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272, 22. November 1912. Nichtamtlicher Teil. Börsenblatt f. d. Dlschn. vu-y-anl-el. 14799 veniixpi-. 6., Holrscknitts des 15. dallrtnind6rt3 in der 8tsdtdidIio- tliek ru Lern. 8tr»88dur8 1911. Xol. ^lit 10 llandkolo- i ierten Iskeln in lioekätruilx.^ ^ ^ x L 1^909. ^6 8 ' , e sids ?red8. 204—209. Sedddete 1.68er. Oiemen. Otto, alte Xinblattdrueke. konn 1911. 8. 1847 No. 38. 8tutt8nrt 1847)^ 4^" ^ebddete I.686r 1912^koI.^ Verottontlickune. 8trs88bur8 I)i68d6N 1840. 4. 0 ^ Ootüo^oMO./0'8. ^ ^ 68torb«n^LM^21. dnli 1W0. 18. duni 1911. 8. Mt ?ortrsit8 im l'ext u. auk 2 l'aksln. den 21. duni 1840. (Vre8den 1840.) Kol. beeq-Zekreider. II. leil. (18 Matter der X. X. 8tudien- Uundvrtjabrleivr, die, der birma 6. 0. I'eudner, keipLiss, 3. und 4. IVlär/ 1911. Keipri8 1911. 8. Mt dem Porträt von k. 0. 'I'euOnor und 1 '1'nl'ol ^ laln-. ds8 XXV. 8. Xi8eker Verlag, keilin 1886—1911. Koriin 1911. 8. ?086N. 12."dalir8. No. 7/8. ?086N 1911.) 8. 8eb. In8t am 26. danuar 1911. kerlin 1911. 8. (8eblu88 kol8t.) Kleine Mitteilunaen. Die sittliche Berechtigung des Kampfes gegen die Schleuderei und der Kampfmittel. — Angesichts der vielfach verbreiteten Auf fassung, daß es sich bei dem Kampfe unserer buchhändlerischen Orga- sativnen gegen die Schleuderei um engherzige Bekämpfung beson ders geschäftstüchtiger Berufsgenossen handle, ist es für jeden, der es ernst mit seiner Verantwortung nimmt, wohltätig und beruhigend, in einer kürzlich erschienenen und gegenwärtig viel Aufsehen er regenden Schrift »Deutsches Christentum« von Sigismund Rauh (Vandeuhveck L Ruprecht in Göttingen) Sätze zu finden, die, ob wohl ganz allgemein gehalten, unmittelbar auf unsere Kämpfe an- zuwendcn sind. So schreibt Rauh Seite 70 in dem Kapitel »Von der Neellität«: »Wie das Kapital in der Hand des Einzelnen ein Mittel zu rüstigem Kulturschaffen ist, so ist es doch auch eine gefährliche Waffe gegen alle schwächeren Mitbewerber. Die Gemeinschaft hat aber ein Interesse, auch ein ethisches Interesse, daran, daß die Mitbewerber konkurrenzfähig erhalten werden; die Gemein schaft hat ein Interesse, ihre Mitglieder vor Entmntigung zu schützen, arbcitsfreudig zu erhalten.« In den darauf folgenden Sätzen macht er daraus aufmerksam, daß für diese Ziele in erster Linie die Berufsgenossenschaften, für die er wie für den Staat Unterordnung und bas Gefühl freudiger Zugehörigkeit fordert, daun der Staat einzutreten haben. Sodann schreibt er Seite 74 weiter: »Endlich noch ein Wort vom Publi kum Auch das Publikum muß reell sein, d. h. verständig, muß nichts Unbilliges verlangen. Ein jeder Arbeiter ist seines Lohnes wert. Mit dem unverständigen Suchen nach immer wohlfeilerer Ware ebenso wie mit der Säumigkeit des Bezahlens erzieht sich daS Publikum unreelle Geschäfte Auch hier liegt eine Volks-Erzie- huugsaufgabc.« Von besonderer Bedeutung erscheint endlich das, was er in dem Kapitel »Von der Wahrhaftigkeit« (S. 77) über die .Kampf mittel sagt, die man gegen den unlanteren Wettbewerb gewisser Geschäfte anzuwenden gezwungen ist: »Weil die Wahrhaftigkeit soziale Tugend, Rücksicht auf den Nächsten ist, darum setzt sie die Gegenseitigkeit voraus. Unter der Nächstenliebe können wir als gesunde heutige Menschen nicht ver stehen: alles hinnehmen, sich niemals wehren. Nein, unser Recht zu verteidigen, wenn es wirkliches Recht ist, ist uns Moral. Da rum muß die Gesellschaft sich gegen den wenden, der sie durch Lügenhaftigkeit iu ihrer Ordnung stört. Der Lügner macht sich selbst zum Vogelfreien, indem er die Bande des Vertrauens zer stört. Freilich wenn nun von allen auf Lüge sofort mit Gegenlüge geantwortet würde, so würde voraussichtlich vom Bau der Wahr haftigkeit bald nicht mehr viel übrig bleiben. Darum bleibt es des anständigen Mannes Pflicht, auch den Lügner, solange es irgend angeht, mit anständigen Waffen zu bekämpfen. Aber wenn dieser es versteht, stets durch Unredlichkeit wieder Vorteile zu erhäschen, so wird man es dem Gegner nicht verargen können, wenn er schließlich gegen Giftpfeile Giftpfeile sendet. Eine schmutzige Arbeit bleibt das vornehmem Empfinden; ein Ver halten, das man als Ethiker und Pädagoge empfehlen mag, ist es auch nicht; aber wohl mag es angezeigt sein, um der Wahr haftigkeit unserer Ethik willen mit der Entschuldigung der Nat iv e h r lüge zu rechnen.« Ähnliche Ausführungen wie die letzteren hat in einem von einer Schleuderfirma angestrengten Prozeß bereits ein Landgericht gemacht. Es ist aber erfreulich, ein solches Urteil in dem Werke eines hervorragenden Ethikers bestätigt zu finden. Znternationale Ausstellung für Buchgewerbe und Graphik Leipzig 1914. — Daß sich die Internationale Ausstellung für Buch gewerbe und Graphik Leipzig 1914 auch der Gunst der deutschen Behörden erfreut, ist schon wiederholt zutage getreten. Neuer dings haben ihre Beteiligung auch die Neichsdrnckerei und das Neichspostmuseum zugesagt. Beide Verwaltungen werden mit je einer Sonderansstellnng auftreten. Es ist ?.n erwarten, daß diese beiden Sonderausstellnngen besonders eigenartig nnd interessant werden. Außerdem haben bis jetzt schon etwa 15 dentsche Groß städte ihre Beteiligung an der Ausstellung bestimmt in Anssicht gestellt. 1024*