Mitteilungsblatt der Unter- Abteilung IILZ (Garten) der Landesbauernschaft Sachsen Frei staat), Dresden-Ä. 1, Aloscstnsku-- straste l 8, Fernsprecher Nummer 19527 Nr.s Dresden, den 2Z. Lenzing 193t i4.Mrgang Amtlicher Teil Richtpreise für Blumen- und Gruppenpflanzen für -as Fahr 1934 Verbindliche Preise für sämtliche Kreisgärtnerschaften in der Landesbauernschaft Sachsen (Freistaat). Die von der Unterabteilung II L 3 - Garten - (frühere Fachkammer für Gartenbau) aufgestellten Preise für Topfpflanzen, Gruppenpflanzen, Blumenpflanzen, Rosenpflanzen, Obstbäume, andere Gehölze sowie Stauden, Gemüsepflanzen, Erdarten werden hiermit als Richtpreise anerkannt. Sie sind die unterste Grenze dessen, was der Erwerbs gärtner für Qualitätsware beim Verkauf an Private zur Fortführung seines Betriebes wenigstens haben mutz. Wiederverkäufern kann ein Preisnachlaß bis zu 25 v. H. gewährt werden. Geringe Qualitäten dürfen nicht verkauft werden. Topfpflanzen- Fuchsien 50 Heliotrop 40 Knollenbegonien 40 Margeriten 50 Pelargonien, Marktsorten.............. 40 Pelargonien, Efeu- 50 Pelargonien, Edel-. 60 Petunien, gefüllte 50 Petunien, einfache. . 30 Petunien, einfache, aus Stecklingstöpfen 15 Salvien 50 Gruppenpflanzen j/KU Ageratum, verpflanzt 25 Ageratum aus Stecklingstöpfen . . 15 Begonia semperflorens aus dem Beete 10