Mitteilungsblatt der Unter« Abteilung II 0 Z (Garten) der Londesbauernschaft Sachlen (Frei staat), Dresden-A. 1, Moscstnsk^- straße 18, Fernsprecher Nummer W527 Nr. 10 Dresden, den 20. Wonnemond Wal) 19Z4 14. Jahrgang AmSUchee Leit Sächsische Gärtner! Es ist festgestellt worden, daß die tarifliche Arbeitszeit in einer Reihe von Betrieben ganz wesentlich überschritten wird. Die Gefolgschaft wird in diesen Betrieben für die llberstundenleistung entweder überhaupt nicht oder nicht tarifmäßig entlohnt. Ganz abgesehen davon, daß sich der Betriebsführer der Gefahr aussetzt, später zur Lohnnachzahlung verurteilt und in besonders krassen Fällen wegen unsozialen Verhaltens vom Treu händer der Arbeit zur Rechenschaft gezogen zu werden, weise ich daraufhin, daß ein solches Verhalten nicht im Sinne der Arbeitsschlacht liegt und nicht geduldet werden kann. Augenblicklich häuft sich die Arbeit in den Be trieben zwar von Tag zu Tag; sie muß bewältigt werden, aber nicht durch Überlastung der Gefolgschaft, sondern durch Neueinstellung von Arbeitskräften. Trage ein jeder dadurch zur Verminderung der Arbeits losenzahl bei! Wo Mangel an Junggehilfen eintritt, müssen vor allem auch ältere Gehilfen oder erfahrene Arbeiter berücksichtigt werden. Alfred Dietze, Gauabteilungsleiter für Gartenbau. Im Verzeichnis der anerkannten Änderungen rm Verzeichnis Lehrgärtnereien im Freistaat Sachsen der anerkannten Lehrgartnere.en sind folgende Betriebe gestrichen (Bgl. Seite 66) worden: Nr. 359: Volk, Richard, Hohndorf; Nr. 398: Reichel, Paul R., Kötzschenbroda; Nr. 456: Kanitz, Max, Lichtenstein-Callnberg. . „ Das Reichsgesetz zur Regelung des Ab- Regelung des Geimiseabsatzes von Erzeugnissen des deutschen (Vgl. Sächj. Gärtnerbl. 1933, S. 254) Gartenbaues Lom 13. Heumond (Juli) 1933 ermächtigt die Länder u. a., für Orte, an denen mit behördlicher Ge nehmigung besondere Absatzeinrichtungen für Gemüse bestehen, mit gewissen Einschränkungen ähnliche Veranstaltungen für den Handel mit Gemüse zu untersagen. Von dieser Ermächtigung hat das Wirtschafts ministerium Gebrauch gemacht, indem es unter dem 26. Ostermond (April)