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1456 Börsenblatt s. d. Dtschn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. 27. 3 Februar 1909. färben und spricht von einem Dreifarbenblau, -rot und -gelb. Überhaupt hat der Drucker durch die »Zurichtung« (das Ausgleichen, damit das Bild gut ausdruckt) noch manche Schwierigkeit zu überwinden. Beim Auflagedruck das richtige Farbehalten und das genaue Passen. Ge wöhnlich hat sich der Drucker an die Farbenskalen der Atzanstalt zu halten, die zu jeder Platte mit geliefert werden. Er darf nicht davon ab weichen. Die Platten halten Auflagen bis etwa 60 000 Drucke aus. Ich meine, daß hier der erste und letzte Druck noch ziemlich gleich ist. Sind die Platten abgequetscht, dann geht auch die Wirkung des Drei farbendrucks verloren. Größere Auflagen druckt man von Galvanos und zwar Albert-Galvanos (Relief-Klischees), weil diese für ein genaues Passen am besten sind. Hat man eine Auflage von 100 000 zu drucken, so läßt man sich vier Satz Galvanos anfertigen, hat dadurch nur 25 000 Drucke und spart dabei gewaltig. schon in meinen vorausgehenden Ausführungen erwähnte, verlangen viele Originale eine vierte Platte. Dies kann nur die Reproduktions anstalt bestimmen. Der Arbeitsgang ist ungefähr der gleiche wie beim Dreifarbenprozeß. Für die Aufnahme der gelben Platte wird nur ein Kornraster verwandt, und zwar deshalb, damit der Rasterton nicht störend auftritt. Die schwarze Platte wird als Konturplatte behandelt, ähnlich wie beim farbigen Holzschnitt, und die übrigen Farben als Kolorit. Es kommt natürlich auch vor, daß noch andere Farbentöne, die im Dreifarbendruck nicht herzustellen sind (z. B. Gold) mit ausgenommen werden müssen. Dazu werden besondere Platten angefertigt. Ge wöhnlich wird beim Vierfarbendruck Schwarz vorgedruckt, dann Gelb, Rot, Blau. Aber eine Regel ist dies nicht, da vor allen Dingen das Original maßgebend ist. Um die originalgetreue Wiedergabe zu erreichen, druckt man so, wie diese am besten erzielt wird. Der Drucker muß natürlich ein gutes Farbenverständnis haben und nicht schablonenmäßig arbeiten. Die C i t o ch r o m i e ist ein von vr. E. Albert-München erfundenes etwas ab. Bei Bildern mit viel schwarzen Partien soll man dieses Ver fahren anwenden, da diese hier nicht so leicht wie beim Dreifarbendruck auseinanderlaufen (nicht stimmen). Die schwarze Platte holt hier viel geht bedeutend schneller als beim Dreifarbendruck, wie es ja schon der Name »Cito« besagt. Die Aufnahme geschieht wie beim Dreifarbendruck durch Farbenfilter (Violett, Grün, Orange). Für die schwarze Platte (man sagt dazu technisch »neutrale Farbe«) wird ein gelber Strahlen filter benutzt. Das Wesentlichste aber hierbei ist mm, daß die Rasterauf nahme wegfällt. Die Negative sind also noch glatte Flächen. Natürlich könnte man, wenn die Negative auf Platten übertragen würden, davon nicht drucken. Diese Negative werden dafür auf einer Kopierraster maschine in einigen Minuten so bearbeitet, daß die glatten Flächen nach dem Prozeß zerlegt sind. Und zwar folgendermaßen: Die Zink platte wird, mit der Chromleimschicht nach oben, in einen Kopierrahmen gelegt. Auf die Schichtseite legt man die Negative und darüber den Raster. Die vier Platten werden auf einmal in vier Nahmen kopiert, und zwar werden sie in schaukelnder Bewegung dem elektrischen Licht ausgesetzt. Diese vibrierende Bewegung hat den Zweck, daß die Töne weich, tief und rein erscheinen. Atzung und Fertigmacheu der Platten geschieht wie beim Dreifarbendruck. Ebenso wie das schwere Herausziehen der Farbeplatten hier leichter ist, so ist auch der Druck einfacher und schneller. Beim Dreifarbendruck muß die vorhergehende Farbe gut trocken sein, wenn die nächste aufgedruckt werden soll. Dies ist beim Citochrom- Vierfarbendruck nicht nötig. Man kann gleich vier Maschinen damit besetzen. Die eine druckt Schwarz (oder Grau), die andere Rot, die dritte Gelb und die vierte Blau. Diese Schnelligkeit ist heute bei eiligen Aufträgen sehr viel wert. Kürzere und schnellere Herstellung der Platten, wenig Retusche, hohe künstlerische Wirkung, schneller Druck, sind die besonderen Merkmale der Citochromie. Aber immerhin ist dieses Verfahren noch in gewissem Sinne auf dem Dreifarbendruck aufgebaut, nur wesentlich verbessert. So können auch spätere Erfindungen sich nur in diesen Arbeitsgebieten bewegen. Ich möchte hier nur das mit so großem Geräusch in die Welt gesetzte Lumiöre - Naturfarbenverfahren erwähnen, das alles Umstürzen wollte und doch nichts war. Die Fachwelt sprach monatelang nur von dieser Erfindung, bis man dann auf einmal nichts mehr hörte — es hatte jedenfalls einen großen Haken. Ich möchte dies nur erwähnen, weil man heute auch vorsichtig sein und nicht in unangebrachtem Übereifer Geld für nutzlose Projekte ausgeben soll. Gerade auf diesem Gebiete erscheint fortgesetzt Neues, wozu natürlich die Reklametrommel Sprache oder auch eines meuen Kunststiles denkbar ist, ohne sich au das Alte anzulehnen, ebenso können keine neuen Bilderdruckverfahren aus der Luft gegriffen werden, wenn sie nicht systematisch aus dem aein wissenschaftliche Seite habe ich hier nicht berührt. Mit diesem Artikel schließe ich den heute so bedeutungsvollen Hochdruck und werde nur später bei den Kombinationsverfahren noch- Kleine Mitteilungen. Rohrpostordnung in Berlin. — Bekanntmachung, betreffend Rohrpostordnung für Berlin. Auf Grund des § 50 des Gesetzes über das Postwesen vom 28. Oktober 1871 wird für den Verkehr innerhalb des Rohrpost bezirks Berlin nachstehende Rohrpostordnung erlassen: Umfang des Rohrpostbezirks Berlin. 8 l Der Rohrpostbezirk Berlin umpaßt die Bestellbezirke der Postämter in Berlin, Charlottenburg, Friedenau, Halensee, Plötzensee, Rixdorf, Schöneberg, Westend, Wilmersdorf sowie L.) vom Bestellbezirke des Postamts in Boxhagen-Rummels- burg 1 den Teil innerhalb der Ringbahn, d) vom Bestellbezirke der Postagentur in Treptow bei Berlin die Grundstücke Treptower Chaussee 15 bis 18. Benutzung der Rohrpost. § 2. Zur Beförderung als Rohrpostsendung sind unter den nach folgenden Bestimmungen zulässig: 1. Briefe, 2. Postkarten, 3. Postkarten mit Antwort. Die Verwaltung hat das Recht, die Rohrpost zeitweise ganz oder zum Teil für alle oder gewisse Gattungen von Sendungen zu schließen. Allgemeine Bestimmungen. § 3. Die Bestimmungen der jeweilig gültigen Postordnung hin sichtlich 1. der gewöhnlichen Briefe und Postkarten, 2. der Außerkurssetzung, der Bareinlösung, des Umtausches von Postwertzeichen sowie hinsichtlich des Verbots der Verwendung ausgeschnittener Frankostempel finden auch auf Rohrpostsendungen Anwendung, soweit nach stehend nicht besondere Bestimmungen getroffen sind. Gewicht und Beschaffenheit der Rohrpostsendungen. 8 4. Das Meistgewicht für Nohrpostbriefe beträgt 20 x Rohrpost briefe dürfen 12,5 em in der Länge und 8 cm in der Breite nicht überschreiten. Aufklebungen auf der Rückseite der Post karte sind nur mit den durch § 8 I festgesetzten Ausnahmen zulässig. Kennzeichnung der Rohrpostsendungen. 8 5. Rohrpostsendungen müssen, sofern nicht die gestempelten Formulare zu Rohrpostbriefumschlägen und Rohrpostkarten (§ 15) verwendet werden, auf der Vorderseite am oberen Rande mit der deutlichen, zu unterstreichenden Bezeichnung »Rohrpost« ver sehen sein. Aufschrift der Rohrpostsendungen. 8 6. In der Aufschrift der Rohrpostsendungen ist die Wohnung des Empfängers genau zu bezeichnen. Gebühren für Roh rpvstsend ungen. 8 7. Die Gebühr für die Beförderung und die Bestellung inner halb des Rohrpostbezirks beträgt im Frankicrungsfalle