Was ist ein Rentengut? In weiten Kreisen Deutschlands wird der Gedanke erörtert, unsern Kiiegsverletzten die Möglichkeit zu schaffen, sich auf deutschem Grund und Boden, für den sie ihr Blut vergossen haben, seßhaft zu machen. Man it sich da in einig, daß dies am bes.en du. ch Auslegung von Rentengütern geschieht. Was aber eigentlich ein Rentengut ist, darüber trifft man oft auf große Ungewißheit. So ist namentlich die irrige Auffassung ver breitet, daß der Rentengutsbesitzer eigentlich ein Pächter sei. Dies ist grundfalsch; ein Besitzer eines Rentengutes ist ebenso grundbuch- mäßiger Eigentümer wie der Bes.tzer eines andern Gutes, das nicht mit einer Rente, sondern mit Hypotheken belas et ist. In der Form der Ee artung näm i h best.ht der Hauptunterschied zwischen Rentengüte n und anderen Gütern, und zwar fält der Unterschied, wie das Nachfolgende zeigen so 1, erhell.ch zugunsten der Rentengüter aus. Die gewöhnliche Hypothek kann von dem Gläubiger gekündigt werden, der Gutsbes.tzer muß dann sehen, wie er sich anderweit Geld borgt, und kann hierbei oft in gro e Verlegen heit ko mm Di sen Haup übelstand und das Ce äh liehe der gewöhnl cien Hypo hek ver meidet die Tilgung-hypohek, wie sie z. B d e Landschaft gibt; sie kann nicht gekündigt werden, sondern wird in kleinen Jahresraten zurückgezahlt. Ni hts anderes als eine Tilgungshypothek ist aber auch die Ren enbaukrente. Ist also eine Rentenbankrente und die Tilgungshypothek einer Landschaft oder der Provinzialhilfskasse oder einer Sparkasse in ih.er wirkung da selbe, so hat die Rentenbank-