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MM§^AA N mI^W^^W WW^M^W Ml^ ML^) WL^, M H W^ M W5) 8. M 8. M ^MW /E«W^^ WM MM WM MM ^ZM »M MM^ ^^><LD S^ Ln'chrim mAchiNtlich dreimal: 5itn»;az, Donnerblag und Lonnabcnd mittags Lröcdrnttichc Brilag»: .R» :c INuftricne- Manarsdrilagc: .Rund um dcn t^einngderg' »nd Müglitztal Zeitung Bezugspreis iür den M nar 1.1', RM. einschlie^licd ^uirayen Rntrigrn: ?:e nierg ipaliene »> > ntttt drcile >rc>rpiiszeile oder deren Baum 2V P' . die >'> mm dreirc Reklame» oder tkinyt» sandkttile oder deren Raum 4» Pig. — Bei zwangsweiser Ein- rreidung erlischt der Anspruch ai i eiw. Ä»icderkolungsnachlas;. Bezirksanzeise r für Altenberg, Geising, Lauenstein, Bärenstein und -ie umliegenden Ortschaften Dieses Blatt ist für die Veröffentlichung der amtlichen Bekanntmachungen des Amtsgerichts Lauenstein, sowie der Ltadlbcdörden Altenberg, Geising, Lauenstein und Bärenstein behördlicherseits bestimmt Druck und Verlag: F. A. Kuntzsch, Altenberg — Verantwortliche Lchristlcitung: Alor.» Kuntzsch, Altenberg — Fernruf Lauenstein 427 — Postscheck Dresden N8 N — Giro Altenberg l l Sonnabend, -en t. Dezember 1942 67. Jahrgang Rr. 14 t Die Auflösung -er Amtshauptmannschaften Dippol-is wülöe, Wer-au un- Stsnitz vor -em Lan-tase Überweisung an den Rechtsausschuß Dresden, 2. Dezember. Auf der Tagesordnung der Donnersiagsitzung des Land tages stand als erster Punkt ein nationalsozialistischer Antrag beir. einen Gesetzentwurf zur Aenderung der G e m e i n d e o r d n u n g für den Freistaat Sachsen. Der Entwurf sieht vor, daß die Vergrößerung, Verkleinerung oder Zusammenlegung der Bezirke durch Landesgesetz erfolgt, und daß vor Erlaß dieses Landesgesetzes die beteiligten Ge meinden, Bezirkslabe und Kreisausschüsse zu hören seien, ferner daß das Gesetz rückwirkend am 1. Januar 1931 in Kraft tritt und daß inzwischen vorgenommene oder verord nete Aenderungen aufgehoben werden. Die Begründung gab Abg. Kunz (Nats.) zugleich zu einem weiteren Antrag, der die Streichung einzelner Punkte der sächsischen Notverord nung vom 21. September 1931 verlangt. Es handelt sich dabei um die E i n z i e h u n g der A m t s h a u p l Mann schaften Dippoldiswalde, Werdau und Oelsnitz i. V. und um die Auflösung der Bezirksverbände dieser Amtshaupl- mannschaften, ferner um die Bestimmung der Notverord nung, die das Ministerium des Innern ermächtigt, den Zeit punkt der Durchführung zu bestimmen und zur Durchfüh rung der Auflösungsmaßnahmen Rechtsvorschriften zu er lassen, die von der bestehenden Gemeindeordnung abweichen. Innenminister Richter führte hierzu im Namen der Regierung u. a. aus, die Verringerung der Zahl der Amts- hauplmannschaflen sei bereits in der im Jahr 1927 erschiene nen Schiecksä>en Denkschrift zur sächsischen Verwaltungsre- wrm gefordert und eingehend begründet worden. Die in düjer Denkschrift enthaltenen Vorschläge seien von der gegen wärtigen Regierung in erheblichem Umfang durchgeführt worden. Ls erscheine einleuchtend, daß eine vcrwaltungs- or^anisation, die 1273 geschossen worden ist und seitdem fast mwerunder» besieht, unter Berücksichtigung der innerhalb der lezlen 60 Jahre erfolgten Aenderungen der Verkehrs- und LiinsHafrevertzällniste auch einer Aenderung und Lin- schränku. g sä./ig ur.d bedürftig sei. Außerdem dürfe die Re gierung, wenn sie eine notdürftige Durchführung der Staats- auscaben gewährleisten und das schon stark geschmälerte Ein- kommen der Beamten nicht noch weiter kürzen wolle, auch vor einschneidenden organisatorischen Sparmaßnahmen nicht zu- rückschrecken. Dazu sei im Vorjahr der starke Druck sei lens des Reiches, auf dessen Hilfe auch die Sächsisck>e Regierung in erheblichem Umfang angewiesen sei. gekommen. Dieser Druck des Reiches sei besonders in der sogenannten Dietramszeller Notverordnung zum Ausdruck gekommen, durch die die Länder ermächtigt, aber auch verpflichtet wur den, alle zur Ausgleichung ihrer Haushalte erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen und hierbei auch vom Landesrecht abzuwsichen. Die Regierung könne auf Grund dieser Not verordnung die von ihr erlassenen Vorschriften, solange die Verordnung in Geltung sei, im Wege der Landesgesetzgebung weder aufheben noch äbändern. Bei der Auswahl der aufzuhebenden Amtshauptmann schaften seien die Bevölkerunqszahl, die wirtschaftliche Struk tur sowie der Gedanke des Lastenausgleichs maßgebend ge' wesen. Als Zeitpunkt für die Aufhebung der Amtshaupt- Mannschaften sei aus organisatorischen Gründen der 1. März 1933 in Aussicht genommen. Die Negierung sei sich bewußt, daß sich bei den meisten mit organisatorischen Aenderungen verbundenen Sparmaßnahmen Nachteile für die Bevölkerung der betroffenen Gebiete ergäben. Sie glaube aber, daß ange sichts der vorhandenen Zwangslage diese Opfer auferlegt werden müßten und auch getragen werden könnten. Der Minister beantragte zum Schluß, die beiden Anträge dem Ausschuß zu überweisen. In der Aussprache wandte sich Abg. Enterlein (Wp.) unter Bezugnahme auf die Protestkundgebungen aus allen Kreisen der Bevölkerung der betreffenden Amtshauptmann- ichaften gegen die Maßnahmen der Regierung und bat, die geplante Auflösung nicht durchzvführen. Auch Abg. Tögel (Dnat) sprach gegen die Aufhebung der Amtshauptmannschaften. Diese Art der Derwaltungs- reform sei verfehlt. Durch falsche Sparsamkeit werde nur Unheil angerichtet: es gelte, die Selbstverwaltung bei den unteren Instanzen zu stärken. Abg. D. Hickmann (DDP) lebnte den nationalsozia listischen Entwurf ab, brachte aber für feine Partei einen Abänderungsantrag ein. der die Regierung ersucht, besonders mit Rücksicht auf die notleidenden Grenzgebiete von der Durchführung der einschlägigen Artikel der sächsischen Not verordnung bis aus weiteres abzusehen und un Rahmen einer umfassenden Derwaltungsreform nachzuprüfen, ob und inwieweit auf die beabsichtigte Auflösung der Amtshaupt mannschaften verzichtet werden könne. * Nach weiteren Ausführungen der Abgeordneten M e n de <Soz.) und Kunz (Nats.) kam man zur Abstimmung. Die nationalsozialistischen und volksparteilichen Anträge gehen auf Wunsch der Rcqi^ri::^ den Rechtsausschuß. Abg. Kunz (Nats.) begründete hierauf eine Anfrage wegen der drohenden Stillegung der Meißner Iutespinnerei. Abg. Mende (Soz.) und Mätzig (Kom.) sprachen zur gleichen Angelegenheit. Innenminister Richter erklärte: Nachdem es Mitte 1932 gelungen war, eine Stillegung der Werke zu vermeiden, wurde entgegen allen Erwartungen vor einigen Wochen ein neuer Stillegungsantrag gestellt. Seitdem seien die Bemühun- gen aller interessierten Stellen im Gange, um die Aufrecht erhaltung des Betriebes zu ermöglichen. Staatsregierung und Meißner Stadtrat seien in persönliche Fühlung mit den Mitgliedern des Aufsichtsrass getreten. Auch das Reichswirt- schaftsministerium habe eine Prüfung der Sache zugesagt. Das Arbeits- und Wohlfahrtsministerium habe den Auf- sicktsrat und Vorstand der Aktiengesellschaft, die Stadt Mei ßen sowie Vertreter der Arbeitgeber und Arbeitnehmer für Freitag zu einer erneuten Besprechung geladen. Inzwischen sei es gelungen, die S t i l l e g u n g vorläufig bis Ende Dezember h i n a u s z u s ch i e b e n. Zum Schluß bat der Minister mit Rücksicht darauf, daß die Verhandlungen noch im Gange seien, im gegenwärtigen Stadium davon abzu sehen, eine abschließende Stellung zu der Angelegenheit ein- zuncbmen. Abg. Kießling (Wp.) bat, auch allen sonstigen Still legungsabsichten entgegenzutreten. Abg. Tögel (Dnat.) brachte einen Abänderungsantrag ein, der die Regierung er sucht, die Stillegung der Meißner Werke mit all eit gegebenen Mitteln zu verhindern und, sofern die bestehenden Gesetze hierzu nicht ausreichen, eine sofortige Erörterung der Maß nahmen mr Bekämpfung der Stillegung wirtschaftlich lebens fähiger Betriebe zu verlangen. Nach weiterer Aussprache wurde der deutschnationale Abänderungsantrag angenommen, während der kommuni stische Antrag in der von den Sozialdemokraten gewünschten Form Annahme fand. Hierauf sprach Abg. Neu (Soz.) zu einer Anfrage we gen Verschlechterung des Strafvollzugs an Festungsgefangenen in Auerbach. Abg. Scheff- l e r (Kom.) verlangte, die Vorschriften über die Festungshaft rückgängig zu machen. Iustizminister Dr. Mannsfcld führte aus: In den letzten Jahren seien beim Strafvollzug der Festungshaft wiederholt erhebliche Mißhelligkeiten aufgetreten. Insbeson dere waren den Gefangenen im Verkehr mit der Außenwelt zu weitgehende Freiheiten eingeräumt morden. Dadurch sei der Sinn und Zweck der Strafe teilweise illusorisch gemacht worden. Die Freiheit im Verkehr der Gefangenen unterein ander sei mit dem Strafzweck nicht mehr vereinbar gewesen. Die Festungsgefangenen hätten sich in und außerhalb der Festung hochverräterisch betätigen können. Man habe deshalb die Gefangenen wenigstens für einen Teil des Tages isolieren müssen. Dabei habe nur eine gleich mäßige Handhabung in allen Ländern einen Erfolg verbür gen können. Der freie Stadtausgang habe ganz aufgehoben werden müssen. Auch für den Schriftverkehr der Festungs gefangenen mußte eine Ueberwachung angeordnet werden. Die getroffenen Maßnahmen hätten nur bestehenden Miß ständen begegnen sollen, ohne das Wesen des Strafvollzugs ru ändern. Die neuen Vorschriften seien von Sachsen auf Grund der Vereinbarung der Länder mit Wirkung vom 15. September 1932 in Kraft gesetzt worden. Auch die anderen Länder hätten die Bestimmungen etwa um dieselbe Zeit in Kraft treten lassen. Im Anschluß an die Ausführungen des Ministers ent spann sich eine kurze Aussprache, an der sich ausschließlich Vertreter der Linksparteien beteiligten. Auf Wunsch der Re gierung wurde der Antrag dem Rechstausschuß überwiesen. Nächste Sitzung Dienstag, 13 Uhr. 2n Genf traf gestern Freitag der englische Minister präsident Macdonald ein, der französische Ministerpräsident Herriot wird für heute erwartet. Der deutsche Außenminister Freiherr v. Neurath fährt zunächst nicht nach Genf. ! Ier miIk WWWM General v. Schleicher der gestern vom Reichspräsidenten mit der Bildung der neuen Reichsregierung beauftragt wurde. (Näheres auf der 2. Seite des Haupiblattes) MOMM M MM Die deutschen Reparationszahlungen, für die wir uns im Auslande, vor allem in Amerika, Geld bor gen mußten, wurden u. a. von den Siegerstaaten zur Zahlung ihrer Kriegsschulden benutzt, die sie untereinander, vor allem aber an Amerika haben. Diese bequeme Schuldenzahlung mit unserem Gelde hat nun dadurch ein Ende gefunden, daß im Lau sanner Abkommen Deutschlands Reparationsschuld au' 3 Milliarden RM. begrenzt wurde, während wir nach dem Poungplan 110 Milliarden zahlen sollten. Die Siegerstaaten hofften dabei auf Ver längerung des Hoover-Schuldenfeierjahres. Amerika besteht aber nun auf Zahlung der am 1s. Dezember fälligen Rate, und die Siegerstaaten müssen nun zum ersten Male selbst zahlen und können nicht mehr einfach in Deutschlands Tasche greifen. Nachstehende Übersicht zeigt, welche Beträge die reparationsbe- rechtigten Siegerstaaten am 1s. Dezember und ins gesamt an die Vereinigten Staaten zu zahlen haben: Gcsamtzahlungrn Rate am 15.12.32 Milliarden RM. Millionen RM. England 41,9 398,8 Frankreich 28,2 81,1 Belgien 3,0 7,9 Italien 10,0 5,3 Jugoslawien 0,4 — Rumänien 0,5 — Griechenland 0,08 0,46 Von den am 15. Dezember fülligen rund 500 Millionen RM. hat England am meisten zu zahlen, weil es neben der Zinsrate auch eine Tilgungsrate zu begleichen hat. Zweifellos befindet sich England in einer schwierigen Lage, da es mit der Zahlung nicht gerechnet und sie nicht in den Haushaltplan eingestellt hat. Dazu kommt, daß die Zahlung in Dollarwährung erfolgen muß, und der nötige große Ankauf von Dollardeoisen würde den Kurs der ohnehin gesunkenen englischen Pfundwährung noch weiter herunlerdrücken. Die ängstlichen Töne, die England in seiner neuen Note an Amerika an- schlägt, sind deshalb verständlich. (Wir berichten über die Note auf der 3. Seite der 1. Beilage.) ^Die ablehnende Haltung Amerikas wird verständ lich, wenn man erfährt, daß auch Frankreich seine