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Nr. 45 vom 22. Hornung 1934) eine Anordnung über Preise und Preis spannen für Baumschulerzeugnisse bekanntgegeben, durch die die Preise sowohl für Baumschulerzeugnisse als auch für indische Azaleen und Eriken gesetzlich gebunden werden. Die Anordnung ist auch in der „Garten bauwirtschaft" vom 22. Hornung 1934 im Wortlaut veröffentlicht, worauf verwiefen wird. Von besonderer Bedeutung sind weiterhin die Ergän zungen zu der Anordnung, die in der „Gartenbauwirtschaft" vom 1. Len zing 1934 unter der Überschrift „Regelung der Preise und Preisspannen für Baumschulerzeugnisse einschließlich der indischen Azaleen und Eriken" erschienen sind. Auf diese beiden Veröffentlichungen wird hiermit be sonders aufmerksam gemacht. Gegen überhöhte Wasser- Auf die wiederholt vorgetragenen Berufs- und Strompreise beschwerden über zu hohe Wasser- und Strom- <Vgl. S. 3) preise hat das Wirtschaftsministerium unter dem 17. Hornung 1934 der Fachkammer für Gartenbau die nachstehende Verordnung des Sächsischen Ministeriums des Innern vom 25. Har tung 1932 — II 6?: 155a 0/32 — an die Kreis- und Amtshauptmann schaften gesandt: „Der Herr Beauftragte des Reichskommissars für Preisüberwachung in Sachsen hat sich mit folgenden Ausführungen an das Ministerium des Innern gewandt: Aus verschiedenen Teilen des Landes sind mir Beschwerden darüber zugegangen, daß die Tarife für Gas, Wasser und Elektrizität von den Gemeinden im Wider spruche zu den Bestrebungen des Herrn Reichskommissars nicht nur nicht gesenkt, sondern sogar — zum Teil nicht unbeträchtlich — erhöht worden seien. Nach Presse meldungen sollen die Erhöhungen zum Teil auf Anordnung der Aufsichtsbehörden erfolgt sein (Eppendorf, Wilsdruff). Die Bestrebungen auf allgemeinen Abbau der Preise werden in bedrohlicher Weise durch solche Tariferhöhungen der öffent lichen Körperschaften durchkreuzt und damit die gesamte Preissenkungsaktion schwer beeinträchtigt. Mit Rücksicht auf die überragende Bedeutung dieser Aktion auf das gesamte Wirtschaftsleben ist es dringend geboten, alle Maßnahmen zu ergreifen, um zu verhindern, daß in der jetzigen Zeit die Gemeindstarife erhöht werden. Ich wäre daher dankbar, wenn eine dementsprechende Anweisung an die Gemeindeaufsichts behörden erlassen werden könnte. Das Wirtschaftsprogramm der Reichsregierung, wie es Ende des vergangenen Kalender jahres aufgestellt worden ist, sieht als Ausgleich für die in der letzten Notverordnung ver fügte Herabfetzung der Gehälter und Löhne eine allgemeine Preissenkung vor. Beide Maßnahmen bedingen sich gegenseitig. Schon hieraus erhellt die Bedeutung der Preissen kungsaktion. Aus den von dem Herrn Beauftragten für Preisüberwachung.dargelegten Gründen sind deshalb die Tarife der gemeindlichen Werke, soweit möglich, herabzusetzen: jedenfalls ist von einer Erhöhung künftig abzusehen. Die Aufsichtsbehörden werden angewiesen, in diesem Sinne auf die ihnen unterstellten Gemeinden und Gemeindeverbände einzuwirken." - Wirtschaftsministerium und Ministe- rium des Innern haben unter dem 20. Hor- von Walnutzbaumen „ VBl. I S. 45 - eine Ver ¬ ordnung zur Förderung des Anbaues von Walnußbäumen erlassen, die nachstehend bekanntgemacht wird: „Der Bedarf der deutschen Volkswirtschaft an Walnüssen wird über wiegend durch Einfuhr aus dem Auslaude gedeckt, obwohl die Erzeugung der für die Volksgesundheit namentlich unter dem Gesichtspunkte einer mehr naturgemäßen Ernährung bedeutungsvollen Walnüsse in auch größerem Umfange, als es zur Zeit geschieht, in Deutschland möglich sein würde.