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4510 Börsenblatt f. b. Dtschn. Vuchhand-U Nichtamtlicher Teil. 83, 11. April 1912. R. Vldevbourg in Mönche«. 4522/23 LnAlanä. Lart. 4 *66. II. — VolksbilckuvA u. Volks voklkaürti iv Ln^lLnä. Lart. 4 60 -Z. 6v^Iünä. Xurt. 4 ^ 50 ^ ^75^"' m L°zlL°ä. JüstoS Perthes in «otha. 7 9l 80 ^ vorscLisäsnon »ruft Steinhardt in München. 4S24 4516 JulinS «prlnger in Berlin. ^la^Ior-^Valliods: Zstrisbslsitnnx. 2. ^.uü. Ood. 6 ^l. 462S Verbotene Druckschriften. Durch Beschluß des Königlichen Amtsgerichts Berlin-Mitte, Abteilung 125, vom 30. III. 1912 — 125. 6. 1668/12 — ist die Be- schlagnahme aller Exemplare der im Auslande erscheinenden Zeit- schrist »6s 6rou 6rou< Nr. 597 vom 27. III. 1912 gemäß §§ 40,41, 184 St.-G.-Bs., § 94 St.-P.-O. angeordnet worden. 38 1.437/12. Berlin, 3. April 1912. K. Staatsanwaltschaft beim Landgericht I. (Deutsches Fahndungsblatt Stück 3973 vom 9. April 1912.) Nichtamtlicher Teil. Systematische Übersicht der literarischen Erscheinungen des deutschen Buchhandels in den Jahren 1910 und 1911. Mitgeteilt von der I. C. Hinrichs'schen Buchhandlung in Leipzig. iVergi. Börsenblatt 1911, Nr. 76.) Wissenschaft Anzahl der Titel 1910 1911 1. Allgem. Bibliographie, Bibliothekswesen, Enzyklopädien, Gefamtwerke, Sammel- werke, Schriften gelehrter Gesellschaften, Unioersttätswesen 455 469 2. Theologie 2510 2732 3. Rechts- und Staatswissenschaft . . 3125 3191 4. Heilwisscnschaft 1981 2012 5. Naturwissenschaft, Mathematik . . . 1750 1819 6. Philosophie, Thcosophie 668 700 7. Erziehung und Unterricht, Jugendschr. 4852 5252 8. Sprach- und Literaturwissenschaft . . 1884 2237 9. Geschichte 1254 1377 10. Erdbeschreibung, Karten 1480 1447 11. Kriegswissenschaft 667 575 12. Handel, Gewerbe, Verkehrswesen . . 2082 2037 13. Bau- und Jngenieurwissenschaft . . 1108 1089 14. Haus-, Land- und Forstwirtschaft . . 1030 1127 15. Schöne Literatur (Theaterstücke; Volks- erzählungen) 4134 4620 16. Kunst 981 1056 17. Adreßbücher, Kalender und Jahrbücher 639 640 18. Verschiedenes 681 618 Insgesamt 31281 32998 Der neue Buchdruck-Preistarif. Ende Januar ist die zweite, umgearbeitete Ausgabe des Deutschen Buchdruck-Preistariss veröffentlicht worden, nachdem die im Mai 1910 mit der Neubearbeitung betraute Kommission ihre schwierige Aufgabe beendet hatte. Wenn vom Standpunkt des Buchhandels, der gezwungen war, sich mit der ersten Ausgabe sehr eingehend zu beschäf tigen, ein Gesamturteil über das Endergebnis der Umarbeitung gefällt werden soll, so muß zunächst sestgestellt werden, daß ein sehr großer Teil der Mängel des alten Tarifs, die in erster Linie vom Deutschen Verleoerverein einer scharfen Kritik unterzogen wurden, in der neuen Ausgabe entweder gänzlich beseitigt oder doch wenigstens gemildert worden ist. In die Augen fallend ist die Tatsache, daß der Tarif in der neuen Form sehr viel von seiner ursprünglichen Starrheit verloren hat, und daß der Aufbau des ganzen Werkes, das in seiner Eigenart zweifellos eine bewunderns werte Leistung darstellt, mehr, als dies bei seinem Vorgänger der Fall war, die Möglichkeit der Anpassung an die Praxis bietet. Ungetrübte Freude und volle Befriedigung über diese unleugbaren Verbesserungen kann der Verleger aber nicht empfinden, denn die Neuerungen beziehen sich in der Haupt sache nur auf die angewendeten Grundsätze und auf die Form. Die Preissätze an sich haben nur wenig Veränderung erfahren, und auch der Kernpunkt der Kritik des Verlages, der Gesetzescharakter des Tarifs, ist nur in der Form ge fallen. Grundsätzlich wird der Ausdruck »Gesetz« überall vermieden; dafür wird dis »obligatorische Einführung« jetzt als letztes Ziel proklamiert. Nach dem Motto, das der Einleitung oorangestellt ist, verzeichnet der Tarif jetzt »diejenigen Preise und Bestimmungen, deren Durchführung und Einhaltung für den Bestand des Gewerbes und für die Existenzsähigkeit seiner Glieder not wendig sind. Er bildet die Grundlage bei den Verhandlungen vor den Vereins- und Tarifinstanzen; Abweichungen vom Prcislarif müssen, wenn sie als gerechtfertigt anerkannt werden sollen, durch die besondere Lagerung des Falles be gründet sein.« Dieser Wortlaut ist in gemeinsamer Beratung von Ver tretern des Deutschen Buchdruckeroereins und des Deutschen Verlegervereins festgestellt worden, und nach der Auffassung der Verleger soll er — wenn dies auch nur zwischen den Zeilen zu lesen ist — ein beabsichtigtes Entgegenkommen dem Verlagsbuchhandel gegenüber darstellen. Bedauerlicherweise scheint man seitens des Buchdrucker vereins diesen grundlegenden Vereinbarungen jetzt nicht mehr die gleiche Bedeutung beizumessen; anders ist die Tatsache, daß das Motto dem Tarif selbst in der kleinsten überhaupt lesbaren Schrift vorgedruckt ist, kaum zu erklären. Den Mit gliedern des Buchdruckervereins ist eine Aufklärung über den beabsichtigten Sinn der Leitsätze in dieser Richtung wohl nicht gegeben worden, denn viele Buchdruckereibesitzer stehen den entsprechenden Hinweisen der Verleger gänzlich ver ständnislos gegenüber. Eine solche Aufklärung ist aber dringend notwendig, wenn der Verlagsbuchhandel nicht an der Aufrichtigkeit der von Vertretern des Gewerbes gegebenen Zusicherungen zweifeln soll. Es genügt durchaus nicht, daß