Volltext Seite (XML)
5758 Nichtamtlicher Teil. — Sprechsaal. 142, 22. Juni 1905. I'abiiL^'S äs 8t. Liiärs - du - 6atsau ^4033—1300). 3'li.bls. — 8''0^ 6k"/ 1526^^r^H^ ^ ^ v.^ äabrA. ^4o. ^1. äuvi 1905. ^ LI. 40. 8. 1—44. Ä1I1 savl- prodöL LUS neuen Lüeüern. — ^nrsixen. Statistik der Arbeiterorganisationen im Deutschen Buchgewerbe. — Der Verband der Deutschen Buchdrucker ist die bei weitem größte Arbeiterorganisation im Deutschen Buchgewerbe. Er umfaßt, nach Mitteilungen in der -Leipziger Zig.« in 1300 Druckorten rund 42 000 Mitglieder. Seine Hauptkasse nahm im letzten Jahre 2 262 806 ein und gab 1 834 823 ^ aus. Das Vermögen beträgt 3 855 993 wozu noch das Vermögen der in Liquidation befindlichen Zentral-Jnvalidenkasse in Höhe von 518 000 ^ kommt. Außer diesem Gehilfenverband gibt es im Deutschen Buchgewerbe noch 22 Maschinensetzervereine mit zu sammen rund 1000 Mitgliedern, 60 Maschinenmeistervereine mit 3767 Mitgliedern, 3 Korrektorenvereine mit 151 Mitgliedern, 9 Schriftgießeroereine mit 1084 Gehilfen und 256 Hilfsarbeiterinnen und 14 Vereine der Stereotypeure und Galvanoplastiker mit 730 Mitgliedern. Sämtliche Mitglieder dieser Vereine, soweit sie nicht Hilfsarbeiter und -arbeiterinnen, sondern gelernte Gehilfen sind, gehören gleichzeitig auch dem Verbände der deutschen Buch drucker an. Neben diesem ist noch ein deutscher Jaktorenbund vorhanden, der 47 Ortsvereine mit 1475 Mitgliedern umfaßt, sowie ein Verband der deutschen typographischen Gesellschaften, der in 45 Einzelgesellschaften rund 2500 Mitglieder zählt. — Hierzu sei noch bemerkt, daß dem Deutschen Buchdruckerverein, der Organisation der Prinzipale, rund 2100 Buchdruckereibesitzer rc. angehören. Personalnachrichten. Kunsthistoriker Alois Niegl in Wien -j-. — Am 19. Juni ist in Wien der Universitätsprofessor für Kunst geschichte vr. Alois Niegl, korrespondierendes Mitglied der kaiser lichen Akademie der Wissenschaften, im achtundvierzigsten Lebens jahre gestorben. Riegl war ein gebürtiger Linzer, studierte in Wien und wurde hier zum Doktor der Philosophie promoviert. Er habilitierte sich im Jahre 1889 für Kunstgeschichte, wurde 1894 zum außerordentlichen und später zum ordentlichen Professor dieses Faches ernannt. Von seinen Schriften sind zu nennen: »Die ägyptischen Textilfunde im k. k. österreichischen Mu seum für Kunst und Industrie«. Allgemeine Charakte ristik und Katalog. Wien 1889, v. Waldheim. ^ 9.—. — »Altorientalische Teppiche.« Leipzig 1891, T. O. Weigel Nachf. 6 ./kr geb. 7 — »Stilfragen.« Grundlegungen zu einer Ge schichte der Ornamentik. Berlin 1893, G. Siemens. 12 geb. 1-H — »Volkskunst«. Hausfleiß und Hausindustrie. Berlin 1894, G. Siemens. 2 — «Ein orientalischer Teppich vom Jahre 1202 n. Ehr. und die ältesten orientalischen Teppiche.« Fol. Berlin 1895, G. Siemens. Kart. 8 — -Die spätrömische Kunst-Indu strie nach den Funden in Österreich-Ungarn.« 1. Teil. Die spät römische Kunst-Industrie nach den Funden in Österreich-Ungarn im Zusammenhänge mit der Gesamtentwickelung der bildenden Künste bei den Mittelmeervölkern, gr. Fol. Wien 1901, Hof- und Staatsdruckerei. 1 20 H. — -Friedrich Nietzsche«, der Künstler und der Denker. (Frommanns Klassiker der Philosophie VI.) 3. Ausl. Stuttgart 1901, F. Frommann. 2 geb. 2 50 — »Das holländische Gruppenporträt«. (Jahrbuch der kunst historischen Sammlungen des Allerhöchsten Kaiserhauses. 23. Bd. Heft 3 4.) Mit 9 Tafeln und 74 Textillustrationen. Wien 1903, F. Tempsky. 54 — »Der moderne Denkmalkultus«, sein Wesen und seine Entstehung. Wien 1903, W. Braumüller. 1 60 H. — Außerdem veröffentlichte er zahlreiche Aufsätze in Kunstzeit schriften, Instituts- und Akademieschriften und war Mitarbeiter an Buchers Geschichte der technischen Künste (Textilkunst). (Sprechsaal.) Anfrage, betreffend Abgabe von Klischees. Ist der Verfasser eines Buchs mit Abbildungen, die er selbst beschafft, zu deren Herstellung er aber nur einen ganz geringen Kostenanteil beigetragen und dabei sich Vorbehalten hat, für sich zwecks Reklame oder zum Druck von Prospekten jederzeit Galvanos auf seine Kosten Herstellen lassen zu dürfen, befugt, diese Galvanos leihweise oder käuflich einem andern Verfasser zum Abdruck in dessen Buch zu überlassen, obwohl der Verlag seinem Autor mitgeteilt hat, daß er in der Hergabe der Galvanos zu diesem Zweck eine Schädigung seiner Interessen erblicken müsse, und dem andern Verfasser die leihweise Überlassung der Galvanos unter ausführlicher Begründung verweigert hat? Ausdrücklich bemerkt der Verlag noch, daß außer dem oben erwähnten geringen Kostenanteil sämtliche Herstellungskosten der Verlag getragen, und der Besitzer des Urheberrechts an dem Buch ein ansehnliches Honorar erhalten hat. Ich bitte um Aussprache. Halle a. S., 19. Juni 1905. Hermann Gesenius. Bemerkung der Redaktion: In obigem Falle hat der Urheber des Buches nach dem Wortlaut der Anfrage die Ab bildungen »selbst beschafft«. Das kann erstens heißen, er hat die Abbildungen selbst gefertigt, — dann besteht kein rechtlicher Unterschied zwischen ihnen und dem Text, und der Verleger, dem durch Verlagsvertrag das Urheberrecht an dem Werk übertragen worden ist, hat das alleinige Recht der freien Verfügung über die Abbildungen und ist allein berechtigt, an Dritte Klischees zu verkaufen, wenn diesen Dritten gesetzlich die Benutzung der Ab bildungen gemäß § 23 des Urheberrechtsgesetz und Z 4, Satz 2 des Verlagsrechtsgesetzes freisteht. Oder es kann zweitens heißen, daß der Verfasser sich zur Herstellung der Abbildungen mit einem Zeichner verbunden hat, dann muß er von dem Zeichner diejenigen Rechte er werben, die er dem Verleger übertragen will und haftet hierfür dem Verleger nach Z 8 des Verlagsrechtsgesetzes, der lautet: »In dem Umfang, in welchem der Verfasser nach den tztz 2 bis 7 (V.-R.-G.) verpflichtet ist, sich der Vervielfältigung und hat er, soweit nicht aus dem Vertrage sich ein Anderes ergibt, dem Verleger das ausschließliche Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung (Verlagsrecht) zu verschaffen.« Nach dem Wortlaut der Anfrage — der Vorbehalt deutet wenigstens darauf hin — dürfte der Verfasser des Buches das Verlagsrecht an den Abbildungen dem Verleger in vollem Umfange verschafft haben, deshalb hat er keine weitern Rechte mehr an den Abbildungen, als die er sich ausdrücklich Vorbehalten hat. Daß der Verfasser einen Kostenanteil zur Herstellung beigetragen hat, kann unsers Erachtens nichts an der rechtlichen Lage ändern. Für seinen Kostenbeitrag ist ihm übrigens auch eine Vergünstigung vom Verleger eingeräumt worden. Vergl. Voigtländer, Urheber- und Verlagsrecht, S. 108 u. 170