Die oft verbreitete Auffassung, daß ein Rentengutsbesitzer sein Gut nur m.t Genehmi gung des Staates verkaufen darf, ist a'so irrig. Er kann verkaufen wie jeder andere, nur wenn er entgegen der Bestimmung unter 2 verkauft, so kann seinem Nachfolger das Gut zu einem im beodee Ve f hren festzus tzenden Preise abgenommen werten Diese Nebenve p lichtungen machen Renten- güter auch nicht u verkäu lieh, o e schwer ver- käu lieh, da sie durch den Vorteil der sicheren hohen Beleihung mehr als au gewogen werden. Dio Mutlosigkeit hilft zu nichts, sie ist nur eine Vei zweiflung der beleidigten Eigenliebe. Du sollst Dich nicht umgucken, zu sehen, wie weit die anderen wohl ge kommen sein mögen. Es gehen genug vor Dir, von denen Du den Weg erfragen und ersehen kannst. N. B. Bestellungen für die nächste Ausgabe dieses Kalenders bitten wir schon jetzt mittels einliegender BestellKarte an uns gelangen zu lassen.