226 Verlust eintritt, erhöht sich die Entschädigungs summe auf 42 M, was in Anbetracht der nur 20 Pf. betragenden Mehrkosten gegen, ein ge wöhnliches Paket doch zieml ch viei i t. Einen größeren Schutz gegen Nachteile gewährt die Versendung als Wertpaket, das bis zu einem Werte von 600 M nur 10 Pf. mehr kostet als das einfache Postpaket. Das einzige, be sonders für Privatleute vielleicht Unangenehme an dieser Versandart ist die Notwendigkeit, das Paket mit einem Petschaft zu siegeln. Bei Wert paketen wird im Falle ihres Verlustes der volle Wert bis zur Höhe der versicherten Summe ver gütet. Den Versendern von Paketen mit der Post ist noch dringend nahezu'.egen, die Pakete mit der größten Sorgfalt zu verpacken und zu ver schnüren. B. Eisenbahn. Neben allgemeinen Bestimmungen des Handelsgesetzbuches über Fracht- und Eisen- bahnfrachtve:kehr kommen bezüglich der Beför derung von Gütern innerhalb des Deutschen Reiches Bes‘immungen des Handelsgesetzbuches und Vo sch iften der Eienbahnverkehrsordnung in Betracht; für die Beförderung von Gütern zwischen Orten verschiedener Staaten ist das internationale Übereinkommen über den Eisen bahnfrachtverkehr maßgeblich. Die Eisenbahn haftet für ihre Leute und andere Per o en, deren si: sich bei der Aus ührung der Beiörderung bedient. Sie haftet für den Schaden, der durch Verlust, Minderung oder Beschädigung des Gutes in der Zeit von der Annahme bis zur Ablieferung des Gutes entsteht, es sei denn, daß der Schaden durch ein Ver schulden oder eine nicht von der Eisenbahn ve schuldete Anweisung des Verfügungsberech tigten, durch höhere Gewalt, durch äußerlich nicht erkennbare Mängel der Verpackung oder