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gewerbes sich in der Praxis auf das einheitliche Berechnung?- l scherna bringen lassen, und ob dadurch eine gesunde Ent wicklung des Gewerbes erreicht werden kann. Abweichend von der bisherigen Übung bei der Kalku lation der Satzpreise ist ferner die Art der Einsetzung der Lokal- zuschlage und die Anrechnung eines Geschäftsnutzens von 10°/„ auf die Gesamt-Selbstkosten. Bisher war es üblich, den Lokalzufchlag auf sämtliche Posten der Kalkulation, also auch auf die Unkosten-Aufschläge anzurechnen. Jetzt soll, wie aus dem vorstehenden Beispiel zu ersehen ist, der Lokalzuschlag nur auf den Lohnbetrag (Satz und Hauskorrektur) auf geschlagen werden. Begründet wird dieses Verfahren damit, daß der Lokalzuschlag seiner Natur und Bestimmung gemäß nur ein Ausgleich für die verschieden teure Lebenshaltung der Arbeiter sein soll, und daß bei der bisher üblichen Be rechnung in den Orten mit hohen Lokalzuschlägen ein ver hältnismäßig größerer Geschäftsnutzen ausgerechnet worden ist. Außerdem sind bei der neuen Berechnung in Anlehnung an den neuen Lohntarif vom 1. Januar 1912 überhaupt nur sechs Lokalzuschlags-Klassen angewendet worden derart, daß z. B. die Verkaufspreise für Druckorte mit 15—17 V-^ Lokal zuschlag gleich hoch sind. Die praktische Wirkung dieser Maßregel, die mit der oft mißbräuchlichen Ausnutzung der Lokalzuschläge im Wettbewerb begründet wird, ist eine Ver minderung des Unterschiedes der Tarifpreise in Orlen mit hohen und geringen Lvkalzuschlägen zugunsten der Großstadt drucker. Das zahlenmäßige Endresultat der neuen Methode ist eine, wenn auch nur geringe, Herabsetzung der Preis sätze für Werksatz (etwa 4—5"/„) gegenüber der Methode des alten Tarifs. Der alte Tarif rechnete mit einem Gesamtaufschlage von 60 oder 70"/«, in den auch der Geschäftsgewinn einbezogen war, während jetzt zunächst ein Unkosten-Ausschlag von 47 oder 57°/„ und dann noch 10"/, Gewinn-Aufschlag, in Summa also 57 oder 67"/„ angesetzt werden sollen. Der aus der Praxis der modernen Reklame entnommene Trick: -Selbstkosten -s- 10"/o« hat also auch nur eine rein formale Bedeutung. Hinsichtlich der Berechnung des Maschinensatzes hat die vom Verlegerverein geübte scharfe Kritik des bisherigen Standpunktes der Buchdrucker, Maschinensatz sei wie Handsatz zu berechnen, Früchte getragen. Man hat wenigstens einen schwachen Versuch gemacht, den berechtigten Vorwurf, daß der Tarif den Fortschritten der Technik feindlich und hemmend gegenüberstehe, gegenstandslos zu machen. Allerdings ist das einzige einwandfreie Mittel dazu nicht gewählt worden; man hat nicht die notwendige Anleitung gegeben, auf Grund praktischer Erfahrung eine sachgemäße kaufmännische Kalku lation des Maschinenprodukts der verschiedenen Systeme auf zustellen. Eine solche Kalkulation scheint der Buchdrucker verein immer noch für unmöglich zu halten, und man müßte dieses Herumgehen um den Kernpunkt der Frage für ein Armutszeugnis onsehen, wenn man nicht aus allen Neben umständen die sichere Anschauung gewönne, daß es sich hier bei um ein Prinzip handelt. Die Konkurrenz der Maschine gegenüber dem sich mehr und mehr verteuernden Handsatz soll auf Veranlassung der mächtigen Gehilfenorganisation hintangehaltcn werden. Es ist dabei geblieben, daß die Arbeitsleistung der Setz maschinen zu berechnen ist nach den festgelegten Preissätzen für die Handarbeit des Setzers. Nur folgende Ermäßigungen sind in der Abteilung -Werke« zugestanden: Zeilengub-Maschineniatzt kompreß durchschossen in Orten der LokalzuschlagSllassen L u. ^8 bis zu 8A bis zu IO As „ „ 8u. 6 bis zu 6 R bis zu 8s^ „ „ Du. bl bis zu 4 A bis zu Typenguß-Maschinensatz (Monotype) ist in allen Fällen mindestens wie Handsatz zu berechnen. Eine Ver billigung kann bei Werken nur hinsichtlich der lohntariflichen Aufschläge für starke Mischungen und andere Satz- erschwerungen insoweit eintreten, als diese Aufschläge, falls sie über 25"/y hinausgehen, mit ?/, ihrer Höhe, aber keines falls mit weniger als 25"/„ berechnet werden dürfen. Die Zurichtungs- und Druckpreise haben dem alten Tarif gegenüber eine Erhöhung um etwa 5»/, erfahren, was mit der Steigerung der Löhne vom 1. Januar 1912 ab be gründet ist. Eine Änderung der Preisfestsetzungen hat weiter hin noch insofern stattgefunden, als für jede der verschiedenen Maschinengrößen, deren Zahl von 9 auf 12 erhöht wurde, zwei Preisstufen für Fortdruck festgesetzt sind, ein Preis für einfache und einer für bessere Druckausführung. Die Preise selbst beruhen auf angenommenen Stunden leistungen (500—950 Exemplare guter Drucke). Auf Grund dieser Stundenleistungen und der durch die statistischen Er hebungen ermittelten Durchschnitts-Selbstkosten sind die Fort druckpreise für je 1000 Auflage unter Anrechnung eines Gewinn-Ausschlags von 15»/o ausgerechnet. Bemerkenswert ist der Umstand, daß sämtliche Preissätze für Druck, ebenso wie die gleichfalls nach dem Maschinenformat abgestusten Preise für Zurichtung einheitlich für alle Orte ohne Rücksicht auf die Lokalzuschläge angesetzt sind. Wenn auch die Herausgeber des Tarifs ausdrücklich versichern, daß es das Ziel ihrer Arbeit gewesen ist, einen Preistarif zu schaffen, der für die Praxis taugt, dessen Preissätze überall durchführbar sind, so wird der Verlagsbuchhandel doch dem Bestreben der obligatorischen Einführung dieser Preise nach wie vor sehr skeptisch gegen überstehen müssen. Wer in so engen und dauernden Be ziehungen zum Druckgewsrbe steht wie der Verlag, der kennt sowohl die außerordentliche Verschiedenheit der Aufträge und ihrer Anforderungen an den Druckereibetrieb, als auch die gewaltigen Unterschiede der tatsächlichen Leistungen der einzelnen Druckereien. Die Zeiten der Vertrauensseligkeit gegenüber den Preisanstellringen des Buchdruckers sind scheinbar endgültig vorüber. Will der einzelne Verleger sich behaupten, so wird er mehr noch als bisher nicht nur die Preise der Druckereien miteinander vergleichen müssen, sondern er wird auch die gebotenen Leistungen zu prüfen und weiterhin zu untersuchen haben, in welchem Verhältnis diese Leistungen zu den geforderten Preisen stehen. Insbesondere wird unter den gegenwärtigen Verhältnissen jede Preis offerte grundsätzlich mit Mißtrauen zu beurteilen sein, deren Unterlage allein der Preistarif oder der Anschlag eines Berechnungsamtes ist, der also keine individuelle kaufmännische Kalkulation zugrunde liegt. A. I. M. Kleine Mitteilungen. Bereinigung der Berliner Mitglieder des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler. — Die nächste ordentliche Vereins. Versammlung ist auf Mittwoch, den 24. April d. I., pünktlich abends 8 Uhr im Saal 6 des Architektenhauses, Berlin V., Wilhelmstratze 92/9Z, festgesetzt worden. Aus der Tagesordnung stehen nachstehende Verhandlnngsgegenstände: l. Bericht des Vor standes über das verflossene Vereinsjahr. — 2. Berufung eines Ausnahmeluchenden wegen Ablehnung seines Ausnahmegesuches. — s. Rechnungslegung und Antrag aus Entlastung des Vor- standes. — 4. Neuwahl des Vorstandes. — 5. Besprechung und Beschlußfassung über die auf der Tagesordnung der Hauvtver- sammlung des Börsenvereins stehenden Anträge und Neuwahlen: a) Geschäftsbericht über das Vereinsjahr 1911/12. l>) Bericht des Rechnungs-Ausschusses über die Rechnung ISN. o> Bericht des Rechnungs'Ausschufses über den Voranschlag 1912. ä) Antrag des Vorstandes: l. »Die Hauptversammlung wolle die im Börsen- blatt für den Deutschen Buchhandel veröffentlichten neuen Be-