zu machen versucht hatten, hielten sie neuerdings wieder mehrere Reden, in denen sie eine angenehme Zukunftperspective auf ihre Reformpläne eröffneten. Sie kündigten in denselben an, daß die Regierung in der nächsten Session des Parlaments Vorlagen, betreffend die Reform der Bodengesetze und die Ausdehnung des Stimmrechtes auf die ländlichen Kreise, einbringen, sowie andere wichtige Reformen beantragen würde; zuvor müsse jedoch die Geschäftsordnung des Unter hauses verbessert werden. Es wird nicht gesagt, welche Bodengesetze reformirt werden sollen. Mit Rücksicht auf den Ort, an dem diese Reden gehalten wurden, Birmingham, darf man indessen wohl annehmen, daß die englischen Boden gesetze gemeint sind. Bestätigt sich dieses, so stellt sich die Regierung eine Aufgabe, die noch weit schwieriger ist, als die Regelung der irischen Agrarfrage, denn schon jetzt läßt sich erkennen, daß die englischen Landlords sich keinesfalls so geduldig die theilweise Besitzenteignung gefallen lassen werden, wie die irischen. Eine ziemlich lebhafte Agitation in England bekundet, daß man dort auf staatliche Ent schädigung für etwaige Einbußen dringen, zuvörderst jedoch diesen Neuerungen aufs Entschiedenste opponiren will. Aus Rußland wird abermals von hochwichtigen Ver haftungen berichtet, welche in Moskau vorgenommen wurden und jedenfalls mit neuen nihilistischen Umtrieben Zusammen hängen. Auf Moskau scheint übrigens jetzt die russische Polizei ein wachsames Auge zu haben, was sich aus dem Umstande erklärt, daß in der alten Hauptstadt des Czaren- reichs die Krönung Kaiser Alexanders und seiner Gemahlin stattfinden soll und daß es vorher nothwendig erscheint, das Terrain von den Nihilisten gründlich zu säubern. Ob das Letztere aber gelingen wird, ist freilich zweifelhaft, und es haben die Nihilisten an Kaiser Alexander III. ja die Drohung gelangen lassen, daß sie seine Krönung unter allen Umständen zu verhindern wissen würden. — Die chinesische Regierung hat durch die Londoner Firma Baring L Brothers die erste Rate der durch den Kuldscha-Vertrag bedingten Entschädigungs summe an Rußland auszahlen lassen. Trotzdem aber fahren die chinesischen Grenzbehörden fort, die Grenzbewohner von Russisch-Kuldscha zu belästigen und selbst Streifzüge chinesischer Banden auf russisches Gebiet zu gestatten, so daß die Möglichkeit neuer Zwistigkeiten zwischen Rußland und China wegen des Gebietes von Kuldscha nicht ausgeschloffen erscheint. Tagesnachrichten. Sachsen. Ihre Majestät die Königin hat bereits am 5. und 6. Januar zwei kurze Ausfahrten unternommen, welche der hohen Rcconvalescentin sehr gut bekommen sind. Für eine Reise nach dem Süden sind vorläufig noch keine Bestimmungen getroffen. Die vor Kurzem in Meißen errichtete Schifferschule erfreut sich einer verhakt nißmäßig bedeutenden Frequenz; die Schülerzahl beträgt gegenwärtig 28. Der Fachunter richt liegt in den Händen des Dammmeisters Hennicke, den Elementarunterricht (Deutsch, Rechnen, Geometrie u. s. w.) ertheilt der Bürgerschullehrer Tertius Wilhelm. In den ersten Tagen dieses Jahres haben der Kirchen- rath Or. Schmidt in Bautzen, sowie die Bürgermeister Haberkorn in Zittau und Schurig in Elstra ihr 25jähriges Amtsjubiläum gefeiert, während sich am 30. Decbr. v. I. der Stadtrath und die Stadtverordneten von Penig zu einer Festsitzung versammelten, um dem Rechtsanwalt vr. Meisch ner, Ehrenbürger der Stadt, der mit Schluß des Jahres 25 Jahre lang als Stadtverordnetenvorsteher fungirte, ein Zeichen allgemeiner Hochachtung und Dankbarkeit zu bieten. Das ihm hierbei überreichte Ehrengeschenk bestand in einem mit Widmung, den Jahreszahlen 1856—1881 und dem Stadtwappen verzierten silbernen Schreibzeug. Nachdem der Elbstrom nunmehr wieder gänzlich frei von Treibeis ist, sind die Dampfschifffahrten zwischen Dresden und Pirna am Sonntag nach nur 13 tägiger Pause wieder eröffnet worden. Von den in Dresden gestohlenen, einen Werth von 90,000 M. repräsentirenden Werthpapieren ist am 4. Jan. Nachmittags ein großer Theil in einer Straßenschleuße außerhalb der Stadt aufgefunden und der Behörde in Ver wahrung gegeben worden. Der Verdacht der Thäterschaft hat sich auf den Diener der bestohlenen Dame gelenkt und wurde derselbe, namens Arthur Albert Zeiler, zur weiteren Untersuchung an das Gericht abgeliefert. Eine am 6. Januar in Leipzig stattgefundene, zahlreich besuchte Versammlung sächsischer und schlesischer Leinen- Fabrikanten beschloß, gegen die von den Flachsspinnern beim Bundesrathe beantragte Erhöhung des Einfuhrzolls auf Leinengarn zu protcstiren und weitere Maßregeln gegen die beabsichtigte Erhöhung bei der sächsischen Regierung und bei dem Bundesrathe zu ergreifen. Deutsches Reich. Der Reichstag ist am 9. Januar wieder zusammengetreten. Um ein Zusammentagen desselben mit dem auf den 14. Januar einberufenen preußischen Land tage zu vermeiden, wird beabsichtigt, nach Vorlegung des Etats im Abgeordnetenhause letzteres bis zum 21. d. M., zu welchem Termine man dem Schluffe der Reichstagssession entgegensieht, zu vertagen. — Der am Mittwoch zur Be- rathung kommende Windthorst'sche Antrag wird wahrschein lich abgelehnt werden; aber auch wenn der Reichstag den selben annehmen sollte, wird das Reichsgesetz vom 4. Mai 1874 doch nicht beseitigt werden, da nicht zu erwarten ist, daß der Bundesrath der Aufhebung des Gesetzes zustimmt. Auch eine Revision der Maigesetze hält man an maßgebender Stelle gegenwärtig für verfrüht; dagegen ist eine Vorlage in Vorbereitung, welche im Wesentlichen gleichen Inhalts wie das Gesetz vom 14. Juli 1880 sein wird. Erlangt der darin enthaltene sogen. Bischofsparagraph Gesetzeskraft, so wird der Rückkehr des Bischofs Brinkmann von Münster und des Bischofs Or. Blum von Limburg seitens der Re gierung kein Hinderniß mehr in den Weg gelegt werden. Das größte Aufsehen erregt folgender vom Fürsten Bismarck contrasignirler Erlaß des Kaisers vom 4. d. M. an das Staatsministerium, welchen der „Reichsanzeiger" am 7. Januar an der Spitze des Blattes bringt: „Das Recht des Königs, die Regierung und die Politik Preußens nach eigenem Ermessen zu leiten, ist durch die Regierung eingeschränkt, aber nicht aufgehoben. Regierungsacte des Königs bedürfen der Gegenzeichnung eines Ministers und sind, wie dies auch vor Erlaß der Verfassung geschah, von den Ministern des Königs zu vertreten, aber sie bleiben