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^ 88, 18. April 1904. Nichtamtlicher Teil. 3403 er es auf Befehl des Moskauer Oberbefehlshabers Tschernyschew g^etan habe, und^ zwar nick)t um Nutzen für sich daraus^u^er- zu prüfen. In seinem Rapport vom Januar 1786 teilte Erz bischof Platon Nowikows Verlagswerke in drei Klassen: die erste e^ith^ell die ^nach seiner Meinung bei der Armut^ der russischen freigegeben, aber ein Teil seines Verlags wurde versiegelt. Des Erzbischofs Urteil hatte das Mißtrauen der Kaiserin gegen Nowikow und seine Tätigkeit nicht beseitigt. Lange vor Ablauf oes Pachtvertrags wurde befohlen, daß die Universitäts - Buchdruckerei nichl i ihm im zulösen. Im April 1792 erhielt Fürst Prosorowskij einen Ukas. in dem er beauftragt wurde, zu untersuchen, ob Nowikow nichts Gesetzwidriges, namentlich auch keine Bücher in Kirchenschrift, drucken lasse. Nowikow war ernstlich erkrankt und hatte sich auf Husarenkommando dorthin, um ihn zu verhaften. Nowikows Kinder erschraken darüber so sehr, daß sie bis an ihr Lebensende an Nervenzufällen litten. Da aber Prosorowskij gegen Nowikow lichen Gerichten zu übergeben. Bevor noch die Untersuchung beendet war, befahl Katharina II. am 10. Mai 1792, Nowikow insgeheim in die Schlüsselburger Festung zu bringen, wo Scheschkowskij dann seine Untersuchung fortsetzte. Endlich, am 1. August 1792, unterschrieb die Kaiserin einen Ukas, daß Nowikow auf fünfzehn Jahre in die Schlüsselburger Festung eingesperrt werden solle. In diesem Ukas war gesagt, dieses Urteil sei als eine Milderung der eigentlichen, schonungslosen (Todes-) Strafe zu betrachten, zu der Nowikow für seine -offen baren und von ihm selbst eingestandenen Verbrechen hätte ver urteilt werden müssen, obschon er seine eigentlichen, geheimen Absichten nicht verraten habe«. Aus den ihm vorgelegten Fragen und aus seinen Antworten ist zu ersehen, daß Nowikow angeklagt war: wegen abscheulicher Ketzerei, wegen eigennütziger Be trügereien, wegen freimaurerischer Tätigkeit (was weder vorher noch nachher verboten war), wegen seiner Beziehungen zum Herzogtum Vraunschweig und andern Ausländern (die sich aus schließlich auf die Freimaurerei bezogen und keine politische Be deutung hatten), und wegen Beziehungen zum Großfürsten Paul Petrowitsch (die sich auf die Überreichung einiger Bücher frei maurerischen Inhalts beschränkten, die der Großfürst selbst zu haben wünschte). Nach dem Ukas vom 1. August bezogen sich diese Anschuldigungen nicht auf Nowikow allein, sondern auf alle und die solche Bücher von ihm sogar verlangt hatten, waren nicht minder schuldig. Selbst Fürst Prosorowskij war über den Ausgang des Prozesses gegen Nowikow betroffen: -Ich begreife schrieb er an Scheschkowskij — -wenn er ein Verbrecher ist, so sind es auch seine nächsten Teilhaber.« Auch Karamsin, der seine Teilnahme an Nowikows Schicksal in der Ode -An die Barm herzigkeit« ausdrückte, suchte die Ursachen seiner Verurteilung nicht ganzen, nach damaligen Begriffen zu selbständigen, öffentlichen Tätigkeit leiden mußte. Vier und ein halbes Jahr verbrachte Nowikow unter den größten Entbehrungen in der Festung; es fehlten ihm sogar die Arzneimittel, obwohl vr. Bagrjanskij mit großer Selbstauf opferung die Festungshaft mit ihm teilte. Am ersten Tage seiner Regierung ließ Kaiser Paul I. Nowikow befreien. Er war noch im vollen Besitze seiner Kräfte und Energie, als er in die Festung kam, er verließ sie als ein alter, gebrechlicher, leidender und ge beugter Mann. Seine öffentliche Tätigkeit war beendet, den Rest seines Lebens — er starb am 31. Juli (12. August) 1818 — ver brachte er fast ausschließlich auf seinem Landsitz Awdotjino; hier sorgte er noch für die leiblichen Bedürfnisse seiner Bauern und bemühte sich, ihre Aufklärung zu fördern. Die russische Literatur- eschichte hat sich um die Erforschung dieser, für die Regierung er großen nordischen Semiramis so beschämenden Geschichte des Moskauer Martinisten- (1867), Neseljonow -Nikolai Jwanowitsch Nowikow als Herausgeber von Zeitschriften in den Jahren 1762 bis 1785« (1875), desselben Verfassers »Nowikow in der Schlüssel burger Festung- (1882), Kljutschewskij, -Erinnerungen an Nowikow und seine Zeit« (1895) und Pypin, »Die Zeiten Katharinas II.- (1895). Kleine Mitteilungen. Geschäftsjubiläum. — Am 18. April 1854 gründete Herr Otto Holtze, damals noch Prokurist der Karl Tauchnitzschen Buchhandlung in Leipzig, eine Verlagsbuchhandlung unter der Firma: Otto Holtze in Leipzig. Als Grundlage des Geschäfts er warb er fast den gesamten Verlag von Adolph Müller in Brandenburg, darunter die gangbaren Seyffertschen Schul bücher für Gymnasien und viele andre leicht absetzbare Werke damaliger Zeit. Im September 1865 erweiterte er seinen Verlag sehr bedeutend durch den Ankauf der Karl Tauchnitz schen Stereotypausgaben griechischer und lateinischer Schriftsteller (in Taschenformat) und durch die Serie gangbarer Wörterbücher der verschiedenen Sprachen, die jetzt als Holtzes Taschenwörter bücher und Handwörterbücher allgemein bekannt sind. Gleichzeitig gab er seine Prokuristen-Stellung bei Karl Tauchnitz auf. Otto Holtze war ein sehr tätiger Berufsgenosse, der den Absatz seines Verlags mit Geschick zu fördern verstand. Wegen seiner edlen Charaktereigenschaften stand er im Buchhandel' und bei allen seinen Mitbürgern mit Recht in hohem Ansehen. Für das Ge meinwohl unseres Standes war er als Mitglied der Deputation des Vereins der Buchhändler zu Leipzig, der er von 1863—1886 ununterbrochen angehört hat, tätig und für seine Mitbürger wirkte er seit 1872 in verschiedenen städtischen Ehrenämtern, zuletzt von 1876—87 als Mitglied des Rates ^ der Stadt Leipzig. Bei Kantatebesucher werden sich seiner auch noch als eines gewandten und beliebten Festdichters erinnern. Am 1. Januar 1892 trat er sein Verlagsgeschäft an Herrn Richard Brandstetter, in Firma Friedrich Brandstetter, in Leipzig ab und gönnte sich von dieser Zeit an die wohlverdiente Ruhe, bis ihn am 10. Juni 1898 der Tod im Alter von achtzig Jahren abrief. Unter der neuen Firma: Otto Holtzes Nachfolger blühte der altbewährte Verlag auch von neuem auf, die gangbaren Bücher erfuhren innerlich und äußerlich, inhaltlich und typographisch den Anforderungen der Zeit entsprechende Erweiterungen und Ver besserungen, so daß sie ihre alte Zugkraft wohl noch bedeutend erhöht haben mögen. In der Leitung des Geschäfts stehen Herrn Richard Brandstetter jetzt zwei Söhne als Teilhaber und Prokurist zur Seite. Wir wünschen der Firma zum fünfzigjährigen Jubiläum am heutigen Tage Glück und Segen und weiteres -Bilse, Aus einer kleinen Garnison.« — Dieses in Deutschland beschlagnahmte Buch (vergl. Börsenbl. 1904, Nr. 7 u. 10) beschäftigt die Tagespresse weiter. Wie im Februar dieses Jahres in Meiningen (Börsenbl. 1904, Nr. 43, 47) ist nach den Tageszeitungen jetzt durch Beschluß der Strafkammer in Herford ein beschlagnahmtes Exemplar des Bilseschen Romans (Wiener Ausgabe) wieder freigegeben worden. Das Herforder Gericht begründet den Beschluß damit, daß durch das Metzer kriegsgerichtliche Erkenntnis lediglich die Einziehung des 451