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Mitteilungsblatt der Zach Kammer für Forstwirtschaft bei der Landwirlschaftskammer für den Zreistaat Lachsen, Hauptabttg. II der LandesbauernIchaftLachsen(Zreistaat), Dresden-A. 1, Mollkeplatz 1 Re. 2 Dresden, den 11. Februar Fahrgang 1SZ4 Vortragsverfarnmluns Im Rahmen des I. LandesbauerntageS 1934 in Dresden veranstaltet die Fachkammer für Forstwirtschaft (Landesbauernschaft Sachsen) am Mittwoch, dem 14. Februar 1934, 16 Nhr im .Italienischen Dörfchen" (Adolf-Hitler-Platz 3), VsrtragSversammlung Es spricht Dr. Joachim Diener von Schönberg-Törnthal über: „Italien UNd die ttalienisthe tAufforftUNg" (mit Lichtbildern. — Eintritt frei!) Forfwetriebsbeamlsnprüfuns Anmeldungen bis 1. April Auf Grund der Prüfungsordnung für Abhaltung von Forstbetriebsbeamtenprüfungen im sächsischen Privat- und Gemeinde-Forstdienst sind die Gesuche um Zulassung zur Prüfung bis zum 1. April 1934 an das Prüfungsamt bei der Fachkammer für Forstwirtschaft, Dresden-A. 1, Moltke platz 1, l., unter Beifügung des Geburtszeugnisses, des Nach weises über den Gang der Ausbildung, der Zeugnisse über die praktische Beschäftigung, des selbstgeschriebenen Lebens laufes und eines verschlossenen Zeugnisses des gegenwärtigen Dienstherrn einzureichen, außerdem ist Nachweis der arischen Abstammung beizusügen. Falls der Anwärter zur Zeit stellungslos ist. mutz polizeiliches Führungszeugnis beigebracht werden. Kiefernzapfen ernten! Nach einer Mitteilung des Hauptausschusses für forstliche Saatgutanerkennung ist nach der vorjährigen Fehlernte von Kiefernzapfen leider auch in diesem Winter auf eine Zapfen ernte nicht zu rechnen. Sie steht auch für das nächste Jahr in kaum nennenswerter Weise in Aussicht. Dadurch besteht die Gefahr, daß der für die Aufforstung der großen Flächen, die im Nationalen Aufforstungsprogramm und in der Arbeits schlacht in Angriff genommen sind, benötigte Samen- und Pflanzenbedarf nicht gedeckt werden kann. Es ist deshalb Pslicht, daß bei den dieswinterlichen Hauungen in den vom Ortsausschuß für forstliche Saatgutanerkennung anerkann ten Beständen auf die Gewinnung auch der kleinsten Menge an Kiefernzapfen Bedacht genommen wirb. Der Handel mit Kiefernzapfen und Samen aus nicht an erkannten Kiefernbeständen ist verboten. Anträge auf Anerkennung geeigneter Bestände zur Saatgutgewinnung sind an den Ortsausschuß für forstliche Saatgutauerkennung, Dresden-A. 1, Moltkeplatz 1, zu richten. Befreiung von -er Arbeitslosenversicherung für Arbeiter i« der Forstwirtschaft — auch bet Notstands« arbeiten Der Präsident der Neichsanstalt für Arbeitslosenversiche rung hat in einem Runderlatz vom 20. Oktober 1933 bemerkt, baß eine Beschäftigung bei Bodenverbesserungsarbetten dann als Beschäftigung in der Landwirtschaft und damit als ver- sicherungsfret anzusehen ist, wenn sie im Nahmen des einzel nen landwirtschaftlichen Betriebes für besten Rechnung und ohne Uebertragung auf einen Unternehmer erfolgt. Die- muß nach einem weiteren Rundschreiben vom 29. 12. 83 auch für forstwirtschaftliche Arbeiten gelten, und zwar auch bann, wenn sie als Notstandsarbeiten burchgeführt wer den. ES kommt also auch bei ihnen darauf an, ob sich die Arbeiten im Nahmen des forstwirtschaftlichen Betriebe» halten und ob sie in eigener Regie burchgeführt werden. Trifft beides zu, so muß Versicherungsfreiheit in der Arbeits losenversicherung anerkannt werden. Diese Voraussetzungen werden bei Forstarbetten geringeren Umfangs, die als Not standsarbeiten öurchgeführt werden, vielfach gegeben sein. Es kann sich bei ihnen um Arbeiten handeln, die in abseh barer Zeit innerhalb des Forstbetriebes doch ausgeführt würden und die nur in dem Sinne zusätzlich sind, daß sie jetzt zeitlich zur Arbeitsbeschaffung vorweggenommen werden. Anders ist die Frage zu beurteilen, wenn z. B. bet einem Wegebau im Forst nicht die Hebung der Wirtschaftlichkeit deS Forstbetriebes, sondern andere Belange, z. B. Interessen deS allgemeinen Verkehrs, im Vordergründe stehen. In diesem Falle wird die Beschäftigung nicht mehr im Nahmen des forst wirtschaftlichen Betriebes gewährt und ist daher versicherungs- pslichtig. Der Reichsausschuß für die deutsche Holzwirtschaft Auf holzwirtschaftlichem Gebiet ist soeoen eine bedeut same Entscheidung gefallen. Der Reichsminister für Er nährung und Landwirtschaft, R. Walther Darrs, hat im Ein- vernehmen mit dem Reichswirtschaftsmtnister Dr. Schmitt, die Berufung eines Reichsausschusses für Holzwirtschaft be- schlossen. Es soll Aufgabe dieses nach besonderen Gesichts punkten ausgewählten Sachverständigenkreises sein, der Reichsregierung in holzwirtschastspolitifchen Einzelsragen mit Rat und Vorschlägen auf Anfordern zur Verfügung zu stehen. Damit ist die Zeit abgeschlossen, in der die in viele Einzelgruppen auseinandergehende Holzwirtschaft den zu ständigen Ministerien die inhaltlich meist in erstaunlichem Maße auseinandergehenden Entschließungen und Denkschriften über diese oder jene Fachfrage überreichte. Die Auffassungen der einzelnen Glieder der Holzwirtschaft werden nunmehr in gemeinsamer Beratung nach nationalsozialistischen Grund sätzen geprüft und ausgeglichen werden, so daß dem ent scheidenden Minister bereits eine klare Synthese der ver schiedenen Fachmetnungen zur Kenntnis gebracht werden kann, die in ihrer Uebertragung in die praktische Wirtschaft und Wirtschaftspolitik allen Gliedern der Holzwirtschaft und der gesamten Volkswirtschaft gerecht wird. Die aus den ver schiedensten Fachgebieten von der Forstwirtschaft als Ur erzeugung angefangen bis zum letzten Zweig der Holz verarbeitung ausgewählten Sachverständigen werden selbst durch die Beratungen am gemeinsamen Tisch eine wertvolle